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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
332 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
24.10.17, 13:06
Aktualisiert
24.10.17, 13:06

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 18.10.2017 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Balen, Yvonne 4. Berens von Rautenfeld, Dagmar 5. Böcking, Paul 6. Braks, Egbert 7. Breuer, Adolf 8. Büngeler, Johannes 9. Döring, Bettina 10. Eßer, Rainer 11. Fernando, Sebastian 12. Gilles, Josef 13. Gunkel, Dirk 14. Heidbüchel, Rolf 15. Heinrichs, Dirk 16. Hohn, Astrid 17. Hüttl, Detlef 18. Iven, Axel 19. Kammer, Jürgen 20. Kaptain, Johannes 21. Kern, Karl-Heinz 22. Kesseler, Marion 23. Kilian, Manfred 24. Lennartz, Ulrich 25. Lüttgen, Wolfgang 26. Macherey, Peter 27. Dr. Meurer, Erik 28. Dr. Nolten, Ralf 29. Schmidt, Stefan 30. Schmitz, Hermann-Josef 31. Schroeteler, Rolf 32. Stoffels, Björn 33. Stoffels, Manfred 34. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Steg 3. Herr Drewes-Janssen 4. Herr Stirnberg c) es fehlt das stimmberechtigte Ratsmitglied: 1. Tesch, Michael -2- Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 22:10 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. BM Eßer stellt zu TOP 7 Herrn Siebenmorgen von der Planungsgruppe MWM vor. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Thum 2.2 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 4. Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018 Vorlage: 75/2017 5. 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau Vorlage: 73/2017 6. Umbesetzungen in Ausschüssen Vorlage: 76/2017 7. Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Vorlage: 15/2016 4. Ergänzung 8. Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 19/2016 1. Ergänzung 9. Raumsituation der KGS An der Rur, Standort Winden Vorlage: 63/2017 10. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023 Vorlage: 69/2017 11. Forstwirtschaftsplan 2018 für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 60/2017 -312. 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der Hardt/Hauweg“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 39/2016 2. Ergänzung 13. 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage Vorlage: 61/2017 14. 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 1/2015 2. Ergänzung 15. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 2/2015 2. Ergänzung 16. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“ Vorlage: 28/2012 6. Ergänzung 17. Anfragen -4- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Frau K. fragt als Bürgerin und Gewerbesteuerzahlerin zum Sachstand der Bebauungspläne F 8a und F 8b in Stockheim an. BM Eßer erläutert, dass diese Bebauungspläne noch in der Beratung stehen und nach den hierzu bestehenden Vorgaben Fragen zu laufenden Verfahren nicht zulässig sind. Er teilt mit, dass verschiedene Eingaben eingegangen sind, die von der Verwaltung noch bewertet werden müssen. In der nächsten Sitzung des Bauausschusses werden die Einwendungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung beraten. Herr H. aus Üdingen fragt an, ob die Personen, die ehrenamtlich in den Ortsteilen Pflegearbeiten übernommen haben, versichert sind. Seitens der Verwaltung wird zugesagt, den einzelnen Arbeitsgruppen in den Ortsteilen eine Information zukommen zu lassen. 2. Mitteilungen 2.1 Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Thum BM Eßer führt aus, dass die Niederschriften der Einwohnerkonferenzen mit den Bemerkungen der Verwaltung auch für die Vergangenheit öffentlich auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden können. Bedarfsweise können auch Ausdrucke an interessierte Einwohnerinnen und Einwohner ausgegeben werden. RM Hohn bewertet den Ablauf der Veranstaltungen und die Haltung der Verwaltung positiv. 2.2 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen. 4. Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018 Vorlage: 75/2017 BM Eßer stellt ausführlich die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes 2018 im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation vor. Er geht auf den zeitlichen Ablauf der Haushaltsplanberatungen ein und bittet alle Fraktionen, ihre Änderungswünsche zum Haushalt 2018 bis spätestens zum 05.12.2017 vorzulegen, damit ein entsprechender Ratsbeschluss zum Haushalt 2017 in der Sitzung des Rates am 13.12.2017 gefasst werden könne. Die Haushaltsrede des Bürgermeisters sowie die gezeigte PowerPoint-Präsentation sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018 ist unter: Kreuzau.de/Bürgerservice/Satzungen und Richtlinien und im iRICH-Client unter Dokumente abrufbar. RM Heidbüchel teilt mit, dass der Zeitrahmen letztlich 8 Wochen lang ist. Neben dem Haushaltsplan 2018 müssen die Fraktionen über viele andere wichtige Dinge beraten. Er sagt aber zu, dass sich die Fraktionen alle Mühe geben, den Zeitrahmen einzuhalten. Beschluss: Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen. -5Beratungsergebnis: 5. einstimmig 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau Vorlage: 73/2017 BM Eßer erläutert die Vorlage und führt aus, dass die Leitung der Feuerwehr gern bereit ist, in den Fraktionsberatungen Rede und Antwort zu stehen. Beschluss: Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Beratungsergebnis: 6. einstimmig Umbesetzungen in Ausschüssen Vorlage: 76/2017 Beschluss: Auf Antrag der CDU-Fraktion werden folgende Neu- bzw. Umbesetzungen von Ausschüssen vorgenommen: Ausschuss Bisheriges Mitglied: Kulturausschuss Ackers, Heinz-Albert – stellv. sachk. Bürger Weyrauch, Johannes – stellv. sachk. Bürger Umweltausschuss Beratungsergebnis: 7. Neues Mitglied: Vonhoegen, Sebastian – stellv. sachk. Bürger Karl, Andrea – stellv. sachk. Bürgerin einstimmig Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Vorlage: 15/2016 4. Ergänzung Eingangs der Beratungen teilt Herr Schmühl mit, dass die Kostenaufstellung den Ratsmitgliedern in DIN A 3 überlassen wurde. Die dort vermerkten Zahlen sind kaum zu lesen. Die Verwaltung werde hier nachbessern. Die Zahlen werden heute dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Zur fachlichen Beratung wurde einvernehmlich mit den Ausschussvorsitzenden des Umwelt- und Bauausschusses festgelegt, eine gemeinsame Sitzung am 14.11.2017 durchzuführen. Herr Siebenmorgen von der Fa. MWM stellt den Zwischenbericht des Bürgerforums anhand einer Präsentation ausführlich vor. Zur Vermeidung von Wiederholungen ist die Präsentation der Niederschrift beigefügt. Herr Siebenmorgen betont, dass über eine endgültige Ausgestaltung heute noch nicht beschlossen werden soll. Das Konzept könne allein von der Verwaltung nicht gestemmt werden, die Visionen müssen auch von Privaten mitgetragen werden. In diese Richtung müsse weiter gearbeitet werden. BM Eßer bedankt sich bei Herrn Siebenmorgen für die umfassenden Informationen. Er betont, dass es Ziel sein müsse, in der Sitzungsrunde November/Dezember 2017, endend mit der Sitzung des Rates am 13.12.2017 das integrierte Handlungskonzept mit Abgrenzung des Sanierungsgebietes als Satzung zu beschließen. Ende des Jahres 2017 muss ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden, um in 2018 Städtebaufördermittel erhalten zu können. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat, -6Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW ist mit einer möglichen Bewilligung voraussichtlich erst im Spätsommer 2018 zu rechnen. RM Böcking fragt an, wie es mit der Kostenbeteiligung der Anlieger aussehe, wenn sich bei geplanten Erneuerungen von Verkehrsflächen herausstelle, dass die Tragschicht nicht ausreichend ist. Herr Siebenmorgen teilt mit, dass nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) im Einzelfall eine mögliche Kostenbeteiligungspflicht geprüft werden müsse. Herr Schmühl führt aus den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen und dem im integrierten Handlungskonzept enthaltenen Maßnahmenpaket aus, dass sich die Anlieger auf keine Kostenbeteiligung einzustellen brauchen. RM Kern stellt fest, dass sich das Gesamtvolumen der geplanten Maßnahmen auf 6,7 Mio. Euro belaufe. Er könne sich vorstellen, dass sich die Kosten deutlich erhöhen. In diesem Zusammenhang fragt er an, ob diese Mehrkosten von der Gemeinde zu tragen wären. Herr Siebenmorgen erläutert, dass evtl. Mehrausgaben durch Minderausgaben bei anderen Maßnahmen kompensiert werden müssen, Erhöhungen sind somit ausgeschlossen. RM Dr. Nolten regt an, im Bereich der Burg Kreuzau auch das Postgelände bei einem möglichen Abriss der Gebäude mit einzubeziehen. Auch die Flächen „Eselwiese“ an der Schulstr./Am Kupferscheid sollten in die Planungen einfließen. Auch eine Achsenverbindung „Bürgerhaus – Burg – Teich“ sollte geprüft werden. Herr Siebenmorgen nimmt diese Anregungen auf und sagt eine Prüfung zu. RM Heidbüchel stimmt den Ausführungen zu und betont, dass es der Gemeinde im Planungsprozeß immer möglich sein müsse, Kritik anzubringen, wenn andere Bereiche einfacher bzw. kostengünstiger zu beplanen sind. Herr Siebenmorgen stellt fest, dass nur für die Öffentlichkeit nutzbaren Flächen förderfähig sind. Unter Beachtung des Gesamtzieles könne durchaus ein Tausch erfolgen. BM Eßer führt aus, dass eine korrekte Veranschlagung mit Unterscheidung zwischen investiven und konsumtiven Kosten erst nach Vorlage des Förderbescheides möglich sein wird. RM Iven fragt an, ob eine langandauernde Umsetzung einer Maßnahme evtl. förderungsschädlich sei. Herr Siebenmorgen entgegnet, dass wenn die Bemühungen in dieser Maßnahme nachgewiesen werden können, keine Förderungsschädlichkeit vorliegt. RM Heidbüchel regt an, dass das Planungsbüro bei Straßenbaumaßnahmen im engen Kontakt zur Verwaltung stehen sollte, damit Synergien bei möglichen Sanierungen von Abwasserleitungen gezogen werden können. Er fragt im Übrigen an, ob der „Kümmerer“ Mitarbeiter der Verwaltung sein müsse. Herr Siebenmorgen erläutert, dass im Zuge von Baumaßnahmen alle Leitungsträger und die betroffenen Eigentümer angeschrieben werden, damit alles Notwendige in einem Zug erledigt werden kann. In der Hauptstraße in Kreuzau werden nach der Planung auch nur punktuelle Baumaßnahmen erfolgen. Ferner dürfe der „Kümmerer“ nicht Mitarbeiter der Verwaltung sein. RM Heidbüchel führt aus, dass die gestrige Informationsveranstaltung gut organisiert und abgelaufen ist. Die SPD-Fraktion spreche sich nicht gegen den „Masterplan“ aus. Er schätzt, dass rd. 2/3 der Anwohner rund um die Mühlengasse mit dem jetzigen Zustand (Lärm, Staub) sehr unzufrieden sind. Ferner mache auch die dort ansässige Papierfabrik enorme Probleme für Kreuzau. Der Bereich der Papierfabrik liege im Übrigen auch im Sanierungsbereich. Das Planungsbüro habe den Auftrag erhalten, nach Lösungsmöglichkeiten z.B. Einbahnstraßenregelung zu suchen. Die geplante Aufweitung des Kurvenbereiches und die Ampellösungen sind richtig, aber nicht ausreichend für die dortigen Anwohner. Durch die derzeitige Planung erhalten diese den Eindruck, dass nur der LKW-Verkehr flüssiger fließen soll. Auch die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger aus Kreuzau und Winden müssen bei der Planung Berücksichtigung finden. -7BM Eßer entgegnet, dass die Kritik aufgenommen wird, es hierbei aber nicht um ein Verkehrssondern um die Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes gehe. In diesem Zusammenhang teilt RM Heidbüchel mit, dass die Bachelor-Arbeit, die sich mit den Verkehrsflüssen in Kreuzau beschäftigt hat, nie zugesandt worden ist. Hinweis: Das Ergebnis der Bachelor-Arbeit datiert vom 26.10.2016 wurde in die Präsentation des Büros MWM zum Masterplan in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2016 eingearbeitet. Der Niederschrift des Bauausschusses vom 21.11.2016 war die Gesamtpräsentation beigefügt und nicht gesondert das Ergebnis der Bachelor-Arbeit. Die Bachelor-Arbeit ist nunmehr der Niederschrift beigefügt. Zur angesprochenen Verkehrssituation berichtet Herr Siebenmorgen, dass die mit dem Kreis Düren geführten Gespräche positiv waren. Er werde hier am Ball bleiben, um in weiteren Gesprächen mit zu erzielenden Synergieeffekten Verbesserungen herbeizuführen. Die Umsetzung der Maßnahmenplanung sei für die Jahre 2019/20 geplant. Er bittet um Vertrauen, dass er die zukünftigen Gespräche im Sinne der Gemeinde mit dem Kreis führen werde. Herr Schmühl führt ergänzend aus, dass für ihn fest stehe, dass die Bachelor-Arbeit nicht das gebracht habe, was erhofft worden ist. Das Thema Einbahnstraßenregelung der Mühlengasse müsse mit dem Kreis Düren als zuständigen Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt intensiv besprochen werden. Es gebe in diesem Bereich nicht viele Alternativen. Auch RM Kern bewertet die gestrige Veranstaltung in der Festhalle positiv. Er sei jedoch entsetzt über die Darstellung in der Zeitung. Er vertritt die Auffassung, dass gegen den Artikel eine Gegendarstellung hätte verfasst werden müssen. BM Eßer erläutert, dass der Artikel auf einem Informationsgespräch fußt. Es sei durchaus normal, dass die Wahrnehmung unterschiedlich sein kann. Herr Kaptain fragt zur gemeinsamen Sitzung am 14.11.2017 an. Herr Schmühl erläutert, dass sich die Ausschüsse mit der fachlichen Betrachtung der einzelnen Kostenblöcke der vorliegenden Planung beschäftigen sollen. Er sei guter Dinge, dass es zu keinen grundlegenden Änderungen kommen wird. Ferner müsse auch noch die Sanierungssatzung in der Sitzung des Rates am 13.12.2017 beschlossen werden, auch dies bedingt eine Vorberatung in den Fachausschüssen. RM Dr. Nolten stellt fest, dass die Firma Niederauer Mühle insgesamt im Sanierungsgebiet liege und schlägt vor, hier eine Abgrenzung vorzunehmen. Herr Siebenmorgen teilt mit, dass das Firmengelände aufgenommen worden ist, da es im Untersuchungsgebiet liege. Es bestehe aber die Möglichkeit, eine Abgrenzung vorzunehmen und das Firmengelände auszuschließen, indem man die Grenze auf den Windener Weg legt. BM Eßer bitte die Fraktionen, diesen Aspekt bei den Beratungen zu beachten. RM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass der TOP auch Entwicklungsausschuss am 9.11.2017 besprochen werden müsse. im Sanierungs- und RM Iven schlägt eine Umformulierung zu Nr. 1 des BV wie folgt vor: 1. Der Rat nimmt die Maßnahmenvorschläge und die veranschlagten Kosten für die Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau zur Kenntnis Hiermit sind die anwesenden RM einverstanden. Beschluss: 1. Der Rat nimmt die Maßnahmenvorschläge und die veranschlagten Kosten für die Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau zur Kenntnis, 2. Über die Veranschlagung der entsprechenden Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beraten und mit Verabschiedung des Haushalts 2018 beschlossen. -8Beratungsergebnis: 8. einstimmig Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 19/2016 1. Ergänzung BM Eßer trägt vor, dass noch Fragen von RM Kern zur Sache beantwortet werden müssen. 1. Warum ist das Aktenplanmodul (im letzten Jahr noch als eigenständiges Modul) nun im Basispaket d3 enthalten und warum liegt dies preislich so deutlich (ca. 8.000€) unter den Kosten des Angebotes aus 2016? 2. Warum sind die Consultingkosten gesunken? 3. Wie viele der Verbandskommunen nutzen bereits das DMS? Nutzen diese nur den Aktenplan oder sind auch noch weitere Module gekauft worden? 4. Warum sind die Hostingkosten gleich geblieben, obwohl mehrere Module (Personalakte etc.) nicht mehr im Angebot enthalten sind? Herr Steg trägt vor, dass die Fragen mit der KDVZ wie folgt abgeklärt werden konnten: Zu Frage 1: Das erste Angebot ist vom 28.1.2016. Dort wurden alle Basis Systemkomponenten, der Aktenplan, die Personalakte, die Steuerakte und die Bauakte angeboten. Dieses Angebot war zu dieser Zeit noch nicht über den KDN Rahmenvertrag möglich gewesen. Das aktuelle Angebot datiert vom 22.3.2017. Es beinhaltet auch alle Basis-Systemkomponenten, sowie den Aktenplan, und optional noch das Postverteilungsmodul. Dieses Angebot basiert auf dem KDN Rahmenvertrag. Durch diese unterschiedlichen Angebote, mit oder ohne KDN, mit oder ohne Personal- Steuer- und Bauakte sind die Preise daher auch so unterschiedlich. Zur Frage 2: Die Consultingkosten sind aus zwei Gründen gesunken. 1) Durch den KDN Vertrag ist der Codia Tagessatz von ursprünglich 960,- Netto auf 860,Netto gesunken. 2) Statt 15,5 Tage Codia-Consulting aus dem 1. Angebot sind es durch die reduzierten Module im aktuellen Angebot nur noch 3,5 Tage Codia-Consulting. (da weniger Installationsaufwand aufgrund der Reduzierung der Module entsteht.) Zur Frage 3: Insgesamt 17 Städte und Gemeinden (von 33) aus dem Verband das DMS d.3 System. Zur Frage 4: Die Hostingkosten richten sich nach der Einwohnerzahl und somit nach Kommunengröße. Es ist dabei unabhängig, wieviel Module auf dem Server installiert wurden. Erst wenn die Leistung des d.3 Servers seine Hardwaregrenzen erreicht, muss über eine entsprechende Erhöhung des Servers nachgedacht werden, welches höhere Hostingkosten nach sich zieht. -9Zusätzlich fragt RM Kern, welcher Aktenplan zukünftig genutzt werden soll. Herr Steg führt ergänzend aus, dass der fallbezogene Aktenplan der KGST gewählt werde, da der produktorientierte Aktenplan der KGST mit der Kostenstellensystematik von DATEV nicht übereinstimme. Weiterhin fragt Herr Kern, mit welchen zusätzlichen Hardwarekosten (Scanner) zu rechnen ist. Herr Steg erläutert, dass zunächst die Kopiergeräte im Haus genutzt werden können, da diese Scan-Funktionen haben. Einzelplatzscanner werden nur punktuell und erst in zukünftigen Jahren, wenn zusätzliche Module (Fallakten) geordert werden, angeschafft werden müssen. Die Preise der Einzelplatzscanner liegen bei ca. 1.500€. RM Kern führt aus, dass aus der Presse entnommen werden könne, dass es in Deutschland keine vernünftigen DMS-Systeme gebe. Auch im Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler wird dieses Thema sehr kritisch beleuchtet. Der neue Landesminister Pinkwart habe Paderborn zur Modellregion zur Einführung von DMS-Systemen ausgewählt. Hier werde die Einführung durch das Land gesponsert, obwohl es den Kommunen in diesem Bereich finanziell gut gehe. Er habe den Eindruck, dass es in der jetzigen Situation noch viele Unabwägbarkeiten gebe. Insoweit müsse überlegt werden, ob hier Geld investiert werden soll. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Dokumentenmanagementsystem gem. des Angebotes der KDVZ Frechen vom 22.03.2017 ab 2018 einzuführen. Beratungsergebnis: 9. einstimmig, 4 Enthaltungen Raumsituation der KGS An der Rur, Standort Winden Vorlage: 63/2017 Beschluss: Damit am Grundschulstandort Winden auch in Zukunft ein den Lehrplänen entsprechender Unterricht angeboten und damit die räumliche Situation verbessert werden kann, stimmt der Rat einem Erweiterungsbau grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits begonnenen Planungen fortzusetzen und ein mögliches Ausbaukonzept zeitnah zur abschließenden Entscheidung vorzulegen Beratungsergebnis: 10. einstimmig Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023 Vorlage: 69/2017 Beschluss: Dem gemäß § 47 LWG aufgestellten Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 wird in der vorgestellten Form zugestimmt. Beratungsergebnis: einstimmig - 10 11. Forstwirtschaftsplan 2018 für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 60/2017 Beschluss: Dem Forstwirtschaftsplan 2018 für den Gemeindewald Kreuzau wird zugestimmt. Die Fläche oberhalb des Sportplatzes in Leversbach soll mit Douglasien bepflanzt werden. Den Sofortmaßnahmen zum Borkenkäferbefall wird ebenfalls zugestimmt. Beratungsergebnis: 12. einstimmig 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der Hardt/Hauweg“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 39/2016 2. Ergänzung Beschluss: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB und der Offenlage gem. § 4 (2) Bau GB wird gefolgt. 2. Der Bebauungsplan Nr. A 4, 2. Änderung, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 13. einstimmig 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage Vorlage: 61/2017 Beschluss: 1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“ im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 14. einstimmig 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 1/2015 2. Ergänzung BM Eßer schlägt vor, diese Tagesordnungspunkte 14 und 15 zusammen zu beraten und getrennt zu beschließen. Hiergegen werden keine Einwände erhoben. RM Hohn stellt fest, dass ihr von Anfang an klar war, dass sie einen „Schwarzbau“ nicht legalisieren möchte und gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde. Beschluss: 1. Dem Planentwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans, Ortsteil Stockheim, zur - 11 Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 15. 28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 2/2015 2. Ergänzung Siehe TOP 14 Beschluss: 1. Dem Planentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“ wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 16. 28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“ Vorlage: 28/2012 6. Ergänzung Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird in die erste Sitzungsrunde des neuen Jahres verschoben. BM Eßer informiert, dass der Verwaltung noch keine Antwort des LANUV im Bezug auf den Antrag auf Aufnahme in das Luftschadstoff-Screening NRW vorliege. Es wird vorgeschlagen, den Kreis zu bitten, die Feinstaub- und Stickstoffdioxidmessungen durchführen zu lassen. Der Beschlussvorschlag muss insoweit ergänzt werden. Hiermit sind die RM einverstanden. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, beim zuständigen Straßenbaulastträger Kreis Düren ein weitergehendes schalltechnisches Gutachtens für die K 39 im Bereich der Mühlengasse einzufordern, da zu erwarten ist, dass die Sanierungsgrenzwerte von 70 dB(A) überschritten werden. Der Kreis Düren wird weiterhin gebeten eine Feinstaub- und Stickstoffdioxidmessung durchführen zu lassen. Beratungsergebnis: 17. einstimmig Anfragen RM Hohn fragt zum Sachstand der OGS an der Grundschule Stockheim an. Herr Steg erläutert, dass die geplante Maßnahme im letzten Jahr geschoben wurde. Für 2018 sind Mittel eingeplant. Die Verwaltung habe die Entwicklung im Hinblick auf den Bedarf im Blick. Frau Hohn fragt an, wann das Gespräch mit der Bezirksregierung zum Regionalplan stattfindet. Herr Schmühl teilt mit, dass dieses auf den 9.11.2017 terminiert ist. Frau Hohn fragt im Hinblick auf die Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Rates der Tageseinrichtung in der Einrichtung in Thum zum Sachverhalt, dass auswärtige Kinder zukünftig den Betreuungsplatz gekündigt bekommen können, wenn Kreuzauer Kinder auf der Warteliste stehen an, ob hier nicht auch die gemeindlichen Gremien eingeschaltet werden müssen. BM Eßer teilt mit, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Rat der Tageseinrichtung zuständig ist. Herr Steg ergänzt, dass eine Tendenz zu erkennen ist, dass verstärkt Dürener - 12 Kinder in Kreuzauer Einrichtungen zu betreuen sind, was wohl ursächlich mit der Beitragszahlung zusammen hängt. RM Böcking fragt an, ob es einen Bauzeitenplan im Hinblick auf den geplanten Ausbau der K 29 gebe. Herr Schmühl sagt zu, beim Kreis nachzufragen. Kreuzau, den 18.10.2017 Bürgermeister: - Eßer - Schriftführer: - Drewes-Janssen -