Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,2 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
der Verwaltungzu deneingegangenen
Vorschläqe
Anrequngen
S. Prante,lm stillenWinkel6, 33813Oerlinghausen
desB-Planes
Betr.AniragaufAnderung
Nr.02/02,,Milser
Heide"vom 18.05.2004
SehrgeehrteFrauKnipping,
ich möchtelhnenhiermitmitteilen,
daß wir unserenWohnsitznachOerlinghausen
verlegthaben.Einen
Bauantrag
werdenwir nachMöglichkeit
nochin diesemJahrbei lhneneinreichen.
VorschlaoderVerwaltunq
genommen.
Wirdzur Kenntnis
Steinmeister& Derdau,Postfach1432,g3807Oerlinghausen
Hier: Kuffemann,UnserZeichen00877-04/St
lm Auftragevon Frau ElfriedeKuffemann,
Am Pansbach5, 33818 Leopoldshöhe,
EigentrJmerin
des
Flursttlckes
137der Flur4, Gemarkung
Bechterdissen,
reichenwir die nachfolgende
Stellungnahme
zu der
geplanten
Anderung
desBebauungsplanes
ein.
Zunächstist einepersönliche
Stellungnahme
unsererMandantinbeigeftlgt.
Von uns aus fügen wir eine Lageplanskizze
bei, auf welcherwir die möglicheErschließungsstraße
rot
kenntlichgemachthaben.Am sinnvollsten
wtlrde die Erschließung
der Flurstilcke903 und 137 tlber den
ohnehingeplantenZufahrtswegilber das Flurstück867 (Prante)erfolgen.Dort ist ohnehineine Zufahrt
geplantunddortaucham sinnvollsten
auszubauen.
lm hinterenBereichkönnterechtwinklig
ein Zufahrtsweg
zu den Flurstticken903 und 137 gebautWerden.DurchdiesenWeg könntenca. 5 - 6 Bauplätzegebildet
werden.Die Belastungen
für die Anliegeran demZufahrtsweg
wärennichtallzuschlimm.
Wir bittendiesenVorschlagaufzunehmen,
zu erörternund möglichstumzuseEen.
19.AnderungBebauungsplan
O2l02,,MilserHeide"in Bechterdissen
Bislangist der rechtskräftige
Bebauungsplan
,,MilserHeide"nichtrealisiertworden.
Die dezeitigeLösungzur Erschließung
von zwei BaupläEenübereinenFußwegist aus unsererSichtkein
Ansatz.
Dadurch
dasbislangkeineAnbindung
an die StraßeMilserHeideerfolgte.,
bleibtnur eineErschließung
der
Grundstücke
überdie SAaße,AmPansbach'.Soweitbekanntist, bestehtbei der FamiliePrantedie Absicht
einenBauplatzzu erschließen.
Die FamilienSchmidtpott,
Reinhardund Kampmeier,
Else beabsichtigen
das
kompletteGrundstückzu erschließen
undnichtnureinenBauplaE.
Auchbei der FamilieKuffemannbestehtein Interessedaran,das gesamteGrundstUck
zu erschließen.
Daher sehen wir dezeit nur die Möglichkeit,die Erschließungder Grundstllckeüber die Straße ,Am
Pansbach"und zwar Ubereine Straßenanbindung
anstelledes Fußwegeszu realisieren,so wie es in der
Vergff'genheitauchschoneinmalgeplantwar.
Die Erschließung
von Grundsttlcken
übereinenFußweg,der dannauchnochauf einemFeldendetohne
weitergeführt
zu werden,beendetnichtdie dezeitigeSituation,stattdessen
wird eine weitereErschließung
verhindert.Die verkehrsrechtliche
(Krankenwagen,
Problematik
FeueMehr,Polizeietc.) die sich durcheine
solcheErschließung
ergibt,ist sicherlichbekannt,sollteabernochmalsüberdachtwerden.
(sieheauchzeichnerische
Anlage)
Vorschlaq
derVerwaltuno
DieobigenAusführungen
sindbereitshinreichend
in denSitzungsunterlagen
(sieheVorschlag
5) sowie
währendderSitzungam 01.07.2004
diskutiert
worden.
-
BeieinerEntscheidung,
diederAnregung
derFamilieKuffemann
folgt,istzu bedenken,
daßdas komplette
Anderungsverfahren
erneutausgelegt
werdenmuß.Damitverbunden
wäredieTatsache,
daßdas
Bauvorhaben
Prante(sieheoben)Voraussichtlich
nichtmehrin 2O05realisiert
werdenkann.
DieVerwaltung
empfiehlt
daher,diebisherige
Planung
alsSaUungsempfehlung
demRatvorzutegen
und
somitnichtderAnregung
derFamilieKutfemann
zu folgen.
AUSZUG AUS DIN/ LIEGINSCHAFTSKATASTER
-
L i e g e r s c h o f t s k o r r e/
qt-.,lnrd^,
Frurkorte -
'cr,,.
G e m e i ned L e o po l d s h ö h e
G e m o r k u n gB e c h t e r d i s s e n
Flur 4
l V o ps t o b 1: 10 0 0
D o t u m1 6 . 1 1 . 2 0 0 4
K r e i s L i pp e D e r L o n d r o t
V e r m e s s u n g s -u n d K o t o s t e r o m t
(Antrog-Nr.: 03ve0648)
flurslucK tJl
3477 661
I
(n
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c'
(jl
(o
1087
903
E
1012
O
(o
(o
F
u-)
=
3 4 7 7 486
LageplanskizzeKuffemann
- a+t-
l
GEMEINDE
LEOPOLDSHöHE
19.vereinfachte
Anderungdes
Bebauungsplanes
Nr. 02/02,,MilserHeide'n
Planzeichnung
TextlicheFestsetzungen
Begründung
Stand:SatzungFebruar2005
- 4z-
lnhalt
Ubersicht1 : 5.000
Inhaltsverzeichnis
Begründung
Allgemeines
1.
2.
3.
4.
Ziel,ZweckundNotwendigkeit
des Bebauungsplanes
Entwicklung
ausdem Flächennutzungsplan
undLandesplanung
Anpassungan die ZieleRaumordnung
Abgrenzung
des Geltungsbereiches
1
1
1
1
Rahmenbedingungen
1.
2.
3.
4.
Lageim Gemeindegebiet
/ Geländeverhältnisse
Eigentumsstruktur
/ baulicherBestand
Nutzung/ Zustandvon NaturundLandschaft
Bestehende
Rechtsverhältnisse
z
2
z
2
ilt. wesentlicherPlaninhaltund zu erwartendeAuswirkungen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Anderungsinhalte
Begründung
der Festsetzungen
Verkehr/ Erschließung
/ Ausbau
Ver-und Entsorgung
/ Oberflächenentwässerung
Eingriffsregelung
/ Umweltbericht
/ Umweltverträglichkeitsprüfung
Altlasten/ Bodenaushub
/ Bodenschutz
Denkmalschutz
Verfahren
Anlage:SkizzederAusbautiefe
für die Nutzungmit Pkw's
- +3_
z
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4
o
o
19. vereinfachteAnderung des
Bebauungsplanes
Nr. 02/02
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'&-ia:
Grenzedes räumlichen
Geltungsbereichs
der Bebauungsplanänderung
19.vereinfachteAnderungdes
Bebauungsplanes
Nr, 02 / 02
,,MilserHeide"
Ausschnitt
ausderDGK1: 5000
(KreisLippe,19.12.2000,
40/00)
Gemeinde
Leopoldshöhe
19.vereinfachte
Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.02102,,Milser
Heide'
Präambel
Aufgrunddes $ 1 Abs. 3 unddes g 10 des Baugesetzbuches
(BauGB)und g 86 der
Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW) i.V.m. g 41 der
Gemeindeordnung
NRW (GO NRW)hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe
die
19. vereinfachteAnderung des Bebauungsplanes
Nr. 02102 ,,Milser Heide,,,
bestehendaus der Planzeichnung
und den textlichenFestsetzungen
als Satzung
beschlossen.
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
Hinweiszur Beqründunq
Dieanliegende
Begründung
lagdem Ratder GemeindeLeopoldshöhe
zum
Satzungsbeschluß
vor.
Leopoldshöhe,den
Bürgermeister
-45i ; , :
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19.vereinfachteAnderung des
Bebauungsplanes
Nr. 02/02
,,MilserHeide"
/
M 1 :1 . 0 0 0
Entwurf
1668
/,
Gemarkung
Bechterdissen,
Flur4
Gemeinde
Leopoldshöhe
Nr.02102'MilserHeide"
Anderungdes Bebauungsplanes
19.vereinfachte
Planzeichenerklärung
Festsetzungen
Art der baulichenNutzung
.
WA
.;, .
AllgemernesvvonngeDrel
(S9 (1)Nr.1 BauGB,
S 4 BaUNVO)
Maßder baulichenNuEung
GRZ0,4
z.a.GFZ0,5
z.s.I
Grundflächenzahl
($9 (1)Nr.1 Baucs,S 16BauNVo)
Geschoßflächenzahl
(SI (1) Nr.1 BauGB,S 16 BaUNVO)
als Höchstmaß
ZahlderVollgeschosse
(S9 (1) Nr.1 BauGB,S 16BaUNVO)
Bauweise,Baulinie,Baugrenze
o
offeneBauweise
(SI (1) Nr.2 BauGB,S 22 BaUNVO)
Baugrenze
(SI (1) Nr.2 BauGB,S 22 undS 23 BaUNVO)
Verkehrsflächen
Verkehrsfläche
für besondereZwecke
(Se (1)Nr.11,(6))
FußwegmitAusnahmeregelung
Zweckbestimmung:
( Se ( 1 ) N r1.1(, 6 ) )
SonstigePlanzeichen
Geltungsbereiches
Grenzedes räumlichen
(SI (7) BaUGB)
SD
Satteldach
TextlicheFestsetzungen
für die Nutzunqdes Fußweqes
Ausnahme
innerhalbdes
für die Flurstücke
867 und903 (Teilfläche
Der Fußwegdientals Erschließung
Bechterdissen.
Geltungsbereiches)
Flur4, Gemarkung
der Nutzung
DerAbschnitt
des Fußweges,
miteinerWegbreiievon2 m, dientausschließlich
als Fuß-/ Radweg.
Die FestseEungendes Urplanesbehaltenihre Gültigkeit.
B
- 4+-
19.vereinfachte
Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.02/02,,Milser
Heide.
Hinweise
Altlasten
Es sindkeineAltlastenim Altlastenkataster
des KreisesLippefür die entsprechenden
Flächenoderim Umkreisvon 200 m eingetragen.
Denkm alsch utz und DenkmaIpfl ege
wenn bei Erdarbeiten
kultur-odererdgeschichfliche
Bodenfunde
oderBefunde(etwa
Tonscherben,
Metallfunde,
dunkleBodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien)
entäeckt
werden, ist nach gg 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckung
unvezüglichder GemeindeoderdemAmtfür Bodendenkmalpflege,
hier im Auftrag:
LippischesLandesmuseumDetmold, Tel.: 0123it2i23l,' aniuzeigen und die
Entdeckungsstätte
dreiWerktagein unverändertem
Zustandzu belassen.
ö rtt i ch e Bauvo rschriften
Gem. g 86 Landesbauordnung
NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen
Festsetzungen
im Text ,,örtlicheBauvorschriften"
erlassen.Mit ihrerAufnahmein den
Bebauungsplan
werdensie zugleichBestandteile
des Bebauungsplanes.
Verstöße
gegendie gestalterischen
Festsetzungen
geltenals ordnungswidiigkeit
gem. g g4
BauONRW.
Bodenaushub
g
überdieAbfailentsorgung
imKreisLippe(21.11.1993)
sotl
9gTäß 3adersatzung
bei Baumaßnahmen
unbelasteter
Bodenaushub
so ausgebaut,
zwischengelagert
uno
transportiertwerden,daß Vermischungen
mit Bauschutt,BaustellenJbfälien
uno
anderen Abfallstoffenunterbleiben.soweit möglich,sollte daher Bodenaushub
innerhalbdes Plangebietes
verbrachtwerden.
Dachf Iäch enw asserv ers i ckeru ng
Es ist zu prüfen,inwieweiteine dezentrale
Niederschlagswasserbeseitigung
möglich
ist (g 51a LWG).Aufgrundder Bodenverhältnisse
(hoherLehmantelbkänn äine
dezentraleNiederschlagsbeseitigung
im Geltungsbereich
der 19. vereinfachten
Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.02102,,Milser
Heide"nichtgefordertwerden.
DeutscheTelekom
lm Planungsbereich
befinden sich relekommunikationsanlagen
der Deutscnen
TelekomAG.
Zur Vermeidungvon Beschädigungen
ist es erforderlich,
daß vor Tiefbauarbeiten
über oder in unmittelbarer
Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden
vom
Bezirksbüro
NetzeBielefeld,
Beckhausstraße
36, in 33611 Bielefeld,
Telefon(0s 21)
5 67 - 8124(Planausgabe)
in die genaueLagederAnlageneinweisen
lassen,
-qg-
19. vereinfachte
Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 02102,,Milser
Heide"
Firma E.ON Westfalen WeserAG
Innerhalbdes Planungsgebietes
befindensich Anlagender FirmaE.ONWestfalen
WeserAG. lhrAnsprechpartner
ist die Betriebsstelle:
Lage,Pivitsheider
Str. 11,32791Lage,Tel:05232/9536-0
Rechtsgrundlagen
-
(BauGB)in der aktuellenFassung
Baugesetzbuch
der Bekanntmachung
vom 27.08.1997
(BGBI.| 5.2141, 1998BGBI.I S. 137,2004BGBLI 5.718,zuletztgeändertdurch
Att.1 v.24.06.2004
BGBI.I S. 1359)
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)in der aktuellenFassungder Bekanntmachung
vom 25.Mäz 2002 (BGBI.I S. 1193;2003 BGBI .l S. 2304;zuletä geändertdurch
Art. 5 v. 24.06.2004
BGBI.I S. 1381)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) in der aktuellen Fassung oer
Bekanntmachung
vom 05.09.2001(BcBl. I S. 2359, 2002 BGBI.I S. 1914, zutetä
geändertdurchArt. 3 v. 24.Q6.20O4
BGBI.I S. 1380)
Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung
(cV NWS. 666)
vom 14.07.1994
Baunutzungsverordnung
(BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachungvom
(BGBt.
23.01.1990
tS. 132)
Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung
(GV
vom01.03.2000 NRWS. 256)
Planzeichenverordnung
(BGBI.1991lS. 58)
vom 18.12.1990
- qq-
19.vereinfachte
Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.02102,,Milser
Heide,,
l. Allgemeines
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsptanes
Die 19. vereinfachteAnderungdes Bebauungsplanes
Nr. 02102,,MilserHeide,,
verändertdie Erschließung
für die Flurstücke
867 und 903 (Teilfläche
innerhalbdes
Geltungsbereiches)
Flur4, Gemarkung
Bechterdissen.
Diesesist notwendig,
weil die
Erschließung
des Ursprungsbebauungsplanes
über Planstraßegegenwärtigund
auchin nähererZukunftnichtrealisierbar
erscheint.
Um eine zeitnaheBebauungder Flurstückezu ezielen,wird der Bebauungspran
geändert.DieErschließung
erfolgtsomitzukünftig
für die beidenFlurstücke
überden
öffentlichen
Fußwegzur Straße,nAmPansbach".
DerFußwegwirdbis zu den beiden
Flurstücken
soweitausgebaut,
daß eine Befahrung
mit Pkw möglichist. lm weiteren
Verlaufwird der weg auf ein notwendiges
Maßverengt,so daß ausschließlich
eine
Nutzungfür Fußgänger
und Radfahrer
möglichist.
Die Bebauungsplanänderung
schafft für die Erschließungund der damit
verbundenen
Bebauung
der o.g.Flurstücke,
die rechtlichen
Grundlagen.
2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der wirksameFlächennutzungsplan
der GemeindeLeopoldshöhe
vom 15.06.1g71,
zuletztgeändertmit der 12. Anderung,stellt den Anderungsbereich
bereits als
Wohnbaufläche
dar. Die vorliegende
Planungstimmtdahermit der Darstellungdes
wirksamen
Flächennutzungsplanes
überein.
3. Anpassung an
Landesplanung
die Ziele der
Raumordnung und
der
Die
vorgesehene Planung entspricht den
Darstellungen des
Gebietsentwicklungsplanes
(GEP),Teilabschnitt
oberbereichBielefeld.der für den
Geltungsbereich
der Anderungeinen Allgemeinensiedlungsbereich
darstellt.Die
Inhalteder vorliegenden
Anderungstehendaherlandesplanerischen
Zielsetzungen
nichtentgegen.
4. Abgrenzung des Geltungsbererches
DerGeltungsbereich
der 19.vereinfachten
Anderungumfaßtdie Flurstücke867 und
903 (Teilfläche
innerhalbdes Geltungsbereiches),
Flur4, GemarkungBechterdissen
in der GemeindeLeopoldshöhe
im OrtsteilBechterdissen.
