Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
129/2006
1. Ergänzung
zur Sitzung
des Rates
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Feststellungsbeschluss (bereits am 09.11.2006 gefasst)
- Satzungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- u. Planungsausschuss
Termin
08.11.2006
Rat
09.11.2006
Rat
15.03.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die 18. Änderung der Flächennutzungsplanänderung ist zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 04/11
„Waldstraße“ begonnen worden. Für beide Bauleitpläne ist in der Zeit vom 11. September 2006 bis
einschließlich 13. Oktober 2006 die öffentliche Auslegung erfolgt. Gleichzeitig wurden die entsprechenden
Einrichtungen um Stellungnahme zu der Planung gebeten.
Für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine Anregungen und Bedenken eingegangen. Ein
entsprechender Beschluss ist daher hinfällig.
In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 04/11 „Waldstraße’“ sind Anregungen eingegangen:
- Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
- Senioren- und Behindertenbeauftragter der Gemeinde Leopoldshöhe
- Kreis Lippe
- eine Anwohnerin des Pansheiderwegs, 33818 Leopoldshöhe.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Vorschläge der Verwaltung zum
Bebauungsplan sind der Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses vom 08.11.2006 (TOP 3) zu entnehmen.
Während der Auslegung sind verwaltungsintern Erschließungsdetails bzw. die Erforderlichkeit von
fußläufigen Verbindungen diskutiert worden. Dabei wurde insbesondere der Bedarf des Fußweges in der
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Verlängerung der Straße „Pansheider Weg“, entlang der Flurstücke 1097, 1026, 1052 und 739, erörtert.
Unterstützt durch den Ausbaustandard von Straßen in Neubaugebieten als Tempo 7 km/h-Zone und der
Tatsache, dass parallel zum vorgenannten Fußweg eine Straße geplant ist, kann nach Ansicht der
Verwaltung die Funktion des Fußweges durch die Planstraße übernommen werden. Die Vorteile der
Änderung sind darin zu sehen, dass einerseits ca. 700 qm zusätzlich als Bauland veräußerbar sind,
andererseits keine Ausbau- und Unterhaltungskosten für den Fußweg entstehen. Die bisher auch geplante
Fußwegeverbindung zwischen der Planstraße und der Straße „Pansheider Weg“ (gegenüber dem Flurstück
1022) bleibt bestehen und gewährleistet somit eine Verknüpfung der beiden Straßen miteinander. Ebenso
wird eine Anbindung zwischen der Planstraße und dem Fußweg entlang des Eselsbaches geschaffen (siehe
neue Wegeführung östlich des Flurstückes 739). Aufgrund dieser Überlegungen hat die Verwaltung die
Planunterlagen überarbeitet und legt diese dem Ausschuss zur endgültigen Entscheidung vor. Parallel dazu
sind die von der Änderung betroffenen Bürger schriftlich informiert und um Rückmeldung bis zum 03.11.06
gebeten worden. Diese sogenannte Betroffenenbeteiligung gem. § 13 (2) Nr. 2 BauGB dient dazu, bei
kleineren Änderungen eine erneute Auslegung entbehrlich zu machen. Gehen von den Betroffenen
Äußerungen ein, so werden diese nachgesandt bzw. als Tischvorlage zugeleitet. Sollte der Ausschuss der
Änderung nicht zustimmen, wäre über die Anregung von Frau Carola Kracht, Pansheiderweg 37, zu
entscheiden (s. Anlage).
Des Weiteren ist der südlichere Wendehammer der Planstraße, die von der Straße „Hudeweg“ abzweigt,
leicht verschoben worden. Dadurch wird eine bessere Erschließung der angrenzenden zukünftigen
Baugrundstücke erwartet. Da in diesem Fall keine Anwohner betroffen sind, bedarf es keines
Beteiligungsverfahrens.
Als Ergebnis der Auslegung ist festzuhalten, dass für beide Bauleitplanverfahren keine Erkenntnisse
offensichtlich geworden sind, die dazu führen, das planerische Konzept zu überdenken. Die Verwaltung
empfiehlt daher die Bauleitpläne verfahrensmäßig abzuschließen.
Der Feststellungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits vom Rat in seiner
Sitzung am 09.11.2006 gefasst worden.
Hinsichtlich des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ wird dem Rat -jetzt nach Abschluss der
Grundstücksverhandlungen- empfohlen, die „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen
(Beschlussvorschlag d) und den Bebauungsplan als Satzung und die zugehörige Begründung
(Beschlussvorschlag e) zu beschliessen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
18. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörige Begründung zu beschließen.
- s. Ratsbeschluss vom 09.11.2006
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Änderungen im Bebauungsplan
Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ (hier: Wegfall eines öffentlichen Fußweges entlang der Flurstücke 1097, 1026,
1052 und 739 sowie die Verschiebung des südlichen Wendehammers in der Planstraße, die von der
Straße „Hudeweg“ abzweigt).
- s. Beschluss des Hochbau- und Planungsausschusses vom 08.11.2006
c) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt für die Errichtung einer notwendigen Umspannstelle
im Bebauungsplan Nr. 04/11 „Waldstraße“, eine Fläche westlich an der Planstraße 2 neben dem
Lärmschutzwall festzusetzen.
- s. Beschluss des Hochbau- und Planungsausschusses vom 08.11.2006
d) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der
Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr 04/11 „Waldstraße“ zu
beschließen.
e) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
Bebauungsplan Nr. 04/11 „Waldstraße“ als Satzung und die zugehörige Begründung zu beschließen.
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Schemmel