Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
152 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
06.02.17, 13:05
Aktualisiert
06.02.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 13. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 24.01.2017
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzende: Hohn, Astrid
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Hohn, Astrid
2. Ackers, Elfriede
3. Gerards, Elmar
4. Graf von Spee, Mariano
5. Heinrichs, Dirk , vertritt Harperscheidt, Guido
6. Kesseler, Achim
7. Kilian, Manfred
8. Körner, Karlheinz
9. Lüttgen, Wolfgang
10. Dr. Nolten, Ralf
11. Olschewski, Dieter
12. Petran, Franz
13. Schmidt, Stefan
14. Schroeteler, Rolf
15. Stoffels, Björn , vertritt Szymanski, Udo
16. Tesch, Michael
b) als Gast:
Bardenhagen, Harald (Astronomie-Werkstatt „Sterne ohne Grenzen“)
c) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Wolfram
3. Herr Gottstein
4. Herr Nolden
Es fehlen
Böcking, Paul
Harperscheidt, Guido
Szymanski, Udo
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:00 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Sternenregion Eifel (International Dark Sky Reserve Eifel)
3.
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016 1. Ergänzung
4.
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
Vorlage: 70/2015 1. Ergänzung
5.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Anfragen.
2.
Mitteilungen
Herr Wolfram teilt mit, dass die Landschaftswarte im Kreis Düren für den Zeitraum 2017 bis 2020
bestellt worden sind. Der Landschaftswart für die Gemeinde Kreuzau bleibt wie bisher Herr
Reinhold Hierse.
2.1
Sternenregion Eifel (International Dark Sky Reserve Eifel)
Herr Bardenhagen von der Astronomie-Werkstatt „Sterne ohne Grenzen“ erläutert in seinem
Vortrag ausführlich das Projekt „Sternenregion Eifel“. Er geht dabei insbesondere auf die
Beleuchtungsrichtlinien zur Anerkennung als „International Dark Sky Reserve“ ein und legt die
Ursachen der Lichtverschmutzung und Maßnahmen zu deren Vermeidung an konkreten
Fallbeispielen dar.
Nach dem Vortrag aufkommende Fragen werden von Herrn Bardenhagen ausführlich beantwortet.
Herr Schmühl kündigt an, dass in den nächsten Wochen weitere Gespräche über die
Vorgehensweise einer möglichen Umsetzung der Beleuchtungsrichtlinien mit Herrn Bardenhagen
stattfinden werden.
3.
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016 1. Ergänzung
Die CDU-Fraktion beantragt den Beschlussvorschlag zu ergänzen und wie folgt zu formulieren:
„Zum Antrag gem. § 16 BImSchG der Niederauer Mühle auf Erweiterung der
Kreislaufwasservorbehandlung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (2) BauGB
versagt.
Die Gemeinde Kreuzau sieht durch die beantragte Befreiung von der Höhenbegrenzung des
Bebauungsplans für den Bau der beiden Klärgasreaktoren an der vom Bauherren beabsichtigten
Stelle die Grundzüge ihrer Planung berührt. Selbst eine durch die nach dem BImSchG zuständige
Behörde erteilte Genehmigung muss dem erkennbaren Gestaltungswillen der Gemeinde in Bezug
auf eine gestufte und bei 15 m Höhe beginnende Höhenfestsetzung im Plangebiet E 19 alt/ E28
neu Rechnung tragen.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau äußert sein Unverständnis darüber, dass die zweimonatige Frist
zur Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bereits läuft, während
entscheidungsrelevante Unterlagen erst 5 Wochen später vorgelegt werden und wertet dies als
Respektlosigkeit dem Rat gegenüber.“
Herr Schmühl teilt mit, dass seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen den neu formulierten
Beschlussvorschlag bestehen.
Die Ausschussvorsitzende lässt über die Neuformulierung des Beschlussvorschlages abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Beschlussvorschlag wird entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion geändert.
Beschlussvorschlag:
-41. Zum Antrag gem. § 16 BImSchG der Niederauer Mühle auf Erweiterung der
Kreislaufwasservorbehandlung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (2) BauGB
versagt.
