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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 36/2004)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

Steffungnahmedes Kreis Lippe(Schreibenvom 22.j2.20041 Gegendie Anderungdes Bebauungsplanes bestehenseitensdes KreisesLippekeine grundsätzlichen Bedenken.lch möchteSiejedochbitten,die folgendeAnregungim weiterenVerfährenzu berucksichtigen: Planung Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau ist klargestelltworden, dass eine eigenständige Umwelterträglichkeitsprufung nach dem UVP-Gesetzim Rahmenvon Bauleitplanverfahren nicht mehr durchgeführt werdenkann,S 17 des UVPGwurdeentsprechend geändert.Staftdessenbestehtnunmehrdie grundsätzliche Verpflichtung zur Durchführung vonUmweltprüfungen im Rahmenvon Bauleitplanverfahren. lch empfehledaher,den 1. AbsatzunterPkt. lll. e) ,,Umweltverträglichkeitsprüfung" der Begrtindung zu streichen. Vorschlagder Verwaltung: DerAnregungwird gefolgt. DeutscheTelekomAG T-com, PTI 14, Herforderstr. 14, 33602Bielefeld(schreiben vom 28.12.20041 lm Planbereichsind Telekommunikationslinien vorhandendie gesichert,verändertoder verlegt werden müssen.lm anliegenden Lageplan sinddiesegelbmarkiert. 4u, Versorgung der neu zu errichtendenGebäude planen wir die Verlegung neuer Telekommunikationslinien. Ftlr den rechEeitigenAusbaudes Telekommunikationsnetzes und der Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderenVersorgungsträger ist es notwendig, dass Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahmen im Planbereich unseremProduktionsbüro Bielefeld,HerfordärStraße14. 33602 Bielefeld,mindestens3 Monatevor Baubeginnschrifflich angezeigtwerden. Ansonsten habenwir keineAnregungen oderEinwände. Vorschlagder Verwaltung: DieVerwaltunghältden bereitsim Vor-Entwurf stehenden Hinweisfür ausreichend. E.ONWestfafenWeserAG (Schreibenvom'lO.12.2OO4l lhrenBebauungsplan habenwir bearbeitet, und es bestehen grundsätslich keineBedenken. BeachtenSie jedochdie Hinweisezu den im Text angesprochenen Kostentragungspflichten. Der Bereichist auf Versorgungsanlagen der E.ONWestfalenWeserAG und betriebsgeführter Unternehmen geprüft. lhrAnsprechpartner istdieBetriebsstelle: Lage,pivitsheider str. 21, 32791Lage,Tel.:05232- 95360 lm Geltungsbereich desBebauungsplanes befinden sichfolgende Versorgunglanlagen: - Niederspannungskabel Wir bittendieseAnlage(n) in den Bebauungsplan auizunehmen. Denungefähren Verlaufbzw.Standort derAnlage(n) entnehmen Siedenbeigefügten übersichtsplänen. Beider Bauausführung berücksichtigen Sie nachstehende Sachverhalte: l Erdarbeiten in der Näheder vorgenannten Versorgungseinrichtung(en) mossenunsererBetriebsstelle wenigstens 8 Tage vorhermitgeteilt werden.Anhandder von uns bei der Anzeigeder Baumaßnahmen ausgehändigten Bestandspläne bestehtdie Pflichtder bauausf{.rhrenden Firma,die genaueTiefeundLage der Versorgungseinrichtungen durchQuerschläge, Suchschlitze oderähnliches fesEustellen. Um Schädön an den unterirdischen Versorgungseinrichtungen zu vermeiden, dürfenArbeitenin derenNähenurvonHand und mitgeeigneten Geräten erfolgen. EineBeschädigung unserer Anlagenist auszuschließen. 2. Aus Sicherheitsgründen ist vor BeginndesBauvorhabens in eineörtlicheEinweisung in die genauelage der unterirdischen Versorgungseinrichtungen erforderlich. Versorgungseinrichtungen an unseren noiwendig sein,istein Ortstermin mit unserer 3. SolltenAnderungen erforderlich. Bitte stimmen Sie rechtzeitigeinen Termin ab, da zur Durchführung Betriebssteile von eineangemesseneVorbereitungszeit ist. In diesemFallsind die Leitungsänderungsarbeiten erforderlich lichtenzu klären. Kostentragungspf darfauf Grundder Bestimmungen der Leitungen (VDE,DVGW 4. DerSchutzstreifen in derjeweilsgtiltigen undmiiTiefwurzlern geplante nichttiberbaut überpflanzt Fassung) werden.Eventuell Anpflanzungen sindin der NäheunsererLeitungenaußerhalbdes SchuEstrelfens unterBeachtungdes DVGW-Arbeitsblattes GW SolltendanachSchuumaßnahmen 125vorzunehmen. unsererLeitungen sein,so sinddiesemit erforderlich unsabzustimmen. 5. Die Stromversorgungdes ausgewiesenenBereiches ist durch die Erweiterungdes Ortsnetzes gewährleistet. Wir bittendie BelangeunsererEnergieversorgung beilhrenweiterenPlanungen zu bertlcksichtigen. Vorschlagder Verwaltung: Die Bauherren sindim RahmenihrerSorgfaltspflicht dazuangehalten, sichvor der Bauausführung mit der EonWestfalenWeserAGin Verbindungzu seEen. DasDärstellung desNiederspannungskabels erscheint dahernichtnotwendig. Derbereitsin den Unterlagen stehendeHinweisreichtaus. RWEWestfalenWeser-EmsNeEservice (Abschrift des Schreibensvom 09.12.2004) Am westlichenRand (Schuckenhofstraße) des Planungsbereiches befindetsich die von uns im Betreff aufgeführteLeitungder RWE. Anliegendtlbersendenwir lhnen eine Planunterlage, aus der Sie den Verlaufder Erdgasleitung ersehen können(1 - DINA 3 Bestandsplan zu Gasverteilungsleitungen). von Straßen,Wegen,wasserwirtschaftlichen SofemneueAnlagenoderAnderungen Anlagen,Grundstttcken (Eigentumsverhältnissen), Geländehöhen,Grtlnanlagenund Bepflanzungenim Bereich unserer Versorgungsanlagen zu eMartensind,müssenanhandvon Detailplanungen rechtszeitig Abstimmungen mit unserfolgen. Gegendie geplanteMaßnahmebestehenunterBeachtungdervorgenantenHinweisekeineBedenken. Abschließend bittenwir umweitereBeteiligung an lhrenPlanungen. Vorschlagder Verwaltung: Die Verwaltungempfiehlt,der Bitte einer nachrichtlichten Übernahmeder Gasleitungnicht zu folgen,da dieseaußerhalbdes Plangebietes liegtund sichdie Darstellung der Leitungmit dem Planzeichen für die Grenzedes Planoebietes ilberschneidet. - a h . : i - ö N, a\ lleßt,V ,*-/ ) lcs T;!,'\ 4 tc:m .ni-r):d ^ rT|t* rn t) 3|> ra};-l' !4 i\ o rrt q I r o o - \ o d( o, F P ' ... \ F : f 'Ih a cr tt (D > o f I r t OJ F' t.a ItPC - ' t < -{ r\) o o . x'D (o o l + F F-(D o r J l \ \4 o c rD |^ Ä o f.