Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
332 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
24.10.17, 13:06
Aktualisiert
24.10.17, 13:06
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ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 18.10.2017
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Balen, Yvonne
4. Berens von Rautenfeld, Dagmar
5. Böcking, Paul
6. Braks, Egbert
7. Breuer, Adolf
8. Büngeler, Johannes
9. Döring, Bettina
10. Eßer, Rainer
11. Fernando, Sebastian
12. Gilles, Josef
13. Gunkel, Dirk
14. Heidbüchel, Rolf
15. Heinrichs, Dirk
16. Hohn, Astrid
17. Hüttl, Detlef
18. Iven, Axel
19. Kammer, Jürgen
20. Kaptain, Johannes
21. Kern, Karl-Heinz
22. Kesseler, Marion
23. Kilian, Manfred
24. Lennartz, Ulrich
25. Lüttgen, Wolfgang
26. Macherey, Peter
27. Dr. Meurer, Erik
28. Dr. Nolten, Ralf
29. Schmidt, Stefan
30. Schmitz, Hermann-Josef
31. Schroeteler, Rolf
32. Stoffels, Björn
33. Stoffels, Manfred
34. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Drewes-Janssen
4. Herr Stirnberg
c) es fehlt
das stimmberechtigte Ratsmitglied:
1. Tesch, Michael
-2-
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
22:10 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
BM Eßer stellt zu TOP 7 Herrn Siebenmorgen von der Planungsgruppe MWM vor.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Thum
2.2
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
4.
Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau
für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage: 75/2017
5.
3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 73/2017
6.
Umbesetzungen in Ausschüssen
Vorlage: 76/2017
7.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Vorlage: 15/2016 4. Ergänzung
8.
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 19/2016 1. Ergänzung
9.
Raumsituation der KGS An der Rur, Standort Winden
Vorlage: 63/2017
10.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß §
47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023
Vorlage: 69/2017
11.
Forstwirtschaftsplan 2018 für den Gemeindewald Kreuzau
Vorlage: 60/2017
-312.
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der
Hardt/Hauweg“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 39/2016 2. Ergänzung
13.
2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Durchführung der Offenlage
Vorlage: 61/2017
14.
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim,
zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 1/2015 2. Ergänzung
15.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 2/2015 2. Ergänzung
16.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“
Vorlage: 28/2012 6. Ergänzung
17.
Anfragen
-4-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Frau K. fragt als Bürgerin und Gewerbesteuerzahlerin zum Sachstand der Bebauungspläne F 8a
und F 8b in Stockheim an.
BM Eßer erläutert, dass diese Bebauungspläne noch in der Beratung stehen und nach den hierzu
bestehenden Vorgaben Fragen zu laufenden Verfahren nicht zulässig sind.
Er teilt mit, dass verschiedene Eingaben eingegangen sind, die von der Verwaltung noch bewertet
werden müssen. In der nächsten Sitzung des Bauausschusses werden die Einwendungen mit den
Stellungnahmen der Verwaltung beraten.
Herr H. aus Üdingen fragt an, ob die Personen, die ehrenamtlich in den Ortsteilen Pflegearbeiten
übernommen haben, versichert sind. Seitens der Verwaltung wird zugesagt, den einzelnen
Arbeitsgruppen in den Ortsteilen eine Information zukommen zu lassen.
2.
Mitteilungen
2.1
Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Thum
BM Eßer führt aus, dass die Niederschriften der Einwohnerkonferenzen mit den Bemerkungen der
Verwaltung auch für die Vergangenheit öffentlich auf der Homepage der Gemeinde eingesehen
werden können. Bedarfsweise können auch Ausdrucke an interessierte Einwohnerinnen und
Einwohner ausgegeben werden.
RM Hohn bewertet den Ablauf der Veranstaltungen und die Haltung der Verwaltung positiv.
2.2
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen.
4.
Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde
Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage: 75/2017
BM Eßer stellt ausführlich die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes 2018 im
Rahmen einer PowerPoint-Präsentation vor. Er geht auf den zeitlichen Ablauf der
Haushaltsplanberatungen ein und bittet alle Fraktionen, ihre Änderungswünsche zum Haushalt
2018 bis spätestens zum 05.12.2017 vorzulegen, damit ein entsprechender Ratsbeschluss zum
Haushalt 2017 in der Sitzung des Rates am 13.12.2017 gefasst werden könne. Die Haushaltsrede
des Bürgermeisters sowie die gezeigte PowerPoint-Präsentation sind der Niederschrift als Anlage
beigefügt. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde
Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018 ist unter: Kreuzau.de/Bürgerservice/Satzungen und
Richtlinien und im iRICH-Client unter Dokumente abrufbar.
RM Heidbüchel teilt mit, dass der Zeitrahmen letztlich 8 Wochen lang ist. Neben dem
Haushaltsplan 2018 müssen die Fraktionen über viele andere wichtige Dinge beraten. Er sagt aber
zu, dass sich die Fraktionen alle Mühe geben, den Zeitrahmen einzuhalten.
Beschluss:
Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen.
-5Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 73/2017
BM Eßer erläutert die Vorlage und führt aus, dass die Leitung der Feuerwehr gern bereit ist, in den
Fraktionsberatungen Rede und Antwort zu stehen.
Beschluss:
Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wird zur Kenntnis genommen und zur
weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Umbesetzungen in Ausschüssen
Vorlage: 76/2017
Beschluss:
Auf Antrag der CDU-Fraktion werden folgende Neu- bzw. Umbesetzungen von Ausschüssen
vorgenommen:
Ausschuss
Bisheriges Mitglied:
Kulturausschuss
Ackers, Heinz-Albert – stellv. sachk.
Bürger
Weyrauch, Johannes – stellv. sachk.
Bürger
Umweltausschuss
Beratungsergebnis:
7.
Neues Mitglied:
Vonhoegen, Sebastian – stellv. sachk.
Bürger
Karl, Andrea – stellv. sachk.
Bürgerin
einstimmig
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Vorlage: 15/2016 4. Ergänzung
Eingangs der Beratungen teilt Herr Schmühl mit, dass die Kostenaufstellung den Ratsmitgliedern
in DIN A 3 überlassen wurde. Die dort vermerkten Zahlen sind kaum zu lesen. Die Verwaltung
werde hier nachbessern. Die Zahlen werden heute dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Zur
fachlichen Beratung wurde einvernehmlich mit den Ausschussvorsitzenden des Umwelt- und
Bauausschusses festgelegt, eine gemeinsame Sitzung am 14.11.2017 durchzuführen.
Herr Siebenmorgen von der Fa. MWM stellt den Zwischenbericht des Bürgerforums anhand einer
Präsentation ausführlich vor. Zur Vermeidung von Wiederholungen ist die Präsentation der
Niederschrift beigefügt. Herr Siebenmorgen betont, dass über eine endgültige Ausgestaltung heute
noch nicht beschlossen werden soll. Das Konzept könne allein von der Verwaltung nicht gestemmt
werden, die Visionen müssen auch von Privaten mitgetragen werden. In diese Richtung müsse
weiter gearbeitet werden.
BM Eßer bedankt sich bei Herrn Siebenmorgen für die umfassenden Informationen. Er betont,
dass es Ziel sein müsse, in der Sitzungsrunde November/Dezember 2017, endend mit der Sitzung
des Rates am 13.12.2017 das integrierte Handlungskonzept mit Abgrenzung des
Sanierungsgebietes als Satzung zu beschließen. Ende des Jahres 2017 muss ein Förderantrag
bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden, um in 2018 Städtebaufördermittel erhalten zu
können. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat,
-6Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW ist mit einer möglichen Bewilligung voraussichtlich erst
im Spätsommer 2018 zu rechnen.
RM Böcking fragt an, wie es mit der Kostenbeteiligung der Anlieger aussehe, wenn sich bei
geplanten Erneuerungen von Verkehrsflächen herausstelle, dass die Tragschicht nicht
ausreichend ist.
Herr Siebenmorgen teilt mit, dass nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) im Einzelfall eine
mögliche Kostenbeteiligungspflicht geprüft werden müsse.
Herr Schmühl führt aus den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen und dem im integrierten
Handlungskonzept enthaltenen Maßnahmenpaket aus, dass sich die Anlieger auf keine
Kostenbeteiligung einzustellen brauchen.
RM Kern stellt fest, dass sich das Gesamtvolumen der geplanten Maßnahmen auf 6,7 Mio. Euro
belaufe. Er könne sich vorstellen, dass sich die Kosten deutlich erhöhen. In diesem
Zusammenhang fragt er an, ob diese Mehrkosten von der Gemeinde zu tragen wären.
Herr Siebenmorgen erläutert, dass evtl. Mehrausgaben durch Minderausgaben bei anderen
Maßnahmen kompensiert werden müssen, Erhöhungen sind somit ausgeschlossen.
RM Dr. Nolten regt an, im Bereich der Burg Kreuzau auch das Postgelände bei einem möglichen
Abriss der Gebäude mit einzubeziehen. Auch die Flächen „Eselwiese“ an der Schulstr./Am
Kupferscheid sollten in die Planungen einfließen.
Auch eine Achsenverbindung „Bürgerhaus – Burg – Teich“ sollte geprüft werden.
Herr Siebenmorgen nimmt diese Anregungen auf und sagt eine Prüfung zu.
RM Heidbüchel stimmt den Ausführungen zu und betont, dass es der Gemeinde im
Planungsprozeß immer möglich sein müsse, Kritik anzubringen, wenn andere Bereiche einfacher
bzw. kostengünstiger zu beplanen sind.
Herr Siebenmorgen stellt fest, dass nur für die Öffentlichkeit nutzbaren Flächen förderfähig sind.
Unter Beachtung des Gesamtzieles könne durchaus ein Tausch erfolgen.
BM Eßer führt aus, dass eine korrekte Veranschlagung mit Unterscheidung zwischen investiven
und konsumtiven Kosten erst nach Vorlage des Förderbescheides möglich sein wird.
RM Iven fragt an, ob eine langandauernde Umsetzung einer Maßnahme evtl. förderungsschädlich
sei. Herr Siebenmorgen entgegnet, dass wenn die Bemühungen in dieser Maßnahme
nachgewiesen werden können, keine Förderungsschädlichkeit vorliegt.
RM Heidbüchel regt an, dass das Planungsbüro bei Straßenbaumaßnahmen im engen Kontakt zur
Verwaltung stehen sollte, damit Synergien bei möglichen Sanierungen von Abwasserleitungen
gezogen werden können. Er fragt im Übrigen an, ob der „Kümmerer“ Mitarbeiter der Verwaltung
sein müsse.
Herr Siebenmorgen erläutert, dass im Zuge von Baumaßnahmen alle Leitungsträger und die
betroffenen Eigentümer angeschrieben werden, damit alles Notwendige in einem Zug erledigt
werden kann. In der Hauptstraße in Kreuzau werden nach der Planung auch nur punktuelle
Baumaßnahmen erfolgen. Ferner dürfe der „Kümmerer“ nicht Mitarbeiter der Verwaltung sein.
RM Heidbüchel führt aus, dass die gestrige Informationsveranstaltung gut organisiert und
abgelaufen ist. Die SPD-Fraktion spreche sich nicht gegen den „Masterplan“ aus. Er schätzt, dass
rd. 2/3 der Anwohner rund um die Mühlengasse mit dem jetzigen Zustand (Lärm, Staub) sehr
unzufrieden sind. Ferner mache auch die dort ansässige Papierfabrik enorme Probleme für
Kreuzau. Der Bereich der Papierfabrik liege im Übrigen auch im Sanierungsbereich. Das
Planungsbüro
habe
den
Auftrag
erhalten,
nach
Lösungsmöglichkeiten
z.B.
Einbahnstraßenregelung zu suchen. Die geplante Aufweitung des Kurvenbereiches und die
Ampellösungen sind richtig, aber nicht ausreichend für die dortigen Anwohner. Durch die derzeitige
Planung erhalten diese den Eindruck, dass nur der LKW-Verkehr flüssiger fließen soll. Auch die
Forderungen der Bürgerinnen und Bürger aus Kreuzau und Winden müssen bei der Planung
Berücksichtigung finden.
-7BM Eßer entgegnet, dass die Kritik aufgenommen wird, es hierbei aber nicht um ein Verkehrssondern um die Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes gehe.
In diesem Zusammenhang teilt RM Heidbüchel mit, dass die Bachelor-Arbeit, die sich mit den
Verkehrsflüssen in Kreuzau beschäftigt hat, nie zugesandt worden ist.
Hinweis: Das Ergebnis der Bachelor-Arbeit datiert vom 26.10.2016 wurde in die Präsentation des
Büros MWM zum Masterplan in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2016 eingearbeitet.
Der Niederschrift des Bauausschusses vom 21.11.2016 war die Gesamtpräsentation beigefügt und
nicht gesondert das Ergebnis der Bachelor-Arbeit. Die Bachelor-Arbeit ist nunmehr der
Niederschrift beigefügt.
Zur angesprochenen Verkehrssituation berichtet Herr Siebenmorgen, dass die mit dem Kreis
Düren geführten Gespräche positiv waren. Er werde hier am Ball bleiben, um in weiteren
Gesprächen mit zu erzielenden Synergieeffekten Verbesserungen herbeizuführen.
Die Umsetzung der Maßnahmenplanung sei für die Jahre 2019/20 geplant. Er bittet um Vertrauen,
dass er die zukünftigen Gespräche im Sinne der Gemeinde mit dem Kreis führen werde.
Herr Schmühl führt ergänzend aus, dass für ihn fest stehe, dass die Bachelor-Arbeit nicht das
gebracht habe, was erhofft worden ist. Das Thema Einbahnstraßenregelung der Mühlengasse
müsse mit dem Kreis Düren als zuständigen Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt
intensiv besprochen werden. Es gebe in diesem Bereich nicht viele Alternativen.
Auch RM Kern bewertet die gestrige Veranstaltung in der Festhalle positiv. Er sei jedoch entsetzt
über die Darstellung in der Zeitung. Er vertritt die Auffassung, dass gegen den Artikel eine
Gegendarstellung hätte verfasst werden müssen.
BM Eßer erläutert, dass der Artikel auf einem Informationsgespräch fußt. Es sei durchaus normal,
dass die Wahrnehmung unterschiedlich sein kann.
Herr Kaptain fragt zur gemeinsamen Sitzung am 14.11.2017 an.
Herr Schmühl erläutert, dass sich die Ausschüsse mit der fachlichen Betrachtung der einzelnen
Kostenblöcke der vorliegenden Planung beschäftigen sollen. Er sei guter Dinge, dass es zu keinen
grundlegenden Änderungen kommen wird. Ferner müsse auch noch die Sanierungssatzung in der
Sitzung des Rates am 13.12.2017 beschlossen werden, auch dies bedingt eine Vorberatung in den
Fachausschüssen.
RM Dr. Nolten stellt fest, dass die Firma Niederauer Mühle insgesamt im Sanierungsgebiet liege
und schlägt vor, hier eine Abgrenzung vorzunehmen.
Herr Siebenmorgen teilt mit, dass das Firmengelände aufgenommen worden ist, da es im
Untersuchungsgebiet liege. Es bestehe aber die Möglichkeit, eine Abgrenzung vorzunehmen und
das Firmengelände auszuschließen, indem man die Grenze auf den Windener Weg legt.
BM Eßer bitte die Fraktionen, diesen Aspekt bei den Beratungen zu beachten.
RM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass der TOP auch
Entwicklungsausschuss am 9.11.2017 besprochen werden müsse.
im
Sanierungs-
und
RM Iven schlägt eine Umformulierung zu Nr. 1 des BV wie folgt vor:
1. Der Rat nimmt die Maßnahmenvorschläge und die veranschlagten Kosten
für die Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
zur Kenntnis
Hiermit sind die anwesenden RM einverstanden.
Beschluss:
1. Der Rat nimmt die Maßnahmenvorschläge und die veranschlagten Kosten für die
Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau zur Kenntnis,
2. Über die Veranschlagung der entsprechenden Haushaltsmittel wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen beraten und mit Verabschiedung des Haushalts 2018
beschlossen.
-8Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 19/2016 1. Ergänzung
BM Eßer trägt vor, dass noch Fragen von RM Kern zur Sache beantwortet werden müssen.
1. Warum ist das Aktenplanmodul (im letzten Jahr noch als eigenständiges Modul) nun im
Basispaket d3 enthalten und warum liegt dies preislich so deutlich (ca. 8.000€) unter den
Kosten des Angebotes aus 2016?
2. Warum sind die Consultingkosten gesunken?
3. Wie viele der Verbandskommunen nutzen bereits das DMS? Nutzen diese nur den
Aktenplan oder sind auch noch weitere Module gekauft worden?
4. Warum sind die Hostingkosten gleich geblieben, obwohl mehrere Module (Personalakte
etc.) nicht mehr im Angebot enthalten sind?
Herr Steg trägt vor, dass die Fragen mit der KDVZ wie folgt abgeklärt werden konnten:
Zu Frage 1:
Das erste Angebot ist vom 28.1.2016. Dort wurden alle Basis Systemkomponenten, der Aktenplan,
die Personalakte, die Steuerakte und die Bauakte angeboten. Dieses Angebot war zu dieser Zeit
noch nicht über den KDN Rahmenvertrag möglich gewesen.
Das aktuelle Angebot datiert vom 22.3.2017. Es beinhaltet auch alle Basis-Systemkomponenten,
sowie den Aktenplan, und optional noch das Postverteilungsmodul. Dieses Angebot basiert auf
dem KDN Rahmenvertrag.
Durch diese unterschiedlichen Angebote, mit oder ohne KDN, mit oder ohne Personal- Steuer- und
Bauakte sind die Preise daher auch so unterschiedlich.
Zur Frage 2:
Die Consultingkosten sind aus zwei Gründen gesunken.
1) Durch den KDN Vertrag ist der Codia Tagessatz von ursprünglich 960,- Netto auf 860,Netto gesunken.
2) Statt 15,5 Tage Codia-Consulting aus dem 1. Angebot sind es durch die reduzierten
Module im aktuellen Angebot nur noch 3,5 Tage Codia-Consulting. (da weniger
Installationsaufwand aufgrund der Reduzierung der Module entsteht.)
Zur Frage 3:
Insgesamt 17 Städte und Gemeinden (von 33) aus dem Verband das DMS d.3 System.
Zur Frage 4:
Die Hostingkosten richten sich nach der Einwohnerzahl und somit nach Kommunengröße. Es ist
dabei unabhängig, wieviel Module auf dem Server installiert wurden.
Erst wenn die Leistung des d.3 Servers seine Hardwaregrenzen erreicht, muss über eine
entsprechende Erhöhung des Servers nachgedacht werden, welches höhere Hostingkosten nach
sich zieht.
-9Zusätzlich fragt RM Kern, welcher Aktenplan zukünftig genutzt werden soll. Herr Steg führt
ergänzend aus, dass der fallbezogene Aktenplan der KGST gewählt werde, da der
produktorientierte Aktenplan der KGST mit der Kostenstellensystematik von DATEV nicht
übereinstimme.
Weiterhin fragt Herr Kern, mit welchen zusätzlichen Hardwarekosten (Scanner) zu rechnen ist.
Herr Steg erläutert, dass zunächst die Kopiergeräte im Haus genutzt werden können, da diese
Scan-Funktionen haben. Einzelplatzscanner werden nur punktuell und erst in zukünftigen Jahren,
wenn zusätzliche Module (Fallakten) geordert werden, angeschafft werden müssen. Die Preise der
Einzelplatzscanner liegen bei ca. 1.500€.
RM Kern führt aus, dass aus der Presse entnommen werden könne, dass es in Deutschland keine
vernünftigen DMS-Systeme gebe. Auch im Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler wird dieses
Thema sehr kritisch beleuchtet. Der neue Landesminister Pinkwart habe Paderborn zur
Modellregion zur Einführung von DMS-Systemen ausgewählt. Hier werde die Einführung durch das
Land gesponsert, obwohl es den Kommunen in diesem Bereich finanziell gut gehe. Er habe den
Eindruck, dass es in der jetzigen Situation noch viele Unabwägbarkeiten gebe. Insoweit müsse
überlegt werden, ob hier Geld investiert werden soll.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Dokumentenmanagementsystem gem. des Angebotes der
KDVZ Frechen vom 22.03.2017 ab 2018 einzuführen.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig, 4 Enthaltungen
Raumsituation der KGS An der Rur, Standort Winden
Vorlage: 63/2017
Beschluss:
Damit am Grundschulstandort Winden auch in Zukunft ein den Lehrplänen entsprechender
Unterricht angeboten und damit die räumliche Situation verbessert werden kann, stimmt der Rat
einem Erweiterungsbau grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits begonnenen Planungen fortzusetzen und ein mögliches
Ausbaukonzept zeitnah zur abschließenden Entscheidung vorzulegen
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau
gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023
Vorlage: 69/2017
Beschluss:
Dem gemäß § 47 LWG aufgestellten Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 wird in der vorgestellten Form zugestimmt.
Beratungsergebnis:
einstimmig
- 10 11.
Forstwirtschaftsplan 2018 für den Gemeindewald Kreuzau
Vorlage: 60/2017
Beschluss:
Dem Forstwirtschaftsplan 2018 für den Gemeindewald Kreuzau wird zugestimmt.
Die Fläche oberhalb des Sportplatzes in Leversbach soll mit Douglasien bepflanzt werden.
Den Sofortmaßnahmen zum Borkenkäferbefall wird ebenfalls zugestimmt.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der
Hardt/Hauweg“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 39/2016 2. Ergänzung
Beschluss:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
und der Offenlage gem. § 4 (2) Bau GB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan Nr. A 4, 2. Änderung, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“, wird gem.
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
13.
einstimmig
2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Durchführung der Offenlage
Vorlage: 61/2017
Beschluss:
1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“ im
vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
14.
einstimmig
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil
Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
„Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 1/2015 2. Ergänzung
BM Eßer schlägt vor, diese Tagesordnungspunkte 14 und 15 zusammen zu beraten und getrennt
zu beschließen. Hiergegen werden keine Einwände erhoben.
RM Hohn stellt fest, dass ihr von Anfang an klar war, dass sie einen „Schwarzbau“ nicht
legalisieren möchte und gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde.
Beschluss:
1. Dem Planentwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans, Ortsteil Stockheim, zur
- 11 Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
15.
28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 2/2015 2. Ergänzung
Siehe TOP 14
Beschluss:
1. Dem Planentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt“ wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
16.
28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH“
Vorlage: 28/2012 6. Ergänzung
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird in die erste Sitzungsrunde des neuen Jahres
verschoben. BM Eßer informiert, dass der Verwaltung noch keine Antwort des LANUV im Bezug
auf den Antrag auf Aufnahme in das Luftschadstoff-Screening NRW vorliege. Es wird
vorgeschlagen, den Kreis zu bitten, die Feinstaub- und Stickstoffdioxidmessungen durchführen zu
lassen. Der Beschlussvorschlag muss insoweit ergänzt werden. Hiermit sind die RM
einverstanden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, beim zuständigen Straßenbaulastträger Kreis Düren ein
weitergehendes schalltechnisches Gutachtens für die K 39 im Bereich der Mühlengasse
einzufordern, da zu erwarten ist, dass die Sanierungsgrenzwerte von 70 dB(A) überschritten
werden.
Der Kreis Düren wird weiterhin gebeten eine Feinstaub- und Stickstoffdioxidmessung durchführen
zu lassen.
Beratungsergebnis:
17.
einstimmig
Anfragen
RM Hohn fragt zum Sachstand der OGS an der Grundschule Stockheim an. Herr Steg erläutert,
dass die geplante Maßnahme im letzten Jahr geschoben wurde. Für 2018 sind Mittel eingeplant.
Die Verwaltung habe die Entwicklung im Hinblick auf den Bedarf im Blick.
Frau Hohn fragt an, wann das Gespräch mit der Bezirksregierung zum Regionalplan stattfindet.
Herr Schmühl teilt mit, dass dieses auf den 9.11.2017 terminiert ist.
Frau Hohn fragt im Hinblick auf die Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Rates der
Tageseinrichtung in der Einrichtung in Thum zum Sachverhalt, dass auswärtige Kinder zukünftig
den Betreuungsplatz gekündigt bekommen können, wenn Kreuzauer Kinder auf der Warteliste
stehen an, ob hier nicht auch die gemeindlichen Gremien eingeschaltet werden müssen.
BM Eßer teilt mit, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Rat der Tageseinrichtung
zuständig ist. Herr Steg ergänzt, dass eine Tendenz zu erkennen ist, dass verstärkt Dürener
- 12 Kinder in Kreuzauer Einrichtungen zu betreuen sind, was wohl ursächlich mit der Beitragszahlung
zusammen hängt.
RM Böcking fragt an, ob es einen Bauzeitenplan im Hinblick auf den geplanten Ausbau der K 29
gebe. Herr Schmühl sagt zu, beim Kreis nachzufragen.
Kreuzau, den 18.10.2017
Bürgermeister:
- Eßer -
Schriftführer:
- Drewes-Janssen -