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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
287 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9186/2014 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 04.11.2014 Rat der Stadt Bedburg 16.12.2014 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Kalkulation für die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt. Abfuhrleistung: Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese Leistungen betragen 18,56 €/m³, zzgl. Mehrwertsteuer und liegen somit bei 22,09 €/m³. Klärschlammbehandlung: Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür betragen ab dem 01.01.2015: Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich CSB Wert 2.000 mg/l Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l bis einschließlich 30.000 mg/l Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l Chemietoiletten 1,91 €/m³ 19,41 €/m³ 38,39 €/m³ 60,17 €/m³ Verwaltungskosten: Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten erhoben. Somit ergeben sich die folgenden Gebührensätze: Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l bis einschließlich 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Beschlussvorlage WP9-186/2014 22,09 1,91 24,00 1,20 25,20 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 19,41 41,50 2,08 43,58 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Chemietoiletten Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz 22,09 38,39 60,48 3,02 63,50 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 60,17 82,26 4,11 86,37 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 12.11.2014 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-186/2014 Seite 3