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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 20/2004)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,4 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 20/2004)

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Inhalt der Datei

20/2004 Anlage zur Vorlage 20/2004 Seite 1 von 1 ORGANISATIONSSTATUT der Einrichtungen für Kinder-, Jugend- und Kulturarbeit der Gemeinde Leopoldshöhe (LEO´s und GreAse) vom 16. Februar 1995 in der Fassung der Änderung vom 17. März 2005 I. Das Kuratorium ist das oberste Organ der gemeindlichen Einrichtungen für Kinder-, Jugend- und Kulturarbeit. Es besteht aus a) Mitglieder, die vom zuständigen Ausschuß der Gemeinde benannt werden. Von jeder in diesem Ausschuß vertretenen Partei benennt der Ausschuß eine Person, b) der Leiterin/dem Leiter der Verwaltung, c) der Leiterin/dem Leiter der Einrichtungen, d) Besucherinnen und Besuchern der Einrichtungen, drei Besucherinnen/Besucher werden von ihren Gruppen in das Kuratorium entsandt, e) ein/e Vertreter/in des Gemeindejugendringes / Kinder- und Jugendparlamentes, f) ein/e Vertreter/in des Kreisjugendamtes Ist das Kuratoriumsmitglied verhindert, so kann es sich vertreten lassen. Das Kuratorium wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden aus seiner Mitte. II. Aufgaben des Kuratoriums sind im wesentlichen a) Empfehlungen zum Haushaltsplan und bei Personalentscheidungen, soweit die Einrichtungen betroffen sind, b) Erstellen von Richtlinien für das Programm, den inneren Betrieb und die Hausordnung, c) Entscheidung bei Unstimmigkeiten zwischen - den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und den Jugendlichen - den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und Dritten. III. Organe der Besucher/innen sind: a) der Gruppensprecher(innen)rat. Ihm gehören die von den Gruppen entsandten Sprecher/innen an. b) das Helfer(innen)team. Es wird von der Leitung aus den aktiven Helfer(inne)n gebildet. IV. Inkrafttreten Dieses Statut tritt am 01.03.1995 in Kraft.