Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
08.03.12, 04:08
Aktualisiert
08.03.12, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 259/2012
07.03.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
07.03.2012
Kreisausschuss
28.03.2012
Sanierung der Brückenbauwerke K 41 Ahrbrücke, K 41 Freilingen und K 69 Schafbachbrücke
hier: Zustimmung zur Auftragsvergabe an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter nach vorheriger Ausschreibung
Sachbearbeiter/in: Herr Weber
Tel.: 15-230
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 54201
Zeile: 13
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Schneider
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag für die Sanierung der Brückenbauwerke K 41 Ahrbrücke,
K 41 Freilingen und K 69 Schafbachbrücke nach vorheriger Ausschreibung an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
-2Begründung:
Die Brückenbauwerke K 41.1 Ahrbrücke Reetzer Mühle, K 41.2 Brücke über einen Wirtschaftsweg bei
Freilingen und die K 69 Schafbachbrücke bei Ripsdorfer Mühle zeigen diverse Schadstellen teilweise
mit dringendem Handlungsbedarf auf, die zur Erhaltung der Bauwerke und zur Sicherstellung der
Verkehrssicherheit einer Sanierung unterzogen werden müssen.
Bei der Ahrbrücke Reetzer Mühle handelt es sich um eine Betonkonstruktion mit Natursteinverblendungen an den Flügelmauern, bei der Brücke über den Wirtschaftsweg bei Freilingen um eine reine
Betonkonstruktion und bei der Schafbachbrücke bei Ripsdorfer Mühle um eine Natursteinkonstruktion.
Als Grundlage für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses wurden die Brückenbauwerke einer
betontechnologischen Untersuchung bzw. einer Bauwerksuntersuchung durch das Sachverständigen- und Prüfbüro Finette und Schönborn, Köln unterzogen.
Für die Sanierungsarbeiten sind an den Bauteilen Kappe, Widerlager und Flügelwänden folgende
Maßnahmen erforderlich:
Betoninstandsetzung
Bewehrungsinstandsetzung und Korrosionsbehandlung
Rißsanierungen
Oberflächenschutzsysteme aufbringen
Erneuerung der Bauwerksfugen
Mauerwerksarbeiten
Ausräumen und Verfugung Bruchsteinmauerwerk
Die Bauwerke befinden sich im Abstand von ca. 5 km voneinander und erfordern weitgehend vergleichbare Sanierungsarbeiten. Somit wurden die Sanierungsarbeiten aller 3 Brücken in einem Leistungsverzeichnis erfasst. Die Vergabe an einen Unternehmer ist hier aufgrund der Synergieeffekte
wirtschaftlich.
Die betontechnischen Sanierungsarbeiten benötigen Außen- und Bauwerkstemperarturen von mind.
+5°C und unterliegen daher bestimmten jahreszeitlichen Einschränkungen. Zu einer wirtschaftlichen
Durchführung gehört die Realisierung der Gesamtmaßnahme im Jahr 2012.
Als Bauzeit wird ein Zeitraum von ca. 12 Wochen pro Brücke angesetzt, verkürzbar durch Nutzung
von Synergien und paralleler Ausführung. Ausgehend von einer Gesamtbauzeit von 7 Monaten ist es
daher erforderlich die Baumaßnahme im März 2012 zu veröffentlichen und im April 2012 zu beginnen.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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