Daten
Kommune
Bedburg
Größe
254 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
24.02.15, 18:01
Aktualisiert
24.02.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-32/2015
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
10.03.2015
Betreff:
Sonderförderung
Antrag der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (Stamm Bedburg Kaster)
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Sonderförderung an die Deutsche
Pfadfinderschaft St. Georg (Stamm Bedburg Kaster) in Höhe von 750,- € jährlich. Die
Förderung ist zunächst auf 2 Jahre festgelegt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Datum vom 21. Januar 2015 wurde der Verwaltung ein Antrag auf Sonderförderung seitens
der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (Stamm Bedburg Kaster) gestellt. Dieser ist der
Vorlage als Anhang beigefügt.
Die Förderrichtlinien der Stadt Bedburg sind aktuell derart gestaltet, dass die Ferienmaßnahmen
und Aktionen der Pfadfinderschaft nicht gefördert werden können. Hauptgrund hierfür ist der
Umstand, dass Maßnahmen nur unterstützt werden, sofern eine freie Zugänglichkeit aller
Angebote gegeben ist. Es sind zwar grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen als Mitglied in der
Pfadfinderschaft willkommen; um allerdings bei den Ferienmaßnahmen teilnehmen zu können
muss man Mitglied sein. Die Notwendigkeit dieser Bedingung wird im beiliegenden Antrag deutlich
gemacht und kann in der Form von der Fachverwaltung nachvollzogen werden. Allerdings ist eine
solche Verfahrensweise im Sinne der aktuellen Richtlinien zumindest für Ferien- und
Freizeitmaßnahmen förderschädlich.
Wenngleich die freie Zugänglichkeit dort ein wichtiges Kriterium ist - und bleiben sollte - um
Fördermittel für Ferienmaßnahmen beantragen zu können, unterstützt die Fachverwaltung das
Ansinnen der Pfadfinderschaft und wertet diesen als Antrag gem. Ziffer 4 der Förderrichtlinie.
4.1 pauschale Förderung/ Globalzuschuss
soll Vereine/Organisationen im Stadtgebiet zugutekommen, die Kinder und Jugendliche mit
Wohnsitz in Bedburg mindestens einmal die Woche betreuen. Die Förderung kommt den
Vereinen/Organisationen eher anerkennend als kostendeckend zu Gute.
Gemäß Ziffer 4.1 kann eine pauschale Förderung in Höhe von jährlich 125,00 € erfolgen.
4.2 besondere Förderung
Wird seitens eines Vereins / einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies
entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist notwendig, dass die im
Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme / Einrichtung / Tätigkeit
erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen
aufgeführt werden.
Die Pfadfinderschaft betreibt eine rege Jugendarbeit und präsentiert sich bei allen Gelegenheiten
und Aktionen (Spielefest, Stadtjugendring etc.) als zuverlässiger Partner. Sie verfügen – im
Gegensatz zu anderen Vereinen – über wenig eigene finanzielle Mittel, nehmen einen sozialen
Auftrag war und sind aufgrund der speziellen Aufgaben darauf angewiesen, sich auf die
Mitglieder/ Teilnehmer in allen Situationen verlassen zu können (z.B. beim Umgang mit Feuer,
Werkzeugen oder Messern). In den Ferienfreizeiten werden letztlich die Fertigkeiten und erlernten
Verhaltensweisen umgesetzt, die zuvor in den Gruppenstunden gelernt und eingeübt wurden. Eine
spontane Teilnahme Dritter ist daher kaum möglich. Zusammengefasst ist die Zielrichtung des
Vereins eine pädagogische Arbeit mit Jugendlichen über das gesamte Jahr hinweg. Gleichwohl
auch andere Vereine gute Jugendarbeit betreiben, haben diese häufig weitergehende
Vereinsinteressen, wie etwa das Schwimmen lernen oder Fußballspielen.
Daher schlägt die Verwaltung der Stadt Bedburg dem Jugendhilfeausschuss vor, dem Antrag auf
Sonderförderung gem. Ziffer 4.2 der Förderrichtlinie nachzukommen und die Pfadfinderschaft mit
750,- € jährlich zu unterstützen. Gleichzeitig soll die Pfadfinderschaft gebeten werden, für die
beiden kommenden Jahre, in denen der Zuschuss gewährt wird, entsprechende Berichte über ihre
Tätigkeiten sowie der finanziellen Auswirkungen vorzulegen, auf dessen Grundlage der
Jugendhilfeausschuss dann zu gegebener Zeit über die Fortsetzung einer Förderung entscheiden
kann.
Die Mittel können aus dem Etat „Freizeitförderung“ entnommen werden und stellen keine
zusätzliche Belastung des Haushaltes dar.
Beschlussvorlage WP9-32/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Geschäftsbereichsleiter
stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-32/2015
Seite 3