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Beschlusstext (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Erneute städtebauliche Abwägung und erneuter Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,7 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
13.10.16, 13:06
Aktualisiert
13.10.16, 13:06
Beschlusstext (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Erneute städtebauliche Abwägung und erneuter Feststellungsbeschluss)

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BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 05.10.2016 TOP Betreff 5. 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Erneute städtebauliche Abwägung und erneuter Feststellungsbeschluss Vorlage: 39/2011 6. Ergänzung Beschluss: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1), der Offenlage gem. § 3 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 3. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung