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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
331 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.03.17, 13:06
Aktualisiert
03.03.17, 13:06

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 21.02.2017 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Balen, Yvonne 4. Berens von Rautenfeld, Dagmar 5. Böcking, Paul 6. Breuer, Adolf 7. Büngeler, Johannes 8. Döring, Bettina 9. Eßer, Rainer 10. Fernando, Sebastian ab TOP 2 11. Gilles, Josef 12. Gunkel, Dirk 13. Heinrichs, Dirk 14. Hohn, Astrid 15. Hüttl, Detlef 16. Iven, Axel 17. Kammer, Jürgen 18. Kaptain, Johannes 19. Kern, Karl-Heinz 20. Kesseler, Marion 21. Kilian, Manfred 22. Lennartz, Ulrich 23. Lüttgen, Wolfgang 24. Macherey, Peter 25. Dr. Meurer, Erik 26. Dr. Nolten, Ralf 27. Schmidt, Stefan 28. Schmitz, Hermann-Josef 29. Schroeteler, Rolf 30. Stoffels, Björn 31. Stoffels, Manfred b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Drewes-Janssen c) es fehlen die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Braks, Egbert 2. Heidbüchel, Rolf 3. Tesch, Michael 4. Winter, Heinrich Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal -2Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:10 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. BM Eßer bittet, TOP 3.5 von der Tagesordnung abzusetzen und begründet dies. Er schlägt vor, den Tagesordnungspunkt in den nächsten Sanierungs- und Entwicklungsausschuss zu behandeln. Hiermit sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes 2. Einwohnerfragestunde 3. Mitteilungen 3.1 Sachstandsbericht "Einwohnerfragestunde" 3.2 Förderschulzweckverband im Kreis Düren 3.3 Information über das neue Projekt "Hauptwanderwege 2.0" des Eifelvereins e.V. Düren 3.4 Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 3.5 Implementierung der Stabsstelle Controlling in der Verwaltung der Gemeinde Kreuzau 4. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 5. Umbesetzungen in Ausschüssen und sonstigen Gremien Vorlage: 17/2017 6. Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 2/2017 7. Durchführung von Einwohnerkonferenzen in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 4/2017 8. Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung; hier: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 11/2017 9. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017 Vorlage: 14/2017 10. Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Vorlage: 70/2015 1. Ergänzung -311. Verwendung der Sportpauschale 2017 Vorlage: 3/2017 12. Sportlerehrung 2017 Vorlage: 5/2017 13. Interkommunale Zusammenarbeit zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung zwischen der Gemeinde Kreuzau und Stadt Düren Vorlage: 10/2017 14. Anfragen -4- A. Öffentliche Sitzung 1. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes BM Eßer berichtet, dass RM Dr. Karl-Georg Steffens durch Verzichtserklärung mit Ablauf vom 31.01.2017 von seinem Mandant im Rat der Gemeinde Kreuzau zurückgetreten ist. Aufgrund der Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes habe er als Ersatzbewerber auf der Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) die aufgeführte Bewerberin Yvonne Balen, Kreuzau-Stockheim, als Nachfolgerin festgestellt. Frau Balen wird durch BM Eßer in ihr Amt eingeführt und verpflichtet. Hierüber wurde eine Niederschrift aufgenommen, die von Ratsmitglied Balen und dem Bürgermeister unterschrieben ist. 2. Einwohnerfragestunde Herr M. aus Kreuzau fragt an, ob es richtig sei, dass die Firma Hoesch, Kreuzau-Schneidhausen nunmehr doch beabsichtigt, ein Bebauungsplan aufzustellen und diese Information vom Bürgermeister nur an die CDU-Fraktion weitergegeben worden sei. Ergänzend fragt er an, ob die CDU-Fraktion mit Informationen bevorteilt werde. BM Eßer erläutert, dass die in Rede stehende Firma zu einem Wirtschaftsgespräch eingeladen habe und auch selbst den Personenkreis festgelegt habe. Seines Wissens nach werden auch andere Fraktionen zu Gesprächen eingeladen. Inwieweit die Einladungen angenommen wurden, entziehe sich seiner Kenntnis. Die Firma habe auch nie Abstand von ihren Bebauungsabsichten genommen. In der aktuell sich in der Beratung befindenden Verwaltungsvorlage über die künftige Gestaltung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Kreuzau wird diese Fläche folgerichtig als optionale Erweiterungsfläche benannt. Hierzu wird der Rat der Verwaltung einen Auftrag erteilen, nachdem die Beratungen in den Ausschüssen und den Rat erfolgt sind. Insoweit haben alle Fraktionen den gleichen Wissensstand. 3. Mitteilungen 3.1 Sachstandsbericht "Einwohnerfragestunde" Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. 3.2 Förderschulzweckverband im Kreis Düren BM Eßer teilt mit, dass die Stadt Nideggen zwischenzeitlich auch dem Förderschutzzweckverband im Kreis Düren beigetreten ist. Die Mitteilung wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. 3.3 Information über das neue Projekt "Hauptwanderwege 2.0" des Eifelvereins e.V. Düren Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 3.4 Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung BM Eßer teilt mit, dass die Gemeindeprüfungsanstalt derzeit die Verwaltung prüfe. Über das Ergebnis werde der Rat vollinhaltlich in Kenntnis gesetzt. Der Rat nimmt diese Mitteilung ebenfalls zur Kenntnis. -53.5 Implementierung der Stabsstelle Controlling in der Verwaltung der Gemeinde Kreuzau Beratungsergebnis: 4. abgesetzt Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen RM Hohn spricht an, dass bei den Sachstandsinformationen der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf freies WLAN aufgeführt sei. Die Verwaltung habe in diese Information eingetragen, dass weitere Beratungen erforderlich seien. BM Eßer teilt mit, dass eine durchaus kontroverse rechtliche Entwicklung festzustellen war. Nach höchst richterlicher Rechtsprechung bestehe nunmehr bei der Implementierung von freiem WLAN eine Störerhaftung. Desweiteren müssen, soweit ein weiterer Ausbau von freiem WLAN gewünscht sei, Mittel hierfür bereit gestellt werden. 5. Umbesetzungen in Ausschüssen und sonstigen Gremien Vorlage: 17/2017 RM Iven bittet den Antrag hinsichtlich des sachkundigen Bürgers U. Szymanski als gegenstandslos zu betrachten. Er ziehe diesbezüglich den Antrag der SPD-Fraktion zurück. Erläuternd teilt er mit, dass Frau Balen als neues Ratsmitglied aus dem Bauausschuss ausscheide, dafür rücke der sachkundige Bürger Manfred Breuer in den Bauausschuss nach. Beschluss: Der Umbesetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien in der nachfolgend genannten Form wird zugestimmt. Ausschuss Sportausschuss Sportausschuss Sportausschuss Sanierungs- u. Entwicklungsausschuss Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Sanierungs- u. Entwicklungsausschuss Sanierungs- u. Entwicklungsausschuss Bau- und Planungsausschuss Schulausschuss Schulausschuss Kulturausschuss Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss bisher Lüttgen, Frank sachkundiger Bürger Servatius, Stephan sachkundiger Bürger Hechemer, Horst stellv. sachkundiger Bürger Bach-Hoverath, Gert sachkundiger Bürger Harperscheidt, Guido sachkundiger Bürger stellv. Mitglied Rat Prof. Dr. Karl-Georg Steffens Vorsitzender Prof. Dr. Karl-Georg Steffens ordentliches Mitglied Rat Prof. Dr. Karl-Georg Steffens sachkundige Bürgerin Yvonne Balen Mitglied Rat Prof. Dr. Karl-Georg Steffens stellv. sachkundige Bürgerin Yvonne Balen ordentliches Mitglied Rat Prof. Dr. Karl-Georg Steffens ordentliches Mitglied Rat Prof. Dr. Karl-Georg Steffens ordentliches Mitglied Rat Prof. neu Treis, Rainer sachkundiger Bürger Hechemer, Horst sachkundiger Bürger Servatius, Stephan stellv. sachkundiger Bürger Ackers, Heinz-Albert sachkundiger Bürger Kesternich, Tobias sachkundiger Bürger stellv. Mitglied Rat Yvonne Balen Vorsitzender Rolf Heidbüchel ordentliches Mitglied Rat Yvonne Balen sachkundiger Bürger Manfred Breuer Mitglied Rat Yvonne Balen stellv. sachkundiger Bürger Markus Theelen ordentliches Mitglied Rat Yvonne Balen ordentliches Mitglied Rat Yvonne Balen ordentliches Mitglied Rat -6Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung der KDVZ Beratungsergebnis: 6. Dr. Karl-Georg Steffens ordentliches Mitglied Rat Prof. Dr. Karl-Georg Steffens Rolf Heidbüchel ordentliches Mitglied Rat Rolf Heidbüchel einstimmig Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 2/2017 RM Iven dankt den anwesenden stellvertretenden Wehrführern für die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren. Beschluss: Herr Gemeindebrandinspektor Guido Baden wird mit Wirkung vom 01.03.2017 für einen Zeitraum von sechs Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf des 28.02.2023 zum Ehrenbeamten ernannt. Herr Gemeindebrandinspektor Christoph Schröder wird mit Wirkung vom 01.03.2017 für einen Zeitraum von sechs Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf des 28.02.2023 zum Ehrenbeamten ernannt. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Durchführung von Einwohnerkonferenzen in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 4/2017 BM Eßer resümiert die Beratungsergebnisse aus der Hauptausschusssitzung vom 08.02.2017 und teilt mit, dass anstatt in Üdingen eine Einwohnerkonferenz in Leversbach durchgeführt werde. RM Hohn bedankt sich bei Verwaltung für die Durchführung der Konferenzen. Die Bürger seien froh, in diesem Rahmen ihre Meinung kund tun zu können. Letztlich sei es schade, dass die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder so wenig Zeit bleibt, die Anträge der Bürger in Fraktionsanträge umzuformulieren. BM Eßer teilt diesbezüglich mit, dass alle Mängelmeldungen seitens der Verwaltung kurzfristig bearbeitet werden und ein Kontakt mit dem Bürger auch hergestellt werde. Beschluss: Unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 03.12.2015 werden die Einwohnerkonferenzen in den kommenden Jahren fortgeführt, wobei jährlich drei bis vier Konferenzen durchgeführt werden sollen, in 2017 in drei Ortsteilen (Thum, Leversbach, Winden). Die jeweiligen Einwohnerkonferenzen sollen am 23.05.2017, 31.08.2017 und 10.10.2017 stattfinden. Beratungsergebnis: 8. einstimmig Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung; hier: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 11/2017 -7Beschluss: „Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ Beratungsergebnis: 9. 30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017 Vorlage: 14/2017 GVD Schmühl teilt mit, dass die Stellungnahme des Generalvikariats zwischenzeitlich auch vorliege. Die Verwaltung bleibe bei dem bisherigen Vorschlag. RM Iven erläutert, dass kein einheitliches Meinungsbild in der SPD-Fraktion bestehe. GVD Schmühl teilt mit, dass der Städte- und Gemeindebund mit Schnellbrief vom 09.02.2017 informiert habe, dass in Kürze zu der Thematik ein runder Tisch vom Land eingerichtet werde. Eine einheitliche Regelung werde kommen. Beschluss: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der gem. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 (BVerwG 8 CN 2.14) zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) 2) 3) 4) Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Kunst- u. Genussmarktes am 02.07.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Ortsfestes am 03.09.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Adventsmarktes am 03.12.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: 10. 27 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen, 1 Nein-Stimme Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Vorlage: 70/2015 1. Ergänzung RM Hohn teilt mit, dass hinsichtlich der in Rede stehenden verjährten Ansprüche gegen mögliche Verursacher Recherchen ergeben haben, dass die Verjährungsfrist ab Bekanntwerden beginne. Insoweit können aus ihrer Sicht die Verursacher noch heran gezogen werden. GVD Schmühl stellt fest, dass die Gemeinde Kreuzau nie Adressat einer Ordnungswidrigkeitenanzeige werde und keine Ordnungsverfügung vom Kreis erhalten werde. Eine Ordnungsverfügung gegen einen Verursacher könne nur erlassen werden, wenn Nachweise angeführt werden, wer tatsächlich Verursacher ist. Er werde die Angelegenheit mit dem Kreis nochmals abstimmen. RM Kern fragt an, ob bereits Überlegungen bestehen, wer die Ausgleichsflächen zukünftig pflegen -8werde. GVD Schmühl führt aus, dass hier eine enge Zusammenarbeit mit der Biologischen Station bestehe. Eventuell erfolge eine Verpachtung an die Biologische Station, die dann die notwendigen Arbeiten an Landwirte vergeben werde. Beschluss: 1. Die derzeit zugewachsenen Wirtschaftswege werden nicht eingezogen. Der derzeitige Zustand ist aus ökologischer Sicht wertvoll und sollte auch so erhalten bleiben. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Wegenutzung erforderlich werden, ist eine Wiederherstellung ohne Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen möglich. 2. Die Wirtschaftswege Gemarkung Üdingen Flur 7 Nr. 237 (2 Teilstücke) und Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 68 sind durch die Verursacher wiederherzustellen. 3. Folgende Wirtschaftswege werden eingezogen und anschließend veräußert bzw. verpachtet: Gemarkung Kreuzau Flur 5 Nr. 40 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 64 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr 124 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr.165 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr. 166 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 8 Nr. 254 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 74. Der Weg Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr. 131 wird nicht eingezogen, da er bei Änderung der Pachtverhältnisse möglicherweise wiederhergestellt werden muss, um eine angrenzende Ackerparzelle zu erschließen. 4. Als Kompensationsmaßnahme wird auf einer 3100 qm großen Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Flurstück 236 ein Blühstreifen mit Kräutern entsprechend den Bestimmungen des Vertragsnaturschutzes dauerhaft angelegt. Beratungsergebnis: 11. einstimmig Verwendung der Sportpauschale 2017 Vorlage: 3/2017 Beschluss: Der Verwendung der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale für das Jahr 2017 in Höhe von 24.376,05 Euro wird in folgendem Umfang zugestimmt: Antragsteller Maßnahme Gemeinde Kreuzau Erneuerung der Stromzufuhr einschließlich Schaltschrank auf dem Sportplatz Winden Anschaffung von Sprungkästen für die Turnhalle Obermaubach Erneuerung von Hand-/ Fußballtoren in der Turnhalle Winden Sanierung der Toilettenanlage in den Kellerräumen der Grundschule Winden Sanierung der Dusch- und Waschräume im Sportheim Boich Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Billard Club 1970 Winden SV 1909 Boich/Thum Gesamtbetra Zuschuss aus g Sportpauschale 6.500,00 € 6.500,00 € 1.800,00 € 1.800,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.935,34 € 1.465,34 € 4.923,58 € 2.461,79 € -9TSV Stockheim 09 Sanierung des Rasenplatzes 20.297,83 € 10.148,92 € 24.376,05 € Die Restmittel aus der Sportpauschale werden der zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Beratungsergebnis: 12. einstimmig Sportlerehrung 2017 Vorlage: 5/2017 BM Eßer teilt mit, dass die Sportlerehrung am 06.04. um 18.00 Uhr in der Festhalle Kreuzau stattfinde. Beschluss: Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Funktionäre durch die Gemeinde Kreuzau gemeinsam mit dem Gemeindesportverband wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 13. einstimmig Interkommunale Zusammenarbeit zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung zwischen der Gemeinde Kreuzau und Stadt Düren Vorlage: 10/2017 Beschluss: 1. Die Stadt Düren und die Gemeinde Kreuzau wollen ihre erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Entwicklung von Gewerbegebieten fortsetzen. Die Gemeinde Kreuzau und die Stadt Düren werden hierzu die erforderlichen Verträge abschließen, die auf der Grundlage der bestehenden vertraglichen Regelungen für das interkommunale Gewerbegebiet Stockheimer Landstraße zu entwickeln sind. 2. Die Gemeinde Kreuzau und die Stadt Düren werden ihr Interesse zur interkommunalen Entwicklung von Gewerbegebieten im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes gemeinsam einbringen. 3. Die Stadt Düren wird in Abstimmung mit der Gemeinde Kreuzau auf ihrem Stadtgebiet Suchräume definieren, die sowohl für eine gewerbliche Entwicklung als auch eine Weiterführung der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Düren möglich sind. Beratungsergebnis: 14. einstimmig Anfragen RM Hohn fragt im Hinblick auf die gestellte Einwohnerfrage ob bekannt sei, dass neue Pläne/Konzepte für eine Bebauung im Bereich der Fa. Hoesch in Kreuzau-Schneidhausen vorliegen. BM Eßer erwidert, dass ihm ein neues Konzept nicht bekannt sei. Die Firma habe möglicherweise Überlegungen, neue Pläne zu erarbeiten. Er erläutert, dass unabhängig von eventuellen Bebauungsplanabsichten der Firma es zunächst doch einmal darum gehe, ob die Fläche im Flächennutzungsplan als Entwicklungsmöglichkeit gesehen werden könne. In diesem Zusammenhang sei es hilfreich, wenn der jeweilige Grundstückseigentümer ernsthafte Absichten zur Bebauung habe. Alle erforderlichen Informationen liegen den Ratsmitgliedern vor. Herr Schmühl ergänzt, dass die in Rede stehende Fläche nicht Bestandteil des ASB Kreuzau sei. Mit der Bezirksregierung Köln sollen Flächen für den ASB neu verhandelt werden. Hier müsse über verschiedene Flächen im Gemeindegebiet gesprochen werden. Eine entsprechende Vorlage - 10 werde die Verwaltung dem Rat in der April-Sitzung vorlegen. Wenn der Rat eine Fläche nicht in die Diskussion einbringen möchte, fällt diese natürlich weg. Der Rat habe eine Planungshoheit und auch im Flächennutzungsplanverfahren die Entscheidungsgewalt. RM Böcking fragt an, ob der Termin der Sanierung der K 29 durch den Kreis Düren bereits bekannt sei. Herr Schmühl teilt mit, dass dies nicht abschließend beantwortet werden könne. Der Kreis habe vor, die Baumaßnahme dann zu beginnen, wenn Landesmittel fließen. Kreuzau, den 21.02.2017 Bürgermeister: - Eßer - Schriftführer: - Drewes-Janssen -