Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
13.10.16, 13:06
Aktualisiert
13.10.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTEILUNG
aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 05.10.2016
2.4
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule
2020"
Mit Schreiben vom 04.10.2016 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf
Erstellung eines Konzeptes zum Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“. Der Antrag wird
von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen und in die Fachberatung gegeben.
Diesbezüglich wird durch RM Heidbüchel angefragt, warum dieser Weg gegangen werde. Er
habe in Erfahrung bringen können, dass bei der Stadt Linnich bereits im August 2016 über die
Thematik im Schulausschuss beraten worden sei.
BM Eßer erläutert, dass von der Landesregierung vor einigen Monaten angekündigt worden ist,
ein Förderprogramm aufzustellen, die Rahmenbedingungen waren jedoch bis vergangene
Woche nicht bekannt. Am 30.09. wurde von der Landesregierung eine Presserklärung
veröffentlicht und die Rahmenbedingungen erläutert. Er stellt fest, dass die Verwaltung
hinsichtlich der Sanierungsmaßnahmen an den gemeindlichen Schulen stets am Ball bleibe.
Erst seit letzter Woche stehe fest, dass ein Schwerpunkt des Förderprogrammes in der
Digitalisierung der Schulen bestehe. BM Eßer bestätigt, dass es nicht eines politischen
Antrages bedürfe, damit die Verwaltung handele. Die inhaltliche Ausgestaltung der
Angelegenheit sollte in Zusammenarbeit mit den Schulen erfolgen. Er teilt weiterhin mit, dass
ein Leitfaden der KFW-Bank aufgelegt werden soll. Dies ist ihm soweit wichtig, um die
Rahmenbedingungen der Kreditgewährung zu kennen.
RM Dr. Nolten stellt fest, dass nur der äußere Wirkungskreis in der Zuständigkeit der
Gemeinde liege. Hektik sei in dieser Angelegenheit nicht angebracht. Wie in der Vergangenheit
werde bei der Initiierung eines Landesprogrammes immer eine Vorlage der Verwaltung an den
Rat erfolgen. Eigene politische Anträge der Fraktionen hierzu sollten seines Erachtens nicht
gestellt werden.
Zum Verfahren teilt Herr Schmühl mit, dass kein Zeitdruck bestehe. Der Schulausschuss tage
in ca. 4 Wochen, vorher müsse mit den einzelnen Schulleitern gesprochen werden. Er weist
darauf hin, dass im Haushalt 2017 diesbezüglich Änderungen einschließlich einer
Kreditermächtigung vorzunehmen sind.
Mit der Verweisung in den Fachausschuss sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden.