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Beschlusstext (34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
121 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
24.10.17, 13:06
Aktualisiert
24.10.17, 13:06
Beschlusstext (34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 18.10.2017 TOP Betreff 14. 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 1/2015 2. Ergänzung Beschluss: 1. Dem Planentwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung