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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 35/2004)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,2 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

der Verwaltungzu deneingegangenen Vorschläqe Anrequngen S. Prante,lm stillenWinkel6, 33813Oerlinghausen desB-Planes Betr.AniragaufAnderung Nr.02/02,,Milser Heide"vom 18.05.2004 SehrgeehrteFrauKnipping, ich möchtelhnenhiermitmitteilen, daß wir unserenWohnsitznachOerlinghausen verlegthaben.Einen Bauantrag werdenwir nachMöglichkeit nochin diesemJahrbei lhneneinreichen. VorschlaoderVerwaltunq genommen. Wirdzur Kenntnis Steinmeister& Derdau,Postfach1432,g3807Oerlinghausen Hier: Kuffemann,UnserZeichen00877-04/St lm Auftragevon Frau ElfriedeKuffemann, Am Pansbach5, 33818 Leopoldshöhe, EigentrJmerin des Flursttlckes 137der Flur4, Gemarkung Bechterdissen, reichenwir die nachfolgende Stellungnahme zu der geplanten Anderung desBebauungsplanes ein. Zunächstist einepersönliche Stellungnahme unsererMandantinbeigeftlgt. Von uns aus fügen wir eine Lageplanskizze bei, auf welcherwir die möglicheErschließungsstraße rot kenntlichgemachthaben.Am sinnvollsten wtlrde die Erschließung der Flurstilcke903 und 137 tlber den ohnehingeplantenZufahrtswegilber das Flurstück867 (Prante)erfolgen.Dort ist ohnehineine Zufahrt geplantunddortaucham sinnvollsten auszubauen. lm hinterenBereichkönnterechtwinklig ein Zufahrtsweg zu den Flurstticken903 und 137 gebautWerden.DurchdiesenWeg könntenca. 5 - 6 Bauplätzegebildet werden.Die Belastungen für die Anliegeran demZufahrtsweg wärennichtallzuschlimm. Wir bittendiesenVorschlagaufzunehmen, zu erörternund möglichstumzuseEen. 19.AnderungBebauungsplan O2l02,,MilserHeide"in Bechterdissen Bislangist der rechtskräftige Bebauungsplan ,,MilserHeide"nichtrealisiertworden. Die dezeitigeLösungzur Erschließung von zwei BaupläEenübereinenFußwegist aus unsererSichtkein Ansatz. Dadurch dasbislangkeineAnbindung an die StraßeMilserHeideerfolgte., bleibtnur eineErschließung der Grundstücke überdie SAaße,AmPansbach'.Soweitbekanntist, bestehtbei der FamiliePrantedie Absicht einenBauplatzzu erschließen. Die FamilienSchmidtpott, Reinhardund Kampmeier, Else beabsichtigen das kompletteGrundstückzu erschließen undnichtnureinenBauplaE. Auchbei der FamilieKuffemannbestehtein Interessedaran,das gesamteGrundstUck zu erschließen. Daher sehen wir dezeit nur die Möglichkeit,die Erschließungder Grundstllckeüber die Straße ,Am Pansbach"und zwar Ubereine Straßenanbindung anstelledes Fußwegeszu realisieren,so wie es in der Vergff'genheitauchschoneinmalgeplantwar. Die Erschließung von Grundsttlcken übereinenFußweg,der dannauchnochauf einemFeldendetohne weitergeführt zu werden,beendetnichtdie dezeitigeSituation,stattdessen wird eine weitereErschließung verhindert.Die verkehrsrechtliche (Krankenwagen, Problematik FeueMehr,Polizeietc.) die sich durcheine solcheErschließung ergibt,ist sicherlichbekannt,sollteabernochmalsüberdachtwerden. (sieheauchzeichnerische Anlage) Vorschlaq derVerwaltuno DieobigenAusführungen sindbereitshinreichend in denSitzungsunterlagen (sieheVorschlag 5) sowie währendderSitzungam 01.07.2004 diskutiert worden. - BeieinerEntscheidung, diederAnregung derFamilieKuffemann folgt,istzu bedenken, daßdas komplette Anderungsverfahren erneutausgelegt