Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
17.05.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
59/2006
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
Bebauungsplan Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg"
hier: - Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und
Anregungen
- Beschluss über die während der Auslegung (eingeschränkten Auslegung) für das
Flurstück 229, Flur 1, Gem. Bexterhagen an der Straße "Alter Postweg" eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
- Beschluss über die während der erneuten Auslegung (eingeschränkte Auslegung)
für das Betriebsgelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72, eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
- Satzungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17.05.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Das Verfahren zum o.g. Bebauungsplan ist geprägt durch das Bestreben, den ansässigen Betrieben (Thenhausen / Wiebusch) eine den städtebaulichen Rahmenbedingungen angepasste Entwicklung zu ermöglichen. Durch den intensiven Diskussionsbedarf der Beteiligten bei dem Firmenstandort Wiebusch, hier insbesondere des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz OWL (StAfUA), dem Kreis Lippe, der Firma
Wiebusch und der Gemeinde Leopoldshöhe, wurde die letzte erneute, eingeschränkte Auslegung erforderlich. Die während dieser Auslegungszeit (vom 06.04 bis 08.05.06) eingegangene Stellungnahme des Kreises Lippe (siehe Anlage) ist für die Weiterführung des Verfahrens entscheidend. Daher wird auf eine Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen zur Auslegung und zur eingeschränkten Auslegung für das Flurstück 229 zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Abhängig vom Ausgang der heutigen Ausschusssitzung wird
die ausgesetzte Abwägung zu den beiden vorgenannten Auslegungen zum gegeben Zeitpunkt nachgeholt.
Die Stellungnahme des Kreises Lippe mit Schreiben vom 08.05.2006 ist durch die Versagung der Entlassung des gesamten Betriebsgeländes der Fa. Wiebusch aus dem Landschaftsschutzgebiet in dem Umfang ausschlaggebend, dass eine Rechtskraft des Bebauungsplanes nicht möglich ist !!!
-2-
Nach einer ersten Einschätzung der Verwaltung verbleiben für die Gemeinde Leopoldshöhe nur zwei Entscheidungsmöglichkeiten:
1. Das Verfahren wird in dem inhaltlichen Stand vor der erneuten, eingeschränkten Auslegung für das
Betriebsgelände der Fa. Wiebusch zur Satzung beschlossen
oder
2. Das gesamte Verfahren wird aufgehoben.
Die Konsequenz bei einer Entscheidung für die 1. Möglichkeit wäre, dass die Firma Wiebusch die angestrebte Nutzung eines Holzshredders und eines Backensteinbrechers nicht wahrnehmen kann. Der Betriebsstandort vom Grundsatz her ist jedoch gesichert ist (siehe auch Drucksache 11/2005).
Bei einem Ergebnis für die 2. Entscheidungsmöglichkeit wäre die Nutzung eines Holzshredders und eines
Backensteinbrechers ebenfalls nicht gegeben. Gleichzeitig würde auch der Betriebsstandort für die Tätigkeiten als Tief-, Straßen- und Sportplatzbauunternehmen der Fa. Wiebusch in Frage gestellt. Zudem würde
der Baugenehmigung für die Erweiterung der Fa. Thenhausen die Grundlage entzogen.
Aus der Stellungnahme des Kreises Lippe wird deutlich, dass dieser sich gegen die „erweiterte“ Nutzung
und die angehobenen Schütthöhen ausspricht. Beide Themenpunkte sind mit der erneuten Auslegung in die
planerische Konzeption eingeflossen.
Sollte sich die Gemeinde für die Einsetzung des Verfahrens vor der eingeschränkten Auslegung entscheiden, so könnte mit dem nächsten Ausschuss im Juni die vollständige Abwägung erfolgen. Darin eingeschlossen wäre dann auch die Zurückweisung der Interessen der Firma Wiebusch.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss möge über die weitere Vorgehensweise im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ entscheiden.
In Vertretung
Lange
Anlagen
Eingegangene Stellungnahmen / Anregungen zur eingeschränkten Auslegung GE:
- Stellungnahme des Kreises Lippe mit Schreiben vom 08.05.2006
- Stellungnahme des StAfUA mit Schreiben vom 05.05.2006
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW mit Schreiben vom 02.05.2006
- Anregungen der Fa. Wiebusch mit Schreiben vom 08.05.2006