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Beschlussvorlage (Sonderförderung Antrag der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (Stamm Bedburg Kaster))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
254 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
24.02.15, 18:01
Aktualisiert
24.02.15, 18:01
Beschlussvorlage (Sonderförderung 
Antrag der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (Stamm Bedburg Kaster)) Beschlussvorlage (Sonderförderung 
Antrag der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (Stamm Bedburg Kaster)) Beschlussvorlage (Sonderförderung 
Antrag der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (Stamm Bedburg Kaster))

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-32/2015 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.03.2015 Betreff: Sonderförderung Antrag der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (Stamm Bedburg Kaster) Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Sonderförderung an die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (Stamm Bedburg Kaster) in Höhe von 750,- € jährlich. Die Förderung ist zunächst auf 2 Jahre festgelegt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Datum vom 21. Januar 2015 wurde der Verwaltung ein Antrag auf Sonderförderung seitens der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (Stamm Bedburg Kaster) gestellt. Dieser ist der Vorlage als Anhang beigefügt. Die Förderrichtlinien der Stadt Bedburg sind aktuell derart gestaltet, dass die Ferienmaßnahmen und Aktionen der Pfadfinderschaft nicht gefördert werden können. Hauptgrund hierfür ist der Umstand, dass Maßnahmen nur unterstützt werden, sofern eine freie Zugänglichkeit aller Angebote gegeben ist. Es sind zwar grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen als Mitglied in der Pfadfinderschaft willkommen; um allerdings bei den Ferienmaßnahmen teilnehmen zu können muss man Mitglied sein. Die Notwendigkeit dieser Bedingung wird im beiliegenden Antrag deutlich gemacht und kann in der Form von der Fachverwaltung nachvollzogen werden. Allerdings ist eine solche Verfahrensweise im Sinne der aktuellen Richtlinien zumindest für Ferien- und Freizeitmaßnahmen förderschädlich. Wenngleich die freie Zugänglichkeit dort ein wichtiges Kriterium ist - und bleiben sollte - um Fördermittel für Ferienmaßnahmen beantragen zu können, unterstützt die Fachverwaltung das Ansinnen der Pfadfinderschaft und wertet diesen als Antrag gem. Ziffer 4 der Förderrichtlinie. 4.1 pauschale Förderung/ Globalzuschuss soll Vereine/Organisationen im Stadtgebiet zugutekommen, die Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Bedburg mindestens einmal die Woche betreuen. Die Förderung kommt den Vereinen/Organisationen eher anerkennend als kostendeckend zu Gute. Gemäß Ziffer 4.1 kann eine pauschale Förderung in Höhe von jährlich 125,00 € erfolgen. 4.2 besondere Förderung Wird seitens eines Vereins / einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist notwendig, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme / Einrichtung / Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden. Die Pfadfinderschaft betreibt eine rege Jugendarbeit und präsentiert sich bei allen Gelegenheiten und Aktionen (Spielefest, Stadtjugendring etc.) als zuverlässiger Partner. Sie verfügen – im Gegensatz zu anderen Vereinen – über wenig eigene finanzielle Mittel, nehmen einen sozialen Auftrag war und sind aufgrund der speziellen Aufgaben darauf angewiesen, sich auf die Mitglieder/ Teilnehmer in allen Situationen verlassen zu können (z.B. beim Umgang mit Feuer, Werkzeugen oder Messern). In den Ferienfreizeiten werden letztlich die Fertigkeiten und erlernten Verhaltensweisen umgesetzt, die zuvor in den Gruppenstunden gelernt und eingeübt wurden. Eine spontane Teilnahme Dritter ist daher kaum möglich. Zusammengefasst ist die Zielrichtung des Vereins eine pädagogische Arbeit mit Jugendlichen über das gesamte Jahr hinweg. Gleichwohl auch andere Vereine gute Jugendarbeit betreiben, haben diese häufig weitergehende Vereinsinteressen, wie etwa das Schwimmen lernen oder Fußballspielen. Daher schlägt die Verwaltung der Stadt Bedburg dem Jugendhilfeausschuss vor, dem Antrag auf Sonderförderung gem. Ziffer 4.2 der Förderrichtlinie nachzukommen und die Pfadfinderschaft mit 750,- € jährlich zu unterstützen. Gleichzeitig soll die Pfadfinderschaft gebeten werden, für die beiden kommenden Jahre, in denen der Zuschuss gewährt wird, entsprechende Berichte über ihre Tätigkeiten sowie der finanziellen Auswirkungen vorzulegen, auf dessen Grundlage der Jugendhilfeausschuss dann zu gegebener Zeit über die Fortsetzung einer Förderung entscheiden kann. Die Mittel können aus dem Etat „Freizeitförderung“ entnommen werden und stellen keine zusätzliche Belastung des Haushaltes dar. Beschlussvorlage WP9-32/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Geschäftsbereichsleiter stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-32/2015 Seite 3