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Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
06.02.17, 13:05
Aktualisiert
06.02.17, 13:05
Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 24.01.2017 TOP Betreff 3. Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 1. Ergänzung Beschluss: 1. Zum Antrag gem. § 16 BImSchG der Niederauer Mühle auf Erweiterung der Kreislaufwasservorbehandlung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (2) BauGB versagt. 2. Die Gemeinde Kreuzau sieht durch die beantragte Befreiung von der Höhenbegrenzung des Bebauungsplans für den Bau der beiden Klärgasreaktoren an der vom Bauherren beabsichtigten Stelle die Grundzüge ihrer Planung berührt. Selbst eine durch die nach dem BImSchG zuständige Behörde erteilte Genehmigung muss dem erkennbaren Gestaltungswillen der Gemeinde in Bezug auf eine gestufte und bei 15 m Höhe beginnende Höhenfestsetzung im Plangebiet E 19 alt/ E28 neu Rechnung tragen. 3. Der Rat der Gemeinde Kreuzau äußert sein Unverständnis darüber, dass die zweimonatige Frist zur Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bereits läuft, während entscheidungsrelevante Unterlagen erst 5 Wochen später vorgelegt werden und wertet dies als Respektlosigkeit dem Rat gegenüber. Beratungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen