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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" hier: - Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen -Beschluss über die während der Auslegung (eingeschränkten Auslegung) für das Flurstück 229, Flur 1, Gem. Bexterhagen an der Straße "Alter Postweg" eingegange-nen Stellungnahmen und Anregungen -Beschluss über die während der erneuten Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für das Betriebsgelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72, eingegangenen Stel-lungnahmen und Anregungen -Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
17.05.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg"
hier: - Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und 
Anregungen
-Beschluss über die während der Auslegung (eingeschränkten Auslegung) für das Flurstück 229, Flur 1, Gem. Bexterhagen an der Straße "Alter Postweg" eingegange-nen Stellungnahmen und Anregungen
-Beschluss über die während der erneuten Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für das Betriebsgelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72, eingegangenen Stel-lungnahmen und Anregungen 
-Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg"
hier: - Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und 
Anregungen
-Beschluss über die während der Auslegung (eingeschränkten Auslegung) für das Flurstück 229, Flur 1, Gem. Bexterhagen an der Straße "Alter Postweg" eingegange-nen Stellungnahmen und Anregungen
-Beschluss über die während der erneuten Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für das Betriebsgelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72, eingegangenen Stel-lungnahmen und Anregungen 
-Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 59/2006 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 Bebauungsplan Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" hier: - Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen - Beschluss über die während der Auslegung (eingeschränkten Auslegung) für das Flurstück 229, Flur 1, Gem. Bexterhagen an der Straße "Alter Postweg" eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen - Beschluss über die während der erneuten Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für das Betriebsgelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72, eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 17.05.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Das Verfahren zum o.g. Bebauungsplan ist geprägt durch das Bestreben, den ansässigen Betrieben (Thenhausen / Wiebusch) eine den städtebaulichen Rahmenbedingungen angepasste Entwicklung zu ermöglichen. Durch den intensiven Diskussionsbedarf der Beteiligten bei dem Firmenstandort Wiebusch, hier insbesondere des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz OWL (StAfUA), dem Kreis Lippe, der Firma Wiebusch und der Gemeinde Leopoldshöhe, wurde die letzte erneute, eingeschränkte Auslegung erforderlich. Die während dieser Auslegungszeit (vom 06.04 bis 08.05.06) eingegangene Stellungnahme des Kreises Lippe (siehe Anlage) ist für die Weiterführung des Verfahrens entscheidend. Daher wird auf eine Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen zur Auslegung und zur eingeschränkten Auslegung für das Flurstück 229 zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Abhängig vom Ausgang der heutigen Ausschusssitzung wird die ausgesetzte Abwägung zu den beiden vorgenannten Auslegungen zum gegeben Zeitpunkt nachgeholt. Die Stellungnahme des Kreises Lippe mit Schreiben vom 08.05.2006 ist durch die Versagung der Entlassung des gesamten Betriebsgeländes der Fa. Wiebusch aus dem Landschaftsschutzgebiet in dem Umfang ausschlaggebend, dass eine Rechtskraft des Bebauungsplanes nicht möglich ist !!! -2- Nach einer ersten Einschätzung der Verwaltung verbleiben für die Gemeinde Leopoldshöhe nur zwei Entscheidungsmöglichkeiten: 1. Das Verfahren wird in dem inhaltlichen Stand vor der erneuten, eingeschränkten Auslegung für das Betriebsgelände der Fa. Wiebusch zur Satzung beschlossen oder 2. Das gesamte Verfahren wird aufgehoben. Die Konsequenz bei einer Entscheidung für die 1. Möglichkeit wäre, dass die Firma Wiebusch die angestrebte Nutzung eines Holzshredders und eines Backensteinbrechers nicht wahrnehmen kann. Der Betriebsstandort vom Grundsatz her ist jedoch gesichert ist (siehe auch Drucksache 11/2005). Bei einem Ergebnis für die 2. Entscheidungsmöglichkeit wäre die Nutzung eines Holzshredders und eines Backensteinbrechers ebenfalls nicht gegeben. Gleichzeitig würde auch der Betriebsstandort für die Tätigkeiten als Tief-, Straßen- und Sportplatzbauunternehmen der Fa. Wiebusch in Frage gestellt. Zudem würde der Baugenehmigung für die Erweiterung der Fa. Thenhausen die Grundlage entzogen. Aus der Stellungnahme des Kreises Lippe wird deutlich, dass dieser sich gegen die „erweiterte“ Nutzung und die angehobenen Schütthöhen ausspricht. Beide Themenpunkte sind mit der erneuten Auslegung in die planerische Konzeption eingeflossen. Sollte sich die Gemeinde für die Einsetzung des Verfahrens vor der eingeschränkten Auslegung entscheiden, so könnte mit dem nächsten Ausschuss im Juni die vollständige Abwägung erfolgen. Darin eingeschlossen wäre dann auch die Zurückweisung der Interessen der Firma Wiebusch. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss möge über die weitere Vorgehensweise im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ entscheiden. In Vertretung Lange Anlagen Eingegangene Stellungnahmen / Anregungen zur eingeschränkten Auslegung GE: - Stellungnahme des Kreises Lippe mit Schreiben vom 08.05.2006 - Stellungnahme des StAfUA mit Schreiben vom 05.05.2006 - Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW mit Schreiben vom 02.05.2006 - Anregungen der Fa. Wiebusch mit Schreiben vom 08.05.2006