werdenmuß.Damitverbunden wäredieTatsache, daßdas Bauvorhaben Prante(sieheoben)Voraussichtlich nichtmehrin 2O05realisiert werdenkann. DieVerwaltung empfiehlt daher,diebisherige Planung alsSaUungsempfehlung demRatvorzutegen und somitnichtderAnregung derFamilieKutfemann zu folgen. AUSZUG AUS DIN/ LIEGINSCHAFTSKATASTER - L i e g e r s c h o f t s k o r r e/ qt-.,lnrd^, Frurkorte - 'cr,,. G e m e i ned L e o po l d s h ö h e G e m o r k u n gB e c h t e r d i s s e n Flur 4 l V o ps t o b 1: 10 0 0 D o t u m1 6 . 1 1 . 2 0 0 4 K r e i s L i pp e D e r L o n d r o t V e r m e s s u n g s -u n d K o t o s t e r o m t (Antrog-Nr.: 03ve0648) flurslucK tJl 3477 661 I (n __t c' (jl (o 1087 903 E 1012 O (o (o F u-) = 3 4 7 7 486 LageplanskizzeKuffemann - a+t- l GEMEINDE LEOPOLDSHöHE 19.vereinfachte Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 02/02,,MilserHeide'n Planzeichnung TextlicheFestsetzungen Begründung Stand:SatzungFebruar2005 - 4z- lnhalt Ubersicht1 : 5.000 Inhaltsverzeichnis Begründung Allgemeines 1. 2. 3. 4. Ziel,ZweckundNotwendigkeit des Bebauungsplanes Entwicklung ausdem Flächennutzungsplan undLandesplanung Anpassungan die ZieleRaumordnung Abgrenzung des Geltungsbereiches 1 1 1 1 Rahmenbedingungen 1. 2. 3. 4. Lageim Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse Eigentumsstruktur / baulicherBestand Nutzung/ Zustandvon NaturundLandschaft Bestehende Rechtsverhältnisse z 2 z 2 ilt. wesentlicherPlaninhaltund zu erwartendeAuswirkungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Anderungsinhalte Begründung der Festsetzungen Verkehr/ Erschließung / Ausbau Ver-und Entsorgung / Oberflächenentwässerung Eingriffsregelung / Umweltbericht / Umweltverträglichkeitsprüfung Altlasten/ Bodenaushub / Bodenschutz Denkmalschutz Verfahren Anlage:SkizzederAusbautiefe für die Nutzungmit Pkw's - +3_ z ? 4 o o 19. vereinfachteAnderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 y{ ,.=l/'i i\/i, Rdp, i . (d .l f-- / ri'(" Kfdh f l_ q- l/i i c.,'-e;' ---:'-i Ä q.l*' r r \ i trI.- ' I j.- -] l"- r r.Ss*.\- ".'*;'1-."'.7 krs; tt \ _ _=- '. .^n \<,-dd --- -r//<-, \Y1" V\\^ \ '&-ia: Grenzedes räumlichen Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung 19.vereinfachteAnderungdes Bebauungsplanes Nr, 02 / 02 ,,MilserHeide" Ausschnitt ausderDGK1: 5000 (KreisLippe,19.12.2000, 40/00) Gemeinde Leopoldshöhe 19.vereinfachte Anderungdes Bebauungsplanes Nr.02102,,Milser Heide' Präambel Aufgrunddes $ 1 Abs. 3 unddes g 10 des Baugesetzbuches (BauGB)und g 86 der Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V.m. g 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe die 19. vereinfachteAnderung des Bebauungsplanes Nr. 02102 ,,Milser Heide,,, bestehendaus der Planzeichnung und den textlichenFestsetzungen als Satzung beschlossen. Leopoldshöhe, Bürgermeister Hinweiszur Beqründunq Dieanliegende Begründung lagdem Ratder GemeindeLeopoldshöhe zum Satzungsbeschluß vor. Leopoldshöhe,den Bürgermeister -45i ; , : .a---'-' // 124 a B '.."\ I 74 4/ vd trrz. 1087 ssaY/ ( ... / 578 FIn :. 871 fr)- t. \.=-{ |$ 870 lJ0 10J5 19.vereinfachteAnderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 ,,MilserHeide" / M 1 :1 . 