Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
221 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
13.10.16, 13:06
Aktualisiert
13.10.16, 13:06
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NIEDERSCHRIFT
über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 05.10.2016
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar
4. Böcking, Paul
5. Braks, Egbert ab TOP 4
6. Breuer, Adolf
7. Büngeler, Johannes
8. Döring, Bettina
9. Eßer, Rainer
10. Fernando, Sebastian
11. Gilles, Josef
12. Gunkel, Dirk
13. Heidbüchel, Rolf
14. Heinrichs, Dirk
15. Hohn, Astrid
16. Hüttl, Detlef
17. Iven, Axel
18. Kammer, Jürgen
19. Kaptain, Johannes
20. Kern, Karl-Heinz
21. Kesseler, Marion
22. Kilian, Manfred
23. Lennartz, Ulrich
24. Lüttgen, Wolfgang
25. Macherey, Peter
26. Dr. Meurer, Erik
27. Dr. Nolten, Ralf
28. Schmidt, Stefan
29. Schmitz, Hermann-Josef
30. Schroeteler, Rolf
31. Dr. Steffens, Karl-Georg
32. Stoffels, Björn
33. Stoffels, Manfred
34. Tesch, Michael
35. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Drewes-Janssen
4. Herr Stirnberg
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
-2Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
22:15 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
BM Eßer weist darauf hin, dass er beabsichtige, unter TOP 2.4 einen Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen auf Herbeiführung eines Ratsbeschlusses zum Thema „Gute Schule 2020“ dem
Rat zur Kenntnis zu geben und insoweit die Tagesordnung zu erweitern. Hiermit sind die
anwesenden Ratsmitglieder einverstanden.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Optionserklärung nach dem Umsatzsteuergesetz
2.2
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2016
2.3
Erneute vorläufige Anordnung sowie Offenlage der Verordnung zur Festsetzung eines
Wasserschutzgebietes im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg
der Wasserwerk Concordia GmbH
2.4
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
4.
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage: 78/2016
5.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Erneute städtebauliche Abwägung und erneuter Feststellungsbeschluss
Vorlage: 39/2011 6. Ergänzung
6.
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung
-37.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 2/2015 1. Ergänzung
8.
Straßenreinigungsgebühren – Anteil Winterdienst –
für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 69/2016
9.
Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 70/2016
10.
Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2019
hier: 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 71/2016
11.
Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum
Vorlage: 58/2016
12.
Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes
Vorlage: 8/2015 2. Ergänzung
13.
Verwendung der Sportpauschale 2016;
Hier: Erneuerung der Kaltwasserleitungen im Sportheim Üdingen
Vorlage: 1/2016 1. Ergänzung
14.
Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Thum
Vorlage: 51/2016
15.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3
(1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
16.
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wiederherstellung einer naturnahen
Gewässerökologie sowie Verwirklichung einer naturnahen Gewässerbewirtschaftung im
Bereich „Dresbach“
Vorlage: 73/2016
17.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
18.
Mitteilungen
18.1
Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Boich
-418.2
Widerspruchsverfahren in einer Grunderwerbssteuerangelegenheit endgültig
abgeschlossen
18.3
Durchführung von Bestattungen durch ein neues Vertragsunternehmen und Änderung
der Arbeitsabläufe
19.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
20.
Zustimmung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages
Vorlage: 76/2016
21.
Anfragen
-5A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus Kreuzau fragt zum aktuellen Sachstand zur geplanten Errichtung einer Biogasanlage
in Obermaubach an. Herr Schmühl erläutert, dass über den Antrag bis heute noch nicht seitens
des Kreises Düren entschieden worden sei.
2.
Mitteilungen
2.1
Optionserklärung nach dem Umsatzsteuergesetz
BM Eßer erläutert, dass in der Dezember-Ratssitzung ein Beschluss seitens des Rates gefasst
werden sollte. Eine diesbezügliche Verwaltungsvorlage werde erarbeitet. Die Mitteilung wird von
den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen.
2.2
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2016
Durch die Verwaltungsvertreter werden die wesentlichen ergebniswirksamen Veränderungen im
Haushalt 2016 eingehend erläutert. Herr Schmühl teilt mit, dass am heutigen Tage ein Bescheid
über die Abrechnung des interkommunalen Gewerbegebietes Düren/Kreuzau von der Stadt Düren
für das Jahr 2015 eingegangen sei. Erfreulicherweise ergebe sich eine Verbesserung in Höhe von
38.000 €. Die Mitteilung wird ebenfalls von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen.
2.3
Erneute vorläufige Anordnung sowie Offenlage der Verordnung zur Festsetzung
eines Wasserschutzgebietes im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am
Lohberg der Wasserwerk Concordia GmbH
BM Eßer erläutert, dass die Bezirksregierung in Köln die vorläufige Anordnung um ein Jahr
verlängert habe. Es erfolge nun seitens der Bezirksregierung Köln die Beteiligung der
Öffentlichkeit. Auch diese Mitteilung wird von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen.
2.4
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule
2020"
Mit Schreiben vom 04.10.2016 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf
Erstellung eines Konzeptes zum Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“. Der Antrag wird von
den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen und in die Fachberatung gegeben.
Diesbezüglich wird durch RM Heidbüchel angefragt, warum dieser Weg gegangen werde. Er habe
in Erfahrung bringen können, dass bei der Stadt Linnich bereits im August 2016 über die Thematik
im Schulausschuss beraten worden sei.
BM Eßer erläutert, dass von der Landesregierung vor einigen Monaten angekündigt worden ist,
ein Förderprogramm aufzustellen, die Rahmenbedingungen waren jedoch bis vergangene Woche
nicht bekannt. Am 30.09. wurde von der Landesregierung eine Presserklärung veröffentlicht und
die Rahmenbedingungen erläutert. Er stellt fest, dass die Verwaltung hinsichtlich der
Sanierungsmaßnahmen an den gemeindlichen Schulen stets am Ball bleibe. Erst seit letzter
Woche stehe fest, dass ein Schwerpunkt des Förderprogrammes in der Digitalisierung der
Schulen bestehe. BM Eßer bestätigt, dass es nicht eines politischen Antrages bedürfe, damit die
Verwaltung handele. Die inhaltliche Ausgestaltung der Angelegenheit sollte in Zusammenarbeit
mit den Schulen erfolgen. Er teilt weiterhin mit, dass ein Leitfaden der KFW-Bank aufgelegt
werden soll. Dies ist ihm soweit wichtig, um die Rahmenbedingungen der Kreditgewährung zu
kennen.
RM Dr. Nolten stellt fest, dass nur der äußere Wirkungskreis in der Zuständigkeit der Gemeinde
-6liege. Hektik sei in dieser Angelegenheit nicht angebracht. Wie in der Vergangenheit werde bei
der Initiierung eines Landesprogrammes immer eine Vorlage der Verwaltung an den Rat erfolgen.
Eigene politische Anträge der Fraktionen hierzu sollten seines Erachtens nicht gestellt werden.
Zum Verfahren teilt Herr Schmühl mit, dass kein Zeitdruck bestehe. Der Schulausschuss tage in
ca. 4 Wochen, vorher müsse mit den einzelnen Schulleitern gesprochen werden. Er weist darauf
hin, dass im Haushalt 2017 diesbezüglich Änderungen einschließlich einer Kreditermächtigung
vorzunehmen sind.
Mit der Verweisung in den Fachausschuss sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden.
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen.
4.
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage: 78/2016
BM Eßer stellt die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes 2017 im Rahmen einer
Powerpoint-Präsentation vor. Er geht auf den zeitlichen Ablauf der Haushaltsplanberatungen ein
und bittet alle Fraktionen, ihre Änderungswünsche zum Haushalt 2017 bis spätestens zum
22.11.2016 vorzulegen, damit ein entsprechender Ratsbeschluss zum Haushalt 2017 in der
Sitzung des Rates am 06.12.2016 gefasst werden könne. Die Haushaltsrede des Bürgermeisters
sowie die gezeigte PowerPoint-Präsentation sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der
Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2017 ist unter: Kreuzau.de/Bürgerservice/Satzungen und Richtlinien und im
iRICH-Client unter Dokumente abrufbar.
