Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
06.02.17, 13:05
Aktualisiert
06.02.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 24.01.2017
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Betreff
3.
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016 1. Ergänzung
Beschluss:
1. Zum Antrag gem. § 16 BImSchG der Niederauer Mühle auf Erweiterung der
Kreislaufwasservorbehandlung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (2) BauGB
versagt.
2. Die Gemeinde Kreuzau sieht durch die beantragte Befreiung von der Höhenbegrenzung des
Bebauungsplans für den Bau der beiden Klärgasreaktoren an der vom Bauherren
beabsichtigten Stelle die Grundzüge ihrer Planung berührt. Selbst eine durch die nach dem
BImSchG zuständige Behörde erteilte Genehmigung muss dem erkennbaren
Gestaltungswillen der Gemeinde in Bezug auf eine gestufte und bei 15 m Höhe beginnende
Höhenfestsetzung im Plangebiet E 19 alt/ E28 neu Rechnung tragen.
3. Der Rat der Gemeinde Kreuzau äußert sein Unverständnis darüber, dass die zweimonatige
Frist zur Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bereits läuft, während
entscheidungsrelevante Unterlagen erst 5 Wochen später vorgelegt werden und wertet dies
als Respektlosigkeit dem Rat gegenüber.
Beratungsergebnis:
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen