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Beschlusstext (Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.03.17, 13:06
Aktualisiert
03.03.17, 13:06
Beschlusstext (Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 21.02.2017 TOP Betreff 10. Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach Schlagstein Vorlage: 70/2015 1. Ergänzung Beschluss: 1. Die derzeit zugewachsenen Wirtschaftswege werden nicht eingezogen. Der derzeitige Zustand ist aus ökologischer Sicht wertvoll und sollte auch so erhalten bleiben. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Wegenutzung erforderlich werden, ist eine Wiederherstellung ohne Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen möglich. 2. Die Wirtschaftswege Gemarkung Üdingen Flur 7 Nr. 237 (2 Teilstücke) und Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 68 sind durch die Verursacher wiederherzustellen. 3. Folgende Wirtschaftswege werden eingezogen und anschließend veräußert bzw. verpachtet: Gemarkung Kreuzau Flur 5 Nr. 40 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 64 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr 124 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr.165 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr. 166 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 8 Nr. 254 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 74. Der Weg Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr. 131 wird nicht eingezogen, da er bei Änderung der Pachtverhältnisse möglicherweise wiederhergestellt werden muss, um eine angrenzende Ackerparzelle zu erschließen. 4. Als Kompensationsmaßnahme wird auf einer 3100 qm großen Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Flurstück 236 ein Blühstreifen mit Kräutern entsprechend den Bestimmungen des Vertragsnaturschutzes dauerhaft angelegt. Beratungsergebnis: einstimmig