Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
847 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage ) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage )

öffnen download melden Dateigröße: 847 kB

Inhalt der Datei

DritteSaeung zur Anderungder Hundesteuersatzung vom 13.Dezember{ 996 in der Fassungvom l T.Dezember 2004 Aufgrunddes $ 7 derGemeindeordnung für das LandNordrhein-Westfalen in derFassung der Bekanntmachung vom 14.Juli1994(GVNW S. 666/SGVNW2023)in derz.Z. geltenden Fassungundder$$ 3 und20 Abs.2 Buchstabe b desKommunalabgabengesetz (KAG)vom21.OKober1969(GVNWS. 712ISGVNW für dasLandNordrhein-Westfalen 610)in derz.Z.geltenden Fassung,hatder RatderGemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzungam 16.Dezember 2004beschlossen, die Hundesteuersatzung derGemeinde Leopoldshöhe vom '13.Dezember 1996in der FassungderAnderung vom20. Dezember 2002wiefolgtzu ändern: a t. $ 4 erhältfolgendeFassung: $ 4 AllgemeineSteuerermäßigung (1) Die Steuerist aufAntragauf die Hälftedes Steuersatzes nach$ 2 zu ermäßigenfür a) Hunde,diezur Bewachung vonGebäuden, bewohnten welchevondemnächsten Gebäudemehrals 200Meter(Luftlinie) entferntliegen,erforderlich sind, b) Hunde,dieals Melde-,SanitätsoderSchutzhunde verwendet werdenunddie dafürvorgesehenePrüfungvor Leistungsprlrfern einesvon der Gemeinde anerkannten VereinsoderVerbandesmit Erfolgabgelegthaben;dieAblegung der Prüfungist durchdas VorlegeneinesPriifungszeugnisses nachzuweisen und dieVerwendung des Hundesin geeigneter Weiseglaubhaft zu machen. DieAnerkennung desVereinsoderVerbandes erfolgtaufAntrag,wennglaubhaft gemachtwird,daßdie antragstellende Vereinigung Sachkunde überhinreichende und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Leistungsprüfung verfügt. (2) FürHunde,diezur Bewachung von landwirtschaftlichen welchevondem Anwesen, nächsten im Zusammenhang bebauten entfernt Ortsteilmehrals400 Meter(Luftlinie) liegen,erforderlich sind,ist die SteueraufAntragauf % des Steuersatzes nach$ 2 zu ermäßigen. (3) FürEmpfänger vonlaufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nachdemll. undXll. gleichstehende Sozialgesetzbuch unddieseneinkommensmäßig Personen wirddie jedochnurfür SteueraufAntragum die HälftedesSteuersatzes nach$ 2 gesenkt, einenHund. il. DieseSatzungiritt am 01.01.2005in Kraft. Leoooldshöhe. 16.12.2004 Steuerermäßigung $ 4 Allgemeine $ 4 AllgemeineSteuerermäßigung (1)DieSteuerist aufAntragaufdie Hälftedes Steuersatzes nachS 2 zu ermäßigen für (1) DieSteueristaufAntragaufdie Hälftedes Steuersatzes nach$ 2 zu ermäßigen für a) Hunde,diezur Bewachung von Gebäuden, welchevon demnächsten bewohnten Gebäudemehrals200 Meterentferntliegen,erforderlich sind, a) Hunde,diezur Bewachung von b) Hunde,dieals Melde-,Sanitätsoder Schutzhunde verwendet werdenund prüfungvor diedafürvorgesehene Leistungsprüfern einesvonder Gemeinde anerkannten Vereins oderVerbandes mit Erfolgabgelegt haben;dieAblegungderprüfungist durchdasVorlegeneines Prüfungszeugnisses nachzuweisen unddieVerwendung des Hundesin geeigneterWeiseglaubhaftzu macnen. b) Hunde,dieals Melde-,Sanitätsooer DieAnerkennung desVereinsoder Verbandeserfolgtauf Antrag,wenn glaubhaft gemachtwird,daßdie antragstellende Vereinigung über hinreichende Sachkunde und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Leistungsprüfung verfügt. Gebäuden, welchevondemnächsten Bewohnten Gebäudemehrals200 Meter(Luftlinie) entferntliegen, erforderlich sind, Schutzhunde venryendet werdenuno diedafürvorgesehene Prüfungvor Leistungsprüfern einesvonder Gemeinde anerkannten Vereinsoder Verbandes mit Erfolgabgelegt haben; dieAblegungder Prüfungistdurchdas VorlegeneinesPrüfungszeugnisses nachzuweisen und dieVerwendung des Hundesin geeigneter Weise glaubhaft zu machen. DieAnerkennung desVereinsoder VerbandeserfolgtaufAntrag,wenn glaubhaft gemachtwird,daßdie antragstellende Vereinigung über hinreichende Sachkunde und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Leistungsprüfung verfügt. (2) FürHunde,diezur Bewachung (2) FürHunde,diezur Bewachung von vonI landwirtschaftlichen Anwesen,welchevon landwirtschaft lichenAnwesen,welchevon demnächstenim Zusammenhang bebauten demnächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteilmehrals400 Meterentferntliegen, Ortsteilmehrals400 Meter(Lufilinie) erforderlichsind,ist die Steuerauf Antrag entferntliegen,erforderlich sind,ist die auf % des Steuersatzes nachg 2 zu SteueraufAntragauf y4desSteuersatzes ermäßigen. nachg 2zu ermäßigen. (3) FürEmpfänger von Leistungen (3)FürEmpfänger zum vonlaufenden Leistungen Löbensunterhalt nachdemBundeszum Lebensunterhalt nachdemll. undXll. sozialhilfegesetz unddiesen Sozialgesetzbuch unddiesen personen einkommensmäßig einkommensmäßig gleichstehende gleichstehende Personen wirddie SteueraufAntragum die Hälfte wirddie SteueraufAntragum die Hälfte desSteuersatzes nachS 2 gesenK,jedoch desSteuersatzes nach$ 2 gesenK,jedoch nurfür einenHund. nurfür einenHund.