0 0 0 Entwurf 1668 /, Gemarkung Bechterdissen, Flur4 Gemeinde Leopoldshöhe Nr.02102'MilserHeide" Anderungdes Bebauungsplanes 19.vereinfachte Planzeichenerklärung Festsetzungen Art der baulichenNutzung . WA .;, . AllgemernesvvonngeDrel (S9 (1)Nr.1 BauGB, S 4 BaUNVO) Maßder baulichenNuEung GRZ0,4 z.a.GFZ0,5 z.s.I Grundflächenzahl ($9 (1)Nr.1 Baucs,S 16BauNVo) Geschoßflächenzahl (SI (1) Nr.1 BauGB,S 16 BaUNVO) als Höchstmaß ZahlderVollgeschosse (S9 (1) Nr.1 BauGB,S 16BaUNVO) Bauweise,Baulinie,Baugrenze o offeneBauweise (SI (1) Nr.2 BauGB,S 22 BaUNVO) Baugrenze (SI (1) Nr.2 BauGB,S 22 undS 23 BaUNVO) Verkehrsflächen Verkehrsfläche für besondereZwecke (Se (1)Nr.11,(6)) FußwegmitAusnahmeregelung Zweckbestimmung: ( Se ( 1 ) N r1.1(, 6 ) ) SonstigePlanzeichen Geltungsbereiches Grenzedes räumlichen (SI (7) BaUGB) SD Satteldach TextlicheFestsetzungen für die Nutzunqdes Fußweqes Ausnahme innerhalbdes für die Flurstücke 867 und903 (Teilfläche Der Fußwegdientals Erschließung Bechterdissen. Geltungsbereiches) Flur4, Gemarkung der Nutzung DerAbschnitt des Fußweges, miteinerWegbreiievon2 m, dientausschließlich als Fuß-/ Radweg. Die FestseEungendes Urplanesbehaltenihre Gültigkeit. B - 4+- 19.vereinfachte Anderungdes Bebauungsplanes Nr.02/02,,Milser Heide. Hinweise Altlasten Es sindkeineAltlastenim Altlastenkataster des KreisesLippefür die entsprechenden Flächenoderim Umkreisvon 200 m eingetragen. Denkm alsch utz und DenkmaIpfl ege wenn bei Erdarbeiten kultur-odererdgeschichfliche Bodenfunde oderBefunde(etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkleBodenverfärbungen, Knochen,Fossilien) entäeckt werden, ist nach gg 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unvezüglichder GemeindeoderdemAmtfür Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag: LippischesLandesmuseumDetmold, Tel.: 0123it2i23l,' aniuzeigen und die Entdeckungsstätte dreiWerktagein unverändertem Zustandzu belassen. ö rtt i ch e Bauvo rschriften Gem. g 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen Festsetzungen im Text ,,örtlicheBauvorschriften" erlassen.Mit ihrerAufnahmein den Bebauungsplan werdensie zugleichBestandteile des Bebauungsplanes. Verstöße gegendie gestalterischen Festsetzungen geltenals ordnungswidiigkeit gem. g g4 BauONRW. Bodenaushub g überdieAbfailentsorgung imKreisLippe(21.11.1993) sotl 9gTäß 3adersatzung bei Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagert uno transportiertwerden,daß Vermischungen mit Bauschutt,BaustellenJbfälien uno anderen Abfallstoffenunterbleiben.soweit möglich,sollte daher Bodenaushub innerhalbdes Plangebietes verbrachtwerden. Dachf Iäch enw asserv ers i ckeru ng Es ist zu prüfen,inwieweiteine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung möglich ist (g 51a LWG).Aufgrundder Bodenverhältnisse (hoherLehmantelbkänn äine dezentraleNiederschlagsbeseitigung im Geltungsbereich der 19. vereinfachten Anderungdes Bebauungsplanes Nr.02102,,Milser Heide"nichtgefordertwerden. DeutscheTelekom lm Planungsbereich befinden sich relekommunikationsanlagen der Deutscnen TelekomAG. Zur Vermeidungvon Beschädigungen ist es erforderlich, daß vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden vom Bezirksbüro NetzeBielefeld, Beckhausstraße 36, in 33611 Bielefeld, Telefon(0s 21) 5 67 - 8124(Planausgabe) in die genaueLagederAnlageneinweisen lassen, -qg- 19. vereinfachte Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 02102,,Milser Heide" Firma E.ON Westfalen WeserAG Innerhalbdes Planungsgebietes befindensich Anlagender FirmaE.ONWestfalen WeserAG. lhrAnsprechpartner ist die Betriebsstelle: Lage,Pivitsheider Str. 11,32791Lage,Tel:05232/9536-0 Rechtsgrundlagen - (BauGB)in der aktuellenFassung Baugesetzbuch der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI.| 5.2141, 1998BGBI.I S. 137,2004BGBLI 5.718,zuletztgeändertdurch Att.1 v.24.06.2004 BGBI.I S. 1359) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)in der aktuellenFassungder Bekanntmachung vom 25.Mäz 2002 (BGBI.I S. 1193;2003 BGBI .l S. 2304;zuletä geändertdurch Art. 5 v. 24.06.2004 BGBI.I S. 1381) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der aktuellen Fassung oer Bekanntmachung vom 05.09.2001(BcBl. I S. 2359, 2002 BGBI.I S. 1914, zutetä geändertdurchArt. 3 v. 24.Q6.20O4 BGBI.I S. 1380) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung (cV NWS. 666) vom 14.07.1994 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachungvom (BGBt. 23.01.1990 tS. 132) Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung (GV vom01.03.2000 NRWS. 256) Planzeichenverordnung (BGBI.1991lS. 58) vom 18.12.1990 - qq- 19.vereinfachte Anderungdes Bebauungsplanes Nr.02102,,Milser Heide,, l. Allgemeines 1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsptanes Die 19. vereinfachteAnderungdes Bebauungsplanes Nr. 02102,,MilserHeide,, verändertdie Erschließung für die Flurstücke 867 und 903 (Teilfläche innerhalbdes Geltungsbereiches) Flur4, Gemarkung Bechterdissen. Diesesist notwendig, weil die Erschließung des Ursprungsbebauungsplanes über Planstraßegegenwärtigund auchin nähererZukunftnichtrealisierbar erscheint. Um eine zeitnaheBebauungder Flurstückezu ezielen,wird der Bebauungspran geändert.DieErschließung erfolgtsomitzukünftig für die beidenFlurstücke überden öffentlichen Fußwegzur Straße,nAmPansbach". DerFußwegwirdbis zu den beiden Flurstücken soweitausgebaut, daß eine Befahrung mit Pkw möglichist. lm weiteren Verlaufwird der weg auf ein notwendiges Maßverengt,so daß ausschließlich eine Nutzungfür Fußgänger und Radfahrer möglichist. Die Bebauungsplanänderung schafft für die Erschließungund der damit verbundenen Bebauung der o.g.Flurstücke, die rechtlichen Grundlagen. 2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der wirksameFlächennutzungsplan der GemeindeLeopoldshöhe vom 15.06.1g71, zuletztgeändertmit der 12. Anderung,stellt den Anderungsbereich bereits als Wohnbaufläche dar. Die vorliegende Planungstimmtdahermit der Darstellungdes wirksamen Flächennutzungsplanes überein. 3. Anpassung an Landesplanung die Ziele der Raumordnung und der Die vorgesehene Planung entspricht den Darstellungen des Gebietsentwicklungsplanes (GEP),Teilabschnitt oberbereichBielefeld.der für den Geltungsbereich der Anderungeinen Allgemeinensiedlungsbereich darstellt.Die Inhalteder vorliegenden Anderungstehendaherlandesplanerischen Zielsetzungen nichtentgegen. 