----:...- L -@ l-,o lit,tLl, -"- 3 t+ rrq z'!/yltt?tl >t3V 9€9ll 9 Zt z l ß - ? L A ^ l ilR. LEOPOLDSHOHE GEMEINDE 2. Anderungdes Bebauungsplanes Nr.08/03,,Brunsheideoo Planzeichnung ngen TextlicheFestsetzu Begründung Umweltbericht Stand: Februar2005 öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange 6Z- -Ent'rurf- Februar2005 2. AnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide" lnhalt ÜBERSICHTSKARTE PLANZEICHNUNG TEXTLICIIE FESTSETZI,JNGEN I ARTUNDMAßDERBAULTCHEN Nur2trNc............. ........... F II ÜeeRBeusaRE uNDNrcHr üBERBAuBARE GRUNDsTücKsFLÄcHEN.................................. F III AunsRxGssrelruNc DERBAUKöRpER............. ...........F IV Anr, GESTALTITNG IINDHörß voN EßJFRrEDllNcEN.......... ....................G V ZuwncuNcBN ............G VI FRETFLAcHEN ...........G VII AereLLsat\4MELpLATz.....,... .............G HINWEISE H VERFAIIRENSVERMERKE.. ................. J BEGRIINDUNG I. ALLGEMEINES 1. ZrEL,ZwEcKUNDNoTWENDIGKETT DEsBEBAUuNGSPLANES............................................ 1 2. ENTwrcKulNcAUsDEMFLACHENNUTZLNGSPLAN..................... .............I 3. ANpAssuNG ANDtl ZrELEDERRAUMoRDNLTNc UNDLANDESpLANUNc ............................ 1 4. ABGR-ENZING oss GeLrr_,NcseERErcHEs........... ............1 II. RAHMENBEDINGLI\GEN 1. LAcE IM GEI4IrNDEcEBIET....... ......-....2 2. EIGENTUMSSTRUKTL'R, BAULIcHERBESTAND,GEGENWARTIcE NUTZUNGIIND ZUSTAND voNNATT.TRUND LaNoscuert.... ............2 3. NurzuNc/ IuMIssroNsBELAsrLrNG................... .............2 4. BESTEHENDE REcHTLTcHE (BEBAUUNGseLAN VERHALTNTsSE NR. 08/08)............... .......-..2 UI. WESENTLICI{ERINIIALT UND ZU ERWARTENDE AUSWIRKT]NGEN DER BEBAUUNG SPLANÄNDERTING III. WESENTLICIIERINIIALT UND ZU ERWARTEI\IDE AUSWIRKUNGEN DER BEBAT]UNGSPLANANDERT]NG - b3- : i ' if. :i -Entwurf- Februar 2. Anderung desBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide" 2005 1. BELANGE DEsUMWELTSCHUTZES, DEsNATURSCHUTZES uNDDERL,qtoscuermprr_Bcp 3 2. BELANGE DEsVERKEHRS / ERSCHLIEßUNG .................... 5 3. BELANGE DERBeurur.run / oss DENKMALSCHUTZES ...................................................... 5 4. BELANGEDERVER- UNDENTsoRcwc, orn OsTRFLACHENENTWASSERUNG uND DEs WAssERscHLrrzcEBrETEs........... ............. 5 5. ZUKüNFTIGE NurzuNc ........................ 6 IV UNTWELTBERICIIT uökenbaum Tw e l6 n k a m p Pla0wrese I I I PlangebietsgrenzederBebauungsplanänderung 2. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 08/08 ,,Brunsheide" Gemeinde Leopoldshöhe Übersichtskarte Ausschnitt ausderDGK 1:5000 (KreisLippe,19.12.2000, 40/00) A *C1 - 2. AnderungdesBebauungsplanes _Ent*ud_ Februar2005 Nr. 0g/0g,,Brunsheide,. Präambel Aufgrund desg 1 Abs.3und.desg 10desBaugesetzbuches (BauGB) undg 86 der Bauordnung fi.ir das Land^Nordrhein-westfalen (Bauo NR\rr/)i.v. mit g"ai u", Gemeindeordnun_g NRW(co NRW)hatderRatderGemeinde ieopotos-noie äiez. des Bebauungspranes Nr. 0g/0g ,,Brunsheide", bestähend"r" 0", 4nderung Planzeichnungund den texflichen FestseEungen,sowie den örflichen Bauvorschriften, alsSatzung beschlossen. Leopoldshöhe, Bürgermeister -Entwuf2. AnderungdesBebauungsplanes Nr- 08/08,,Brunsheide" Februar2005 736 LL] WR 444 2Wo "rr, s D3 5 ' 45" s D3 5 ' 45" 1 / 7s7 / . 1D D 7/l Flur 4 j ;GemarkungSchuckenbaum, Planzeichnung 2. Anderungdes Nr. 08/08 Bebauungsplanes ,,Brunsheide" B-Plan M 1:500 Entwurf Gemeinde Leopoldshöhe 'c'"f 6?- -Entwurf- Februar2005 Nr. 08/08,,Brunsheide" 2. AnderungdesBebauungsplanes Planzeichenerklärung Festsetzungen Art der baulichenNutzung AllgemeinesWohngebiet WA (S9 (1)Nr.1 BauGB, S4 BaUNVO) der ZahlderWohnungen Beschränkung WR (SI ('1)Nr.6 BaUGB) 2Wo Maßder baulichenNutzung z.B.GRZ0,4 Grundflächenzahl (S (1) I Nr.I BauGB, S 16 BaUNVO) z.B.GFZ0.8 Geschoßflächenzahl (1) (SI Nr.1 BauGB, S 16BaUNVO) als Höchstmaß ZahlderVollgeschosse z.B.ll (6I (t) Nr. 1 BauGB.S 16 BaUNVO) Höhe baulicherAnlagen als Höchstmaß TH z.B.bis Traufhöhe (S9 (1)Nr,I BauGB, S 16 BaUNVO) 4,0 m Firsthöheals Höchstmaß FH z.B.bis (S 9 (1)Nr.I BauGB, 5 16 BaUNVO) 9,0m StellunqbaulicherAnlagen Firstrichtung <---> (SI (1)Nr.2 BaUGB) Bauweise,Baulinie,Baugrenze offeneBauweise o (S9 (1)Nr.2 BauGB,S 22, BaUNVO) nur Einzelhäuser zulässig A A (S9 (1)Nr.2 BauGB, S 22 BaUNVO) zulässig Einzel-und Doppelhäuser (S9 (1)Nr.2 BauGB, S 22 BaUNVO) Baugrenze (SI (1)Nr.2 BauGB, $ 22 undS 23 BaUNVO) für die Abfallentsorgung Flächenfür Versorgungsanlagen, sowie für Ablagerungen und Abwasserbeseitigung Abfallsammelolatz (S I (1) Nr. 12, 14 BaUGB) M - 6,e- 2. AnderungdesBebauungsplanes -Entwurf- Februar2005 Nr. 08/08,,Brunsheide,, SonstigePlanzeichen Grenzedes räumlichen Geliungsbereiches der2lnderung@ Bebauungsplanes