Beschluss:
Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Erneute städtebauliche Abwägung und erneuter Feststellungsbeschluss
Vorlage: 39/2011 6. Ergänzung
Beschluss:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1), der Offenlage gem. § 3 (2) und der
erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt.
2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem.
§ 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird
gefolgt.
3. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung
des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die
Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln
neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
31 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
-76.
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung
Beschluss:
1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Dem Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen.
Beratungsergebnis:
7.
30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 2/2015 1. Ergänzung
Beschluss:
1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
2. Dem Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen.
Beratungsergebnis:
8.
30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen,1 Enthaltung
Straßenreinigungsgebühren – Anteil Winterdienst –
für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 69/2016
BM Eßer erläutert, dass seit heute ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und FDP vom 04.10.2016 auf Änderung der vorgeschlagenen Gebührensätze der
Straßenreinigungsgebühren -Anteil-Winterdienst- und Änderung der Entwässerungssatzung
vorliege. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. RM Heidbüchel erläutert den gemeinsamen Antrag
der Fraktionen ausführlich. Es wird vorgeschlagen, die Gebühren nicht wie von der Verwaltung
vorgeschlagen auf 1,15 €, sondern auf 1,06 € festzusetzen. Dies sei durch Kürzung der Kosten für
Fremdfirmen von 15.000,-- € möglich. Herr Schmühl stellt fest, dass insbesondere die
Winterdienstgebühren schwierig zu kalkulieren seien. In den 3 vergangenen Jahren waren jeweils
milde Winter zu verzeichnen, dies könne sich in den nächsten Jahren durchaus ändern. In 2019
müsse neu kalkuliert werden, eine mögliche Nachveranlagung müsse vom Rat verantwortet
werden. Er erläutert ferner die haushaltsmäßigen Auswirkungen.
-8RM Dr. Nolten vertritt die Auffassung, dass Stimmenenthaltungen im Hauptausschuss und die
Vorlage eines Änderungsantrages am Tag der Ratssitzung kein guter Umgang sei. Die CDUFraktion werde sich diesbezüglich nicht an der Abstimmung beteiligen.
RM Braks teilt mit, dass der gemeinsame Antrag positiv gesehen werden sollte, es gehe zunächst
um die Bürger- und Bürgerinnen der Gemeinde Kreuzau.
Beschluss:
Die 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau
wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
9.
18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 16 Nichtmitwirkungen der CDUFraktion
Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 70/2016
RM Heidbüchel erläutert wiederum den gemeinsamen Antrag der Fraktionen. Die kalkulatorischen
Zinsen sollten rechtssicher auf 6,02 % gesenkt werden, dies bedingt eine marginale Veränderung
der Gebühr. Er bittet um Zusendung der Berechnungsgrundlagen im HSK-Zeitraum unter
Berücksichtigung der verschiedenen Kalkulationszinsen.
Herr Schmühl teilt mit, dass er hinsichtlich der Abwasserbeseitigung unter Bezugnahme auf den
vorliegenden Antrag eine Berechnung angestellt habe. Diesbezüglich ergebe sich eine
Verschlechterung des Haushaltes von 50.000 €/Jahr.
Er führt aus, dass an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dies zur Nachveranlagung im
nächsten kalkulatorischen Zeitraum kommen werde. Es müsse auch bedacht werden, dass 3 Mio.
€ im nächsten Kalkulationszeitraum durch die Investitionstätigkeit der letzten 3 Jahre und den
Investitionen in 2017 berücksichtigt werden müssen. Dies führt zu rund 45.000 € mehr an
Zinszahlungen pro Jahr.
RM Heidbüchel teilt mit, dass er nur mit dem vorhandenen Zahlenwerk gerechnet habe. Bis zur
nächsten Ratssitzung sei noch Zeit, nochmals hierüber zu sprechen. Aus seiner Sicht sei die
Zinssenkung aber unstrittig. Wenn das Zahlenwerk wie von Herr Schmühl begründbar sei, dann
könne auch ein Beschluss in der nächsten Ratssitzung am 06.12. gefasst werden. Er bittet um
Vorlage einer neuen Berechnung, dann werde auch eine eventuelle höhere Gebühr mitgetragen.
