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Beschlussvorlage GB (Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
16.04.2012
Erstellt
23.02.12, 04:07
Aktualisiert
23.02.12, 04:07
Beschlussvorlage GB (Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 249/2012 15.02.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 07.03.2012 Kreisausschuss 28.03.2012 Kreistag 16.04.2012 Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Keil Tel.: 02251/15 537 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2012 bei Produkt 54702 Zeile 13 veranschlagt. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, den Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen fortzuschreiben. -2Begründung: 1. Prüfaufträge im Rahmen der Fortschreibung Der zweite Nahverkehrsplan (NVP) Kreis Euskirchen wurde im Dezember 2005 beschlossen. Seit 2005 haben sich insbesondere in den vergangenen zwei Jahren wesentliche Veränderungen in den Rahmenbedingungen des ÖPNV ergeben, z.B. Integration der Schülerverkehre in den Linienverkehr, Ausweitung der Schulendzeiten und der Schulstrukturen etc. Daher soll nun aus Sicht der Verwaltung das formale Verfahren zur Fortschreibung zum dritten NVP Kreis Euskirchen begonnen werden. Die ersten Vorarbeiten zur Fortschreibung des NVP Kreis Euskirchen wurden in 2011 eingeleitet. Die Kommunen wurden hierbei um Stellungnahme gebeten, welche Prüfaufträge aus ihrer Sicht im Rahmen der Fortschreibung zu berücksichtigen sind. Die Zulieferung der Kommunen sind in Anlage 1 kurz dargestellt. Neben den Anregungen der Kommunen sind aus Sicht der Verwaltung folgende Themenbereiche zu berücksichtigen: š š š š š š š š š š Prüfung Optimierungspotenziale im Schülerverkehr nach Integration der Schülerverkehre in den Linienverkehr sowie ggf. Prüfung der Verkehre aufgrund der sich verändernden Schulstrukturen Prüfung der Linienstruktur auf Optimierungspotenziale Prüfung grenzüberschreitender Linienverkehre in die benachbarten Kreise noch offene und nicht bearbeitete Punkte aus dem NVP 2005, z.B. Verbindung Bad Münstereifel Mechernich oder Konzept Zülpich Teil II u.a. Überarbeitung Freizeitverkehrskonzept bzgl. des weiteren Ausbaus Vogelsang Prüfung Mindeststandard: Ist dieser noch aktuell und ausreichend im Bezug auf den demographischen Wandel, die geänderten Arbeits-/Ladenöffnungszeiten, Wegebeziehungen zwischen den Ortsteilen, Erreichbarkeit besucher- und arbeitsintensiver Standorte etc. Zielgruppenorientierte Mobilitätsangebote (Krankenhausbus, Jugendtaxi) aus dem Demographieprozess Integration und Prüfung privat organisierter Verkehre in den ÖPNV auf Synergieeffekte (z.B. Nordeifelwerkstätten, private Schulträger) Überprüfung der Vielfalt und Ausgestaltung der Angebotsformen (TaxiBus/AST) Abstimmung ÖPNV auf den SPNV ab Ende 2013 (Spätverkehr, Sprinterzüge im Rahmen des neuen Dieselnetzvertrages) 2. Umfang des Nahverkehrsplans Das umfangreiche Planwerk des NVP 2005 soll nur in den relevanten Punkten fortgeschrieben werden. Im Wesentlichen sollen die Veränderungen seit Aufstellung des zweiten NVP, die Ziele für den dritten NVP sowie das Maßnahmenpaket bearbeitet werden. Die Prüfung der Erreichbarkeits-, Bedienungs- und Verbindungsqualität wird nur entsprechend der seit dem NVP 2005 veränderten Angebotsbedingungen fortgeschrieben. Wesentliche Veränderungen hat es zu diesen Punkten nicht gegeben, so dass die Ausführungen des zweiten NVP überwiegend Bestand haben werden. Der dritte NVP wird somit deutlich kürzer und kompakter, damit nur die wesentlichen Aspekte deutlich werden. Zur Ausgestaltung des NVP soll zunächst eine Vorstudie durch ein Gutachterbüro erstellt werden. Hierin einfließen soll auch eine Einschätzung, inwieweit ggf. der Integrierte Gesamtverkehrsplan (IGVP) ebenfalls demnächst fortgeschrieben werden sollte. Da beide Planwerke stark ineinander greifen, können so ggf. mögliche Synergieeffekte bei der Aufstellung und Fortschreibung beider Pläne aufgezeigt werden. -3Gegenstand der Vorstudie ist es, š š š š š š die in den Planwerken zu behandelnden Themenfelder zu systematisieren und darzustellen, welche methodischen und inhaltlichen Arbeitsschritte zur Fortschreibung des NVP und des IGVP notwendig sind, darzustellen, welche Datengrundlagen in welcher Qualität erforderlich sind, welche Datengrundlagen vorhanden sind, die Projektstruktur einschließlich der Überschneidungsbereiche von NVP und IGVP darzustellen, einen Scoping-Termin mit den Städten und Gemeinden und sonstigen Verfahrensbeteiligten zur Aufnahme des NVP-Fortschreibungsverfahrens vorzubereiten und nach den Osterferien im April/Mai dieses Jahres durchzuführen, zu beschreiben, wie Synergieeffekte zu parallel laufenden Projekten dargestellt werden können. Auf Basis dieser Vorstudie soll der tatsächliche Umfang des NVP sowie die durchzuführenden methodischen Untersuchungen dargestellt werden. 3. Beteiligungsverfahren zum NVP In einem ersten Schritt wurden, wie oben dargestellt, die Kommunen angefragt, welche Prüfaufträge zur Fortschreibung des dritten NVP bestehen. Als nächster Schritt soll der "Scopingtermin" stattfinden, bei dem die wesentlichen Ziele des NVP festgelegt werden sollen. Hierauf aufbauend können die weiteren Bearbeitungsschritte und erforderlichen Daten bzw. Datenerhebungen (z.B. Haushaltsbefragung) zur Fortschreibung festgelegt werden. Zum Scopingtermin sollen Vertreter der Kreispolitik, die Kommunen sowie die Verkehrsunternehmen eingeladen werden. 4. Aufgabenteilung / Beratertätigkeiten Die Verwaltung beabsichtigt, einen großen Teil der Fortschreibungsarbeiten selbst durchzuführen. Für die umfangreicheren Prüfungspunkte sollen Beratertätigkeiten beauftragt werden. Welche Aufgaben tatsächlich über die Verwaltung und welche über einen Berater bearbeitet werden müssen, wird nach Vorliegen des Ergebnisses der Vorstudie feststehen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)