DerGeltungsbereich
wirdim einzelnen
wiefolgtumgrenzt:
r im Nordendurchangrenzende
Wohnbebauung
. im Süden durch die Grenzender Flurstücke868 und 903 (Teilfläche),
unbebaut,
Ackerfläche
o im WestendurchzweiWohnhäuser,
darananschließend
freie Landschaftmit
dem Bachlauf,,Pansbach"
. im Osten durch Wohnbebauung
entlangder Straße,,Am pansbach,,uno
Heide"
,,Milser
EinPlanausschnift
(DGK)istauf SeiteA beigefügt.
der Deutschen
Grundkarte
I
-..fu-
19. vereinfachteAnderungdes Bebauungsplanes
Nr. 02/02,,MilserHeide"
ll. Rahmenbedingungen
1. Lageim Gemeindegebiet
/ Geländeverhältnisse
Das Anderungsgebiet
liegtim OrtsteilBechterdissen,
angrenzend
an Asemissen,in
der GemeindeLeopoldshöhe
südlichder Straße,Am Pansbach".
DasGeländefälltvon OstennachWesten,in Richtungdes,,Pansbach",
leichtab.
2. Eigentumsstruktur/ baulicher Bestand
Die nähereUmgebungder Flurstückeist im derzeitgültigenBebauungsplan
bereits
als AllgemeinesWohngebietausgewiesenund mit Ein- und Zweifamilienhäusern
bebaut.Die Bebauungin der direktenUmgebungist überwiegend
zweigeschossig.
Die Flurstücke
im Anderungsgebiet
befindensichin privatemBesitz.
3. Nubung / Zustand von Natur und Landschaft
Die Grundstücke
direktentlangder Straße,,AmPansbach"
sind bereitsbebaut.Die
genutzt.
unbebauten
Flächender Grundstücke
werdenals Hausgärten
Die im Geltungsbereichliegenden Flurstückegehören zu einer größeren
zusammenhängenden
Fläche,die bis auf einerDistanzvon ca. 75 m im Westenvon
Wohnbebauung
umgebenist. Die Flächewird gegenwärtig
als Acker genutä. Ein
besonderes
ökologisches
Potential
wirdnichtgesehen.
lmmissionen
sindnichtbekanntundwerdenauchnichterwartet.
4. Bestehen de RechtsverhäI tni sse
Die Satzung des Bebauungsplanes
Nr. 02102 ,,MilserHeide" wurde 1969
beschlossenund rechtskräftig.Der Bebauungsplan
setzt die Flurstücke im
Anderungsgebiet
Wohngebiet
als Allgemeines
fest. Die Bauweiseist ein- bzw.
teilweisezweigeschossig
und offen. Die überbaubarenFlächen werden durch
Baugrenzenfestgesetä. Garagen sind außerhalbder überbaubarenFlächen
zugelassen.
DieGRZistmit 0,4 unddie GFZmit0,5 bzw.0,8festgesetä.
Die Erschließung
für den Anderungsbereich
hat im Ursprungsbebauungsplan
über
Planstraßen
zu erfolgen.Dieseswirdmit dervorliegenden
Planunggeändert.
lll. WesentlicherPlaninhaltund zu envartendeAuswirkungen
1. Änderungsinhalte
Für die zusammenhängende
unbebauteFläche zwischen den Straßen ,,Am
Pansbach,MilserHeide und HerforderStraße"sind in der Vergangenheitimmer
wieder Anfragen hinsichtlicheiner Bebauunggestellt worden. Aufgrund der
fehlendenErschließungsstraßen
konnte diese nicht erfolgen.In Verbindungmit
dieser Anderungsieht die GemeindeLeopoldshöhe
die Möglichkeit,aKuell zwei
Baurechterechtlichzur Realisierung
verhelfenzu können,da die Erschließung
über
gesehen
eineverkehrstechnische
wird.
Alternative
Hierfürwird für die Nutzungdes Fußwegesinnerhalbdes Geltungsbereiches
eine
Ausnahmezur Benutzungmit dem Pkw für die Flurstücke867 und 903 (für die
(sieheauchPK ll 3).
Teilflächeim Geltungsbereich)
festgesetzt
2
-5t-
19.vereinfachte
Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.02i02,,Milser
Heide,,
Der Charakterdes Gebietesund die örtlichenGestaltungwerden durch die
vorliegende
Planungnichtverändert.
2. Begründung der Festsetzung
Die Nutzung des Fußwegesals Erschließungerfordertgrundsätzlicheine BPlanänderungim elnfachenverfahren.Die Lage der Erschließungwird nicht
verändert.Es wird eine Ausnahmeregelung
für die Zuwegungder zukünftigen
Wohnhäuser867 und 903 (Teilfläche)
festgesetzt,
so daß der Fußwegzwischen
diesenneuenWohnhäusern
und der Straße,,AmPansbach,,
mit dem pkw befahroar
ist. Der restlicheAbschnittdes Fußwegesist mit der Zweckbestimmung
Fußweg
festgesetä. Eine Gefährdungder Fußgängerwird aufgrund der geringen
Fahzeugbewegungen und
geringen Fahrgeschwindigkeit /
der
Schrittgeschwindigkeit
nichtgesehen.
