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Beschlussvorlage (Änderung der Hundesteuersatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Änderung der Hundesteuersatzung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 6/2004 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe federführendes Amt: 20 Kämmereiamt Auskunft erteilt: Frau Beckmann Telefon: 05208/9914-203 Datum: 09.12.2004 Änderung der Hundesteuersatzung Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 9. Dezember 2004 Rat 16. Dezember 2004 Bemerkungen Änderung der Hundesteuersatzung § 4 Allgemeine Steuerermäßigung Gem. § 4 I und II ist die Steuer für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden / landwirtschaftlichen Anwesen, welche mehr als 200 m bzw. 400 m entfernt liegen, erforderlich sind, auf Antrag zu ermäßigen. Die Rechtsprechung geht hierbei immer von der Luftlinie aus und empfiehlt daher, das Wort Luftlinie in die Satzung mit aufzunehmen. Gem. § 4 III der Hundesteuersatzung in der z. Zt. gültigen Fassung wird für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und diesen einkommensmäßig gleichstehenden Personen die Hundesteuer für einen Hund auf Antrag um die Hälfte der Steuersatzes des nach § 2 gesenkt. Aufgrund des Wegfalles des Bundessozialhilfegesetzes muß die Formulierung des entsprechenden Personenkreises für die Steuerermäßigung geändert werden. Der bisherige Personenkreis wird nunmehr durch das SGB II und SBG XII aufgefangen. Beschlussvorschlag: Dem Haupt- und Finanzausschuss wird empfohlen, die dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Leopoldshöhe, 09.12.2004