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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
64 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
13.10.16, 13:06
Aktualisiert
13.10.16, 13:06
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 05.10.2016 TOP Betreff 15. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt zu prüfen, wie die Festsetzung der Beschränkung der Produktionskapazität von maximal 1000 to. Papier pro Tag in einem Sondergebiet gem. § 11 BauNVO rechtssicher städtebaulich begründbar ist. Die Prüfung soll soweit erforderlich dabei notwendige gutachterliche Untersuchungen und juristische Beratung umfassen. Beratungsergebnis: einstimmig