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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
152 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
06.02.17, 13:05
Aktualisiert
06.02.17, 13:05
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Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 13. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 24.01.2017 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzende: Hohn, Astrid Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Hohn, Astrid 2. Ackers, Elfriede 3. Gerards, Elmar 4. Graf von Spee, Mariano 5. Heinrichs, Dirk , vertritt Harperscheidt, Guido 6. Kesseler, Achim 7. Kilian, Manfred 8. Körner, Karlheinz 9. Lüttgen, Wolfgang 10. Dr. Nolten, Ralf 11. Olschewski, Dieter 12. Petran, Franz 13. Schmidt, Stefan 14. Schroeteler, Rolf 15. Stoffels, Björn , vertritt Szymanski, Udo 16. Tesch, Michael b) als Gast: Bardenhagen, Harald (Astronomie-Werkstatt „Sterne ohne Grenzen“) c) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Wolfram 3. Herr Gottstein 4. Herr Nolden Es fehlen Böcking, Paul Harperscheidt, Guido Szymanski, Udo Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:00 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Sternenregion Eifel (International Dark Sky Reserve Eifel) 3. Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 1. Ergänzung 4. Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Vorlage: 70/2015 1. Ergänzung 5. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es ergehen keine Anfragen. 2. Mitteilungen Herr Wolfram teilt mit, dass die Landschaftswarte im Kreis Düren für den Zeitraum 2017 bis 2020 bestellt worden sind. Der Landschaftswart für die Gemeinde Kreuzau bleibt wie bisher Herr Reinhold Hierse. 2.1 Sternenregion Eifel (International Dark Sky Reserve Eifel) Herr Bardenhagen von der Astronomie-Werkstatt „Sterne ohne Grenzen“ erläutert in seinem Vortrag ausführlich das Projekt „Sternenregion Eifel“. Er geht dabei insbesondere auf die Beleuchtungsrichtlinien zur Anerkennung als „International Dark Sky Reserve“ ein und legt die Ursachen der Lichtverschmutzung und Maßnahmen zu deren Vermeidung an konkreten Fallbeispielen dar. Nach dem Vortrag aufkommende Fragen werden von Herrn Bardenhagen ausführlich beantwortet. Herr Schmühl kündigt an, dass in den nächsten Wochen weitere Gespräche über die Vorgehensweise einer möglichen Umsetzung der Beleuchtungsrichtlinien mit Herrn Bardenhagen stattfinden werden. 3. Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 1. Ergänzung Die CDU-Fraktion beantragt den Beschlussvorschlag zu ergänzen und wie folgt zu formulieren: „Zum Antrag gem. § 16 BImSchG der Niederauer Mühle auf Erweiterung der Kreislaufwasservorbehandlung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (2) BauGB versagt. Die Gemeinde Kreuzau sieht durch die beantragte Befreiung von der Höhenbegrenzung des Bebauungsplans für den Bau der beiden Klärgasreaktoren an der vom Bauherren beabsichtigten Stelle die Grundzüge ihrer Planung berührt. Selbst eine durch die nach dem BImSchG zuständige Behörde erteilte Genehmigung muss dem erkennbaren Gestaltungswillen der Gemeinde in Bezug auf eine gestufte und bei 15 m Höhe beginnende Höhenfestsetzung im Plangebiet E 19 alt/ E28 neu Rechnung tragen. Der Rat der Gemeinde Kreuzau äußert sein Unverständnis darüber, dass die zweimonatige Frist zur Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bereits läuft, während entscheidungsrelevante Unterlagen erst 5 Wochen später vorgelegt werden und wertet dies als Respektlosigkeit dem Rat gegenüber.“ Herr Schmühl teilt mit, dass seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen den neu formulierten Beschlussvorschlag bestehen. Die Ausschussvorsitzende lässt über die Neuformulierung des Beschlussvorschlages abstimmen. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Der Beschlussvorschlag wird entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion geändert. Beschlussvorschlag: -41. Zum Antrag gem. § 16 BImSchG der Niederauer Mühle auf Erweiterung der Kreislaufwasservorbehandlung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (2) BauGB versagt. 2. Die Gemeinde Kreuzau sieht durch die beantragte Befreiung von der Höhenbegrenzung des Bebauungsplans für den Bau der beiden Klärgasreaktoren an der vom Bauherren beabsichtigten Stelle die Grundzüge ihrer Planung berührt. Selbst eine durch die nach dem BImSchG zuständige Behörde erteilte Genehmigung muss dem erkennbaren Gestaltungswillen der Gemeinde in Bezug auf eine gestufte und bei 15 m Höhe beginnende Höhenfestsetzung im Plangebiet E 19 alt/ E28 neu Rechnung tragen. 3. Der Rat der Gemeinde Kreuzau äußert sein Unverständnis darüber, dass die zweimonatige Frist zur Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bereits läuft, während entscheidungsrelevante Unterlagen erst 5 Wochen später vorgelegt werden und wertet dies als Respektlosigkeit dem Rat gegenüber. Beratungsergebnis: 4. 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Vorlage: 70/2015 1. Ergänzung AM Kesseler merkt an, dass aufgrund der ökologischen Bedeutung einiger Wirtschaftswege die Naturschutzverbände an dem Verfahren hätten beteiligt werden können. AV Hohn ergänzt, dass sich die Frage stellen würde, ob die Entscheidung über die Einziehung der Wirtschaftswege allein vom Rat getroffen werden könne oder die Öffentlichkeit in Form der Naturschutzverbände beteiligt werden müsse. AM Nolten merkt an, dass der Rat eine solche Entscheidung allein treffen könne und in Vergangenheit von einer breiten Beteiligung Gebrauch gemacht wurde. Die Kreisbauernschaft oder die Bezirksstelle für Agrarstruktur als Interessenvertreter der Landwirte hätte ebenfalls am Verfahren beteiligt werden sollen. Herr Schmühl erläutert und begründet ausführlich die Verfahrensweise der Verwaltung. Er geht dabei insbesondere auf die Beteiligten im Verfahren ein. Die Landwirtschaftskammer als Vertreter des Berufstandes habe mitgeteilt, dass gegen die Einziehung der Wirtschaftswege keine Bedenken bestehen würden. Sowohl in Zusammenarbeit mit der ULB als auch mit der biologischen Station seien im Einvernehmen zufriedenstellende Lösungen, u.a. die Schaffung von Ausgleichsflächen, getroffen worden. Beschlussvorschlag: 1. Die derzeit zugewachsenen Wirtschaftswege werden nicht eingezogen. Der derzeitige Zustand ist aus ökologischer Sicht wertvoll und sollte auch so erhalten bleiben. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Wegenutzung erforderlich werden, ist eine Wiederherstellung ohne Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen möglich. 2. Die Wirtschaftswege Gemarkung Üdingen Flur 7 Nr. 237 (2 Teilstücke) und Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 68 sind durch die Verursacher wiederherzustellen. 3. Folgende Wirtschaftswege werden eingezogen und anschließend veräußert bzw. verpachtet: Gemarkung Kreuzau Flur 5 Nr. 40 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 64 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr 124 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr.165 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr. 166 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 8 Nr. 254 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 74. Der Weg Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr. 131 wird nicht eingezogen, da er bei Änderung der Pachtverhältnisse möglicherweise wiederhergestellt werden muss, um eine angrenzende Ackerparzelle zu erschließen. -54. Als Kompensationsmaßnahme wird auf einer 3100 qm großen Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Flurstück 236 ein Blühstreifen mit Kräutern entsprechend den Bestimmungen des Vertragsnaturschutzes dauerhaft angelegt. Beratungsergebnis: 5. 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Anfragen Es ergehen keine Anfragen. Kreuzau, den 24.01.2017 Vorsitzende: Gez. - Hohn Anlage Schriftführer: Gez. - Nolden -