4. Abgrenzung des Geltungsbererches DerGeltungsbereich der 19.vereinfachten Anderungumfaßtdie Flurstücke867 und 903 (Teilfläche innerhalbdes Geltungsbereiches), Flur4, GemarkungBechterdissen in der GemeindeLeopoldshöhe im OrtsteilBechterdissen. DerGeltungsbereich wirdim einzelnen wiefolgtumgrenzt: r im Nordendurchangrenzende Wohnbebauung . im Süden durch die Grenzender Flurstücke868 und 903 (Teilfläche), unbebaut, Ackerfläche o im WestendurchzweiWohnhäuser, darananschließend freie Landschaftmit dem Bachlauf,,Pansbach" . im Osten durch Wohnbebauung entlangder Straße,,Am pansbach,,uno Heide" ,,Milser EinPlanausschnift (DGK)istauf SeiteA beigefügt. der Deutschen Grundkarte I -..fu- 19. vereinfachteAnderungdes Bebauungsplanes Nr. 02/02,,MilserHeide" ll. Rahmenbedingungen 1. Lageim Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse Das Anderungsgebiet liegtim OrtsteilBechterdissen, angrenzend an Asemissen,in der GemeindeLeopoldshöhe südlichder Straße,Am Pansbach". DasGeländefälltvon OstennachWesten,in Richtungdes,,Pansbach", leichtab. 2. Eigentumsstruktur/ baulicher Bestand Die nähereUmgebungder Flurstückeist im derzeitgültigenBebauungsplan bereits als AllgemeinesWohngebietausgewiesenund mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut.Die Bebauungin der direktenUmgebungist überwiegend zweigeschossig. Die Flurstücke im Anderungsgebiet befindensichin privatemBesitz. 3. Nubung / Zustand von Natur und Landschaft Die Grundstücke direktentlangder Straße,,AmPansbach" sind bereitsbebaut.Die genutzt. unbebauten Flächender Grundstücke werdenals Hausgärten Die im Geltungsbereichliegenden Flurstückegehören zu einer größeren zusammenhängenden Fläche,die bis auf einerDistanzvon ca. 75 m im Westenvon Wohnbebauung umgebenist. Die Flächewird gegenwärtig als Acker genutä. Ein besonderes ökologisches Potential wirdnichtgesehen. lmmissionen sindnichtbekanntundwerdenauchnichterwartet. 4. Bestehen de RechtsverhäI tni sse Die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 02102 ,,MilserHeide" wurde 1969 beschlossenund rechtskräftig.Der Bebauungsplan setzt die Flurstücke im Anderungsgebiet Wohngebiet als Allgemeines fest. Die Bauweiseist ein- bzw. teilweisezweigeschossig und offen. Die überbaubarenFlächen werden durch Baugrenzenfestgesetä. Garagen sind außerhalbder überbaubarenFlächen zugelassen. DieGRZistmit 0,4 unddie GFZmit0,5 bzw.0,8festgesetä. Die Erschließung für den Anderungsbereich hat im Ursprungsbebauungsplan über Planstraßen zu erfolgen.Dieseswirdmit dervorliegenden Planunggeändert. lll. WesentlicherPlaninhaltund zu envartendeAuswirkungen 1. Änderungsinhalte Für die zusammenhängende unbebauteFläche zwischen den Straßen ,,Am Pansbach,MilserHeide und HerforderStraße"sind in der Vergangenheitimmer wieder Anfragen hinsichtlicheiner Bebauunggestellt worden. Aufgrund der fehlendenErschließungsstraßen konnte diese nicht erfolgen.In Verbindungmit dieser Anderungsieht die GemeindeLeopoldshöhe die Möglichkeit,aKuell zwei Baurechterechtlichzur Realisierung verhelfenzu können,da die Erschließung über gesehen eineverkehrstechnische wird. Alternative Hierfürwird für die Nutzungdes Fußwegesinnerhalbdes Geltungsbereiches eine Ausnahmezur Benutzungmit dem Pkw für die Flurstücke867 und 903 (für die (sieheauchPK ll 3). Teilflächeim Geltungsbereich) festgesetzt 2 -5t- 19.vereinfachte Anderungdes Bebauungsplanes Nr.02i02,,Milser Heide,, Der Charakterdes Gebietesund die örtlichenGestaltungwerden durch die vorliegende Planungnichtverändert. 2. Begründung der Festsetzung Die Nutzung des Fußwegesals Erschließungerfordertgrundsätzlicheine BPlanänderungim elnfachenverfahren.Die Lage der Erschließungwird nicht verändert.Es wird eine Ausnahmeregelung für die Zuwegungder zukünftigen Wohnhäuser867 und 903 (Teilfläche) festgesetzt, so daß der Fußwegzwischen diesenneuenWohnhäusern und der Straße,,AmPansbach,, mit dem pkw befahroar ist. Der restlicheAbschnittdes Fußwegesist mit der Zweckbestimmung Fußweg festgesetä. Eine Gefährdungder Fußgängerwird aufgrund der geringen Fahzeugbewegungen und geringen Fahrgeschwindigkeit / der Schrittgeschwindigkeit nichtgesehen. Die Nutzungdes Fußwegesmit Befahrunghatfür die Nachbarn, hier insbesonoere für das Wohnhaus7,7a. und 9 gegenüberdem Ursprungsbebauungsplan nur eine geringfügige Veränderung / Beeinträchtigung durchden pkw-Verkehrder Anlieger zur Folge.Diesewerdenim Vergleichzum Erreichen der beschriebenen Baurechte von der GemeindeLeopoldshöhe als untergeordnel eingestuft.Eine annähernde Beeinträchtigung ist bereitsdurchdengegenwärtigen B-plangegeben. 3. Verkehr/ Erschließung/ Ausbau Mit der Anderungwirddie Fußwegbreite bis zu den beidengeplantenwohnhäusern auf den Flurstücken 867und 903 (Teilfläche) für die Befahrung mit pkw's angepasst. Der sich daran anschließende Fußwegwird schmalerweitergeführt.Mii dieser Erschließung ist gewährleistet, daß das südlichangrenzende Baugebietnichtüber diese Zuwegungan die Straße ,,AmPansbach"angebundenwird. Eine weitere Bebauung, außerdengeplantenbeidenWohnhäusern, ist nichtmöglich. Mit Eniverbdes Fußweges/ der Erschließung würdedem bisherigenB-plan und dessenKonzeption eineröffentlichen wegeverbindung von der Heeperstraße zur Straße,,AmPansbach"entsprochen. Mit eineröffenflichen Erschließung kann die Gemeindezudemsichersein,daß eineweitereBebauungnichterfolgenwird. Dies ist wichtig, da die Straße ,"Am Pansbach"keinen zusätzlichenVerkehr ars vorgesehen aufnehmen kann (gegebene Straßenbreiteim Verhältnis zum Fahrzeugaufkommen durchvorhandene wohnbebauung). Zusammenfassend stellt sichdie verkehrstechnische Situation wiefolgtda: - Lagedes Fußweges wie im B-Planvorgegeben Nutzungdes Fußweges als Erschließung für Flurstücke 867und903 (Teilfläche, innerhalbdes Geltungsbereiches derB-Planänderung), Flur4, Gemarkung Bechterdissen - Ausbau(Ver-undEntsorgungsleitungen, Belagfür denWeg)nursoweitwie für die vorgenannten Flurstücke nötig, - DerAbschnitt, der nurFußgängern vorbehalten ist,wirderstausgebaut, wenn das südlichangrenzende Planungsgebiet zur Realisierung gelangt - Erwerbder Fußwegfläche durchdieGemeinde Leopoldshöhe 3 - 5.2- 19. vereinfachteAnderungdes Bebauungsplanes Nr. 02102,,MilserHeide" 4. Ver- und Entsorgung / Obertlächenentwässerung lm oder direktam Plangebietist kein oberirdischesGewässeroder natürliches Uberschwemmungsgebiet bekannt. Mit wild abfließendenWasservon angrenzenden landwirtschaftlichen Flächenwird aufgrundder topographischen Situationund den bisherigen Erfahrungswerten nicht gerechnet. Für die Abwasserbeseitigungkann das vorhandeneKanalnetz(Mischsystem) genutztwerden,diesesist ausreichend dimensioniert. Die Erweiterung kann an die Mischwasserleitung in der Straße,,AmPansbach" angeschlossen werden. Die Kläranlagein Schuckenbaum ist entsprechend der gemeindlichen Entwicklung ausgebautundentspricht dem neustenRegelnderTechnik. Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasservon Grundstücken, die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die öffentlicheKanalisation angeschlossen werden,vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten, soferndies ohne Beeinträchtigung des WohlsderAllgemeinheit möglichist. Entsprechenddieser Vorgabe ist grundsätzlichbeabsichtigt,eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung vozunehmenund das Oberflächenwasser auf der unversiegelten Flächezur Versickerung zu bringen. Durchein Bodengutachten, für das B-Plangebiei Nr. 02/03,,ObereBrede"(westlich des ,,Pansbach") ist festgestellt worden,daß ein ca. 4,30 m mächtigerfeinsandiger, schwachtonigerSchluffals sogenannter Lößlehmansteht.Damitverbundenist ein ungünstigerDurchlässiqkeitsbeiwert. Es ist daher davon auszugehen,daß eine Versickerungauf den Baugrundstücken nicht realisierbarbzw. erfirllbarist. Die (Asemissen, Bodenkundekarte Blatt168;Stand1999)hat als anstehendeBodenart Pseudogley festgestellt. Mit dieserAussagewerdendie Inhaltedes Bodengutachten für das B-Plangebiet für die östlicheSeite ,,ObereBrede"westlichdes ,,Pansbach", des Bachlaufesbestätigt und ist somit für die zur Diskussion stehenden Baugrundstücke übertragbar. EineVersickerung des Niederschlagswassers wirdsomitnichtgesehen.Es besteht die Anschlußmöglichkeit an den Mischwasserkanal in der Straße,,Am Pansbach". Hierfürwirdvon der GemeindeLeopoldshöhe gelegt. ein längerer,,Hausanschluß" Mit der Ableitungdes Regenwassers gem. S 5'la Abs.4 überdas Mischkanalsystem, S 2 LWG,istdie vorliegende PlanungvonderVerpflichtung Niederschlagswasser vor Ort zu versickern,zu verrieselnoder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, ausgenommen.Für diese Vorgehensweise liegt eine nach bisherigemRecht qenehmiqte (RÜB Kanalnetzplanung vor MilserHeide- , Al<z:54.1183.10DT/LH 11, die Genehmigungsplanung wirdderzeitaktualisiert). Die Herstellungeines Trennsystemsbzw. eine öffentlicheVersickerungsanlaqe würdeeinenunverhältnismäßig technischen undwirtschaftlichen Aufüvand darstellen. Die Beschaffenheit gesehen,da des Niederschlagswassers wird unproblematisch Stoffeinträgenicht offensichtlichsind (Wohnbebauung, es sind keine materiell beachtenswerte lmmissionen bekannt). Der Flurabstand zum höchstenGrundwasserstand wird bei ca. 5 m angenommen, gem, dem o.g. Bodengutachten zum B-Plan ,,ObereBrede".Die Gefahr einer Vernässunqwird nicht direkt gesehen,weil zum Zeitpunktder Untersuchung 4 -5ts- Nr.02/02,,Milser Heide" 19.vereinfachte Anderungdes Bebauungsplanes gegebengewesensind.Aus diesem (Februar2000)langanhaltende Niederschläge (ab 2001) des GrundwurdenSchichtwasserstände festgestellt. Seit Realisierung Baugebietessind jedoch keine Problemedurch Vernässungbekanntgeworden gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe. dem Das Erschließungskonzept siehtsomit vor, daß Schmutz-und Regenwasser öffentliche Mischkanalnetzin der Straße 'Am Pansbach"zuzuführen. Die obliegtder GemeindeLeopoldshöhe. Beseitigungspflicht Das Plangebiet befindet sich Heilquellenschutzgebiet. in keinem Wasserschutzgebiet I In demGeltungsbereich der Bebauungsplanänderung werdenkeineFestsetzunqen getroffen, die da einerseits derGeltungsbereich zu kleinflächig ist undandererseits Regenund über das öffentliche Mischkanalnetz Abführungdes Schmutzwassers erfolgt. Die Frischwasserversorgung ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die sind technisch einwandfrei undausreichend dimensioniert. Leitungen für Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme (sieheHinweise) undTelekommunikation ist möglich. EleKrizität 5. Eingriffsregelung / Umweltbertcht / Umweltverträglichkeitsprüfung werden Anderungdes Bebauungsplanes Mit der vorliegenden'19.vereinfachten keinezusätzlichen überbaubaren Flächenausgewiesen. Die GRZ und GFZ bleiben betreffend Natur und Landschaft wurdengrundsätzlich ebensounverändert. Fragen Nr. 02102 "Milser Heide" bereits mit der Aufstellungdes Bebauungsplanes (Rechtskraft1969)abgewogen. bestehtfür alle Bauleitplanverfahren seit Rechtskraft Die Pflichtzur Umweltprüfung ist Verfahrennach$ 13 EAG-BauGB der EAG-BauGB. Ausnahme:im vereinfachten der Umweltbericht entbehrlich,wenn bei Planänderungen, die Grundzügeder siehtdies gewahrt(siehe Planungnichtberührtsind. Die GemeindeLeopoldshöhe verzichtet so daßauf einenUmweltbericht hierzuden PunktVerkehr/ Erschließung), werdenkann. bzw. einer Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umwelfuerträglichkeitsprüfung Vorhaben"(hier allgemeinenVorprüfungentsprechendder Liste ,,UVP-pflichtige gem. Grundfläche 19 Abs. 2 BauNVO Nr. 18.8)bestehtnicht,da die festgesetzte $ (Nr.18.7.2)von 20.000qm für dieVorprüfung den in der Listefestgelegten Prüturerte des Plangebietes beträgt ca. 3.869qm. nichterreicht.DieGesamtgröße 6. Altlasten/ Bodenaushub/ Bodenschutz Für den Geltungsbereichder Anderung werden keine Flächen mit Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Anderungsbereiches über Altablagerungen und Altlastenvor. Durch die liegen keine Informationen erfolgenals mit dem vorliegende PlanungkannkeinegrößereBodenversiegelung möglich. Ursprungsbebauungsplan 5 - 5.F Heide" Nr.02i02,,Milser Anderungdes Bebauungsplanes 19.vereinfachte bereitsmit des Bodensist grundsätzlich für die Beanspruchung Die Genehmigung Nr. 02/02 ,,MilserHeide" erfolgt Der der Genehmigungdes Bebauungsplanes vorliegende Plan verändert nur die Nutzungsrechteder bereits geplanten Erschließung. Eine vorrangige Inanspruchnahmevon Brachflächenkann nicht erfolgen,da stehen. nichtzurVerfÜgung diesein der näherenUmgebung hat Die Bodenschutzbehörde beachten. ist zu Böden Der Erhalt schutzwürdiger mitgeteilt. BödenundRohstoffe bisherkeineschutzwürdigin soll i.V.m lm Rahmender vermeidung von nachteiligenBodenveränderungen im KreisLippeder Bodenaushub g 3 a Abs.2 der Satzungtibei dieAbfallenisorgung soweitdiestechnischmöglichist. verbracht, innerhalbdes Plangebietes da keine Gründehierfür Eine Kennzeichnungdes Bodensist nichterforderlich, vorliegen. 7. Denkmalschutz Für den Bereich der Anderung liegen keine Hinweise über kultur- oder erdgeschichflicheBodenfunde vor. wenn bei Erdarbeiten kultur- oder dunkle Metallfunde, oderBefunde(etwaTonscherben, Bodenfunde erdIeschichtliche 16 des und 15 werden,ist nach$$ entdeckt Knochen,Fossilien) Bodenverfärbungen, unvezüglichder Gemeindeoderdem Amt die Entdeckung Denkmalschutzgesetzes hier im Auftrag:LippischesLandesmuseumDetmold, für Bodendenkmalpflege, Tel.: 05231t25231,anzuzeigen und die Entdeckungsstättedrei WerKage in Zustandzu belassen. unverändertem 8. Vertahren Aufstellungsbeschluß 01.07.2004 Beschlußüberdie Beteiligung f rufzeitigeÖffentlichkeitsbeteiligung der Behördenund Beteiligung Frühzeitige Belange Träqer öffentliche sonstiqe 01.07.2004 b4 i s1 9 . 1 . 2 0 0 4 19.10.200 mit Fristbiseinschl. v.06.10.2004 Schreiben 19.11.2004 Satzunqsbeschluß 6 - gs-