Daten
Kommune
Bedburg
Größe
287 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9186/2014
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
04.11.2014
Rat der Stadt Bedburg
16.12.2014
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die
Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr
2015
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die vorgelegte Kalkulation für die Entsorgung des Inhaltes von
Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die
Kosten,
die
der
Stadt
Bedburg
aus
der
Entsorgung
von
Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für
häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu
erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt.
Abfuhrleistung:
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für
diese Leistungen betragen 18,56 €/m³, zzgl. Mehrwertsteuer und liegen somit bei
22,09 €/m³.
Klärschlammbehandlung:
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür
betragen ab dem 01.01.2015:
Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich CSB Wert
2.000 mg/l
Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l bis
einschließlich 30.000 mg/l
Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l
Chemietoiletten
1,91 €/m³
19,41 €/m³
38,39 €/m³
60,17 €/m³
Verwaltungskosten:
Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten
erhoben.
Somit ergeben sich die folgenden Gebührensätze:
Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l bis einschließlich
30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Beschlussvorlage WP9-186/2014
22,09
1,91
24,00
1,20
25,20
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
19,41
41,50
2,08
43,58
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Chemietoiletten
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
22,09
38,39
60,48
3,02
63,50
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
60,17
82,26
4,11
86,37
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 12.11.2014
----------------------------------Salzhuber
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-186/2014
Seite 3