Nr.08/08,,Brunsheide" (S9 (7) BaUGB) GIVIIi/ IR mitGeh-,Fahr-und Leitungsrechten zu belastende Flächen (SI (1)Nr.21und(6)BaucB) Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z.B. von Baugebieten, oderAbgrenzung des Maßesder Nutzunginnerhalb eines Baugebietes (SI (4) BaUGBund516(5) BaUNVO) sD 35' - 45. Satteldächer miteinerDachneigung von35" - 45" (gemäßS 86 BauONW) Sichtdreiecke (gemäßS I BaücB) E -@- -Entwurf- Februar2005 2. AnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide., TextlicheFestsetzungen I Art und Maßder baulichenNutzung Allgemeines Wohngebiet ll o GRZ0,4 GFZ0,8 Die höchstzulässige ZahlderWohnungen in Wohngebäuden istaufzweibeschränkt. l1Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen 1. Bodenbefestigung, Freiflächen, Stellplätze undZufahrten: Die Versiegelung von Freiflächen und Stellflächen mit Materialien wie Asphaltoder Beton ist unzulässig.Für anzulegendePflasterflächen ist ein Betonunterbau nicht zulässig.(g 9 (6) BauGB) 2. Auf den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen werdenGaragen,Carportsund Stellplätzesowie Nebenanlagen gem. g 14 BauNVOzugelassen.Die Größe der Nebenanlagen ist auf 30 m'beschränkt.Ausnahmen für Nebenanlagen über 30 m3 könnenzugelassen werden(g 9 (1) Nr.2 undNr.4 BauGB). 3. Die Sichtdreiecke sind ab einer Höhe von 80 cm von baulichenAnlagenund Bewuchsfreizuhalten (S9 (1) Nr. 10 BauGB) lll AußereGestaltungder Baukörper Dachaufbauten (Festsetzung gem.g 86 BauONW) Allgemeine Voraussetzungen: Dachaufbauten sind ab 35" - 45' Grad Dachneigung flach abgedecktoder als Schleppgaube zulässig. GestaltungsundAusführungsanforderungen: r DerseitlicheGaubenabstand vom Ortgangmußmindestens 1,50m betragen. r ZwischenEinzelgauben sindmindestens 1,S0m Abstandeinzuhalten. o Die Höhe der Dachgauben,gemessenvom Dachaustrittbis Unterkante Gaubeneindeckung, darfnichtgrößerals 1,S0m sein. . Als Gaubenlänge istmaximal1/3der Gebäudelänge zulässig. . Es sind mindestens zwei Dachziegelreihen zwischenTraufeund Dachgaube vorzusehen. r Es sind mindestens1,00 m Abstand zwischen Dachfirstund oberem Dachgaubenabschluß einzuhalten. . In der Gaubenvorderfront sind nur Fensterflächeneinschließlichihrer konstruktiven Bauteile zulässig. Größere Wandflächen neben oen Gaubenfenstern sindnichtzulässiq. Traufhöhe Festgesetzt sind(g 9 (1)Nr.1 BauGB,g 16 und18 BauNVO) 4,0 m. Bei der Berechnung der TraufhöhesindfolgendeBezugspunkte maßgebend: oberer BezuqspunK:Schnittpunktder Außenwändemit der Oberkanteder Dachhaut. UntererBezuqspunkt: OKFF F * ? o : j i i ; : -Entwurf - Februar2005 2. AnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide" Firsthöhe g 16 und1BBauNVO) Festgesetä sind(gem.(g I (1)Nr.1 BauGB, 9,0m. Bei der Berechnung der FirsthöhesindfolgendeBezugspunkte maßgebend:Unterer Bezuqspunkt: OKFF OberkanteFertigfußboden(OKFF) Als maximaleHöhefür die Oberkantedes Fertigfußbodens werden(g 9 (1) Nr. 1 BauGB,$ 16 und 18 BauNVO)122,5m N.N.festgesetzt. lV Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen (Festsetzung gem.g 86 BauONW) lm Bereichdes öffentlichen Straßenraumes und der Geh-,Fahr-und Leitungsrechte sindMauern,Holzzäune oderlebendeHeckenbis 80 cm zulässig. Als seitliche und hintere Grundstückseinfriedigungen sind Holzflechtzäune, Bohlenwände oderMauernunzulässio. V Zuwegungen PrivateZuwegungen müssenmitwasserdurchlässigen Materialien hergestellt werden ($ I (1)Nr.10 BaUGB). Vl Freiflächen Freiflächen sindgärtnerisch anzulegen unddauerhaft zu unterhalten. Vll Abfallsammelpla2 Der Abfallsammelplatz ist mit standortgerechten Gehölzeneinzugrünenund zu pflastern.Der Haushaltsabfall darf nur einenTag vor und am Tag der Abfuhr auf diesemgelagertwerden. G - 4 , 1- 2. AnderungdesBebauungsplanes -Entwurf - Februar2005 Nr. 08/08,,Brunsheide,, Hinweise Bodenaushub Gemäß$ 3a der Satzungüberdie Abfallentsorgung im KreisLippe(21.11.1993) soll bei Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagert und transportiertwerden,daß vermischungenmit Bauschutt,Baustellenabfällen und anderen Abfallstoffenunterbleiben.soweit möglich,sollte daher Bodenaushub innerhalb des Plangebietes verbracht werden. Dachflächenwasservers ickerung Aufgrunddes $ 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die öffentlicheKanalisation angeschlossen werden,vor ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässereinzuleiten,sofern dies unter Maßgabe der Bodenverhältnisse und ohne Beeinträchtigung des wohls der Allgemeinheit möglich ist. Diesbezüglich ist im EinzelfallRücksprache mit dem Abwassenruerk der Gemeinde Leopoldshöhezu führen und die Entwässerungssatzung der Gemeinde - insbesondere g 9 Abs. 6 - (vom 14.12.1995 Leopoldshöhe / l.d. Fassungv. 21.12.200 1)zu berücksichtigen. Denkmalschutz wenn bei Erdarbeiten kultur-odererdgeschichtliche Bodenfunde oderBefunde(etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkleBodenverfärbungen, Knochen,Fossilien)entdeckt werden, ist nach gg 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unvezüglichder GemeindeoderdemAmt für Bodendenkmalpflege, hierim Auftrag: LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/99280,anzuzeigenund die Entdeckungsstätte dreiWerKagein unverändertem Zustandzu belassen. DeutscheTelekom lm Planungsbereich befindensich relekommunikationsanlagen der Deutschen TelekomAG. Zur Vermeidungvon Beschädigungen ist es erforderlich, daß vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden vom Bezirksbüro NetzeBielefeld,Beckhausstraße 36, in 33611 Bielefeld, (0s Telefon 21) 5 67 - 8124(Planausgabe) in diegenaueLagederAnlageneinweisenlassen. Fürden rechtzeitigen AusbaudesTelekommunikationsnetzes undder Koordinierung mit dem straßenbauundden Baumaßnahmen der anderenVersorgungsträger ist es planbereich notwendig,daß Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahmen im unserem ProduktionsbüroBielefeld, Herforder Straße 14, 33602 Bielefeld, mindestens 3 Monatevor Baubeginn schriftlich angezeigt werden. E.ONWestfalenWeser GmbH Innerhalbdes Planungsgebietes befindensich Anlagender FirmaE.oN westfalen WeserGmbH. Zur vermeidungvon Beschädigungen dieserAnlagenist es erforderlich, sich vor Bauausführung in die LagedieserAnlageneinweisen zu lassen. lhrAnsprechpartner hierfürist dasServiceCenterLage: Pivitsheider Str.11,32791Lage,Tel: 0523219536-0 -+zH -Entwurf - Februar2005 2. AnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide" Gewässer lnnerhalbdes Plangebietesbefindensich keineGewässer. örtllcne Bauvorschriften Gem. $ 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen Festsetzungen im Text,,örtliche erlassen. Mit ihrerAufnahmein den Bauvorschriften" Bebauungsplan des Bebauungsplanes. Verstöße werdensie zugleichBestandteile gegendie gestalterischen geltenals Ordnungswidrigkeit gem. $ 84 Festsetzungen BauONRW. Rechtsgrundlagen . . . . . . Baugesetzbuch(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachungvom 2 7 . 0 8 . 1 9 9( B 7 G B ||.5 . 2 1 4 1 B , G B |1. 9 9 8t S . 1 3 7 ) (BNatSchG) in der Fassungder Bekanntmachung Bundesnaturschutzgesetz vom25.Mäa2002(BGBI.I S. 1193) (GO NRW) in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GVNW S. 666) Fassungder Bekanntmachung vom 14.07.1994 (BauNVO)in der Fassungder Bekanntmachung vom Baunutzungsverordnung 2 3 . 0 1 . ' 1 9(9B0G B tt.S . 1 3 2 ) (BauONRW)in der Fassung Bauordnung für das LandNordrhein-Westfalen (GV derBekanntmachung NWS.256) vom01.03.2000 (BGBI.19911S.58) Planzeichenverordnung vom18.12.1990 -Entwurf- Februar2005 Nr. 08/08,,Brunsheide" 2. AnderungdesBebauungsplanes Verfahrensvermerke Auslegung Katasternachweis Eindeutigkeit Aufstellung des Die Darstellung gegenwärtigenZustandes stimmtmit den Katasterunterlagen überein. Es wird bescheinigt, daß die Festsetsungen der städtebaulichen Planunggeometrisch eindeutigist. DieserPlanist gemäß$ DerHochbau-und der 2 des Baugeselzbuches Planungsausschuß GemeindeLeopoldshöhe durchBeschlußdes hat in seinerSiEung am Hochbau-und dem Entwurf Planungsausschusses _ Bebauungsplanes des der Gemeinde zugestimmtund seine vom Leopoldshöhe öffentlicheAuslegunggem. _2004 aufgestelltworden, S3Abs.2BauGB beschlossen. Ort und Dauerder Der Aufstellungsbeschluß öffentlichenAuslegung wurdenortsüblicham wurde am für Die Planunterlagen des den Geltungsbereich Planesauf der Grundlage der Flurkarteim M 1:1000entsprechen dem Standv. ortsüblich bekanntgemacht. bekanntgemacht. Der Entwud des und der Bebauungsplanes Begründunghabenvom bis Leopoldshöhe, 3Abs. 2 BaUGBöffentlich ausgelegen, Detmold, gem.s Detmold, Kreis Lippe lm Auftrag Kreis Lippe lm Auftrag Gemeinde Leopoldshöhe Der Landrat,Kreis Lippe DerLandrat,KreisLippe Vermessungund (Schemmel) Vermessungund Kataster Kataster (Bürgermeister) Leopoldshöhe, GemeindeLeopoldshöhe (Schemmel) (Bürgermeister) Planverfasser SaEungsbeschluß Inkrafüreten ist DieserBebauungsplan gem.S 10des BaugeseEbuchesvom Rat der Gemeinde am Leopoldshöhe als Satzungbeschlossen worden. DieserBebauungsplan Der Entwurfdes ist Bebauungsplanes ist gemäß$ 10 (3) vom Bauamtder BaUGBam GemeindeLeopoldshöhe im Amtsblattdes Kreises ausgearbeitetworden, Lippe bekanntgemacht worden, ist DerBebauungsplan damitam rechtsverbindlich geworden. Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, GemeindeLeopoldshöhe GemeindeLeopoldshöhecemeinde Leopoldshöhe (Schemmel) (Bürgermeister) (Schemmel) (Bürgermeister) (Schemmel) (Bürgermeister) - ZlJ| -Entwuf2. AnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide" Februar2005 Begründung l. Allgemeines 1. Ziel,Zweckund Notwendigkeit des Bebauungsplanes Der rechtskräftige vor. Bebauungsplanes siehteine Bebauungmit Reihenhäusern Dieseist abernie umgesetzt worden,da die NachfragenachderartigenBauplätzen im Gemeindegebiet rückläufigist. lm Gegensalzhierzuisi Bedarffür freistehende der Einfamilienund Doppelhäuser weiterhinhoch.Zur Deckungdes Wohnbedarfes Bevölkerungleistet der rechtskräftige Bebauungsplan daher derzeit nur einen geringenBeitrag. Der Bau von Doppel-und Einfamilienhäusern soll zukünftigauch innerhalbdes Anderungsgebietesmöglich sein. Die hier durchgeführteAnderung des Bebauungsplanes leistetdahereinenBeitragzur Schonungvon freienFlächenim Außenbereich. 2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan Der wirksameFlächennutzungsplan der GemeindeLeopoldshöhe vom 15.06.1971, zuletä geändertmit der 12. Anderung,stellt den Anderungsbereich bereits als WA Wohnbaufläche dar. Die vorliegendePlanung- mit dem GebietscharaKer stimmtdahermitder Darstellung Flächennutzungsplanes überein. deswirksamen 3. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung Die vorgesehenePlanung entsprichtden Darstellungendes Entwurfesdes (GEP) (Stand 09/2000), TeilabschnittOberbereich Gebietsentwicklungsplanes Bielefeld, der für den Geltungsbereichder Anderung einen Allgemeinen Anderungstehen daher Siedlungsbereich darstellt.Die Inhalteder vorliegenden landesplanerischen Zielsetzungen nichtentgegen. 4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches Das Anderungsgebiet umfaßtdas Flurstück759 der Flur 4 in der Gemarkung Schuckenbaum. DerGeltungsbereich wirdim einzelnen wiefolgtumgrenzt: . . . . im Westendurchdie Schuckenhofstraße bebauteGrundstücke im Nordendurchzweimit Mehrfamilienhäusern im OstendurchWohnhäuser undGartenflächen im SüdendurchWohnhäuser undGartenflächen DerGeltungsbereich dargestellt. ist aufder KarteaufSeiteA graphisch DasPlanungsgebiet hateineGrößevonca.2.250qm. Zur Ausnutzung der überbaubarenFlächen im nordwestlichenTeil des des Grundstückzuschniftes Planungsgebietes sind Baulastenoder Veränderungen notwendig. DieseFlächenliegenaußerhalb des Bebauungsplanes aufdem Flurstück 757. -?5 - -Entwurf - Februar2005 2. ArderungdesBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide" ll. Rahmenbedingungen 1. Lageim Gemeindegebiet Das Anderungsgebiet liegt im OrtsteilSchuckenbaum. Die direkteUmgebungwird durchdieWohnbebauung am Ortsrandgeprägt. 2. Eigentumsstruktur,baulicher Bestand, gegenwärtigeNufzung und Zustandvon Naturund Landschaft Das Flurstück759 befindetsich in Privatbesitz und ist mit einemGebäudebebaut. Diesesist das letztenochverbleibende Gebäudeeinerehemaligen Hofstelle.In den 1990er Jahren erfolgte in einem Teil ein Umbau zu Wohnzwecken.Der übeniviegende Teil wird nichtmehrgenutä und zeigtdeutlicherkennbareSchäden (2.B. zerstörteFensterscheiben). Die unbebauteFlächedes Grundstückestellt sich als venrvilderte, ungepflegte Gartenfläche gelagertwurde. dar,aufderzeitweiseauchBauschutt Das Grundstückist eben. Zur Schuckenhofstraße und den umliegendenprivaten '1,00 Grundstücken allerdings fälltdasGeländeum ca. m ab. 3. Nutzung/lmmissionsbelastung Gegenwärtig wird ein Teil des Gebäudes zu Wohnzwecken genutzt. Der überwiegende Teilstehtleerunddientdezeit keinerNutzung. 4. BestehenderechtlicheVerhältnisse(BebauungsplanNr. 08/08) DasgesamteFlurstückliegtim Geltungsbereich des,1982rechtskräftig gewordenen, Bebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide". Als GebietscharaKer ist ein Allgemeines Wohngebietfestgesetzt.Als Art und Maß der baulichenNuEung sind zwei Vollgeschosse mit einerGRZ von 0,4 und einerGFZvon 0,8 festgesetä.Weiterhin sindausschließlich Hausgruppen zulässig. Die Erschließungder - im Bebauungsplan Nr. 08/ 08 dezeit - vorgesehenen Reihenhauszeileerfolgt von der Schuckenhofstraße über ein Geh-, und Leitungsrecht am nördlichenGrundstücksrand. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs erfolgt in Sammelgaragen,die direkt von der Schuckenhofstraße angefahren werden. -?6- -Entwurf- Februar2005 2. AnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide" lll. WesentlicherInhaltund zu erwartendeAuswirkungender Bebauungsplanänderung 1. Belange des Umweltschutzes,des Naturschutzesund der Landschaftspflege a) Grundsätzliche Aussagenzu den einzelnenBelangen FolgendeSchutzgüter sindgenauerzu betrachten: . Tiere, . Pflanzen, . Boden, . Wasser, . Luft, r Klima, . dasWirkungsgefüge derv.g. . Landschaft . Biologische Vielfalt Das Grundstück ist bereitsbebaut.Eineantropogene Überformung der aufgeführten Schutzgüter ist daherbereitserfolgt.Die vorliegende Planungbereitetzudemkeine größerenEingriffein Naturund Landschaft vor als der rechtskräftige Bebauungsplan. Die Umweltbezogene Auswirkungen auf den MenschenundseineGesundheitsowie die Bevölkerung insgesamt(BauGB$1 (6) Nr. 7 c), die die vorliegendePlanung auslöst,werdennachderzeitigen Kenntnisstand alsverträglich eingestuft. Die Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstigeSachgüter(BauGBg1 (6) Nr. 7 d) werdenmitdervorliegenden Planungals verträglich eingestuft. Zusammenfaßendkann die Aussage getroffen werden, daß die vorliegende Planung die aufgezählten SchuEgüter nicht mehr beeinträchtigt als der derzeitigeRechtsstandund die vorhandeneBebauungdes Grundstückes. b) Eingriffsregelung Vermeidung/Minimierungdes Eingriffes Die BelangeNaturund Landschaft betreffend wurdenbereitsmitderAufstellungdes Bebauungsplanes Nr. 08/08 ,,Brunsheide" abgewogen.Die vorliegendeAnderung des Bebauungsplanes bereitetkeinengrößerenEingriffvor, als der rechtskräftige Planzuläßt. c)Sparsamerund schonenderUmgangmit Grund und Bodenunter Begrenzung der Bodenversiegelung, Wiedernutzbarmachung von Flächen,Beachtung der Aspektezur Nachverdichtungund Innenentwicklung,Aussagenzu Altlasten / Bodenschutz/ Bodenaushubund Bodenentsorgung Dem Grundsatzdes schonenden Umgangs mit Grund und Boden (g 1a (2) BauGB)unter Begrenzung der Bodenversiegelungwird berücksichtigt, indem bereits versiegelteFlächen in Anspruchgenommenwerden.Weiterhinist die vorgeseheneZuwegungbereitsteilweiseals Zufahrtzum bestehendenGebäude vorhandensowie die verkehrlicheErschließungauf den notwendigenUmfang beschränkt. 