Es besteht die Einigkeit im Rat, dass der Beschlussvorschlag um folgenden Passus ergänzt
werden muss: „Der Ratsbeschluss vom 12.06. 2007 wird aufgehoben. Ab dem 01.01.2017 wird
zur Berechnung von kalkulatorischen Zinsen im Rahmen von Gebührenkalkulationen der jährlich
von der GPA NRW aktualisierte (für 2017: 6,02 %) Zinssatz zugrunde gelegt.“
Im Hinblick auf die vorangegangenen Diskussionsbeiträge sagt BM Eßer eine neue
Verwaltungsvorlage für die nächste Ratssitzung zu. Er schlägt vor, den Tagesordnungspunkt
diesbezüglich bis in die nächste Sitzungsrunde zu vertagen, hiermit sind die anwesenden
Ratsmitglieder einverstanden.
Beschluss:
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
vertagt
-910.
Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2019
hier: 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 71/2016
RM Dr. Steffens stellt fest, dass Biomüllsäcke nur wenig von der Verwaltung verkauft werden. Vor
einigen Jahren gab es Probleme mit illegaler Grünabfallentsorgung. Diesbezüglich fragt er an, ob
diese Problematik noch bestehe. Dies wird durch den Verwaltungsvertreter eindeutig verneint.
Beschluss:
Die 1. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig
Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum
Vorlage: 58/2016
RM Heidbüchel erläutert, dass der Sachverhalt gestern in seiner Fraktion intensiv besprochen
worden sei. Aus seiner Sicht sei eine U3- Betreuung nicht in jedem kleinen Ort erforderlich. Er
möchte Informationen von der Verwaltung erhalten, die eine Notwendigkeit der Maßnahme
darstellen. Er vertritt die Auffassung, dass diese Maßnahme im Zentralort Kreuzau realisiert
werden sollte. Dies sei grundsätzlich auch möglich im neuen Baugebiet in Kreuzau-Süd.
RM Hohn teilt hierzu mit, dass es ihres Erachtens fraglich sei, ob Kreuzau von dem bestehenden
Programm noch Geld erhalten könne. Grundsätzlich können Mittel erst nach Konzepterstellung
durch einen Architekten beantragt werden. Nach den Vorgaben müsse eine 35 %ige U3Betreuung gewährleistet sein. Im Planbereich E (Thum) liege die Quote nur bei 17 %. Insoweit sei
hier ohne Probleme eine Umsetzung möglich. Auch im Zentralort sei ein Bedarf gegeben, hier
liege die Quote bei 24 %.
BM Eßer erläutert, dass der Jugendhilfeausschuss des Kreises Düren grundsätzlich entscheide.
Diesbezüglich sei zunächst ein Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum, sowie die Errichtung
einer Großtagespflegestelle in Kreuzau vorgesehen. Mittelfristig sei auch in Kreuzau eine
Maßnahme möglich, da ein Bedarf erkennbar ist. Heute solle ein Grundsatzbeschluss gefasst
werden, damit überhaupt ein Förderantrag gestellt werden könne.
AM Dr. Nolten erläutert, dass die Planung des Kreises Düren feststehe. In der Vergangenheit sei
über die Jahre hinweg gut mit den Planzahlen des Kreises gearbeitet worden.
Er stellt fest, dass Kreuzau die zweitschlechteste Versorgung in der U3-Betreuung im Kreis Düren
habe. Das übliche Raumprogramm sei in der Kindertageseinrichtung in Thum nicht vorhanden, die
Thumer Kinder können aber auch nicht schlechter versorgt werden, als Kinder in anderen
Versorgungsbereichen. Die Versorgungsbereiche sind vor vielen Jahren an die
Grundschulbereiche angeglichen worden. Unabhängig von der Bedarfsfeststellung in Thum sei
auch ein Bedarf in Kreuzau gegeben. Auf Anfragen von RM Kern und RM Hohn teilt Herr Steg mit,
dass das Kreisjugendamt ausgesagt habe, dass Finanzmittel zur Errichtung einer 2-gruppigen
Einrichtung für Thum bereit stehen. Die Tageseinrichtung in Thum erreiche dann die heutigen
Standartanforderungen, dies sollte auch beachtet werden. Die Verwaltung gehe nicht von
Umbaukosten in Höhe von 400.000 € aus, die Summe werde geringer ausfallen.