Die Nutzungdes Fußwegesmit Befahrunghatfür die Nachbarn,
hier insbesonoere
für das Wohnhaus7,7a. und 9 gegenüberdem Ursprungsbebauungsplan
nur eine
geringfügige
Veränderung
/ Beeinträchtigung
durchden pkw-Verkehrder Anlieger
zur Folge.Diesewerdenim Vergleichzum Erreichen
der beschriebenen
Baurechte
von der GemeindeLeopoldshöhe
als untergeordnel
eingestuft.Eine annähernde
Beeinträchtigung
ist bereitsdurchdengegenwärtigen
B-plangegeben.
3. Verkehr/ Erschließung/ Ausbau
Mit der Anderungwirddie Fußwegbreite
bis zu den beidengeplantenwohnhäusern
auf den Flurstücken
867und 903 (Teilfläche)
für die Befahrung
mit pkw's angepasst.
Der sich daran anschließende
Fußwegwird schmalerweitergeführt.Mii dieser
Erschließung
ist gewährleistet,
daß das südlichangrenzende
Baugebietnichtüber
diese Zuwegungan die Straße ,,AmPansbach"angebundenwird. Eine weitere
Bebauung,
außerdengeplantenbeidenWohnhäusern,
ist nichtmöglich.
Mit Eniverbdes Fußweges/ der Erschließung
würdedem bisherigenB-plan und
dessenKonzeption
eineröffentlichen
wegeverbindung
von der Heeperstraße zur
Straße,,AmPansbach"entsprochen.
Mit eineröffenflichen
Erschließung
kann die
Gemeindezudemsichersein,daß eineweitereBebauungnichterfolgenwird. Dies
ist wichtig, da die Straße ,"Am Pansbach"keinen zusätzlichenVerkehr ars
vorgesehen aufnehmen kann (gegebene Straßenbreiteim Verhältnis zum
Fahrzeugaufkommen
durchvorhandene
wohnbebauung).
Zusammenfassend
stellt
sichdie verkehrstechnische
Situation
wiefolgtda:
-
Lagedes Fußweges
wie im B-Planvorgegeben
Nutzungdes Fußweges
als Erschließung
für Flurstücke
867und903 (Teilfläche,
innerhalbdes Geltungsbereiches
derB-Planänderung),
Flur4, Gemarkung
Bechterdissen
- Ausbau(Ver-undEntsorgungsleitungen,
Belagfür denWeg)nursoweitwie für
die vorgenannten
Flurstücke
nötig,
- DerAbschnitt,
der nurFußgängern
vorbehalten
ist,wirderstausgebaut,
wenn
das südlichangrenzende
Planungsgebiet
zur Realisierung
gelangt
- Erwerbder Fußwegfläche
durchdieGemeinde
Leopoldshöhe
3
- 5.2-
19. vereinfachteAnderungdes Bebauungsplanes
Nr. 02102,,MilserHeide"
4. Ver- und Entsorgung / Obertlächenentwässerung
lm oder direktam Plangebietist kein oberirdischesGewässeroder natürliches
Uberschwemmungsgebiet
bekannt.
Mit wild abfließendenWasservon angrenzenden
landwirtschaftlichen
Flächenwird
aufgrundder topographischen
Situationund den bisherigen
Erfahrungswerten
nicht
gerechnet.
Für die Abwasserbeseitigungkann das vorhandeneKanalnetz(Mischsystem)
genutztwerden,diesesist ausreichend
dimensioniert.
Die Erweiterung
kann an die
Mischwasserleitung
in der Straße,,AmPansbach"
angeschlossen
werden.
Die Kläranlagein Schuckenbaum
ist entsprechend
der gemeindlichen
Entwicklung
ausgebautundentspricht
dem neustenRegelnderTechnik.
Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes
ist Niederschlagswasservon
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die
öffentlicheKanalisation
angeschlossen
werden,vor Ort zu versickern,
zu verrieseln
oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten,
soferndies ohne Beeinträchtigung
des
WohlsderAllgemeinheit
möglichist.
Entsprechenddieser Vorgabe ist grundsätzlichbeabsichtigt,eine dezentrale
Niederschlagswasserbeseitigung
vozunehmenund das Oberflächenwasser
auf
der unversiegelten
Flächezur Versickerung
zu bringen.
Durchein Bodengutachten,
für das B-Plangebiei
Nr. 02/03,,ObereBrede"(westlich
des ,,Pansbach")
ist festgestellt
worden,daß ein ca. 4,30 m mächtigerfeinsandiger,
schwachtonigerSchluffals sogenannter
Lößlehmansteht.Damitverbundenist ein
ungünstigerDurchlässiqkeitsbeiwert.
Es ist daher davon auszugehen,daß eine
Versickerungauf den Baugrundstücken
nicht realisierbarbzw. erfirllbarist. Die
(Asemissen,
Bodenkundekarte
Blatt168;Stand1999)hat als anstehendeBodenart
Pseudogley
festgestellt.
Mit dieserAussagewerdendie Inhaltedes Bodengutachten
für das B-Plangebiet
für die östlicheSeite
,,ObereBrede"westlichdes ,,Pansbach",
des Bachlaufesbestätigt und ist somit für die zur Diskussion stehenden
Baugrundstücke
übertragbar.
EineVersickerung
des Niederschlagswassers
wirdsomitnichtgesehen.Es besteht
die Anschlußmöglichkeit
an den Mischwasserkanal
in der Straße,,Am Pansbach".
Hierfürwirdvon der GemeindeLeopoldshöhe
gelegt.
ein längerer,,Hausanschluß"
Mit der Ableitungdes Regenwassers
gem. S 5'la Abs.4
überdas Mischkanalsystem,
S 2 LWG,istdie vorliegende
PlanungvonderVerpflichtung
Niederschlagswasser
vor
Ort zu versickern,zu verrieselnoder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten,
ausgenommen.Für diese Vorgehensweise
liegt eine nach bisherigemRecht
qenehmiqte
(RÜB
Kanalnetzplanung
vor
MilserHeide- , Al<z:54.1183.10DT/LH
11,
die Genehmigungsplanung
wirdderzeitaktualisiert).
Die Herstellungeines Trennsystemsbzw. eine öffentlicheVersickerungsanlaqe
würdeeinenunverhältnismäßig
technischen
undwirtschaftlichen
Aufüvand
darstellen.
Die Beschaffenheit
gesehen,da
des Niederschlagswassers
wird unproblematisch
Stoffeinträgenicht offensichtlichsind (Wohnbebauung,
es sind keine materiell
beachtenswerte
lmmissionen
bekannt).
Der Flurabstand
zum höchstenGrundwasserstand
wird bei ca. 5 m angenommen,
gem, dem o.g. Bodengutachten
zum B-Plan ,,ObereBrede".Die Gefahr einer
Vernässunqwird nicht direkt gesehen,weil zum Zeitpunktder Untersuchung
4
-5ts-
Nr.02/02,,Milser
Heide"
19.vereinfachte
Anderungdes Bebauungsplanes
gegebengewesensind.Aus diesem
(Februar2000)langanhaltende
Niederschläge
(ab 2001) des
GrundwurdenSchichtwasserstände
festgestellt.
Seit Realisierung
Baugebietessind jedoch keine Problemedurch Vernässungbekanntgeworden
gegenüber
der Gemeinde
Leopoldshöhe.
dem
Das Erschließungskonzept
siehtsomit vor, daß Schmutz-und Regenwasser
öffentliche Mischkanalnetzin der Straße 'Am Pansbach"zuzuführen. Die
obliegtder GemeindeLeopoldshöhe.
Beseitigungspflicht
Das Plangebiet befindet sich
Heilquellenschutzgebiet.
in
keinem Wasserschutzgebiet I
In demGeltungsbereich
der Bebauungsplanänderung
werdenkeineFestsetzunqen
getroffen,
die
da einerseits
derGeltungsbereich
zu kleinflächig
ist undandererseits
Regenund
über
das
öffentliche
Mischkanalnetz
Abführungdes
Schmutzwassers
erfolgt.
Die Frischwasserversorgung
ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die
sind
technisch
einwandfrei
undausreichend
dimensioniert.
Leitungen
für
Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme
(sieheHinweise)
undTelekommunikation
ist möglich.
EleKrizität
5. Eingriffsregelung / Umweltbertcht / Umweltverträglichkeitsprüfung
werden
Anderungdes Bebauungsplanes
Mit der vorliegenden'19.vereinfachten
keinezusätzlichen
überbaubaren
Flächenausgewiesen.
Die GRZ und GFZ bleiben
betreffend
Natur
und
Landschaft
wurdengrundsätzlich
ebensounverändert.
Fragen
Nr. 02102 "Milser Heide"
bereits mit der Aufstellungdes Bebauungsplanes
(Rechtskraft1969)abgewogen.
bestehtfür alle Bauleitplanverfahren
seit Rechtskraft
Die Pflichtzur Umweltprüfung
ist
Verfahrennach$ 13 EAG-BauGB
der EAG-BauGB.
Ausnahme:im vereinfachten
der Umweltbericht
entbehrlich,wenn bei Planänderungen,
die Grundzügeder
siehtdies gewahrt(siehe
Planungnichtberührtsind. Die GemeindeLeopoldshöhe
verzichtet
so daßauf einenUmweltbericht
hierzuden PunktVerkehr/ Erschließung),
werdenkann.
bzw. einer
Die Verpflichtung
zur Durchführung
einer Umwelfuerträglichkeitsprüfung
Vorhaben"(hier
allgemeinenVorprüfungentsprechendder Liste ,,UVP-pflichtige
gem.
Grundfläche
19
Abs. 2 BauNVO
Nr. 18.8)bestehtnicht,da die festgesetzte
$
(Nr.18.7.2)von 20.000qm
für dieVorprüfung
den in der Listefestgelegten
Prüturerte
des
Plangebietes
beträgt
ca. 3.869qm.
nichterreicht.DieGesamtgröße
6. Altlasten/ Bodenaushub/ Bodenschutz
Für den Geltungsbereichder Anderung werden keine Flächen mit
Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Anderungsbereiches
über Altablagerungen
und Altlastenvor. Durch die
liegen keine Informationen
erfolgenals mit dem
vorliegende
PlanungkannkeinegrößereBodenversiegelung
möglich.
Ursprungsbebauungsplan
5
- 5.F
Heide"
Nr.02i02,,Milser
Anderungdes Bebauungsplanes
19.vereinfachte
bereitsmit
des Bodensist grundsätzlich
für die Beanspruchung
Die Genehmigung
Nr. 02/02 ,,MilserHeide" erfolgt Der
der Genehmigungdes Bebauungsplanes
vorliegende Plan verändert nur die Nutzungsrechteder bereits geplanten
Erschließung.
Eine vorrangige Inanspruchnahmevon Brachflächenkann nicht erfolgen,da
stehen.
nichtzurVerfÜgung
diesein der näherenUmgebung
hat
Die Bodenschutzbehörde
beachten.
ist
zu
Böden
Der Erhalt schutzwürdiger
mitgeteilt.
BödenundRohstoffe
bisherkeineschutzwürdigin
soll i.V.m
lm Rahmender vermeidung von nachteiligenBodenveränderungen
im KreisLippeder Bodenaushub
g 3 a Abs.2 der Satzungtibei dieAbfallenisorgung
soweitdiestechnischmöglichist.
verbracht,
innerhalbdes Plangebietes
da keine Gründehierfür
Eine Kennzeichnungdes Bodensist nichterforderlich,
vorliegen.
7. Denkmalschutz
Für den Bereich der Anderung liegen keine Hinweise über kultur- oder
erdgeschichflicheBodenfunde vor. wenn bei Erdarbeiten kultur- oder
dunkle
Metallfunde,
oderBefunde(etwaTonscherben,
Bodenfunde
erdIeschichtliche
16 des
und
15
werden,ist nach$$
entdeckt
Knochen,Fossilien)
Bodenverfärbungen,
unvezüglichder Gemeindeoderdem Amt
die Entdeckung
Denkmalschutzgesetzes
hier im Auftrag:LippischesLandesmuseumDetmold,
für Bodendenkmalpflege,
Tel.: 05231t25231,anzuzeigen und die Entdeckungsstättedrei WerKage in
Zustandzu belassen.
unverändertem
8. Vertahren
Aufstellungsbeschluß
01.07.2004
Beschlußüberdie Beteiligung
f rufzeitigeÖffentlichkeitsbeteiligung
der Behördenund
Beteiligung
Frühzeitige
Belange
Träqer
öffentliche
sonstiqe
01.07.2004
b4
i s1 9 . 1 . 2 0 0 4
19.10.200
mit Fristbiseinschl.
v.06.10.2004
Schreiben
19.11.2004
Satzunqsbeschluß
6
- gs-