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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
221 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
13.10.16, 13:06
Aktualisiert
13.10.16, 13:06

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 05.10.2016 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar 4. Böcking, Paul 5. Braks, Egbert ab TOP 4 6. Breuer, Adolf 7. Büngeler, Johannes 8. Döring, Bettina 9. Eßer, Rainer 10. Fernando, Sebastian 11. Gilles, Josef 12. Gunkel, Dirk 13. Heidbüchel, Rolf 14. Heinrichs, Dirk 15. Hohn, Astrid 16. Hüttl, Detlef 17. Iven, Axel 18. Kammer, Jürgen 19. Kaptain, Johannes 20. Kern, Karl-Heinz 21. Kesseler, Marion 22. Kilian, Manfred 23. Lennartz, Ulrich 24. Lüttgen, Wolfgang 25. Macherey, Peter 26. Dr. Meurer, Erik 27. Dr. Nolten, Ralf 28. Schmidt, Stefan 29. Schmitz, Hermann-Josef 30. Schroeteler, Rolf 31. Dr. Steffens, Karl-Georg 32. Stoffels, Björn 33. Stoffels, Manfred 34. Tesch, Michael 35. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Steg 3. Herr Drewes-Janssen 4. Herr Stirnberg Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal -2Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 22:15 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. BM Eßer weist darauf hin, dass er beabsichtige, unter TOP 2.4 einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Herbeiführung eines Ratsbeschlusses zum Thema „Gute Schule 2020“ dem Rat zur Kenntnis zu geben und insoweit die Tagesordnung zu erweitern. Hiermit sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Optionserklärung nach dem Umsatzsteuergesetz 2.2 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2016 2.3 Erneute vorläufige Anordnung sowie Offenlage der Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia GmbH 2.4 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 4. Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017 Vorlage: 78/2016 5. 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Erneute städtebauliche Abwägung und erneuter Feststellungsbeschluss Vorlage: 39/2011 6. Ergänzung 6. 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung -37. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 2/2015 1. Ergänzung 8. Straßenreinigungsgebühren – Anteil Winterdienst – für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 69/2016 9. Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Gemeinde Kreuzau Vorlage: 70/2016 10. Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2019 hier: 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 71/2016 11. Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum Vorlage: 58/2016 12. Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes Vorlage: 8/2015 2. Ergänzung 13. Verwendung der Sportpauschale 2016; Hier: Erneuerung der Kaltwasserleitungen im Sportheim Üdingen Vorlage: 1/2016 1. Ergänzung 14. Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Thum Vorlage: 51/2016 15. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung 16. Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerökologie sowie Verwirklichung einer naturnahen Gewässerbewirtschaftung im Bereich „Dresbach“ Vorlage: 73/2016 17. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 18. Mitteilungen 18.1 Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Boich -418.2 Widerspruchsverfahren in einer Grunderwerbssteuerangelegenheit endgültig abgeschlossen 18.3 Durchführung von Bestattungen durch ein neues Vertragsunternehmen und Änderung der Arbeitsabläufe 19. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 20. Zustimmung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages Vorlage: 76/2016 21. Anfragen -5A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr M. aus Kreuzau fragt zum aktuellen Sachstand zur geplanten Errichtung einer Biogasanlage in Obermaubach an. Herr Schmühl erläutert, dass über den Antrag bis heute noch nicht seitens des Kreises Düren entschieden worden sei. 2. Mitteilungen 2.1 Optionserklärung nach dem Umsatzsteuergesetz BM Eßer erläutert, dass in der Dezember-Ratssitzung ein Beschluss seitens des Rates gefasst werden sollte. Eine diesbezügliche Verwaltungsvorlage werde erarbeitet. Die Mitteilung wird von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen. 2.2 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2016 Durch die Verwaltungsvertreter werden die wesentlichen ergebniswirksamen Veränderungen im Haushalt 2016 eingehend erläutert. Herr Schmühl teilt mit, dass am heutigen Tage ein Bescheid über die Abrechnung des interkommunalen Gewerbegebietes Düren/Kreuzau von der Stadt Düren für das Jahr 2015 eingegangen sei. Erfreulicherweise ergebe sich eine Verbesserung in Höhe von 38.000 €. Die Mitteilung wird ebenfalls von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen. 2.3 Erneute vorläufige Anordnung sowie Offenlage der Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia GmbH BM Eßer erläutert, dass die Bezirksregierung in Köln die vorläufige Anordnung um ein Jahr verlängert habe. Es erfolge nun seitens der Bezirksregierung Köln die Beteiligung der Öffentlichkeit. Auch diese Mitteilung wird von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen. 2.4 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020" Mit Schreiben vom 04.10.2016 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf Erstellung eines Konzeptes zum Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“. Der Antrag wird von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen und in die Fachberatung gegeben. Diesbezüglich wird durch RM Heidbüchel angefragt, warum dieser Weg gegangen werde. Er habe in Erfahrung bringen können, dass bei der Stadt Linnich bereits im August 2016 über die Thematik im Schulausschuss beraten worden sei. BM Eßer erläutert, dass von der Landesregierung vor einigen Monaten angekündigt worden ist, ein Förderprogramm aufzustellen, die Rahmenbedingungen waren jedoch bis vergangene Woche nicht bekannt. Am 30.09. wurde von der Landesregierung eine Presserklärung veröffentlicht und die Rahmenbedingungen erläutert. Er stellt fest, dass die Verwaltung hinsichtlich der Sanierungsmaßnahmen an den gemeindlichen Schulen stets am Ball bleibe. Erst seit letzter Woche stehe fest, dass ein Schwerpunkt des Förderprogrammes in der Digitalisierung der Schulen bestehe. BM Eßer bestätigt, dass es nicht eines politischen Antrages bedürfe, damit die Verwaltung handele. Die inhaltliche Ausgestaltung der Angelegenheit sollte in Zusammenarbeit mit den Schulen erfolgen. Er teilt weiterhin mit, dass ein Leitfaden der KFW-Bank aufgelegt werden soll. Dies ist ihm soweit wichtig, um die Rahmenbedingungen der Kreditgewährung zu kennen. RM Dr. Nolten stellt fest, dass nur der äußere Wirkungskreis in der Zuständigkeit der Gemeinde -6liege. Hektik sei in dieser Angelegenheit nicht angebracht. Wie in der Vergangenheit werde bei der Initiierung eines Landesprogrammes immer eine Vorlage der Verwaltung an den Rat erfolgen. Eigene politische Anträge der Fraktionen hierzu sollten seines Erachtens nicht gestellt werden. Zum Verfahren teilt Herr Schmühl mit, dass kein Zeitdruck bestehe. Der Schulausschuss tage in ca. 4 Wochen, vorher müsse mit den einzelnen Schulleitern gesprochen werden. Er weist darauf hin, dass im Haushalt 2017 diesbezüglich Änderungen einschließlich einer Kreditermächtigung vorzunehmen sind. Mit der Verweisung in den Fachausschuss sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen. 4. Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017 Vorlage: 78/2016 BM Eßer stellt die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes 2017 im Rahmen einer Powerpoint-Präsentation vor. Er geht auf den zeitlichen Ablauf der Haushaltsplanberatungen ein und bittet alle Fraktionen, ihre Änderungswünsche zum Haushalt 2017 bis spätestens zum 22.11.2016 vorzulegen, damit ein entsprechender Ratsbeschluss zum Haushalt 2017 in der Sitzung des Rates am 06.12.2016 gefasst werden könne. Die Haushaltsrede des Bürgermeisters sowie die gezeigte PowerPoint-Präsentation sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017 ist unter: Kreuzau.de/Bürgerservice/Satzungen und Richtlinien und im iRICH-Client unter Dokumente abrufbar. Beschluss: Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen. Beratungsergebnis: 5. einstimmig 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Erneute städtebauliche Abwägung und erneuter Feststellungsbeschluss Vorlage: 39/2011 6. Ergänzung Beschluss: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1), der Offenlage gem. § 3 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 3. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung -76. 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung Beschluss: 1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen. Beratungsergebnis: 7. 30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 2/2015 1. Ergänzung Beschluss: 1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen. Beratungsergebnis: 8. 30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen,1 Enthaltung Straßenreinigungsgebühren – Anteil Winterdienst – für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 69/2016 BM Eßer erläutert, dass seit heute ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 04.10.2016 auf Änderung der vorgeschlagenen Gebührensätze der Straßenreinigungsgebühren -Anteil-Winterdienst- und Änderung der Entwässerungssatzung vorliege. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. RM Heidbüchel erläutert den gemeinsamen Antrag der Fraktionen ausführlich. Es wird vorgeschlagen, die Gebühren nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen auf 1,15 €, sondern auf 1,06 € festzusetzen. Dies sei durch Kürzung der Kosten für Fremdfirmen von 15.000,-- € möglich. Herr Schmühl stellt fest, dass insbesondere die Winterdienstgebühren schwierig zu kalkulieren seien. In den 3 vergangenen Jahren waren jeweils milde Winter zu verzeichnen, dies könne sich in den nächsten Jahren durchaus ändern. In 2019 müsse neu kalkuliert werden, eine mögliche Nachveranlagung müsse vom Rat verantwortet werden. Er erläutert ferner die haushaltsmäßigen Auswirkungen. -8RM Dr. Nolten vertritt die Auffassung, dass Stimmenenthaltungen im Hauptausschuss und die Vorlage eines Änderungsantrages am Tag der Ratssitzung kein guter Umgang sei. Die CDUFraktion werde sich diesbezüglich nicht an der Abstimmung beteiligen. RM Braks teilt mit, dass der gemeinsame Antrag positiv gesehen werden sollte, es gehe zunächst um die Bürger- und Bürgerinnen der Gemeinde Kreuzau. Beschluss: Die 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 9. 18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 16 Nichtmitwirkungen der CDUFraktion Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Gemeinde Kreuzau Vorlage: 70/2016 RM Heidbüchel erläutert wiederum den gemeinsamen Antrag der Fraktionen. Die kalkulatorischen Zinsen sollten rechtssicher auf 6,02 % gesenkt werden, dies bedingt eine marginale Veränderung der Gebühr. Er bittet um Zusendung der Berechnungsgrundlagen im HSK-Zeitraum unter Berücksichtigung der verschiedenen Kalkulationszinsen. Herr Schmühl teilt mit, dass er hinsichtlich der Abwasserbeseitigung unter Bezugnahme auf den vorliegenden Antrag eine Berechnung angestellt habe. Diesbezüglich ergebe sich eine Verschlechterung des Haushaltes von 50.000 €/Jahr. Er führt aus, dass an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dies zur Nachveranlagung im nächsten kalkulatorischen Zeitraum kommen werde. Es müsse auch bedacht werden, dass 3 Mio. € im nächsten Kalkulationszeitraum durch die Investitionstätigkeit der letzten 3 Jahre und den Investitionen in 2017 berücksichtigt werden müssen. Dies führt zu rund 45.000 € mehr an Zinszahlungen pro Jahr. RM Heidbüchel teilt mit, dass er nur mit dem vorhandenen Zahlenwerk gerechnet habe. Bis zur nächsten Ratssitzung sei noch Zeit, nochmals hierüber zu sprechen. Aus seiner Sicht sei die Zinssenkung aber unstrittig. Wenn das Zahlenwerk wie von Herr Schmühl begründbar sei, dann könne auch ein Beschluss in der nächsten Ratssitzung am 06.12. gefasst werden. Er bittet um Vorlage einer neuen Berechnung, dann werde auch eine eventuelle höhere Gebühr mitgetragen. Es besteht die Einigkeit im Rat, dass der Beschlussvorschlag um folgenden Passus ergänzt werden muss: „Der Ratsbeschluss vom 12.06. 2007 wird aufgehoben. Ab dem 01.01.2017 wird zur Berechnung von kalkulatorischen Zinsen im Rahmen von Gebührenkalkulationen der jährlich von der GPA NRW aktualisierte (für 2017: 6,02 %) Zinssatz zugrunde gelegt.“ Im Hinblick auf die vorangegangenen Diskussionsbeiträge sagt BM Eßer eine neue Verwaltungsvorlage für die nächste Ratssitzung zu. Er schlägt vor, den Tagesordnungspunkt diesbezüglich bis in die nächste Sitzungsrunde zu vertagen, hiermit sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. Beschluss: Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: vertagt -910. Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2019 hier: 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 71/2016 RM Dr. Steffens stellt fest, dass Biomüllsäcke nur wenig von der Verwaltung verkauft werden. Vor einigen Jahren gab es Probleme mit illegaler Grünabfallentsorgung. Diesbezüglich fragt er an, ob diese Problematik noch bestehe. Dies wird durch den Verwaltungsvertreter eindeutig verneint. Beschluss: Die 1. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Beratungsergebnis: 11. einstimmig Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum Vorlage: 58/2016 RM Heidbüchel erläutert, dass der Sachverhalt gestern in seiner Fraktion intensiv besprochen worden sei. Aus seiner Sicht sei eine U3- Betreuung nicht in jedem kleinen Ort erforderlich. Er möchte Informationen von der Verwaltung erhalten, die eine Notwendigkeit der Maßnahme darstellen. Er vertritt die Auffassung, dass diese Maßnahme im Zentralort Kreuzau realisiert werden sollte. Dies sei grundsätzlich auch möglich im neuen Baugebiet in Kreuzau-Süd. RM Hohn teilt hierzu mit, dass es ihres Erachtens fraglich sei, ob Kreuzau von dem bestehenden Programm noch Geld erhalten könne. Grundsätzlich können Mittel erst nach Konzepterstellung durch einen Architekten beantragt werden. Nach den Vorgaben müsse eine 35 %ige U3Betreuung gewährleistet sein. Im Planbereich E (Thum) liege die Quote nur bei 17 %. Insoweit sei hier ohne Probleme eine Umsetzung möglich. Auch im Zentralort sei ein Bedarf gegeben, hier liege die Quote bei 24 %. BM Eßer erläutert, dass der Jugendhilfeausschuss des Kreises Düren grundsätzlich entscheide. Diesbezüglich sei zunächst ein Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum, sowie die Errichtung einer Großtagespflegestelle in Kreuzau vorgesehen. Mittelfristig sei auch in Kreuzau eine Maßnahme möglich, da ein Bedarf erkennbar ist. Heute solle ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit überhaupt ein Förderantrag gestellt werden könne. AM Dr. Nolten erläutert, dass die Planung des Kreises Düren feststehe. In der Vergangenheit sei über die Jahre hinweg gut mit den Planzahlen des Kreises gearbeitet worden. Er stellt fest, dass Kreuzau die zweitschlechteste Versorgung in der U3-Betreuung im Kreis Düren habe. Das übliche Raumprogramm sei in der Kindertageseinrichtung in Thum nicht vorhanden, die Thumer Kinder können aber auch nicht schlechter versorgt werden, als Kinder in anderen