RM Lennartz stellt fest, dass wenn keine Planung seitens der Gemeinde erfolge, auch keine
Gelder fließen werden. Der heutige Grundsatzbeschluss müsse gefasst werden, da dies die
erforderlichen Rahmenbedingungen darstelle, damit die Gemeinde überhaupt etwas erreichen
könne.
RM Kammer teilt mit, dass 30 Plätze in der Einrichtung in Thum genehmigt seien und 4 Kinder mit
Ausnahmegenehmigungen mehr versorgt werden. Letztlich gewinne die Gemeinde nur 6 Plätze,
insoweit vertritt er die Auffassung, dass alles versucht werden sollte, eine 2-gruppige Einrichtung
im Zentralort zu etablieren.
- 10 Herr Steg widerspricht dieser Aussage, da in Thum 10 Plätze dazu gewonnen würden, da die
Überhangplätze hiervon ausgenommen seien bzw. auch in Zukunft beantragt werden können.
RM Iven teilt mit, dass im Sozialausschuss die Angelegenheit bereits ausgiebig diskutiert worden
sei. Die Notwendigkeit der Erweiterung der Einrichtung in Thum werde gesehen, auf der anderen
Seite seien aber keine Gelder vorhanden. Er regt an, vom Kreis schriftlich eine Förderzusage zu
bekommen, auch die Höhe der prozentualen Förderung sollte vom Kreis verbindlich angegeben
werden. Mit einer diesbezüglichen Erweiterung des Beschlussvorschlages sind die Ratsmitglieder
einverstanden.
RM Lennartz erläutert ergänzend, dass der vorgesehene Ausbau der Einrichtung in Thum eine
nachhaltige Stärkung des Standortes darstelle. Dr. Nolten weist darauf hin, dass die Bedarfe in
der Planung des Kreises ausgewiesen seien. Nur in der Einrichtung Thum seien aber kurzfristig
Änderungen möglich. Er bringt in Erinnerung, dass die Nachfrage der Eltern jedes Mal die
vorhandene Planung überholt habe.
Beschluss:
1. Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses wird ein Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum
befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Architekten mit der Kostenermittlung zu
beauftragen und das Ergebnis vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Kreis Düren eine verlässliche Förderzusage einzufordern,
bevor ein Architekt eingeschaltet wird.
3 Unabhängig davon wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreisjugendamt Düren Gespräche
hinsichtlich einer zusätzlichen Einrichtung im Zentralort Kreuzau zu führen mit dem Ziel, auch
hier ein weiteres Angebot schaffen zu können, um eine Bedarfsdeckung zu erreichen.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes
Vorlage: 8/2015 2. Ergänzung
Beschluss:
Die heutige Nutzung der Außensportstätten ist kritisch zu überprüfen. Hierbei wird davon
ausgegangen, dass ein Standardabbau erfolgen muss.
Bei Vereinen, die nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen und bei Spielgemeinschaften muss eine
Anpassung an den heutigen Bedarf erfolgen.
Beratungsergebnis:
13.
einstimmig
Verwendung der Sportpauschale 2016;
Hier: Erneuerung der Kaltwasserleitungen im Sportheim Üdingen
Vorlage: 1/2016 1. Ergänzung
Beschluss:
Der Erneuerung der Kaltwasser- und Abflussleitungen im Sportheim Üdingen wird zugestimmt. Die
Maßnahme wird aus der Sportpauschale finanziert.
Beratungsergebnis:
einstimmig
- 11 14.
Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Thum
Vorlage: 51/2016
Beschluss:
Eine abschließende Entscheidung über die Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Thum
wird im Rahmen der Beratungen zum Außensportstättenbedarfsplan für die Gemeinde Kreuzau
getroffen.