2. Die Gemeinde Kreuzau sieht durch die beantragte Befreiung von der Höhenbegrenzung des
Bebauungsplans für den Bau der beiden Klärgasreaktoren an der vom Bauherren
beabsichtigten Stelle die Grundzüge ihrer Planung berührt. Selbst eine durch die nach dem
BImSchG zuständige Behörde erteilte Genehmigung muss dem erkennbaren Gestaltungswillen
der Gemeinde in Bezug auf eine gestufte und bei 15 m Höhe beginnende Höhenfestsetzung im
Plangebiet E 19 alt/ E28 neu Rechnung tragen.
3. Der Rat der Gemeinde Kreuzau äußert sein Unverständnis darüber, dass die zweimonatige
Frist zur Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bereits läuft, während
entscheidungsrelevante Unterlagen erst 5 Wochen später vorgelegt werden und wertet dies als
Respektlosigkeit dem Rat gegenüber.
Beratungsergebnis:
4.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
Vorlage: 70/2015 1. Ergänzung
AM Kesseler merkt an, dass aufgrund der ökologischen Bedeutung einiger Wirtschaftswege die
Naturschutzverbände an dem Verfahren hätten beteiligt werden können.
AV Hohn ergänzt, dass sich die Frage stellen würde, ob die Entscheidung über die Einziehung der
Wirtschaftswege allein vom Rat getroffen werden könne oder die Öffentlichkeit in Form der
Naturschutzverbände beteiligt werden müsse.
AM Nolten merkt an, dass der Rat eine solche Entscheidung allein treffen könne und in
Vergangenheit von einer breiten Beteiligung Gebrauch gemacht wurde. Die Kreisbauernschaft
oder die Bezirksstelle für Agrarstruktur als Interessenvertreter der Landwirte hätte ebenfalls am
Verfahren beteiligt werden sollen.
Herr Schmühl erläutert und begründet ausführlich die Verfahrensweise der Verwaltung.
Er geht dabei insbesondere auf die Beteiligten im Verfahren ein. Die Landwirtschaftskammer als
Vertreter des Berufstandes habe mitgeteilt, dass gegen die Einziehung der Wirtschaftswege keine
Bedenken bestehen würden. Sowohl in Zusammenarbeit mit der ULB als auch mit der
biologischen Station seien im Einvernehmen zufriedenstellende Lösungen, u.a. die Schaffung von
Ausgleichsflächen, getroffen worden.
Beschlussvorschlag:
1. Die derzeit zugewachsenen Wirtschaftswege werden nicht eingezogen. Der derzeitige Zustand
ist aus ökologischer Sicht wertvoll und sollte auch so erhalten bleiben. Sollte zu einem späteren
Zeitpunkt eine Wegenutzung erforderlich werden, ist eine Wiederherstellung ohne Durchführung
von Ausgleichsmaßnahmen möglich.
2. Die Wirtschaftswege Gemarkung Üdingen Flur 7 Nr. 237 (2 Teilstücke) und Gemarkung
Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 68 sind durch die Verursacher wiederherzustellen.
3. Folgende Wirtschaftswege werden eingezogen und anschließend veräußert bzw. verpachtet:
Gemarkung Kreuzau Flur 5 Nr. 40
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 64
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr 124
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr.165
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr. 166
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 8 Nr. 254
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 74.
Der Weg Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr. 131 wird nicht eingezogen, da er bei
Änderung der Pachtverhältnisse möglicherweise wiederhergestellt werden muss, um eine
angrenzende Ackerparzelle zu erschließen.
-54. Als Kompensationsmaßnahme wird auf einer 3100 qm großen Teilfläche des gemeindeeigenen
Grundstückes Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Flurstück 236 ein Blühstreifen mit
Kräutern entsprechend den Bestimmungen des Vertragsnaturschutzes dauerhaft angelegt.
Beratungsergebnis:
5.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen.
Kreuzau, den 24.01.2017
Vorsitzende:
Gez.
- Hohn Anlage
Schriftführer:
Gez.
- Nolden -