3 -?,7- ; ' -Entwurf- Februar2005 2. AnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide" Die Flächeninanspruchnahme sowie das Maß der Nutzungist in einem Umfang festgelegtworden, das nicht über die bisher maximalmöglicheVersiegelung hinausgeht. Die Breiteder Wohnwegeund Erschließungsstraße orientiertsichausschließlich an dem örtlichen Bedarf und der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE).Die Versiegelung wird dadurchso geringwie möglich geplant. EineBeanspruchung des Bodensist grundsätzlich bereitsmit der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 ,,Brunsheide" erfolgt.Der vorliegendePlan verändert zum überwiegenden Teilnur die Nutzung. Eine vorrangige Inanspruchnahme von Brachflächen bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächenerfolgtmitdervorliegenden Planung. lm Rahmender vorliegenden Planungwirdder Aspekteszur Nachverdichtungund Innenentwicklungumgesetzt. Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Planungsbereiches liegenkeineInformationen überAltablagerungen und Altlastenvor. Der Aspektder Begrenzung der Bodenversiegelungwurde beachtet,indem die zusätzlichen Erschließungsanlagen aufdas notwendige Maßbegrenztwerden. lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen wird i.V.m im KreisLippeder Bodenaushub $ 3 a Abs.2 der SatzungüberdieAbfallentsorgung innerhalbdes Plangebietes verbracht,soweitdiestechnischmöglichist. Die Größe und der Zuschnittdes Flurstückes 759 bzw.des Anderungsbereiches verdeutlichen bereits, daß innerhalbdes Plangebieteskein räumlicherSpielraum für die Unterbringung des Bodenaushub besteht.Der Bodenaushub ist daher abzufahren undentsprechend zu entsorgen. EineKennzeichnungist nichterforderlich, da keineGründehierfürvorliegen. d) Wechselwirkungen zwischenden einzelnenBelangendes Umweltschutses Die Wechselwirkung zwischenden einzelnenBelangendes Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c, d (BauGB51 (6) Nr.7 i) werdenalsverträglich eingestuft. e) Ergebnisdes Umweltberichtes Die Umweltauswirkungen der Planungeinschließlich ihrerWechselwirkungen werden im Zuge der Rahmenplanungsowie der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanesdurch die Gemeinde Leopoldshöheentsprechend oen Anforderungen des BauGBermitteltund bewertet.Das Ergebnisder Prüfungder Umwelfuerträglichkeit desVorhabens wirdin einemUmweltbericht zusammengefaßt. Die Ergebnissedes Umweltberichtes, der als eigenständiger Teil der Begründung beiliegt,einschließlich der Betrachtungder Wechselwirkungen werden von der GemeindeLeopoldshöhe als Trägerindes Verfahrensin die Abwägungnach g 1 Abs. 5, 6 und 7 sowie$ 1a BauGBmit den Ergebnissen eingestellt. Die Ergebnisse des Umweltberichtes werdenin den textlichenund zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes beachtet. -?8 - -Entwurf- Februar2005 2. AnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide" 2. Belangedes Verkehrs/ Erschließung Die verkehrliche ist durchdie festgesetztenGeh-. Erschließung des Plangebietes gesichert.Die Schuckenhofstraße Fahr-,und Leitungsrechte kannden Verkehr,der im Plangebietentsteht,aufnehmen.Die verkehrlicheAnbindunginnerhalbdes Ortsteiles- wie auch an das regionaleund überregionale Verkehrsnetz- ist gewährleistet. 3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes Das bestehende Gebäude(Baujahr1900)auf dem Flurstück 759 ist der Rest einer Hofstelle.Alle weiterenGebäude,die ursprünglich zur Hofanlagegehörten,sind bereitsvor ca. 15 Jahrenabgerissen worden.Aufgrundder Bauartdes Gebäudes handeltes sichhierum keinDenkmal. Eine weitereNutzungdes Gebäudeswürdeunverhältnismäßig hohe ökonomische Aufiarendungen für denEigentümer bedeuten. 4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung und des Wasserschutzgebietes lm oder direkt am Plangebietist kein oberirdischesGewässeroder natürliches Uberschwemmungsgebiet bekannt. Mit wild abfließendenWasservon angrenzenden landwirtschaftlichen Flächenwird aufgrundder topographischen Erfahrungswerten nicht Situationund den bisherigen gerechnet. Für die Abwasserbeseitigung kann das vorhandene Kanalnetz in der (Trennsystem)genutä werden, dieses ist ausreichend Schuckenhofstraße dimensioniert. ist entsprechend Die Kläranlage in Schuckenbaum der gemeindlichen Entwicklungausgebautund entsprichtden allgemeinanerkanntenRegeln der Technik. Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasservon Grundstücken, die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die öffentlicheKanalisation werden,vor Ort zu versickern, zu verrieseln angeschlossen oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten, soferndies ohne Beeinträchtigung des WohlsderAllgemeinheit möglichist. Entsprechend zwar beabsichtigt, dieserVorgabeist grundsätzlich eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung vozunehmenund das Oberflächenwasser auf der unversiegelten Flächezur Versickerung zu bringen.DiePrüfungdieserVorgabe hat aberergeben,daß eineVersickerung auf den Grundstücken im Anderungsgebiet nichtfestgesetäwerdenkann. Durch verschiedene Bodengutachten,im Auftrage des Abwasserwerkesder GemeindeLeopoldshöheist festgestelltworden, daß die im Gemeindegebiet anstehenden Bodentypen auf weisen.Damitverbundenist einenhohenLehmanteil ein ungünstiger Durchlässiqkeitsbeiwert. Aufgrunddes Grundstückszuschnittes und der damit verbundenenAusnutzbarkeitwird eine umfangreicheVersiegelung erwartet. Es ist daherdavonauszugehen, daß eine Versickerung auf den Baugrundstücken nichtrealisierbar ist. gem.$ 51a Abs.4 S 1 Mit der Ableitungdes Regenwassers überdas Trennsystem, LWG,istdievorliegende Niederschlagswasser vor Ort PlanungvonderVerpflichtung -Entwurf- Februar2005 2. AnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide" zu versickern, zu verrieseln oderortsnahin ein Gewässer einzuleiten, ausgenommen (Hinweis:Das Grundstückwurde erstmalsvor dem 1.1.1996an die Kanalisation angeschlossen). Das Plangebiet befindet Heilquellenschutzgebiet. sich in keinem Wasserschutzgebiet oder Die Frischwasserversorgung ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die Leitungen sindtechnischeinwandfrei undausreichend dimensioniert. Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme für Elektrizität undTelekommunikation (sieheHinweise) istmöglich. 5. ZukünftigeNuEung a) StädtebaulichesKonzept Die Bebauungorientiertsich an der bereitsin der direktenUmgebung(südlichdes Flurstückes759) vorhandenenEinfamilienhausbebauung. Die Festsetzungen ermöglichen den Bauvonfreistehenden Einfamilienhäusern undDoppelhäusern. Der Schaffungvon Wohneigentum wird der Vorrangvor Geschoßwohnungsbau gegeben. Der vorliegendenPlanungliegt eine Erschließungskonzeption zugrunde,die eine direkteErschließung von der Schuckenhofstraße vorsieht.Die Grundstücksgrößen sindkleinundtragendamitzumflächensparenden Bauenbei. b) Erläuterungder Festselzungen Die Festsetzungals AllgemeinesWohngebietentsprichtder in der Umgebung vorhandenen Bebauungunddem angestrebten planerischen Ziel,eineWohnnutzung aufdem Flurstück zu ermöglichen. Die festgesetzteZweigeschossigkeit ermöglicht- zusammenmit der festgesetzten Traufhöhe das zweiteVollgeschoßnur im Dachraum.Optischzweigeschossige Gebäudesindauf dem Flurstück 759nichterwünscht. Die Baugrenzenermöglichen den Bau von freistehenden Einfamilienhäusern und den Bau von Doppelhäusern.NachbarlicheBelange werden ausreichend berücksichtigt, da die von der Landesbauordnung geforderten Mindestabstände von den Baugrenzen berücksichtigt werden. Die Positionder Baukörperorientiertsich an den Baufluchten, die aus den in der Umgebung vorhandenen Baukörpern entstehen. Die festgesetzten Geh-,Fahr-und Leitungsrechte dienender Ver- und Entsorgung des Gebietessowiederverkehrlichen Erschließung. Die Festsetzung einesAbfallsammelplatzes erfolgt,um eine geregelteund sichere Abholungder Hausabfälle zu gewährleisten. 6 -fuu -Entwurf- Februar2005 2. AnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide" Die vorgegebene Firstrichtung erleichtert die Nutzungder Solarenergie und leisten damiteinenBeitragzur sparsamenund effizienten Nutzungvon Energieund dem Einsatzerneuerbarer EnergiengemäßBauGBg1 (6) Nr.7 f. Zur Ausnutzung der überbaubarenFlächen im nordwestlichenTeil oes Planungsgebietes sind Baulastenoder Veränderungen des Grundstückzuschn ittes notwendig. DieseFlächenliegenaußerhalb des Bebauungsplanes auf dem Flurstück 757. Da der Ankagsteller auch Eigentümer des Grundstückes 757 ist, kann davon ausgegangenwerden,daß die Übernahmevon Baulastenoder die notwendige Veränderung der Grenzendes Grundstückes möglichist. 7 -nt- -EntwufNr. 08/08,,Brunsheide" 2. AnderungdesBebauungsplanes Februar2005 lV Umweltbericht 1. Einleitung 1.1Inhaltdes Planes Inhaltdes Bauleitplanesund der wichtigstenZiele fest' wohngebietmitzweiVollgeschossen setzteinAllgemeines Der Bebauungsplan jedoch nur Vollgeschoß das zweite ermöglichen Festsetzungen Die gestalterüchen ist es, die Möglichkeitzu schaffen, im öachraum.Ziel des Bebauungsplanes zu errichten. und Einfamilienhäuser Doppelhäuser übereinePrivatstraße. Schuckenhofstraße von der erfolgt Die Lrschließung 1,2 Ziele des Umweltschutzes und Fachplänenfestgelegten Fachgesetzen Die Darstellungder in einschlägigen sind,werdenim von die für den Bauleitplan Bedeutung Zieledes umweltschutzes, ermittelt. Beteiligung Rahmenderfrühzeitigen 2. Beschreibungund Bewertungder Umweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme nachBauGB$1 (6) Nr.7 a: Schutzgüter . Tiere, r Pflanzen, r Boden, . Wasser, . Luft, r Klima, . dasWirkungsgefüge derv.g. . Landschaft . Biologische Vielfalt Bei allen vorgenanntenschutzgüternist aufgrundder mindestens100 jährigen als HofstelleundspäteralsWohnhausvon einerstarken Nutzungdes örundstückes auszugehen. Beeinflussung anthropogenen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen (BauGB51 (6) Nr. 7 Sinnedes Bundesnaturschutzgesetzes VogelschutzgebietJim nichtvorhanden b) sindim Gemeindegebiet auf den Menschenund seine Auswirkungen der umweltbezogenen Die Beurteilung (BauGB insgesamt $1 (6) Nr. 7 c) werdenzur Gesundheitsowiedie Bevölkerung Auslegungbeurteilt. auf Kulturgüter Auswirkungen sindumweltbezogene Kenntnisstand Nachderzeitigem (BauGB51 (6) gegeben nicht Planung mit der vorliegenden und sonstige-sachgüter Nr.7 d). zur Erfüllungvon bindenden Gebiete in denen durch die Rechtsverordnung Gemeinschaften festgelegten Europäischen der Beschlüssen 7 öz: 2. AnderungdesBebauungsplanes -Entwurf - Februar2005 Nr. 08/08,,Brunsheide,, lmmissionsgrenzwerten nichtüberschritten werdendürfengemäß(BauGBg1 (6) Nr. 7 h) sindim Gemeindegebiet nichtvorhanden. Die wechselwirkung zwischenden einzelnenBelangendes umweltschutzes nacn den Buchstaben a, c, d (BauGBg1 (6) Nr.7 i) werdenzum dezeitigenZeitpunktals verträglich eingeschätzt. 2.2 Prognose Die Durchführungder Planung beeinträchtigtdie schutzgüter in der oben aufgeführten Weise. Die Nichtdurchführung der Planungbedeutethier eine umsetzungdes bereits rechtskräft igenBebauungsplanes. Beide Variantenermöglicheneine in etwa gleich große Versiegelung.Dieses vorausgesetä, kannbei beidenVarianten- in diesemFall- von eineretwagleichen Beeinträchtigung der schutzgüter undder umweltinsgesamt ausgegangen wärden. 2.3Vermeidung,Verringerungund Ausgleich Die Vermeidungvon Emissionensowieder sachgerechte umgang mit Abfällen -etairng und Abwassergemäß BauGB g1 (6) Nr. 7 e sinä durch die und die entsprechenden Gesetzegewährleistet. Eine Abholungder Haushaltsabfälle ist durchdenAbfallsammelplatz gewährleistet. Die vorgegebene Firstrichtung erleichtert die NuEung der solarenergieund leisten damiteinen Beitragzur sparsamenund effizientenNutzungvon Energieund dem Einsatzerneuerbarer EnergiengemäßBauGB$l (6) Nr.7 f. Eine vorrangige lnanspruchnahme von Brachflächen Wiedernutzbarmachung planung. von Flächenerfolgtmitder vorliegenden bzw. lm Rahmen der vorliegendenPlanung erfolgt eine Nachverdichtung und lnnenentwicklung. Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Ftächen mit Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes planungsbereiches liegenkeineInformationen überAltablagerungen und Alflastenvor. DeiAspekt der Begrenzungder Bodenversiegelung wurdebeachtet,indemdurchdie voriiegende Planungkeinezusätzlichen Erschließungsanlagen, hierinsbesondere die Zuwegung, geschaffen werdenmüssenbzw.aufdas notwendige Maßbegrenäwurden. lm Rahmender vermeidung von nachteiligenBodenveränderungen wird i.V.m $ 3 a Abs.2 der satzungüberdieAbfallentsorgung im KreisLippedeiBodenaushub innerhalbdes Plangebietes verbracht, soweitdies technischmöglichist. Die Größe und der Zuschnittdes Flurstückes 759 bzw.des Anderungsbereiches verdeuflichen bereits,daß innerhalb des Plangebietes keinbzw.nur geringerräumlicher spielraum für die unterbringungdes Bodenaushubbesteht. Der Bodenaushubist daher abzufahren undentsprechend zu entsorgen. 2.4 Planungsalternativen Innerhalbdes Plangebietes kanndie Erschließung variiertwerden.Denkbarist eine Erschließungsvariante, die als Stichstraße weiter nördlich von der 9 -€.?, - -Entwurf - Februar2005 2. ArderungdesBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide,, schuckenhofstraße, in das Plangebiet einmündet. Der Flächenverbrauch des sticnes ist hierbei größer, die Garagenzufahrten sind mit dieser Variante aber rm Durchschnitt kleiner.Insgesamt bleibtdie notwendige Flächezur Erschließung daher in etwagleich. Um das Planungsziel zu realisieren,sind auch anderepositionender Baukörper möglich.Der Flächenverbrauch und die Umweltauswirkungen sind mit denen der vorgestellten Planungvergleichbar. 2,5 Bewertung/ Zusammenfassung der Umweltauswirkungen Die umweltauswirkungen werdenvon der GemeindeLeopoldshöhe als verträglich eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnistand gehen keine negativen Umweltauswirkungen von der Planungaus. 3. ZusätzlicheAngaben 3.1 MethodiUVorgehensweise lm Vorfeldder Planungwerdendie Behördenund die sonstigenTrägeröffenflicher Belangemöglichstfrühzeitigeingebunden. Hierdurchkönnenersteumweltrelevante gewonnenwerden.ErsteInformationen lnformationen gewinntdie Gemeindeauch durchdie Bestandsaufnahme deszu überplanenden Geländes. Mit der frühzeitigenBeteiligung werdendie sonstigenTrägeröffenflicherBelange gebeten,die ihnenzur Verfügungstehenden- für den Umweltbericht relevanten - der Gemeinde Informationen zugänglich zu machen. Vor derAuslegung findetdieAuswertung dergewonnenen Informationen statt. 3.2 Monitoring Ziel der Überwachungist nicht, eine umfassende Vollzugskontrolledes Bebauungsplanes zu realisieren. Es sollenlediglicherheblichevorhergesehene wie unvorhergesehene Auswirkungen (positivwie negativ)- die beider Durchführung der Planungenauftreten- festgestelltbzw.erfaßtwerden. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird zut übenrvachungvon eventuellen, unvorhergesehenen umweltauswirkungen auf die Informationen der entsprechenden Fachbehörden zurückgreifen. Diesesind durch BauGBg 4 Abs. 3 zur Mitteilung angehalten. genannt: Hierzuseienbeispielhaft . Gewässerüberwachung gemäßLandesrecht . Lärmüberwachung gemäßBImSchG . Altlastenkatastergemäß BBodSchG . LaufendeRaumüberuvachung und-beobachtung Einezusätzliche Überuvachung im gesamtenGemeindegebiet ist durchregelmäßige Außendiensttätigkeiten von Mitarbeiternder Gemeindeverwaltung gewährleistet. Weitere lnformationenüber Auswirkungengelangen durch sonstige externe Informationen (2.8.Anrufevon Bürgern)der Gemeinde zur Kenntnis. Für die Auswirkungen, bel denen im jeweiligen Umweltbericht Prognoseunsicherheiten bestandenhaben,führt die GemeindeLeopoldshöheein Kataster.DieseFlächenbzw. möglichenunvorgesehenen Auswirkungen könnenso gezieltin regelmäßigen Abständenbeobachtet werden. l0 - Rt] 2. A-nderungdesBebauungsplanes Nr. 08/08,,Brunsheide"--=Entwurf- Februar2005 3.3Zusammenfassung Nach derzeitigemKenntnisstand(Auslegung)gehen durch die Anderung des Bebauungsplanesund die dadurch mögliche Bebauung keine negativen Auswirkungen aufdie direkteUmgebung aus.