Beratungsergebnis:
15.
einstimmig
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach
§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
BM Eßer erläutert, dass in der Ratssitzung am 29.06.2016 aufgrund der unterschiedlichen
Bewertungen der Sach- und Rechtslage keine abstimmungsreife Beschlussformulierung gefunden
werden konnte, und die Abstimmung letztlich vertagt wurde. Es gelten insoweit daher
grundsätzlich die vorliegenden mehrheitlich gefassten Beschlussvorschläge vom Hauptausschuss
vom 16.06.2016 über die in der heutigen Ratssitzung zu entscheiden wäre. Als Ergebnis des
interfraktionellen Gespräches vom 25.08.2016 sollte zunächst die städtebauliche Begründbarkeit
für eine Produktionskapazitätsbeschränkung in einem Sondergebiet fachgutachtlich geprüft
werden. Die Verwaltung wurde diesbezüglich gebeten, einen entsprechenden Beschlussvorschlag
auszuformulieren. BM Eßer teilt mit, dass die SPD-Fraktion mit heutigem Schreiben eine
Erweiterung des Beschlussvorschlages um Ziffer 1 gebeten habe. Ziffer 1 lautet gemäß Vorschlag
der SPD: „Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung eines Sondergebietes anstelle des
geplanten Industriegebietes wird gefolgt.“
RM Dr. Nolten stellt fest, dass im Protokoll des letzten interfraktionellen Gespräches
übereinstimmend die Auffassung vertreten worden war, zunächst nur einen Gutachter
einzuschalten. Nunmehr den Beschlussvorschlag erweitern zu wollen, und diesen Antrag erst am
Tag der Ratssitzung vorzulegen ist seines Erachtens unredlich.
BM Eßer stellt diesbezüglich fest, dass im Bebauungsplanverfahren über ein Sondergebiet
abgestimmt werden könne.
RM Kaptain teilt zum letzten interfraktionellen Gespräch mit, dass aus seiner Erinnerung Tenor
aus der Gesprächsrunde war, einen breit getragenen Konsens zu suchen. Aus diesem Grund
sollte der von der Verwaltung vorgeschlagene Weg gegangen werden. Ein Experte sollte die offen
stehenden Fragen beantworten, mit diesen Antworten solle weiter gearbeitet werden. Er bittet
darum, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.
Herr Schmühl teilt mit, die Aussagen in der Niederschrift zum IFG korrekt seinen. Es war
übereinstimmend die Meinung vertreten worden, Rechtsanwalt Dr. Oerder nochmals
einzuschalten.
RM Heidbüchel teilt abschließend mit, dass er mit dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der
Verwaltung einverstanden sei. Die Ausweisung eines Sondergebietes dürfe aber nicht aus den
Augen verloren werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt zu prüfen, wie die Festsetzung der Beschränkung der
Produktionskapazität von maximal 1000 to. Papier pro Tag in einem Sondergebiet gem. § 11
BauNVO rechtssicher städtebaulich begründbar ist. Die Prüfung soll soweit erforderlich dabei
notwendige gutachterliche Untersuchungen und juristische Beratung umfassen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
- 12 16.
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wiederherstellung einer
naturnahen Gewässerökologie sowie Verwirklichung einer naturnahen
Gewässerbewirtschaftung im Bereich „Dresbach“
Vorlage: 73/2016
RM Hohn stellt ihre politischen Anträge vor. Es gehe ihr insbesondere um ökologische Belange
und darum, 3 Betonkrampen und ein Holzverbau im Dresbach und Holzschwellen im
Stauwurzelbereich des Stausees zu entfernen. Dadurch werde erreicht, dass der Dresbach sich
wieder natürlich entwickeln könne. Desweiteren solle sich die Gemeinde mit dem WVER ins
Benehmen setzen um die Situation im Mündungsbereich des Dresbaches zu beseitigen.
BM Eßer erläutert, dass der Sachverhalt allen Ratsmitgliedern bereits im Februar 2016 zur
Kenntnis gegeben worden sei. Es könne nicht angehen, dass die Gemeinde jetzt aufgefordert
werde, hier tätig zu werden. Die Untere Wasserbehörde hat in 2014 festgestellt, dass im Rahmen
des ordnungsbehördlichen Verfahrens die Gemeinde Kreuzau die Aufgabe übernommen hat,
entsprechend der Ordnungsverfügung der Unteren Wasserbehörde- bestätigt durch den
zuständigen Verwaltungsrichter-, den oberen Teil der Uferbefestigung beseitigen zu lassen.