Versorgungsbereichen. Die Versorgungsbereiche sind vor vielen Jahren an die Grundschulbereiche angeglichen worden. Unabhängig von der Bedarfsfeststellung in Thum sei auch ein Bedarf in Kreuzau gegeben. Auf Anfragen von RM Kern und RM Hohn teilt Herr Steg mit, dass das Kreisjugendamt ausgesagt habe, dass Finanzmittel zur Errichtung einer 2-gruppigen Einrichtung für Thum bereit stehen. Die Tageseinrichtung in Thum erreiche dann die heutigen Standartanforderungen, dies sollte auch beachtet werden. Die Verwaltung gehe nicht von Umbaukosten in Höhe von 400.000 € aus, die Summe werde geringer ausfallen. RM Lennartz stellt fest, dass wenn keine Planung seitens der Gemeinde erfolge, auch keine Gelder fließen werden. Der heutige Grundsatzbeschluss müsse gefasst werden, da dies die erforderlichen Rahmenbedingungen darstelle, damit die Gemeinde überhaupt etwas erreichen könne. RM Kammer teilt mit, dass 30 Plätze in der Einrichtung in Thum genehmigt seien und 4 Kinder mit Ausnahmegenehmigungen mehr versorgt werden. Letztlich gewinne die Gemeinde nur 6 Plätze, insoweit vertritt er die Auffassung, dass alles versucht werden sollte, eine 2-gruppige Einrichtung im Zentralort zu etablieren. - 10 Herr Steg widerspricht dieser Aussage, da in Thum 10 Plätze dazu gewonnen würden, da die Überhangplätze hiervon ausgenommen seien bzw. auch in Zukunft beantragt werden können. RM Iven teilt mit, dass im Sozialausschuss die Angelegenheit bereits ausgiebig diskutiert worden sei. Die Notwendigkeit der Erweiterung der Einrichtung in Thum werde gesehen, auf der anderen Seite seien aber keine Gelder vorhanden. Er regt an, vom Kreis schriftlich eine Förderzusage zu bekommen, auch die Höhe der prozentualen Förderung sollte vom Kreis verbindlich angegeben werden. Mit einer diesbezüglichen Erweiterung des Beschlussvorschlages sind die Ratsmitglieder einverstanden. RM Lennartz erläutert ergänzend, dass der vorgesehene Ausbau der Einrichtung in Thum eine nachhaltige Stärkung des Standortes darstelle. Dr. Nolten weist darauf hin, dass die Bedarfe in der Planung des Kreises ausgewiesen seien. Nur in der Einrichtung Thum seien aber kurzfristig Änderungen möglich. Er bringt in Erinnerung, dass die Nachfrage der Eltern jedes Mal die vorhandene Planung überholt habe. Beschluss: 1. Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses wird ein Ausbau der Kindertageseinrichtung in Thum befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Architekten mit der Kostenermittlung zu beauftragen und das Ergebnis vorzulegen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Kreis Düren eine verlässliche Förderzusage einzufordern, bevor ein Architekt eingeschaltet wird. 3 Unabhängig davon wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreisjugendamt Düren Gespräche hinsichtlich einer zusätzlichen Einrichtung im Zentralort Kreuzau zu führen mit dem Ziel, auch hier ein weiteres Angebot schaffen zu können, um eine Bedarfsdeckung zu erreichen. Beratungsergebnis: 12. einstimmig Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes Vorlage: 8/2015 2. Ergänzung Beschluss: Die heutige Nutzung der Außensportstätten ist kritisch zu überprüfen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass ein Standardabbau erfolgen muss. Bei Vereinen, die nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen und bei Spielgemeinschaften muss eine Anpassung an den heutigen Bedarf erfolgen. Beratungsergebnis: 13. einstimmig Verwendung der Sportpauschale 2016; Hier: Erneuerung der Kaltwasserleitungen im Sportheim Üdingen Vorlage: 1/2016 1. Ergänzung Beschluss: Der Erneuerung der Kaltwasser- und Abflussleitungen im Sportheim Üdingen wird zugestimmt. Die Maßnahme wird aus der Sportpauschale finanziert. Beratungsergebnis: einstimmig - 11 14. Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Thum Vorlage: 51/2016 Beschluss: Eine abschließende Entscheidung über die Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Thum wird im Rahmen der Beratungen zum Außensportstättenbedarfsplan für die Gemeinde Kreuzau getroffen. Beratungsergebnis: 15. einstimmig Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung BM Eßer erläutert, dass in der Ratssitzung am 29.06.2016 aufgrund der unterschiedlichen Bewertungen der Sach- und Rechtslage keine abstimmungsreife Beschlussformulierung gefunden werden konnte, und die Abstimmung letztlich vertagt wurde. Es gelten insoweit daher grundsätzlich die vorliegenden mehrheitlich gefassten Beschlussvorschläge vom Hauptausschuss vom 16.06.2016 über die in der heutigen Ratssitzung zu entscheiden wäre. Als Ergebnis des interfraktionellen Gespräches vom 25.08.2016 sollte zunächst die städtebauliche Begründbarkeit für eine Produktionskapazitätsbeschränkung in einem Sondergebiet fachgutachtlich geprüft werden. Die Verwaltung wurde diesbezüglich gebeten, einen entsprechenden Beschlussvorschlag auszuformulieren. BM Eßer teilt mit, dass die SPD-Fraktion mit heutigem Schreiben eine Erweiterung des Beschlussvorschlages um Ziffer 1 gebeten habe. Ziffer 1 lautet gemäß Vorschlag der SPD: „Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung eines Sondergebietes anstelle des geplanten Industriegebietes wird gefolgt.“ RM Dr. Nolten stellt fest, dass im Protokoll des letzten interfraktionellen Gespräches übereinstimmend die Auffassung vertreten worden war, zunächst nur einen Gutachter einzuschalten. Nunmehr den Beschlussvorschlag erweitern zu wollen, und diesen Antrag erst am Tag der Ratssitzung vorzulegen ist seines Erachtens unredlich. BM Eßer stellt diesbezüglich fest, dass im Bebauungsplanverfahren über ein Sondergebiet abgestimmt werden könne. RM Kaptain teilt zum letzten interfraktionellen Gespräch mit, dass aus seiner Erinnerung Tenor aus der Gesprächsrunde war, einen breit getragenen Konsens zu suchen. Aus diesem Grund sollte der von der Verwaltung vorgeschlagene Weg gegangen werden. Ein Experte sollte die offen stehenden Fragen beantworten, mit diesen Antworten solle weiter gearbeitet werden. Er bittet darum, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen. Herr Schmühl teilt mit, die Aussagen in der Niederschrift zum IFG korrekt seinen. Es war übereinstimmend die Meinung vertreten worden, Rechtsanwalt Dr. Oerder nochmals einzuschalten. RM Heidbüchel teilt abschließend mit, dass er mit dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung einverstanden sei. Die Ausweisung eines Sondergebietes dürfe aber nicht aus den Augen verloren werden. Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt zu prüfen, wie die Festsetzung der Beschränkung der Produktionskapazität von maximal 1000 to. Papier pro Tag in einem Sondergebiet gem. § 11 BauNVO rechtssicher städtebaulich begründbar ist. Die Prüfung soll soweit erforderlich dabei notwendige gutachterliche Untersuchungen und juristische Beratung umfassen. Beratungsergebnis: einstimmig - 12 16. Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerökologie sowie Verwirklichung einer naturnahen Gewässerbewirtschaftung im Bereich „Dresbach“ Vorlage: 73/2016 RM Hohn stellt ihre politischen Anträge vor. Es gehe ihr insbesondere um ökologische Belange und darum, 3 Betonkrampen und ein Holzverbau im Dresbach und Holzschwellen im Stauwurzelbereich des Stausees zu entfernen. Dadurch werde erreicht, dass der Dresbach sich wieder natürlich entwickeln könne. Desweiteren solle sich die Gemeinde mit dem WVER ins Benehmen setzen um die Situation im Mündungsbereich des Dresbaches zu beseitigen. BM Eßer erläutert, dass der Sachverhalt allen Ratsmitgliedern bereits im Februar 2016 zur Kenntnis gegeben worden sei. Es könne nicht angehen, dass die Gemeinde jetzt aufgefordert werde, hier tätig zu werden. Die Untere Wasserbehörde hat in 2014 festgestellt, dass im Rahmen des ordnungsbehördlichen Verfahrens die Gemeinde Kreuzau die Aufgabe übernommen hat, entsprechend der Ordnungsverfügung der Unteren Wasserbehörde- bestätigt durch den zuständigen Verwaltungsrichter-, den oberen Teil der Uferbefestigung beseitigen zu lassen. Auch die eingeschaltete Bezirksregierung Köln sieht nach Prüfung der Angelegenheit kein Erfordernis, einzugreifen. Durch RM Böcking wird angefragt, ob die obere Wasserbehörde eine Ortsbesichtigung vorgenommen habe, dies kann von den Verwaltungsvertretern nicht beantwortet werden. RM Kern merkt an, dass er am 01.07. bei der Sitzung des Regionalrates anwesend war. Die Schriftstücke der Unteren und Oberen Wasserbehörden haben zur Sitzung des Regionalrates vorgelegen. Die Obere Wasserbehörde habe nach Aktenlage ein Urteil gefällt. Im Regionalrat wurde beschlossen, dass die Obere Wasserbehörde eine Ortsbesichtigung vornehmen werde. Wenn diese stattgefunden hat, könne weiter diskutiert werden. Nach weiterer intensiver Diskussion stellt BM Eßer fest, dass die Gemeinde alles Notwendige getan habe. Dies sei schriftlich belegt. Frau Hohn teilt mit, dass der Ortstermin mit der Oberen Wasserbehörde voraussichtlich im November 2016 stattfinden werde. RM Dr. Steffens vertritt die Auffassung, dass die Ordnungsverfügung des Kreises nicht vollständig umgesetzt worden sei, was kein gutes Signal nach draußen ist. Auf Facebook werde diesbezüglich seit längerer Zeit negativ hierüber diskutiert. BM Eßer widerspricht den Aussagen und stellt fest, dass abschließend festzustellen ist, dass die Vorgehensweise vom Verwaltungsgericht Aachen bestätigt wurde. Herr Schmühl berichtet, dass zu keinem Zeitpunkt eine Ordnungsverfügung an die Gemeinde Kreuzau gerichtet worden sei. Im abgeschlossenen Verfahren zur Streitschlichtung habe sich die Gemeinde Kreuzau bereit erklärt, gewisse Einbauten zu entfernen, da nicht mehr bewiesen werden konnte, wer die Einbauten vorgenommen habe. Eine beauftragte Firma habe die Arbeiten durchgeführt. Die Untere Wasserbehörde des Kreises Düren habe die Arbeiten genehmigt. Der Vorgang ist für die Gemeinde Kreuzau abgehandelt. Die noch vorhandenen Betonkrampen wurden nicht von der Gemeinde Kreuzau eingebracht. Auch im Stauseebereich habe die Gemeinde Kreuzau nichts veranlasst und sieht von daher auch keine Veranlassung, hier tätig zu werden. RM Hohn moniert, dass nicht verstanden worden sei, dass sie einen politischen Antrag mit dem Ziel einer ökologischen Verbesserung gestellt habe. Sie bittet um getrennte Abstimmungen zu den einzelnen Anträgen. Hiermit sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: 1. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2016 auf Entfernung von Fremdmaterialien am linken Ufer des Dresbaches, Grundstück 233/98, Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10 zur Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerökologie wird infolge Unzuständigkeit der Gemeinde Kreuzau abgelehnt. 2. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2016 auf Entfernung jeglicher Uferverbauung entlang des Dresbach-Ufers sowie im Mündungsbereich des Dresbaches, Parzellen 406, 232/123 und 233/98, Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, zur - 13 Verwirklichung einer naturnahen Gewässerwirtschaft wird infolge Unzuständigkeit der Gemeinde Kreuzau abgelehnt. Beratungsergebnis: Abstimmung zu Punkt 1: 19-Ja-Stimmen, 9-Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen Abstimmung zu Punkt 2: 19 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen 17. Anfragen Durch RM Hohn wird angefragt wann das Zeichen an der Toilettentür vor dem Sitzungssaal entfernt werde. Herr Schmühl sagt eine kurzfristige Erledigung zu, sobald die in Auftrag gegebene Zwischentür eingebaut sei. B. Nichtöffentliche Sitzung