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Beschlusstext (34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
65 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
13.10.16, 13:06
Aktualisiert
13.10.16, 13:06
Beschlusstext (34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: 
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

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BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 05.10.2016 TOP Betreff 6. 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung Beschluss: 1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen. Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung