Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
6/2004
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
federführendes Amt:
20 Kämmereiamt
Auskunft erteilt:
Frau Beckmann
Telefon:
05208/9914-203
Datum:
09.12.2004
Änderung der Hundesteuersatzung
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
9. Dezember 2004
Rat
16. Dezember 2004
Bemerkungen
Änderung der Hundesteuersatzung
§ 4 Allgemeine Steuerermäßigung
Gem. § 4 I und II ist die Steuer für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden / landwirtschaftlichen
Anwesen, welche mehr als 200 m bzw. 400 m entfernt liegen, erforderlich sind, auf Antrag zu ermäßigen.
Die Rechtsprechung geht hierbei immer von der Luftlinie aus und empfiehlt daher, das Wort Luftlinie in die
Satzung mit aufzunehmen.
Gem. § 4 III der Hundesteuersatzung in der z. Zt. gültigen Fassung wird für Empfänger von Leistungen zum
Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und diesen einkommensmäßig gleichstehenden
Personen die Hundesteuer für einen Hund auf Antrag um die Hälfte der Steuersatzes des nach § 2 gesenkt.
Aufgrund des Wegfalles des Bundessozialhilfegesetzes muß die Formulierung des entsprechenden
Personenkreises für die Steuerermäßigung geändert werden. Der bisherige Personenkreis wird nunmehr
durch das SGB II und SBG XII aufgefangen.
Beschlussvorschlag:
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird empfohlen, die dritte Satzung zur Änderung der
Hundesteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur endgültigen
Beschlussfassung vorzulegen.
Leopoldshöhe, 09.12.2004