Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
DritteSaeung
zur Anderungder
Hundesteuersatzung
vom 13.Dezember{ 996
in der Fassungvom
l T.Dezember
2004
Aufgrunddes $ 7 derGemeindeordnung
für das LandNordrhein-Westfalen
in derFassung
der Bekanntmachung
vom 14.Juli1994(GVNW S. 666/SGVNW2023)in derz.Z.
geltenden
Fassungundder$$ 3 und20 Abs.2 Buchstabe
b desKommunalabgabengesetz
(KAG)vom21.OKober1969(GVNWS. 712ISGVNW
für dasLandNordrhein-Westfalen
610)in derz.Z.geltenden
Fassung,hatder RatderGemeinde
Leopoldshöhe
in seiner
Sitzungam 16.Dezember
2004beschlossen,
die Hundesteuersatzung
derGemeinde
Leopoldshöhe
vom '13.Dezember
1996in der FassungderAnderung
vom20. Dezember
2002wiefolgtzu ändern:
a
t.
$ 4 erhältfolgendeFassung:
$ 4 AllgemeineSteuerermäßigung
(1) Die Steuerist aufAntragauf die Hälftedes Steuersatzes
nach$ 2 zu ermäßigenfür
a) Hunde,diezur Bewachung
vonGebäuden,
bewohnten
welchevondemnächsten
Gebäudemehrals 200Meter(Luftlinie)
entferntliegen,erforderlich
sind,
b) Hunde,dieals Melde-,SanitätsoderSchutzhunde
verwendet
werdenunddie
dafürvorgesehenePrüfungvor Leistungsprlrfern
einesvon der Gemeinde
anerkannten
VereinsoderVerbandesmit Erfolgabgelegthaben;dieAblegung
der Prüfungist durchdas VorlegeneinesPriifungszeugnisses
nachzuweisen
und
dieVerwendung
des Hundesin geeigneter
Weiseglaubhaft
zu machen.
DieAnerkennung
desVereinsoderVerbandes
erfolgtaufAntrag,wennglaubhaft
gemachtwird,daßdie antragstellende
Vereinigung
Sachkunde
überhinreichende
und Zuverlässigkeit
für die Durchführung
der Leistungsprüfung
verfügt.
(2) FürHunde,diezur Bewachung
von landwirtschaftlichen
welchevondem
Anwesen,
nächsten
im Zusammenhang
bebauten
entfernt
Ortsteilmehrals400 Meter(Luftlinie)
liegen,erforderlich
sind,ist die SteueraufAntragauf % des Steuersatzes
nach$ 2 zu
ermäßigen.
(3) FürEmpfänger
vonlaufenden
Leistungen
zum Lebensunterhalt
nachdemll. undXll.
gleichstehende
Sozialgesetzbuch
unddieseneinkommensmäßig
Personen
wirddie
jedochnurfür
SteueraufAntragum die HälftedesSteuersatzes
nach$ 2 gesenkt,
einenHund.
il.
DieseSatzungiritt am 01.01.2005in Kraft.
Leoooldshöhe.
16.12.2004
Steuerermäßigung
$ 4 Allgemeine
$ 4 AllgemeineSteuerermäßigung
(1)DieSteuerist aufAntragaufdie Hälftedes
Steuersatzes
nachS 2 zu ermäßigen
für
(1) DieSteueristaufAntragaufdie Hälftedes
Steuersatzes
nach$ 2 zu ermäßigen
für
a) Hunde,diezur Bewachung
von
Gebäuden,
welchevon demnächsten
bewohnten
Gebäudemehrals200
Meterentferntliegen,erforderlich
sind,
a) Hunde,diezur Bewachung
von
b) Hunde,dieals Melde-,Sanitätsoder
Schutzhunde
verwendet
werdenund
prüfungvor
diedafürvorgesehene
Leistungsprüfern
einesvonder
Gemeinde
anerkannten
Vereins
oderVerbandes
mit Erfolgabgelegt
haben;dieAblegungderprüfungist
durchdasVorlegeneines
Prüfungszeugnisses
nachzuweisen
unddieVerwendung
des Hundesin
geeigneterWeiseglaubhaftzu
macnen.
b) Hunde,dieals Melde-,Sanitätsooer
DieAnerkennung
desVereinsoder
Verbandeserfolgtauf Antrag,wenn
glaubhaft
gemachtwird,daßdie
antragstellende
Vereinigung
über
hinreichende
Sachkunde
und
Zuverlässigkeit
für die Durchführung
der Leistungsprüfung
verfügt.
Gebäuden,
welchevondemnächsten
Bewohnten
Gebäudemehrals200
Meter(Luftlinie)
entferntliegen,
erforderlich
sind,
Schutzhunde
venryendet
werdenuno
diedafürvorgesehene
Prüfungvor
Leistungsprüfern
einesvonder
Gemeinde
anerkannten
Vereinsoder
Verbandes
mit Erfolgabgelegt
haben;
dieAblegungder Prüfungistdurchdas
VorlegeneinesPrüfungszeugnisses
nachzuweisen
und dieVerwendung
des Hundesin geeigneter
Weise
glaubhaft
zu machen.
DieAnerkennung
desVereinsoder
VerbandeserfolgtaufAntrag,wenn
glaubhaft
gemachtwird,daßdie
antragstellende
Vereinigung
über
hinreichende
Sachkunde
und
Zuverlässigkeit
für die Durchführung
der
Leistungsprüfung
verfügt.
(2) FürHunde,diezur Bewachung
(2) FürHunde,diezur Bewachung
von
vonI
landwirtschaftlichen
Anwesen,welchevon
landwirtschaft
lichenAnwesen,welchevon
demnächstenim Zusammenhang
bebauten
demnächsten
im Zusammenhang
bebauten
Ortsteilmehrals400 Meterentferntliegen,
Ortsteilmehrals400 Meter(Lufilinie)
erforderlichsind,ist die Steuerauf Antrag
entferntliegen,erforderlich
sind,ist die
auf % des Steuersatzes
nachg 2 zu
SteueraufAntragauf y4desSteuersatzes
ermäßigen.
nachg 2zu ermäßigen.
(3) FürEmpfänger
von Leistungen
(3)FürEmpfänger
zum
vonlaufenden
Leistungen
Löbensunterhalt
nachdemBundeszum Lebensunterhalt
nachdemll. undXll.
sozialhilfegesetz
unddiesen
Sozialgesetzbuch
unddiesen
personen einkommensmäßig
einkommensmäßig
gleichstehende
gleichstehende
Personen
wirddie SteueraufAntragum die Hälfte
wirddie SteueraufAntragum die Hälfte
desSteuersatzes
nachS 2 gesenK,jedoch
desSteuersatzes
nach$ 2 gesenK,jedoch
nurfür einenHund.
nurfür einenHund.