Auch die eingeschaltete Bezirksregierung Köln sieht nach Prüfung der Angelegenheit kein
Erfordernis, einzugreifen.
Durch RM Böcking wird angefragt, ob die obere Wasserbehörde eine Ortsbesichtigung
vorgenommen habe, dies kann von den Verwaltungsvertretern nicht beantwortet werden.
RM Kern merkt an, dass er am 01.07. bei der Sitzung des Regionalrates anwesend war. Die
Schriftstücke der Unteren und Oberen Wasserbehörden haben zur Sitzung des Regionalrates
vorgelegen. Die Obere Wasserbehörde habe nach Aktenlage ein Urteil gefällt. Im Regionalrat
wurde beschlossen, dass die Obere Wasserbehörde eine Ortsbesichtigung vornehmen werde.
Wenn diese stattgefunden hat, könne weiter diskutiert werden. Nach weiterer intensiver
Diskussion stellt BM Eßer fest, dass die Gemeinde alles Notwendige getan habe. Dies sei
schriftlich belegt.
Frau Hohn teilt mit, dass der Ortstermin mit der Oberen Wasserbehörde voraussichtlich im
November 2016 stattfinden werde.
RM Dr. Steffens vertritt die Auffassung, dass die Ordnungsverfügung des Kreises nicht vollständig
umgesetzt worden sei, was kein gutes Signal nach draußen ist. Auf Facebook werde
diesbezüglich seit längerer Zeit negativ hierüber diskutiert. BM Eßer widerspricht den Aussagen
und stellt fest, dass abschließend festzustellen ist, dass die Vorgehensweise vom
Verwaltungsgericht Aachen bestätigt wurde.
Herr Schmühl berichtet, dass zu keinem Zeitpunkt eine Ordnungsverfügung an die Gemeinde
Kreuzau gerichtet worden sei. Im abgeschlossenen Verfahren zur Streitschlichtung habe sich die
Gemeinde Kreuzau bereit erklärt, gewisse Einbauten zu entfernen, da nicht mehr bewiesen
werden konnte, wer die Einbauten vorgenommen habe. Eine beauftragte Firma habe die Arbeiten
durchgeführt. Die Untere Wasserbehörde des Kreises Düren habe die Arbeiten genehmigt. Der
Vorgang ist für die Gemeinde Kreuzau abgehandelt. Die noch vorhandenen Betonkrampen
wurden nicht von der Gemeinde Kreuzau eingebracht.
Auch im Stauseebereich habe die Gemeinde Kreuzau nichts veranlasst und sieht von daher auch
keine Veranlassung, hier tätig zu werden.
RM Hohn moniert, dass nicht verstanden worden sei, dass sie einen politischen Antrag mit dem
Ziel einer ökologischen Verbesserung gestellt habe. Sie bittet um getrennte Abstimmungen zu den
einzelnen Anträgen. Hiermit sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. Es wird folgender
Beschluss gefasst:
Beschluss:
1. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2016 auf Entfernung von
Fremdmaterialien am linken Ufer des Dresbaches, Grundstück 233/98, Grundstück Gemarkung
Obermaubach-Schlagstein, Flur 10 zur Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerökologie
wird infolge Unzuständigkeit der Gemeinde Kreuzau abgelehnt.
2. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2016 auf Entfernung jeglicher
Uferverbauung entlang des Dresbach-Ufers sowie im Mündungsbereich des Dresbaches,
Parzellen 406, 232/123 und 233/98, Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, zur
- 13 Verwirklichung einer naturnahen Gewässerwirtschaft wird infolge Unzuständigkeit der
Gemeinde Kreuzau abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Abstimmung zu Punkt 1: 19-Ja-Stimmen, 9-Nein-Stimmen,
7 Enthaltungen
Abstimmung zu Punkt 2: 19 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen,
9 Enthaltungen
17.
Anfragen
Durch RM Hohn wird angefragt wann das Zeichen an der Toilettentür vor dem Sitzungssaal
entfernt werde.
Herr Schmühl sagt eine kurzfristige Erledigung zu, sobald die in Auftrag gegebene Zwischentür
eingebaut sei.
B. Nichtöffentliche Sitzung