Daten
Kommune
Wesseling
Größe
99 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
07.05.11, 06:42
Aktualisiert
26.07.11, 07:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
103/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
05.05.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 103/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
05.05.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgendes zu beschließen:
a)
Die Kindertageseinrichtung Westring wird bis auf weiteres mit einer Gruppe der Gruppenform III
weitergeführt.
b)
Die Kindertageseinrichtung Waldsiedlung wird um eine Gruppe der Gruppenform I erweitert.
c)
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge auf Betriebserlaubnis und Investitionskostenzuschuss beim Landesjugendamt zu stellen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Landesregierung NRW hat am 05.04.2011 das 5. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Insbesondere der § 35 Abs. 1 SchulG hat Auswirkungen auf die Kindergartenbedarfsplanung.
Der § 35 enthält folgende neue Formulierung:
„Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres“.
Das Schulrechtsänderungsgesetz tritt bereits zum 01.08.2011 in Kraft. Die vorherige Landesregierung hatte
sich noch auf eine gleitende Stichtagsregelung zur Einschulung der Kinder festgelegt. So sollten zum Einschulungstermin 01.08.2011 alle Kinder eingeschult werden, die bis zum 30.09.2011 6 Jahre alt werden,
anschließend sollten die Stichtage jährlich so angehoben werden, dass mit Einschulungstermin 01.08.2014
alle Kinder eingeschult werden sollten, die bis zum 31.12. des Jahres 6 Jahre alt geworden wären. Diese
Regelung wurde nun von der neuen Landesregierung revidiert.
Für die Kindergartenbedarfsplanung bedeutet dies, dass alle Kinder, die nach dem 01.10. geboren worden
sind, nicht mehr früher eingeschult werden. Diese Kinder verbleiben in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen für ein weiteres Kindergartenjahr.
Bei der Planung der zukünftig benötigten Plätze in den Tageseinrichtungen für Kinder muss diese Gesetzesänderung nunmehr nachvollzogen werden. Bei einem Geburtenjahrgang von aktuell ca. 300 Kindern pro
Jahr verteilen sich diese Kinder rechnerisch auf jeweils 25 Geburten pro Monat, d. h. im Kindergartenjahr
2012/2013 verbleiben 25 Kinder mehr in den Tageseinrichtungen, 2013/2014 bereits 50 Kinder, und
2014/2015 summiert sich die Zahl der Kinder auf 75.
Die bisherige Kindergartenbedarfsplanung hat bereits die vom Kinderbildungsgesetz zugelassene mögliche
Mehrbelegung von zwei Plätze in den Gruppen der Gruppenform III (für Kinder ab drei Jahren) berücksichtigt.
Außerdem wurde der zumeist sichtbare Elternwille, Kinder nicht bereits ab dem Tag der Vollendung des
dritten Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen, in die Berechnung einkalkuliert.
Dennoch müssen zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Auswirkungen des Schulrechtsänderungsgesetzes auf die Kindergartenbedarfsplanung:
neue Schuleingangsregelung – Stichtag 30.09.
Fehlende Plätze um alle 3 jährigen des herein
wachsenden Jahrgangs unterzubringen
2012
2013
2014
108
99
99
50 Plätze können durch die zugelassene Mehrbelegung der Gruppen der Gruppenform III geschaffen werden. Ab 2012/2013 stehen zudem durch Vollbelegung der Kindertageseinrichtung Cranachstraße weitere
acht Plätze zur Verfügung, da diese Einrichtung im kommenden Kindergartenjahr wegen des Nachfragemangels nicht alle Plätze belegt hat.
Dennoch fehlende Plätze nach Vollbelegung
aller möglichen Gruppen (Minimum)
2012
2013
2014
50
41
41
Der aufgezeigte Bedarf an zusätzlichen Plätzen stellt das absolute Minimum dar. Die Zahlen könnten noch
höher ausfallen, wenn im Neubaugebiet Eichholz vermehrt Familien mit Kindergartenkindern, die bislang
nicht in Wesseling wohnhaft waren, zuziehen.
Die nächsten Jahre werden zeigen, wie sich die tatsächliche Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs durch
die Eltern für ihre Kinder ab einem Jahr auf die Nachfrage nach Plätzen auswirkt.
Aus den vorstehend dargestellten Zahlen wird auf jeden Fall deutlich, dass ab dem 01.08.2012 mindestens
zwei weitere Gruppen benötigt werden.
2. Lösung
Unter Abwägung der vorhandenen Möglichkeiten, zusätzliche Plätze in Wesseling zu schaffen, wird seitens
der Verwaltung folgendes vorgeschlagen:
Die Kindertageseinrichtung Westring wird mit 25 bis 30 Plätzen bis auf weiteres fortgeführt. Hier muss mit
dem Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, im Rahmen der Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis noch verhandelt werden. Die derzeitige Betriebserlaubnis für zwei Gruppen erlischt am
31.07.2011. Ein Umbau der Einrichtung für den langfristigen Betrieb für zwei Gruppen ist wegen der baulichen Gegebenheiten nicht möglich. Die neue Betriebserlaubnis soll für eine Gruppe beantragt werden. Für
die wegfallende Gruppe wird in diesem Jahr ein Anbau an die Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt errichtet.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, in der Kindertageseinrichtung Waldsiedlung eine weitere Gruppe mit der
Gruppenform I (20 Kinder, davon 6 Kinder unter 3 Jahren) zu schaffen. Hierzu soll das Wohnhaus auf dem
Gelände der Kindertageseinrichtung entsprechend umgebaut werden. Im Erdgeschoss könnte eine Kindergartengruppe geschaffen werden, die Räume im Obergeschoss könnten als Personalraum sowie als Büro
hergerichtet werden.
Sowohl im Stadtteil Wesseling-Mitte als auch in der Waldsiedlung in Kombination mit dem Neubaugebiet
Eichholz besteht in den nächsten Jahren auf jeden Fall ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen. Die Kindertageseinrichtung Waldsiedlung erhält durch die Umbaumaßnahmen die dringend benötigen Räume für die
bisherigen beiden Kindergartengruppen und ermöglicht durch die Schaffung der zusätzlichen Gruppe auch
eine Betreuung unter 3 Jahren.
Sollte der Jugendhilfeausschuss dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen, kann im Rat am 24.05.2011 ein
entsprechender Umsetzungsbeschluss gefasst werden. Eine schnelle Entscheidung ist deshalb wichtig, da
die Investitionskostenanträge für den U 3 Ausbau für das Jahr 2012 bereits bis zum 30.06.2011 beim Landschaftsverband eingereicht werden müssen.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen werden in der Sitzung soweit wie möglich dargestellt.
Für den weiteren Betrieb der Kindertageseinrichtung Westring fallen Betriebskosten an.
Für den Aus- und Umbau der Kindertageseinrichtung Waldsiedlung sind Investitionszuschüsse zu erwarten.
Nach den derzeit geltenden Regelungen können beim LVR Investitionskostenzuschüsse in Höhe von
64.800,00 € beantragt werden. Zusätzlich fallen Betriebskosten für die neue Gruppe an.