Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Infotext (Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
13.10.16, 13:06
Aktualisiert
13.10.16, 13:06
Infotext (Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020")

öffnen download melden Dateigröße: 69 kB

Inhalt der Datei

MITTEILUNG aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 05.10.2016 2.4 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020" Mit Schreiben vom 04.10.2016 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf Erstellung eines Konzeptes zum Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“. Der Antrag wird von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen und in die Fachberatung gegeben. Diesbezüglich wird durch RM Heidbüchel angefragt, warum dieser Weg gegangen werde. Er habe in Erfahrung bringen können, dass bei der Stadt Linnich bereits im August 2016 über die Thematik im Schulausschuss beraten worden sei. BM Eßer erläutert, dass von der Landesregierung vor einigen Monaten angekündigt worden ist, ein Förderprogramm aufzustellen, die Rahmenbedingungen waren jedoch bis vergangene Woche nicht bekannt. Am 30.09. wurde von der Landesregierung eine Presserklärung veröffentlicht und die Rahmenbedingungen erläutert. Er stellt fest, dass die Verwaltung hinsichtlich der Sanierungsmaßnahmen an den gemeindlichen Schulen stets am Ball bleibe. Erst seit letzter Woche stehe fest, dass ein Schwerpunkt des Förderprogrammes in der Digitalisierung der Schulen bestehe. BM Eßer bestätigt, dass es nicht eines politischen Antrages bedürfe, damit die Verwaltung handele. Die inhaltliche Ausgestaltung der Angelegenheit sollte in Zusammenarbeit mit den Schulen erfolgen. Er teilt weiterhin mit, dass ein Leitfaden der KFW-Bank aufgelegt werden soll. Dies ist ihm soweit wichtig, um die Rahmenbedingungen der Kreditgewährung zu kennen. RM Dr. Nolten stellt fest, dass nur der äußere Wirkungskreis in der Zuständigkeit der Gemeinde liege. Hektik sei in dieser Angelegenheit nicht angebracht. Wie in der Vergangenheit werde bei der Initiierung eines Landesprogrammes immer eine Vorlage der Verwaltung an den Rat erfolgen. Eigene politische Anträge der Fraktionen hierzu sollten seines Erachtens nicht gestellt werden. Zum Verfahren teilt Herr Schmühl mit, dass kein Zeitdruck bestehe. Der Schulausschuss tage in ca. 4 Wochen, vorher müsse mit den einzelnen Schulleitern gesprochen werden. Er weist darauf hin, dass im Haushalt 2017 diesbezüglich Änderungen einschließlich einer Kreditermächtigung vorzunehmen sind. Mit der Verweisung in den Fachausschuss sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden.