Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Stellungnahme hinsichtlich der Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahr 2015 und 2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Mitteilungsvorlage (Stellungnahme hinsichtlich der Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahr 2015 und 2016) Mitteilungsvorlage (Stellungnahme hinsichtlich der Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahr 2015 und 2016)

öffnen download melden Dateigröße: 29 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9197/2014 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 16.12.2014 Betreff: Stellungnahme hinsichtlich der Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahr 2015 und 2016 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die von den kreisangehörigen Kommunen des RheinErft-Kreises gemeinsam abgegebene Stellungnahme zur Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahr 2015 und 2016 zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung einzuleiten. Von der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen des Rhein-ErftKreises wurde federführend durch die Stadt Hürth eine gemeinsame Stellungnahme zur Herstellung des Benehmens erstellt und dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises fristgerecht zugeleitet. Die Stellungnahme ist dem Kreistag durch den Landrat mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung (am 11.12.2014) zur Kenntnis zu geben. Die gemeinsame Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises ist als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 02.12.2014 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachbereichsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-197/2014 Seite 2