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Beschlussvorlage (Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
99 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
07.05.11, 06:42
Aktualisiert
26.07.11, 07:28
Beschlussvorlage (Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011) Beschlussvorlage (Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011) Beschlussvorlage (Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011) Beschlussvorlage (Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 103/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 05.05.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 103/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 05.05.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgendes zu beschließen: a) Die Kindertageseinrichtung Westring wird bis auf weiteres mit einer Gruppe der Gruppenform III weitergeführt. b) Die Kindertageseinrichtung Waldsiedlung wird um eine Gruppe der Gruppenform I erweitert. c) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge auf Betriebserlaubnis und Investitionskostenzuschuss beim Landesjugendamt zu stellen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Landesregierung NRW hat am 05.04.2011 das 5. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Insbesondere der § 35 Abs. 1 SchulG hat Auswirkungen auf die Kindergartenbedarfsplanung. Der § 35 enthält folgende neue Formulierung: „Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres“. Das Schulrechtsänderungsgesetz tritt bereits zum 01.08.2011 in Kraft. Die vorherige Landesregierung hatte sich noch auf eine gleitende Stichtagsregelung zur Einschulung der Kinder festgelegt. So sollten zum Einschulungstermin 01.08.2011 alle Kinder eingeschult werden, die bis zum 30.09.2011 6 Jahre alt werden, anschließend sollten die Stichtage jährlich so angehoben werden, dass mit Einschulungstermin 01.08.2014 alle Kinder eingeschult werden sollten, die bis zum 31.12. des Jahres 6 Jahre alt geworden wären. Diese Regelung wurde nun von der neuen Landesregierung revidiert. Für die Kindergartenbedarfsplanung bedeutet dies, dass alle Kinder, die nach dem 01.10. geboren worden sind, nicht mehr früher eingeschult werden. Diese Kinder verbleiben in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen für ein weiteres Kindergartenjahr. Bei der Planung der zukünftig benötigten Plätze in den Tageseinrichtungen für Kinder muss diese Gesetzesänderung nunmehr nachvollzogen werden. Bei einem Geburtenjahrgang von aktuell ca. 300 Kindern pro Jahr verteilen sich diese Kinder rechnerisch auf jeweils 25 Geburten pro Monat, d. h. im Kindergartenjahr 2012/2013 verbleiben 25 Kinder mehr in den Tageseinrichtungen, 2013/2014 bereits 50 Kinder, und 2014/2015 summiert sich die Zahl der Kinder auf 75. Die bisherige Kindergartenbedarfsplanung hat bereits die vom Kinderbildungsgesetz zugelassene mögliche Mehrbelegung von zwei Plätze in den Gruppen der Gruppenform III (für Kinder ab drei Jahren) berücksichtigt. Außerdem wurde der zumeist sichtbare Elternwille, Kinder nicht bereits ab dem Tag der Vollendung des dritten Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen, in die Berechnung einkalkuliert. Dennoch müssen zusätzliche Plätze geschaffen werden. Auswirkungen des Schulrechtsänderungsgesetzes auf die Kindergartenbedarfsplanung: neue Schuleingangsregelung – Stichtag 30.09. Fehlende Plätze um alle 3 jährigen des herein wachsenden Jahrgangs unterzubringen 2012 2013 2014 108 99 99 50 Plätze können durch die zugelassene Mehrbelegung der Gruppen der Gruppenform III geschaffen werden. Ab 2012/2013 stehen zudem durch Vollbelegung der Kindertageseinrichtung Cranachstraße weitere acht Plätze zur Verfügung, da diese Einrichtung im kommenden Kindergartenjahr wegen des Nachfragemangels nicht alle Plätze belegt hat. Dennoch fehlende Plätze nach Vollbelegung aller möglichen Gruppen (Minimum) 2012 2013 2014 50 41 41 Der aufgezeigte Bedarf an zusätzlichen Plätzen stellt das absolute Minimum dar. Die Zahlen könnten noch höher ausfallen, wenn im Neubaugebiet Eichholz vermehrt Familien mit Kindergartenkindern, die bislang nicht in Wesseling wohnhaft waren, zuziehen. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie sich die tatsächliche Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs durch die Eltern für ihre Kinder ab einem Jahr auf die Nachfrage nach Plätzen auswirkt. Aus den vorstehend dargestellten Zahlen wird auf jeden Fall deutlich, dass ab dem 01.08.2012 mindestens zwei weitere Gruppen benötigt werden. 2. Lösung Unter Abwägung der vorhandenen Möglichkeiten, zusätzliche Plätze in Wesseling zu schaffen, wird seitens der Verwaltung folgendes vorgeschlagen: Die Kindertageseinrichtung Westring wird mit 25 bis 30 Plätzen bis auf weiteres fortgeführt. Hier muss mit dem Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, im Rahmen der Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis noch verhandelt werden. Die derzeitige Betriebserlaubnis für zwei Gruppen erlischt am 31.07.2011. Ein Umbau der Einrichtung für den langfristigen Betrieb für zwei Gruppen ist wegen der baulichen Gegebenheiten nicht möglich. Die neue Betriebserlaubnis soll für eine Gruppe beantragt werden. Für die wegfallende Gruppe wird in diesem Jahr ein Anbau an die Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt errichtet. Des Weiteren wird vorgeschlagen, in der Kindertageseinrichtung Waldsiedlung eine weitere Gruppe mit der Gruppenform I (20 Kinder, davon 6 Kinder unter 3 Jahren) zu schaffen. Hierzu soll das Wohnhaus auf dem Gelände der Kindertageseinrichtung entsprechend umgebaut werden. Im Erdgeschoss könnte eine Kindergartengruppe geschaffen werden, die Räume im Obergeschoss könnten als Personalraum sowie als Büro hergerichtet werden. Sowohl im Stadtteil Wesseling-Mitte als auch in der Waldsiedlung in Kombination mit dem Neubaugebiet Eichholz besteht in den nächsten Jahren auf jeden Fall ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen. Die Kindertageseinrichtung Waldsiedlung erhält durch die Umbaumaßnahmen die dringend benötigen Räume für die bisherigen beiden Kindergartengruppen und ermöglicht durch die Schaffung der zusätzlichen Gruppe auch eine Betreuung unter 3 Jahren. Sollte der Jugendhilfeausschuss dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen, kann im Rat am 24.05.2011 ein entsprechender Umsetzungsbeschluss gefasst werden. Eine schnelle Entscheidung ist deshalb wichtig, da die Investitionskostenanträge für den U 3 Ausbau für das Jahr 2012 bereits bis zum 30.06.2011 beim Landschaftsverband eingereicht werden müssen. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen werden in der Sitzung soweit wie möglich dargestellt. Für den weiteren Betrieb der Kindertageseinrichtung Westring fallen Betriebskosten an. Für den Aus- und Umbau der Kindertageseinrichtung Waldsiedlung sind Investitionszuschüsse zu erwarten. Nach den derzeit geltenden Regelungen können beim LVR Investitionskostenzuschüsse in Höhe von 64.800,00 € beantragt werden. Zusätzlich fallen Betriebskosten für die neue Gruppe an.