Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Steffungnahmedes Kreis Lippe(Schreibenvom 22.j2.20041
Gegendie Anderungdes Bebauungsplanes
bestehenseitensdes KreisesLippekeine grundsätzlichen
Bedenken.lch möchteSiejedochbitten,die folgendeAnregungim weiterenVerfährenzu berucksichtigen:
Planung
Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz
Bau ist klargestelltworden, dass eine eigenständige
Umwelterträglichkeitsprufung
nach dem UVP-Gesetzim Rahmenvon Bauleitplanverfahren
nicht mehr
durchgeführt
werdenkann,S 17 des UVPGwurdeentsprechend
geändert.Staftdessenbestehtnunmehrdie
grundsätzliche
Verpflichtung
zur Durchführung
vonUmweltprüfungen
im Rahmenvon Bauleitplanverfahren.
lch empfehledaher,den 1. AbsatzunterPkt. lll. e) ,,Umweltverträglichkeitsprüfung"
der Begrtindung
zu
streichen.
Vorschlagder Verwaltung:
DerAnregungwird gefolgt.
DeutscheTelekomAG T-com, PTI 14, Herforderstr. 14, 33602Bielefeld(schreiben
vom 28.12.20041
lm Planbereichsind Telekommunikationslinien
vorhandendie gesichert,verändertoder verlegt werden
müssen.lm anliegenden
Lageplan
sinddiesegelbmarkiert.
4u, Versorgung der neu zu errichtendenGebäude planen wir die Verlegung neuer
Telekommunikationslinien.
Ftlr den rechEeitigenAusbaudes Telekommunikationsnetzes
und der Koordinierung
mit dem Straßenbau
und den Baumaßnahmen
der anderenVersorgungsträger
ist es notwendig,
dass Beginnund Ablaufder
Erschließungsmaßnahmen
im Planbereich
unseremProduktionsbüro
Bielefeld,HerfordärStraße14. 33602
Bielefeld,mindestens3 Monatevor Baubeginnschrifflich
angezeigtwerden.
Ansonsten
habenwir keineAnregungen
oderEinwände.
Vorschlagder Verwaltung:
DieVerwaltunghältden bereitsim Vor-Entwurf
stehenden
Hinweisfür ausreichend.
E.ONWestfafenWeserAG (Schreibenvom'lO.12.2OO4l
lhrenBebauungsplan
habenwir bearbeitet,
und es bestehen
grundsätslich
keineBedenken.
BeachtenSie
jedochdie Hinweisezu den im Text angesprochenen
Kostentragungspflichten.
Der Bereichist auf Versorgungsanlagen
der E.ONWestfalenWeserAG und betriebsgeführter
Unternehmen
geprüft.
lhrAnsprechpartner
istdieBetriebsstelle:
Lage,pivitsheider
str. 21, 32791Lage,Tel.:05232- 95360
lm Geltungsbereich
desBebauungsplanes
befinden
sichfolgende
Versorgunglanlagen:
- Niederspannungskabel
Wir bittendieseAnlage(n)
in den Bebauungsplan
auizunehmen.
Denungefähren
Verlaufbzw.Standort
derAnlage(n)
entnehmen
Siedenbeigefügten
übersichtsplänen.
Beider Bauausführung
berücksichtigen
Sie nachstehende
Sachverhalte:
l Erdarbeiten
in der Näheder vorgenannten
Versorgungseinrichtung(en)
mossenunsererBetriebsstelle
wenigstens
8 Tage vorhermitgeteilt
werden.Anhandder von uns bei der Anzeigeder Baumaßnahmen
ausgehändigten
Bestandspläne
bestehtdie Pflichtder bauausf{.rhrenden
Firma,die genaueTiefeundLage
der Versorgungseinrichtungen
durchQuerschläge,
Suchschlitze
oderähnliches
fesEustellen.
Um Schädön
an den unterirdischen
Versorgungseinrichtungen
zu vermeiden,
dürfenArbeitenin derenNähenurvonHand
und mitgeeigneten
Geräten
erfolgen.
EineBeschädigung
unserer
Anlagenist auszuschließen.
2. Aus Sicherheitsgründen
ist vor BeginndesBauvorhabens
in eineörtlicheEinweisung
in die genauelage
der unterirdischen
Versorgungseinrichtungen
erforderlich.
Versorgungseinrichtungen
an unseren
noiwendig
sein,istein Ortstermin
mit unserer
3. SolltenAnderungen
erforderlich.
Bitte
stimmen
Sie rechtzeitigeinen Termin ab, da zur Durchführung
Betriebssteile
von
eineangemesseneVorbereitungszeit
ist. In diesemFallsind die
Leitungsänderungsarbeiten
erforderlich
lichtenzu klären.
Kostentragungspf
darfauf Grundder Bestimmungen
der Leitungen
(VDE,DVGW
4. DerSchutzstreifen
in derjeweilsgtiltigen
undmiiTiefwurzlern
geplante
nichttiberbaut
überpflanzt
Fassung)
werden.Eventuell
Anpflanzungen
sindin
der NäheunsererLeitungenaußerhalbdes SchuEstrelfens
unterBeachtungdes DVGW-Arbeitsblattes
GW
SolltendanachSchuumaßnahmen
125vorzunehmen.
unsererLeitungen
sein,so sinddiesemit
erforderlich
unsabzustimmen.
5. Die Stromversorgungdes ausgewiesenenBereiches ist durch die Erweiterungdes Ortsnetzes
gewährleistet.
Wir bittendie BelangeunsererEnergieversorgung
beilhrenweiterenPlanungen
zu bertlcksichtigen.
Vorschlagder Verwaltung:
Die Bauherren
sindim RahmenihrerSorgfaltspflicht
dazuangehalten,
sichvor der Bauausführung
mit der
EonWestfalenWeserAGin Verbindungzu seEen.
DasDärstellung
desNiederspannungskabels
erscheint
dahernichtnotwendig.
Derbereitsin den Unterlagen
stehendeHinweisreichtaus.
RWEWestfalenWeser-EmsNeEservice (Abschrift des Schreibensvom 09.12.2004)
Am westlichenRand (Schuckenhofstraße)
des Planungsbereiches
befindetsich die von uns im Betreff
aufgeführteLeitungder RWE.
Anliegendtlbersendenwir lhnen eine Planunterlage,
aus der Sie den Verlaufder Erdgasleitung
ersehen
können(1 - DINA 3 Bestandsplan
zu Gasverteilungsleitungen).
von Straßen,Wegen,wasserwirtschaftlichen
SofemneueAnlagenoderAnderungen
Anlagen,Grundstttcken
(Eigentumsverhältnissen),
Geländehöhen,Grtlnanlagenund Bepflanzungenim Bereich unserer
Versorgungsanlagen
zu eMartensind,müssenanhandvon Detailplanungen
rechtszeitig
Abstimmungen
mit
unserfolgen.
Gegendie geplanteMaßnahmebestehenunterBeachtungdervorgenantenHinweisekeineBedenken.
Abschließend
bittenwir umweitereBeteiligung
an lhrenPlanungen.
Vorschlagder Verwaltung:
Die Verwaltungempfiehlt,der Bitte einer nachrichtlichten
Übernahmeder Gasleitungnicht zu folgen,da
dieseaußerhalbdes Plangebietes
liegtund sichdie Darstellung
der Leitungmit dem Planzeichen
für die
Grenzedes Planoebietes
ilberschneidet.
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LEOPOLDSHOHE
GEMEINDE
2. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.08/03,,Brunsheideoo
Planzeichnung
ngen
TextlicheFestsetzu
Begründung
Umweltbericht
Stand: Februar2005
öffentlichkeitsbeteiligung
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
6Z-
-Ent'rurf- Februar2005
2. AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide"
lnhalt
ÜBERSICHTSKARTE
PLANZEICHNUNG
TEXTLICIIE FESTSETZI,JNGEN
I ARTUNDMAßDERBAULTCHEN
Nur2trNc.............
...........
F
II ÜeeRBeusaRE
uNDNrcHr üBERBAuBARE
GRUNDsTücKsFLÄcHEN..................................
F
III AunsRxGssrelruNc DERBAUKöRpER.............
...........F
IV Anr, GESTALTITNG
IINDHörß voN EßJFRrEDllNcEN..........
....................G
V ZuwncuNcBN
............G
VI FRETFLAcHEN
...........G
VII AereLLsat\4MELpLATz.....,...
.............G
HINWEISE
H
VERFAIIRENSVERMERKE..
.................
J
BEGRIINDUNG
I. ALLGEMEINES
1. ZrEL,ZwEcKUNDNoTWENDIGKETT
DEsBEBAUuNGSPLANES............................................
1
2. ENTwrcKulNcAUsDEMFLACHENNUTZLNGSPLAN.....................
.............I
3. ANpAssuNG
ANDtl ZrELEDERRAUMoRDNLTNc
UNDLANDESpLANUNc
............................
1
4. ABGR-ENZING
oss GeLrr_,NcseERErcHEs...........
............1
II. RAHMENBEDINGLI\GEN
1. LAcE IM GEI4IrNDEcEBIET.......
......-....2
2. EIGENTUMSSTRUKTL'R,
BAULIcHERBESTAND,GEGENWARTIcE
NUTZUNGIIND ZUSTAND
voNNATT.TRUND
LaNoscuert....
............2
3. NurzuNc/ IuMIssroNsBELAsrLrNG...................
.............2
4. BESTEHENDE
REcHTLTcHE
(BEBAUUNGseLAN
VERHALTNTsSE
NR. 08/08)...............
.......-..2
UI. WESENTLICI{ERINIIALT
UND ZU ERWARTENDE
AUSWIRKT]NGEN
DER
BEBAUUNG SPLANÄNDERTING
III. WESENTLICIIERINIIALT UND ZU ERWARTEI\IDE AUSWIRKUNGEN DER
BEBAT]UNGSPLANANDERT]NG
- b3-
:
i
'
if.
:i
-Entwurf- Februar
2. Anderung
desBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide"
2005
1. BELANGE
DEsUMWELTSCHUTZES,
DEsNATURSCHUTZES
uNDDERL,qtoscuermprr_Bcp 3
2. BELANGE
DEsVERKEHRS
/ ERSCHLIEßUNG
....................
5
3. BELANGE
DERBeurur.run / oss DENKMALSCHUTZES
......................................................
5
4. BELANGEDERVER- UNDENTsoRcwc, orn OsTRFLACHENENTWASSERUNG
uND DEs
WAssERscHLrrzcEBrETEs...........
.............
5
5. ZUKüNFTIGE
NurzuNc
........................
6
IV UNTWELTBERICIIT
uökenbaum
Tw e l6 n k a m p
Pla0wrese
I
I
I
PlangebietsgrenzederBebauungsplanänderung
2. Anderungdes
Bebauungsplanes
Nr. 08/08
,,Brunsheide"
Gemeinde
Leopoldshöhe
Übersichtskarte
Ausschnitt
ausderDGK
1:5000
(KreisLippe,19.12.2000,
40/00)
A
*C1
-
2. AnderungdesBebauungsplanes
_Ent*ud_ Februar2005
Nr. 0g/0g,,Brunsheide,.
Präambel
Aufgrund
desg 1 Abs.3und.desg 10desBaugesetzbuches
(BauGB)
undg 86 der
Bauordnung
fi.ir das Land^Nordrhein-westfalen
(Bauo NR\rr/)i.v. mit g"ai u",
Gemeindeordnun_g
NRW(co NRW)hatderRatderGemeinde
ieopotos-noie
äiez.
des
Bebauungspranes
Nr. 0g/0g ,,Brunsheide",
bestähend"r" 0",
4nderung
Planzeichnungund den texflichen FestseEungen,sowie den örflichen
Bauvorschriften,
alsSatzung
beschlossen.
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
-Entwuf2. AnderungdesBebauungsplanes
Nr- 08/08,,Brunsheide"
Februar2005
736
LL]
WR
444
2Wo
"rr,
s D3 5 ' 45"
s D3 5 ' 45"
1 /
7s7
/
. 1D D
7/l
Flur 4 j
;GemarkungSchuckenbaum,
Planzeichnung
2. Anderungdes
Nr. 08/08
Bebauungsplanes
,,Brunsheide"
B-Plan
M 1:500
Entwurf
Gemeinde
Leopoldshöhe
'c'"f
6?-
-Entwurf- Februar2005
Nr. 08/08,,Brunsheide"
2. AnderungdesBebauungsplanes
Planzeichenerklärung
Festsetzungen
Art der baulichenNutzung
AllgemeinesWohngebiet
WA
(S9 (1)Nr.1 BauGB,
S4 BaUNVO)
der ZahlderWohnungen
Beschränkung
WR
(SI ('1)Nr.6 BaUGB)
2Wo
Maßder baulichenNutzung
z.B.GRZ0,4 Grundflächenzahl
(S (1)
I
Nr.I BauGB,
S 16 BaUNVO)
z.B.GFZ0.8 Geschoßflächenzahl
(1)
(SI
Nr.1 BauGB,
S 16BaUNVO)
als Höchstmaß
ZahlderVollgeschosse
z.B.ll
(6I (t) Nr. 1 BauGB.S 16 BaUNVO)
Höhe baulicherAnlagen
als Höchstmaß
TH z.B.bis Traufhöhe
(S9 (1)Nr,I BauGB,
S 16 BaUNVO)
4,0 m
Firsthöheals Höchstmaß
FH z.B.bis (S
9 (1)Nr.I BauGB,
5 16 BaUNVO)
9,0m
StellunqbaulicherAnlagen
Firstrichtung
<--->
(SI (1)Nr.2 BaUGB)
Bauweise,Baulinie,Baugrenze
offeneBauweise
o
(S9 (1)Nr.2 BauGB,S 22, BaUNVO)
nur Einzelhäuser
zulässig
A
A
(S9 (1)Nr.2 BauGB,
S 22 BaUNVO)
zulässig
Einzel-und Doppelhäuser
(S9 (1)Nr.2 BauGB,
S 22 BaUNVO)
Baugrenze
(SI (1)Nr.2 BauGB,
$ 22 undS 23 BaUNVO)
für die Abfallentsorgung
Flächenfür Versorgungsanlagen,
sowie für Ablagerungen
und Abwasserbeseitigung
Abfallsammelolatz
(S I (1) Nr. 12, 14 BaUGB)
M
- 6,e-
2. AnderungdesBebauungsplanes
-Entwurf- Februar2005
Nr. 08/08,,Brunsheide,,
SonstigePlanzeichen
Grenzedes räumlichen
Geliungsbereiches
der2lnderung@
Bebauungsplanes
Nr.08/08,,Brunsheide"
(S9 (7) BaUGB)
GIVIIi/ IR
mitGeh-,Fahr-und Leitungsrechten
zu belastende
Flächen
(SI (1)Nr.21und(6)BaucB)
Abgrenzung
unterschiedlicher
Nutzung,
z.B. von Baugebieten,
oderAbgrenzung
des Maßesder Nutzunginnerhalb
eines
Baugebietes
(SI (4) BaUGBund516(5) BaUNVO)
sD 35' - 45.
Satteldächer
miteinerDachneigung
von35" - 45"
(gemäßS 86 BauONW)
Sichtdreiecke
(gemäßS I BaücB)
E
-@-
-Entwurf- Februar2005
2. AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide.,
TextlicheFestsetzungen
I Art und Maßder baulichenNutzung
Allgemeines
Wohngebiet
ll o
GRZ0,4
GFZ0,8
Die höchstzulässige
ZahlderWohnungen
in Wohngebäuden
istaufzweibeschränkt.
l1Überbaubare
und nicht überbaubare
Grundstücksflächen
1. Bodenbefestigung,
Freiflächen,
Stellplätze
undZufahrten:
Die Versiegelung
von Freiflächen
und Stellflächen
mit Materialien
wie Asphaltoder
Beton ist unzulässig.Für anzulegendePflasterflächen
ist ein Betonunterbau
nicht
zulässig.(g 9 (6) BauGB)
2. Auf den nichtüberbaubaren
Grundstücksflächen
werdenGaragen,Carportsund
Stellplätzesowie Nebenanlagen
gem. g 14 BauNVOzugelassen.Die Größe der
Nebenanlagen
ist auf 30 m'beschränkt.Ausnahmen
für Nebenanlagen
über 30 m3
könnenzugelassen
werden(g 9 (1) Nr.2 undNr.4 BauGB).
3. Die Sichtdreiecke
sind ab einer Höhe von 80 cm von baulichenAnlagenund
Bewuchsfreizuhalten
(S9 (1) Nr. 10 BauGB)
lll AußereGestaltungder Baukörper
Dachaufbauten
(Festsetzung
gem.g 86 BauONW)
Allgemeine
Voraussetzungen:
Dachaufbauten
sind ab 35" - 45' Grad Dachneigung
flach abgedecktoder als
Schleppgaube
zulässig.
GestaltungsundAusführungsanforderungen:
r DerseitlicheGaubenabstand
vom Ortgangmußmindestens
1,50m betragen.
r ZwischenEinzelgauben
sindmindestens
1,S0m Abstandeinzuhalten.
o Die Höhe der Dachgauben,gemessenvom Dachaustrittbis Unterkante
Gaubeneindeckung,
darfnichtgrößerals 1,S0m sein.
. Als Gaubenlänge
istmaximal1/3der Gebäudelänge
zulässig.
. Es sind mindestens
zwei Dachziegelreihen
zwischenTraufeund Dachgaube
vorzusehen.
r Es sind mindestens1,00 m Abstand zwischen Dachfirstund oberem
Dachgaubenabschluß
einzuhalten.
. In der Gaubenvorderfront
sind nur Fensterflächeneinschließlichihrer
konstruktiven Bauteile zulässig. Größere Wandflächen neben oen
Gaubenfenstern
sindnichtzulässiq.
Traufhöhe
Festgesetzt
sind(g 9 (1)Nr.1 BauGB,g 16 und18 BauNVO)
4,0 m.
Bei der Berechnung
der TraufhöhesindfolgendeBezugspunkte
maßgebend:
oberer
BezuqspunK:Schnittpunktder Außenwändemit der Oberkanteder Dachhaut.
UntererBezuqspunkt:
OKFF
F
* ? o
:
j
i i
; :
-Entwurf - Februar2005
2. AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide"
Firsthöhe
g 16 und1BBauNVO)
Festgesetä
sind(gem.(g I (1)Nr.1 BauGB,
9,0m.
Bei der Berechnung
der FirsthöhesindfolgendeBezugspunkte
maßgebend:Unterer
Bezuqspunkt:
OKFF
OberkanteFertigfußboden(OKFF)
Als maximaleHöhefür die Oberkantedes Fertigfußbodens
werden(g 9 (1) Nr. 1
BauGB,$ 16 und 18 BauNVO)122,5m N.N.festgesetzt.
lV Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen
(Festsetzung
gem.g 86 BauONW)
lm Bereichdes öffentlichen
Straßenraumes
und der Geh-,Fahr-und Leitungsrechte
sindMauern,Holzzäune
oderlebendeHeckenbis 80 cm zulässig.
Als seitliche und hintere Grundstückseinfriedigungen
sind Holzflechtzäune,
Bohlenwände
oderMauernunzulässio.
V Zuwegungen
PrivateZuwegungen
müssenmitwasserdurchlässigen
Materialien
hergestellt
werden
($ I (1)Nr.10 BaUGB).
Vl Freiflächen
Freiflächen
sindgärtnerisch
anzulegen
unddauerhaft
zu unterhalten.
Vll Abfallsammelpla2
Der Abfallsammelplatz
ist mit standortgerechten
Gehölzeneinzugrünenund zu
pflastern.Der Haushaltsabfall
darf nur einenTag vor und am Tag der Abfuhr auf
diesemgelagertwerden.
G
- 4 , 1-
2. AnderungdesBebauungsplanes
-Entwurf - Februar2005
Nr. 08/08,,Brunsheide,,
Hinweise
Bodenaushub
Gemäß$ 3a der Satzungüberdie Abfallentsorgung
im KreisLippe(21.11.1993)
soll
bei Baumaßnahmen
unbelasteter
Bodenaushub
so ausgebaut,
zwischengelagert
und
transportiertwerden,daß vermischungenmit Bauschutt,Baustellenabfällen
und
anderen Abfallstoffenunterbleiben.soweit möglich,sollte daher Bodenaushub
innerhalb
des Plangebietes
verbracht
werden.
Dachflächenwasservers
ickerung
Aufgrunddes $ 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes
ist Niederschlagswasser
von
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die
öffentlicheKanalisation
angeschlossen
werden,vor ort zu versickern,
zu verrieseln
oder ortsnah in ein Gewässereinzuleiten,sofern dies unter Maßgabe der
Bodenverhältnisse
und ohne Beeinträchtigung
des wohls der Allgemeinheit
möglich
ist.
Diesbezüglich
ist im EinzelfallRücksprache
mit dem Abwassenruerk
der Gemeinde
Leopoldshöhezu führen und die Entwässerungssatzung
der Gemeinde
- insbesondere
g 9 Abs. 6 - (vom 14.12.1995
Leopoldshöhe
/ l.d. Fassungv.
21.12.200
1)zu berücksichtigen.
Denkmalschutz
wenn bei Erdarbeiten
kultur-odererdgeschichtliche
Bodenfunde
oderBefunde(etwa
Tonscherben,
Metallfunde,
dunkleBodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien)entdeckt
werden, ist nach gg 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckung
unvezüglichder GemeindeoderdemAmt für Bodendenkmalpflege,
hierim Auftrag:
LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/99280,anzuzeigenund die
Entdeckungsstätte
dreiWerKagein unverändertem
Zustandzu belassen.
DeutscheTelekom
lm Planungsbereich
befindensich relekommunikationsanlagen
der Deutschen
TelekomAG.
Zur Vermeidungvon Beschädigungen
ist es erforderlich,
daß vor Tiefbauarbeiten
über oder in unmittelbarer
Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden
vom
Bezirksbüro
NetzeBielefeld,Beckhausstraße
36, in 33611 Bielefeld,
(0s
Telefon 21)
5 67 - 8124(Planausgabe)
in diegenaueLagederAnlageneinweisenlassen.
Fürden rechtzeitigen
AusbaudesTelekommunikationsnetzes
undder Koordinierung
mit dem straßenbauundden Baumaßnahmen
der anderenVersorgungsträger
ist es
planbereich
notwendig,daß Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahmen
im
unserem ProduktionsbüroBielefeld, Herforder Straße 14, 33602 Bielefeld,
mindestens
3 Monatevor Baubeginn
schriftlich
angezeigt
werden.
E.ONWestfalenWeser GmbH
Innerhalbdes Planungsgebietes
befindensich Anlagender FirmaE.oN westfalen
WeserGmbH.
Zur vermeidungvon Beschädigungen
dieserAnlagenist es erforderlich,
sich vor
Bauausführung
in die LagedieserAnlageneinweisen
zu lassen.
lhrAnsprechpartner
hierfürist dasServiceCenterLage:
Pivitsheider
Str.11,32791Lage,Tel: 0523219536-0
-+zH
-Entwurf - Februar2005
2. AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide"
Gewässer
lnnerhalbdes Plangebietesbefindensich keineGewässer.
örtllcne Bauvorschriften
Gem. $ 86 Landesbauordnung
NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen
Festsetzungen
im Text,,örtliche
erlassen.
Mit ihrerAufnahmein den
Bauvorschriften"
Bebauungsplan
des Bebauungsplanes.
Verstöße
werdensie zugleichBestandteile
gegendie gestalterischen
geltenals Ordnungswidrigkeit
gem. $ 84
Festsetzungen
BauONRW.
Rechtsgrundlagen
.
.
.
.
.
.
Baugesetzbuch(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachungvom
2 7 . 0 8 . 1 9 9( B
7 G B ||.5 . 2 1 4 1 B
, G B |1. 9 9 8t S . 1 3 7 )
(BNatSchG)
in der Fassungder Bekanntmachung
Bundesnaturschutzgesetz
vom25.Mäa2002(BGBI.I S. 1193)
(GO NRW) in der
Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen
(GVNW S. 666)
Fassungder Bekanntmachung
vom 14.07.1994
(BauNVO)in der Fassungder Bekanntmachung
vom
Baunutzungsverordnung
2 3 . 0 1 . ' 1 9(9B0G B tt.S . 1 3 2 )
(BauONRW)in der Fassung
Bauordnung
für das LandNordrhein-Westfalen
(GV
derBekanntmachung
NWS.256)
vom01.03.2000
(BGBI.19911S.58)
Planzeichenverordnung
vom18.12.1990
-Entwurf- Februar2005
Nr. 08/08,,Brunsheide"
2. AnderungdesBebauungsplanes
Verfahrensvermerke
Auslegung
Katasternachweis
Eindeutigkeit
Aufstellung
des
Die Darstellung
gegenwärtigenZustandes
stimmtmit den
Katasterunterlagen
überein.
Es wird bescheinigt,
daß die Festsetsungen
der städtebaulichen
Planunggeometrisch
eindeutigist.
DieserPlanist gemäß$ DerHochbau-und
der
2 des Baugeselzbuches Planungsausschuß
GemeindeLeopoldshöhe
durchBeschlußdes
hat in seinerSiEung am
Hochbau-und
dem Entwurf
Planungsausschusses _
Bebauungsplanes
des
der Gemeinde
zugestimmtund seine
vom
Leopoldshöhe
öffentlicheAuslegunggem.
_2004
aufgestelltworden,
S3Abs.2BauGB
beschlossen.
Ort und Dauerder
Der
Aufstellungsbeschluß öffentlichenAuslegung
wurdenortsüblicham
wurde am
für
Die Planunterlagen
des
den Geltungsbereich
Planesauf der Grundlage
der Flurkarteim
M 1:1000entsprechen
dem Standv.
ortsüblich
bekanntgemacht.
bekanntgemacht.
Der Entwud des
und der
Bebauungsplanes
Begründunghabenvom
bis
Leopoldshöhe,
3Abs. 2 BaUGBöffentlich
ausgelegen,
Detmold,
gem.s
Detmold,
Kreis Lippe
lm Auftrag
Kreis Lippe
lm Auftrag
Gemeinde
Leopoldshöhe
Der Landrat,Kreis Lippe
DerLandrat,KreisLippe Vermessungund
(Schemmel)
Vermessungund Kataster Kataster
(Bürgermeister)
Leopoldshöhe,
GemeindeLeopoldshöhe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
Planverfasser
SaEungsbeschluß
Inkrafüreten
ist
DieserBebauungsplan
gem.S 10des
BaugeseEbuchesvom Rat
der Gemeinde
am
Leopoldshöhe
als
Satzungbeschlossen
worden.
DieserBebauungsplan Der Entwurfdes
ist
Bebauungsplanes
ist gemäß$ 10 (3)
vom Bauamtder
BaUGBam
GemeindeLeopoldshöhe
im Amtsblattdes Kreises ausgearbeitetworden,
Lippe bekanntgemacht
worden,
ist
DerBebauungsplan
damitam
rechtsverbindlich
geworden.
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
GemeindeLeopoldshöhe GemeindeLeopoldshöhecemeinde Leopoldshöhe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
(Schemmel)
(Bürgermeister)
(Schemmel)
(Bürgermeister)
- ZlJ|
-Entwuf2. AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide"
Februar2005
Begründung
l. Allgemeines
1. Ziel,Zweckund Notwendigkeit
des Bebauungsplanes
Der rechtskräftige
vor.
Bebauungsplanes
siehteine Bebauungmit Reihenhäusern
Dieseist abernie umgesetzt
worden,da die NachfragenachderartigenBauplätzen
im Gemeindegebiet
rückläufigist. lm Gegensalzhierzuisi Bedarffür freistehende
der
Einfamilienund Doppelhäuser
weiterhinhoch.Zur Deckungdes Wohnbedarfes
Bevölkerungleistet der rechtskräftige
Bebauungsplan
daher derzeit nur einen
geringenBeitrag.
Der Bau von Doppel-und Einfamilienhäusern
soll zukünftigauch innerhalbdes
Anderungsgebietesmöglich sein. Die hier durchgeführteAnderung des
Bebauungsplanes
leistetdahereinenBeitragzur Schonungvon freienFlächenim
Außenbereich.
2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan
Der wirksameFlächennutzungsplan
der GemeindeLeopoldshöhe
vom 15.06.1971,
zuletä geändertmit der 12. Anderung,stellt den Anderungsbereich
bereits als
WA Wohnbaufläche
dar. Die vorliegendePlanung- mit dem GebietscharaKer
stimmtdahermitder Darstellung
Flächennutzungsplanes
überein.
deswirksamen
3. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung
Die vorgesehenePlanung entsprichtden Darstellungendes Entwurfesdes
(GEP) (Stand 09/2000), TeilabschnittOberbereich
Gebietsentwicklungsplanes
Bielefeld, der für den Geltungsbereichder Anderung einen Allgemeinen
Anderungstehen daher
Siedlungsbereich
darstellt.Die Inhalteder vorliegenden
landesplanerischen
Zielsetzungen
nichtentgegen.
4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches
Das Anderungsgebiet
umfaßtdas Flurstück759 der Flur 4 in der Gemarkung
Schuckenbaum.
DerGeltungsbereich
wirdim einzelnen
wiefolgtumgrenzt:
.
.
.
.
im Westendurchdie Schuckenhofstraße
bebauteGrundstücke
im Nordendurchzweimit Mehrfamilienhäusern
im OstendurchWohnhäuser
undGartenflächen
im SüdendurchWohnhäuser
undGartenflächen
DerGeltungsbereich
dargestellt.
ist aufder KarteaufSeiteA graphisch
DasPlanungsgebiet
hateineGrößevonca.2.250qm.
Zur Ausnutzung der überbaubarenFlächen im nordwestlichenTeil des
des Grundstückzuschniftes
Planungsgebietes
sind Baulastenoder Veränderungen
notwendig.
DieseFlächenliegenaußerhalb
des Bebauungsplanes
aufdem Flurstück
757.
-?5 -
-Entwurf - Februar2005
2. ArderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide"
ll. Rahmenbedingungen
1. Lageim Gemeindegebiet
Das Anderungsgebiet
liegt im OrtsteilSchuckenbaum.
Die direkteUmgebungwird
durchdieWohnbebauung
am Ortsrandgeprägt.
2. Eigentumsstruktur,baulicher Bestand, gegenwärtigeNufzung
und Zustandvon Naturund Landschaft
Das Flurstück759 befindetsich in Privatbesitz
und ist mit einemGebäudebebaut.
Diesesist das letztenochverbleibende
Gebäudeeinerehemaligen
Hofstelle.In den
1990er Jahren erfolgte in einem Teil ein Umbau zu Wohnzwecken.Der
übeniviegende
Teil wird nichtmehrgenutä und zeigtdeutlicherkennbareSchäden
(2.B. zerstörteFensterscheiben).
Die unbebauteFlächedes Grundstückestellt sich als venrvilderte,
ungepflegte
Gartenfläche
gelagertwurde.
dar,aufderzeitweiseauchBauschutt
Das Grundstückist eben. Zur Schuckenhofstraße
und den umliegendenprivaten
'1,00
Grundstücken
allerdings
fälltdasGeländeum ca.
m ab.
3. Nutzung/lmmissionsbelastung
Gegenwärtig wird ein Teil des Gebäudes zu Wohnzwecken genutzt. Der
überwiegende
Teilstehtleerunddientdezeit keinerNutzung.
4. BestehenderechtlicheVerhältnisse(BebauungsplanNr. 08/08)
DasgesamteFlurstückliegtim Geltungsbereich
des,1982rechtskräftig
gewordenen,
Bebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide".
Als GebietscharaKer
ist ein Allgemeines
Wohngebietfestgesetzt.Als Art und Maß der baulichenNuEung sind zwei
Vollgeschosse
mit einerGRZ von 0,4 und einerGFZvon 0,8 festgesetä.Weiterhin
sindausschließlich
Hausgruppen
zulässig.
Die Erschließungder - im Bebauungsplan
Nr. 08/ 08 dezeit - vorgesehenen
Reihenhauszeileerfolgt von der Schuckenhofstraße
über ein Geh-, und
Leitungsrecht
am nördlichenGrundstücksrand.
Die Unterbringung
des ruhenden
Verkehrs erfolgt in Sammelgaragen,die direkt von der Schuckenhofstraße
angefahren
werden.
-?6-
-Entwurf- Februar2005
2. AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide"
lll. WesentlicherInhaltund zu erwartendeAuswirkungender
Bebauungsplanänderung
1. Belange des Umweltschutzes,des Naturschutzesund der
Landschaftspflege
a) Grundsätzliche
Aussagenzu den einzelnenBelangen
FolgendeSchutzgüter
sindgenauerzu betrachten:
. Tiere,
. Pflanzen,
. Boden,
. Wasser,
. Luft,
r Klima,
. dasWirkungsgefüge
derv.g.
. Landschaft
. Biologische
Vielfalt
Das Grundstück
ist bereitsbebaut.Eineantropogene
Überformung
der aufgeführten
Schutzgüter
ist daherbereitserfolgt.Die vorliegende
Planungbereitetzudemkeine
größerenEingriffein Naturund Landschaft
vor als der rechtskräftige
Bebauungsplan.
Die Umweltbezogene
Auswirkungen
auf den MenschenundseineGesundheitsowie
die Bevölkerung
insgesamt(BauGB$1 (6) Nr. 7 c), die die vorliegendePlanung
auslöst,werdennachderzeitigen
Kenntnisstand
alsverträglich
eingestuft.
Die Auswirkungen
auf Kulturgüter
und sonstigeSachgüter(BauGBg1 (6) Nr. 7 d)
werdenmitdervorliegenden
Planungals verträglich
eingestuft.
Zusammenfaßendkann die Aussage getroffen werden, daß die vorliegende
Planung die aufgezählten SchuEgüter nicht mehr beeinträchtigt als der
derzeitigeRechtsstandund die vorhandeneBebauungdes Grundstückes.
b) Eingriffsregelung
Vermeidung/Minimierungdes Eingriffes
Die BelangeNaturund Landschaft
betreffend
wurdenbereitsmitderAufstellungdes
Bebauungsplanes
Nr. 08/08 ,,Brunsheide"
abgewogen.Die vorliegendeAnderung
des Bebauungsplanes
bereitetkeinengrößerenEingriffvor, als der rechtskräftige
Planzuläßt.
c)Sparsamerund schonenderUmgangmit Grund und Bodenunter Begrenzung
der Bodenversiegelung,
Wiedernutzbarmachung
von Flächen,Beachtung der
Aspektezur Nachverdichtungund Innenentwicklung,Aussagenzu Altlasten /
Bodenschutz/ Bodenaushubund Bodenentsorgung
Dem Grundsatzdes schonenden Umgangs mit Grund und Boden (g 1a (2)
BauGB)unter Begrenzung der Bodenversiegelungwird berücksichtigt,
indem
bereits versiegelteFlächen in Anspruchgenommenwerden.Weiterhinist die
vorgeseheneZuwegungbereitsteilweiseals Zufahrtzum bestehendenGebäude
vorhandensowie die verkehrlicheErschließungauf den notwendigenUmfang
beschränkt.
3
-?,7-
; '
-Entwurf- Februar2005
2. AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide"
Die Flächeninanspruchnahme
sowie das Maß der Nutzungist in einem Umfang
festgelegtworden, das nicht über die bisher maximalmöglicheVersiegelung
hinausgeht.
Die Breiteder Wohnwegeund Erschließungsstraße
orientiertsichausschließlich
an
dem örtlichen Bedarf und der Empfehlungen für die Anlage von
Erschließungsstraßen
(EAE).Die Versiegelung
wird dadurchso geringwie möglich
geplant.
EineBeanspruchung
des Bodensist grundsätzlich
bereitsmit der Genehmigung
des
Bebauungsplanes
Nr. 08/08 ,,Brunsheide"
erfolgt.Der vorliegendePlan verändert
zum überwiegenden
Teilnur die Nutzung.
Eine
vorrangige
Inanspruchnahme von
Brachflächen
bzw.
Wiedernutzbarmachung
von Flächenerfolgtmitdervorliegenden
Planung.
lm Rahmender vorliegenden
Planungwirdder Aspekteszur Nachverdichtungund
Innenentwicklungumgesetzt.
Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit
Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Planungsbereiches
liegenkeineInformationen
überAltablagerungen
und Altlastenvor. Der Aspektder
Begrenzung der Bodenversiegelungwurde beachtet,indem die zusätzlichen
Erschließungsanlagen
aufdas notwendige
Maßbegrenztwerden.
lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen
wird i.V.m
im KreisLippeder Bodenaushub
$ 3 a Abs.2 der SatzungüberdieAbfallentsorgung
innerhalbdes Plangebietes
verbracht,soweitdiestechnischmöglichist. Die Größe
und der Zuschnittdes Flurstückes
759 bzw.des Anderungsbereiches
verdeutlichen
bereits, daß innerhalbdes Plangebieteskein räumlicherSpielraum für die
Unterbringung
des Bodenaushub
besteht.Der Bodenaushub
ist daher abzufahren
undentsprechend
zu entsorgen.
EineKennzeichnungist nichterforderlich,
da keineGründehierfürvorliegen.
d) Wechselwirkungen
zwischenden einzelnenBelangendes Umweltschutses
Die Wechselwirkung
zwischenden einzelnenBelangendes Umweltschutzes
nach
den Buchstaben
a, c, d (BauGB51 (6) Nr.7 i) werdenalsverträglich
eingestuft.
e) Ergebnisdes Umweltberichtes
Die Umweltauswirkungen
der Planungeinschließlich
ihrerWechselwirkungen
werden
im Zuge der Rahmenplanungsowie der Aufstellung des vorliegenden
Bebauungsplanesdurch die Gemeinde Leopoldshöheentsprechend oen
Anforderungen
des BauGBermitteltund bewertet.Das Ergebnisder Prüfungder
Umwelfuerträglichkeit
desVorhabens
wirdin einemUmweltbericht
zusammengefaßt.
Die Ergebnissedes Umweltberichtes,
der als eigenständiger
Teil der Begründung
beiliegt,einschließlich
der Betrachtungder Wechselwirkungen
werden von der
GemeindeLeopoldshöhe
als Trägerindes Verfahrensin die Abwägungnach g 1
Abs. 5, 6 und 7 sowie$ 1a BauGBmit den Ergebnissen
eingestellt.
Die Ergebnisse
des Umweltberichtes
werdenin den textlichenund zeichnerischen
Festsetzungen
des Bebauungsplanes
beachtet.
-?8 -
-Entwurf- Februar2005
2. AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide"
2. Belangedes Verkehrs/ Erschließung
Die verkehrliche
ist durchdie festgesetztenGeh-.
Erschließung
des Plangebietes
gesichert.Die Schuckenhofstraße
Fahr-,und Leitungsrechte
kannden Verkehr,der
im Plangebietentsteht,aufnehmen.Die verkehrlicheAnbindunginnerhalbdes
Ortsteiles- wie auch an das regionaleund überregionale
Verkehrsnetz- ist
gewährleistet.
3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes
Das bestehende
Gebäude(Baujahr1900)auf dem Flurstück
759 ist der Rest einer
Hofstelle.Alle weiterenGebäude,die ursprünglich
zur Hofanlagegehörten,sind
bereitsvor ca. 15 Jahrenabgerissen
worden.Aufgrundder Bauartdes Gebäudes
handeltes sichhierum keinDenkmal.
Eine weitereNutzungdes Gebäudeswürdeunverhältnismäßig
hohe ökonomische
Aufiarendungen
für denEigentümer
bedeuten.
4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung
und des Wasserschutzgebietes
lm oder direkt am Plangebietist kein oberirdischesGewässeroder natürliches
Uberschwemmungsgebiet
bekannt.
Mit wild abfließendenWasservon angrenzenden
landwirtschaftlichen
Flächenwird
aufgrundder topographischen
Erfahrungswerten
nicht
Situationund den bisherigen
gerechnet.
Für die Abwasserbeseitigung kann das vorhandene Kanalnetz in der
(Trennsystem)genutä werden, dieses ist ausreichend
Schuckenhofstraße
dimensioniert.
ist entsprechend
Die Kläranlage
in Schuckenbaum
der gemeindlichen
Entwicklungausgebautund entsprichtden allgemeinanerkanntenRegeln der
Technik.
Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes
ist Niederschlagswasservon
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die
öffentlicheKanalisation
werden,vor Ort zu versickern,
zu verrieseln
angeschlossen
oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten,
soferndies ohne Beeinträchtigung
des
WohlsderAllgemeinheit
möglichist.
Entsprechend
zwar beabsichtigt,
dieserVorgabeist grundsätzlich
eine dezentrale
Niederschlagswasserbeseitigung
vozunehmenund das Oberflächenwasser
auf
der unversiegelten
Flächezur Versickerung
zu bringen.DiePrüfungdieserVorgabe
hat aberergeben,daß eineVersickerung
auf den Grundstücken
im Anderungsgebiet
nichtfestgesetäwerdenkann.
Durch verschiedene Bodengutachten,im Auftrage des Abwasserwerkesder
GemeindeLeopoldshöheist festgestelltworden, daß die im Gemeindegebiet
anstehenden
Bodentypen
auf weisen.Damitverbundenist
einenhohenLehmanteil
ein ungünstiger
Durchlässiqkeitsbeiwert.
Aufgrunddes Grundstückszuschnittes
und
der damit verbundenenAusnutzbarkeitwird eine umfangreicheVersiegelung
erwartet.
Es ist daherdavonauszugehen,
daß eine Versickerung
auf den Baugrundstücken
nichtrealisierbar
ist.
gem.$ 51a Abs.4 S 1
Mit der Ableitungdes Regenwassers
überdas Trennsystem,
LWG,istdievorliegende
Niederschlagswasser
vor Ort
PlanungvonderVerpflichtung
-Entwurf- Februar2005
2. AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide"
zu versickern,
zu verrieseln
oderortsnahin ein Gewässer
einzuleiten,
ausgenommen
(Hinweis:Das Grundstückwurde erstmalsvor dem 1.1.1996an die Kanalisation
angeschlossen).
Das Plangebiet befindet
Heilquellenschutzgebiet.
sich
in
keinem Wasserschutzgebiet oder
Die Frischwasserversorgung
ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die
Leitungen
sindtechnischeinwandfrei
undausreichend
dimensioniert.
Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme
für
Elektrizität
undTelekommunikation
(sieheHinweise)
istmöglich.
5. ZukünftigeNuEung
a) StädtebaulichesKonzept
Die Bebauungorientiertsich an der bereitsin der direktenUmgebung(südlichdes
Flurstückes759) vorhandenenEinfamilienhausbebauung.
Die Festsetzungen
ermöglichen
den Bauvonfreistehenden
Einfamilienhäusern
undDoppelhäusern.
Der Schaffungvon Wohneigentum
wird der Vorrangvor Geschoßwohnungsbau
gegeben.
Der vorliegendenPlanungliegt eine Erschließungskonzeption
zugrunde,die eine
direkteErschließung
von der Schuckenhofstraße
vorsieht.Die Grundstücksgrößen
sindkleinundtragendamitzumflächensparenden
Bauenbei.
b) Erläuterungder Festselzungen
Die Festsetzungals AllgemeinesWohngebietentsprichtder in der Umgebung
vorhandenen
Bebauungunddem angestrebten
planerischen
Ziel,eineWohnnutzung
aufdem Flurstück
zu ermöglichen.
Die festgesetzteZweigeschossigkeit
ermöglicht- zusammenmit der festgesetzten
Traufhöhe das zweiteVollgeschoßnur im Dachraum.Optischzweigeschossige
Gebäudesindauf dem Flurstück
759nichterwünscht.
Die Baugrenzenermöglichen
den Bau von freistehenden
Einfamilienhäusern
und
den Bau von Doppelhäusern.NachbarlicheBelange werden ausreichend
berücksichtigt,
da die von der Landesbauordnung
geforderten
Mindestabstände
von
den Baugrenzen
berücksichtigt
werden.
Die Positionder Baukörperorientiertsich an den Baufluchten,
die aus den in der
Umgebung
vorhandenen
Baukörpern
entstehen.
Die festgesetzten
Geh-,Fahr-und Leitungsrechte
dienender Ver- und Entsorgung
des Gebietessowiederverkehrlichen
Erschließung.
Die Festsetzung
einesAbfallsammelplatzes
erfolgt,um eine geregelteund sichere
Abholungder Hausabfälle
zu gewährleisten.
6
-fuu
-Entwurf- Februar2005
2. AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide"
Die vorgegebene
Firstrichtung
erleichtert
die Nutzungder Solarenergie
und leisten
damiteinenBeitragzur sparsamenund effizienten
Nutzungvon Energieund dem
Einsatzerneuerbarer
EnergiengemäßBauGBg1 (6) Nr.7 f.
Zur Ausnutzung der überbaubarenFlächen im nordwestlichenTeil oes
Planungsgebietes
sind Baulastenoder Veränderungen
des Grundstückzuschn
ittes
notwendig.
DieseFlächenliegenaußerhalb
des Bebauungsplanes
auf dem Flurstück
757. Da der Ankagsteller
auch Eigentümer
des Grundstückes
757 ist, kann davon
ausgegangenwerden,daß die Übernahmevon Baulastenoder die notwendige
Veränderung
der Grenzendes Grundstückes
möglichist.
7
-nt-
-EntwufNr. 08/08,,Brunsheide"
2. AnderungdesBebauungsplanes
Februar2005
lV Umweltbericht
1. Einleitung
1.1Inhaltdes Planes
Inhaltdes Bauleitplanesund der wichtigstenZiele
fest'
wohngebietmitzweiVollgeschossen
setzteinAllgemeines
Der Bebauungsplan
jedoch
nur
Vollgeschoß
das zweite
ermöglichen
Festsetzungen
Die gestalterüchen
ist es, die Möglichkeitzu schaffen,
im öachraum.Ziel des Bebauungsplanes
zu errichten.
und Einfamilienhäuser
Doppelhäuser
übereinePrivatstraße.
Schuckenhofstraße
von
der
erfolgt
Die Lrschließung
1,2 Ziele des Umweltschutzes
und Fachplänenfestgelegten
Fachgesetzen
Die Darstellungder in einschlägigen
sind,werdenim
von
die für den Bauleitplan Bedeutung
Zieledes umweltschutzes,
ermittelt.
Beteiligung
Rahmenderfrühzeitigen
2. Beschreibungund Bewertungder Umweltauswirkungen
2.1 Bestandsaufnahme
nachBauGB$1 (6) Nr.7 a:
Schutzgüter
. Tiere,
r Pflanzen,
r Boden,
. Wasser,
. Luft,
r Klima,
. dasWirkungsgefüge
derv.g.
. Landschaft
. Biologische
Vielfalt
Bei allen vorgenanntenschutzgüternist aufgrundder mindestens100 jährigen
als HofstelleundspäteralsWohnhausvon einerstarken
Nutzungdes örundstückes
auszugehen.
Beeinflussung
anthropogenen
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen
(BauGB51 (6) Nr. 7
Sinnedes Bundesnaturschutzgesetzes
VogelschutzgebietJim
nichtvorhanden
b) sindim Gemeindegebiet
auf den Menschenund seine
Auswirkungen
der umweltbezogenen
Die Beurteilung
(BauGB
insgesamt
$1 (6) Nr. 7 c) werdenzur
Gesundheitsowiedie Bevölkerung
Auslegungbeurteilt.
auf Kulturgüter
Auswirkungen
sindumweltbezogene
Kenntnisstand
Nachderzeitigem
(BauGB51 (6)
gegeben
nicht
Planung
mit der vorliegenden
und sonstige-sachgüter
Nr.7 d).
zur Erfüllungvon bindenden
Gebiete in denen durch die Rechtsverordnung
Gemeinschaften festgelegten
Europäischen
der
Beschlüssen
7 öz:
2. AnderungdesBebauungsplanes
-Entwurf - Februar2005
Nr. 08/08,,Brunsheide,,
lmmissionsgrenzwerten
nichtüberschritten
werdendürfengemäß(BauGBg1 (6) Nr.
7 h) sindim Gemeindegebiet
nichtvorhanden.
Die wechselwirkung
zwischenden einzelnenBelangendes umweltschutzes
nacn
den Buchstaben
a, c, d (BauGBg1 (6) Nr.7 i) werdenzum dezeitigenZeitpunktals
verträglich
eingeschätzt.
2.2 Prognose
Die Durchführungder Planung beeinträchtigtdie schutzgüter in der oben
aufgeführten
Weise.
Die Nichtdurchführung
der Planungbedeutethier eine umsetzungdes bereits
rechtskräft
igenBebauungsplanes.
Beide Variantenermöglicheneine in etwa gleich große Versiegelung.Dieses
vorausgesetä,
kannbei beidenVarianten- in diesemFall- von eineretwagleichen
Beeinträchtigung
der schutzgüter
undder umweltinsgesamt
ausgegangen
wärden.
2.3Vermeidung,Verringerungund Ausgleich
Die Vermeidungvon Emissionensowieder sachgerechte
umgang
mit Abfällen
-etairng
und Abwassergemäß BauGB g1 (6) Nr. 7 e sinä durch die
und die
entsprechenden
Gesetzegewährleistet.
Eine Abholungder Haushaltsabfälle
ist
durchdenAbfallsammelplatz
gewährleistet.
Die vorgegebene
Firstrichtung
erleichtert
die NuEung der solarenergieund leisten
damiteinen Beitragzur sparsamenund effizientenNutzungvon Energieund dem
Einsatzerneuerbarer
EnergiengemäßBauGB$l (6) Nr.7 f.
Eine
vorrangige
lnanspruchnahme von
Brachflächen
Wiedernutzbarmachung
planung.
von Flächenerfolgtmitder vorliegenden
bzw.
lm Rahmen der vorliegendenPlanung erfolgt eine Nachverdichtung und
lnnenentwicklung.
Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Ftächen mit
Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes planungsbereiches
liegenkeineInformationen
überAltablagerungen
und Alflastenvor. DeiAspekt der
Begrenzungder Bodenversiegelung
wurdebeachtet,indemdurchdie voriiegende
Planungkeinezusätzlichen
Erschließungsanlagen,
hierinsbesondere
die Zuwegung,
geschaffen
werdenmüssenbzw.aufdas notwendige
Maßbegrenäwurden.
lm Rahmender vermeidung von nachteiligenBodenveränderungen
wird i.V.m
$ 3 a Abs.2 der satzungüberdieAbfallentsorgung
im KreisLippedeiBodenaushub
innerhalbdes Plangebietes
verbracht,
soweitdies technischmöglichist. Die Größe
und der Zuschnittdes Flurstückes
759 bzw.des Anderungsbereiches
verdeuflichen
bereits,daß innerhalb
des Plangebietes
keinbzw.nur geringerräumlicher
spielraum
für die unterbringungdes Bodenaushubbesteht. Der Bodenaushubist daher
abzufahren
undentsprechend
zu entsorgen.
2.4 Planungsalternativen
Innerhalbdes Plangebietes
kanndie Erschließung
variiertwerden.Denkbarist eine
Erschließungsvariante,
die als Stichstraße weiter nördlich von der
9
-€.?, -
-Entwurf - Februar2005
2. ArderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide,,
schuckenhofstraße,
in das Plangebiet
einmündet.
Der Flächenverbrauch
des sticnes
ist hierbei größer, die Garagenzufahrten
sind mit dieser Variante aber rm
Durchschnitt
kleiner.Insgesamt
bleibtdie notwendige
Flächezur Erschließung
daher
in etwagleich.
Um das Planungsziel
zu realisieren,sind auch anderepositionender Baukörper
möglich.Der Flächenverbrauch
und die Umweltauswirkungen
sind mit denen der
vorgestellten
Planungvergleichbar.
2,5 Bewertung/ Zusammenfassung
der Umweltauswirkungen
Die umweltauswirkungen
werdenvon der GemeindeLeopoldshöhe
als verträglich
eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnistand gehen keine negativen
Umweltauswirkungen
von der Planungaus.
3. ZusätzlicheAngaben
3.1 MethodiUVorgehensweise
lm Vorfeldder Planungwerdendie Behördenund die sonstigenTrägeröffenflicher
Belangemöglichstfrühzeitigeingebunden.
Hierdurchkönnenersteumweltrelevante
gewonnenwerden.ErsteInformationen
lnformationen
gewinntdie Gemeindeauch
durchdie Bestandsaufnahme
deszu überplanenden
Geländes.
Mit der frühzeitigenBeteiligung
werdendie sonstigenTrägeröffenflicherBelange
gebeten,die ihnenzur Verfügungstehenden- für den Umweltbericht
relevanten
- der Gemeinde
Informationen
zugänglich
zu machen.
Vor derAuslegung
findetdieAuswertung
dergewonnenen
Informationen
statt.
3.2 Monitoring
Ziel der Überwachungist nicht, eine umfassende Vollzugskontrolledes
Bebauungsplanes
zu realisieren.
Es sollenlediglicherheblichevorhergesehene
wie
unvorhergesehene
Auswirkungen
(positivwie negativ)- die beider Durchführung
der
Planungenauftreten- festgestelltbzw.erfaßtwerden.
Die Gemeinde Leopoldshöhe wird zut übenrvachungvon eventuellen,
unvorhergesehenen
umweltauswirkungen
auf die Informationen
der entsprechenden
Fachbehörden
zurückgreifen.
Diesesind durch BauGBg 4 Abs. 3 zur Mitteilung
angehalten.
genannt:
Hierzuseienbeispielhaft
. Gewässerüberwachung
gemäßLandesrecht
. Lärmüberwachung
gemäßBImSchG
. Altlastenkatastergemäß
BBodSchG
. LaufendeRaumüberuvachung
und-beobachtung
Einezusätzliche
Überuvachung
im gesamtenGemeindegebiet
ist durchregelmäßige
Außendiensttätigkeiten
von Mitarbeiternder Gemeindeverwaltung
gewährleistet.
Weitere lnformationenüber Auswirkungengelangen durch sonstige externe
Informationen
(2.8.Anrufevon Bürgern)der Gemeinde
zur Kenntnis.
Für die Auswirkungen, bel denen im jeweiligen Umweltbericht
Prognoseunsicherheiten
bestandenhaben,führt die GemeindeLeopoldshöheein
Kataster.DieseFlächenbzw. möglichenunvorgesehenen
Auswirkungen
könnenso
gezieltin regelmäßigen
Abständenbeobachtet
werden.
l0
- Rt]
2. A-nderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/08,,Brunsheide"--=Entwurf- Februar2005
3.3Zusammenfassung
Nach derzeitigemKenntnisstand(Auslegung)gehen durch die Anderung des
Bebauungsplanesund die dadurch mögliche Bebauung keine negativen
Auswirkungen
aufdie direkteUmgebung
aus.