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Info GB (Entwicklung eines Masterplans "Planung, Beschaffung und Nutzung regenerativer Energiequellen im Kreis Euskirchen" hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
42 kB
Datum
14.11.2011
Erstellt
04.11.11, 04:05
Aktualisiert
04.11.11, 04:05
Info GB (Entwicklung eines Masterplans
"Planung, Beschaffung und Nutzung regenerativer Energiequellen im Kreis Euskirchen"
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 114/2011 25.10.2011 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 09.11.2011 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 14.11.2011 Entwicklung eines Masterplans "Planung, Beschaffung und Nutzung regenerativer Energiequellen im Kreis Euskirchen" hier: Sachstandsbericht Die vorliegende Info beantwortet die im A 61/2011 aufgeworfenen Fragen und informiert über aktuelle Aktivitäten der Verwaltung im Bereich regenerative Energien und Klimaschutz. 1. Wie hoch ist der Prozentsatz der Fläche des Kreises Euskirchen, die jetzt bereits als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen ist? Nach Auswertung der ausgewiesenen Windkraftkonzentrationszonen in den Flächennutzungsplänen der kreisangehörigen Kommunen ergibt sich eine Gesamtfläche für Windkraftanlagen von ca. 14 km². Jedoch sind aus verschiedenen Gründen (z.B. Höhenbegrenzung, Verfügbarkeit, Lärm- oder Arten-, Natur- und Landschaftsschutz) nicht in allen ausgewiesen Windkraftkonzentrationszonen Windkraftanlagen bzw. nicht alle planerisch möglichen Anlagen errichtet worden. Damit wird ca. 1% der Kreisfläche (1248,7 km²) zum heutigen Stand durch die Windkraftkonzentrationszonen überplant. 2. Wie sieht in diesem Zusammenhang die aktuelle Gesetzes- und Erlasslage des Landes NRW aus? Am 11. Juli 2011 ist der neue "Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung" in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Als wesentliche Änderungen sind die Zulassung von Windenergie im Wald unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dabei sind die landesplanerischen Vorgaben zu beachten. Der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW von 1995 trifft im Ziel B III.3.2. für den Wald folgende Aussagen: Waldgebiete sind so zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln, dass der Wald seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen nachhaltig erfüllen kann. Waldgebiete dürfen nur für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des Waldes realisierbar sind und der Eingriff in den Wald auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. -2- Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, trifft im Kapital 3.2.2 Aussagen zur Windkraft. Danach sollen in erster Linie die allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche für Windparkplanungen zur Verfügung gestellt werden. In Waldbereichen können Windparks nur geplant werden, soweit außerhalb des Waldes Windparkplanungen nicht realisierbar sind, der Eingriff auf das unabdingbar erforderliche Maß beschränkt und ein möglichst gleichwertiger Ausgleich/Ersatz festgelegt wird. Die Beeinträchtigung von Denkmälern sowie von Bereichen, die das Landschaftsbild in besonderer Weise prägen, ist zu vermeiden. Eine zeichnerische Darstellung zur Windkraft enthält der Regionalplan nicht. Die Ausweisung zeichnerischer Vorranggebiete in der Regionalplanung wird nach Auskunft der BR Köln am 24.10.2011 erst auf Grundlage des neuen LEP erfolgen können. Dabei geht die Bezirksregierung davon aus, dass es sich nicht um verbindliche Vorgaben für die Kommunen handeln wird, da eine abschließende Eignungsprüfung der Flächen auf der Ebene des Regionalplans nicht erfolgen kann. Bei Einhaltung der dargestellten Bedingungen eignen sich nach dem neuen Erlass für eine Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung beispielsweise Kahlflächen im Wald aufgrund von Schadensereignissen; eine Ausweisung kommt nicht in Betracht, wenn es sich um besonders wertvolle Waldgebiete (insbesondere standortgerechte Laubwälder, Prozessschutzflächen) handelt. Näheres regeln wird der Leitfaden „Windenergie im Wald“, der bisher nur im Entwurf vorliegt. Insgesamt bedeutet dies für die weitere Planung, dass eine Windenergienutzung in Waldgebieten in Betracht kommen kann, wenn außerhalb des Waldes keine geeigneten Alternativen bestehen. Der Wegfall der Höhenbegrenzung sowie die Verringerung von Mindestabständen zur Bebauung sind weitere Änderungen im Erlass. Abstände zur Wohnbebauung ergeben sich aus den Anforderungen zur Einhaltung des Lärmschutzes nach BImSchG. Das ursprünglich im Rahmen der Neufassung des Windenergie-Erlasses diskutierte Ziel, "2% der Fläche als Konzentrationszonen" zu entwickeln, ist im Erlass nicht mehr enthalten. Insgesamt liegt die Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen in der gesetzlich fixierten Planungshoheit der Kommunen. Hierzu stellt der Erlass klar, dass dieser für die Kommunen lediglich empfehlenden Charakter hat und nicht bindend ist. Um in den Städten und Gemeinden im Kreis Euskirchen die weitere Ansiedung von weiteren Windkraftanlagen planungsrechtlich zu steuern, ist somit ein schlüssiges Gesamtkonzept für das jeweilige Gemeindegebiet neu zu erstellen. Eine bloße Hinzunahme von weiteren Konzentrationszonen insbesondere im Wald ohne Gesamtkonzept ist nicht ausreichend. Dabei ist auch eine Gemeinde übergreifende Zusammenarbeit über einen gemeinsamen Flächennutzungsplan bezogen auf Windkraft möglich. Die Neufassung des § 249 Abs. 1 BauGB vom 22. Juli 2011 soll de Kommunen die Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Nutzung von Windenergie im Flächennutzungsplan ermöglichen, ohne dass die Ausschlusswirkung der bisherigen Konzentrationszonen entfällt. Gleiches gilt für die Änderung oder Aufhebung von Darstellungen zum Maß der baulichen Nutzung. Außerdem räumt § 249 Abs. 2 BauGB den Kommunen die Möglichkeit ein, die Zulässigkeit neuer Windenergieanlagen an den Rückbau vorhandener Windenergieanlagen zu knüpfen. Die Standorte der zurückzubauenden Anlagen können dabei auch außerhalb des Plangebietes und des Gemeindegebietes liegen. Inwieweit die Neufassung des § 249 Abs. 1 BauGB vor dem Hintergrund der obergerichtichen Entscheidungen zum Erfordernis einer ganzheitlichen Betrachtung des Gemeindegebietes bei Ausweisung von Konzentrationszonen Rechtssicherheit bringt, ist fraglich. Daher rät die Bezirskregierung Köln, auf die Gesamtbetrachtung des Gemeindegebietes nicht zu verzichten. -33. Gibt es hinsichtlich der Konzentrationszonen für Windenergie im Kreis Euskirchen schon heute eine gemeinsame und abgestimmte Planung zwischen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (eventuell unter Moderation des Kreises)? Im Kreis Euskirchen gibt es derzeit keine gemeinsame und abgestimmte Planung der Konzentrationszonen für Windkraftanlagen. Die Gemeinden und Städte haben die Planungen bisher jeweils für ihr Gemeindegebiet eigenständig abgewickelt. Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Euskirchen, die Gemeinden Dahlem, Hellenthal und Kall, findet ein intensiver Austausch mit den Vertretern aller Kommunen statt. Ein erster Termin am 28. Juni 2011 hat ergeben, dass es einige Kommunen als sinnvoll erachten, die Planungen zu Windenergie interkommunal und gegebenenfalls koordiniert durch den Kreis, abzustimmen. Am 07. November 2011 findet eine weiterer Termin statt. Die Kommunen, die Integrierte Klimaschutzkonzepte erstellen, und der Kreis stimmen sich zu den Maßnahmen der verschiedenen Klimaschutzkonzepte ab. Die Bausteine CO2-Bilanz und die Ermittlung der CO2-Minderungspotenziale des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Euskirchen, die Gemeinden Dahlem, Hellenthal und Kall werden in Kürze fertig gestellt. Am 29. November 2011 findet eine Klimaschutzkonferenz statt. Mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und anderen Vertretern des öffentlichen Lebens vor Ort wird über Klimaschutzaktivitäten und deren zukünftige Entwicklung diskutiert und Handlungsvorschläge abgestimmt. Die Politik wird über einen Projektbeirat, zu dem die Fraktionsvorsitzenden eingeladen werden, in den Prozess der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes eingebunden und über den Stand der Ergebnisse informiert. Das Integrierte Klimaschutzkonzept wird im Mai 2012 fertig gestellt. Es wird empfohlen, basierend auf den Ergebnissen zu CO2-Bilanz, CO2-Minderungspotenziale und Maßnahmenkatalog über das Erfordernis einer weiteren Untersuchung der möglichen Formen alternativer Energien zu beraten. Zur Nutzung regenerativer Energien im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit hat bei der Gemeinde Nettersheim am 30.08.2011 ein Abstimmungsgespräch mit den örtlichen Akteuren stattgefunden. Ein Ergebnis dieses Gesprächs ist, dass eine weitere Abstimmung mit den benachbarten Kommunen beabsichtigt ist. Die Potentiale zur Nutzung regenerativer Energien und insbesondere der Windenergie in der Region sollen mit dem Ziel der regionalen Wertschöpfung in der Region unter Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes weiter konkretisiert werden. Anlässlich der Überlegungen in der Gemeinde Blankenheim hat am 24.10.2011 Abstimmungsgespräch mit den Dezernaten 32 - Landesplanung/Regionalplanung und Dezernat 35 - Höhere Bauaufsicht der Bezirksregierung Köln stattgefunden.In diesem Rahmen wurde das Erfordernis eines Gesamtkonzeptes zu den Potentialen und Restriktionen der Windenergienutzung nochmals herausgestellt. (Die rechtliche Einschätzung der Bezirksregierung ist in die Ausführungen zu Frage 2 eingeflossen). Ein Planungserfordernis entsteht durch das Ziel zusätzliche Flächen entwickeln zu wollen bzw. in den bestehenden Konzentrationszonen höhere und damit leistungsstärkere Anlage zu errichten. Grundvoraussetzung ist eine Gesamtkonzeption, die das gesamte Gemeindegebiet auf Grundlage des aktuellen Rechtsrahmens untersucht. Im Rahmen der avisierten Planerkonferenz im Kreis Euskirchen am 14.11.2011 wird mit den Dezernaten 32 - Landesplanung/Regionalplanung und Dezernat 35 - Höhere Bauaufsicht eine Abstimmung zum vorliegenden Windenergieerlass und den planungsrechtlichen Erfordernissen zur Steuerung der Windenergienutzung erfolgen. Ziel des Termins ist es, die fachliche und rechtliche Einordnung der sich durch den Erlass ergebenden Änderungen und Potentiale, aber auch die Restriktionen zum Ausbau der Windenergie Kommunen übergreifend zu erörtern. -4Den aktuellen Stand in den Städten und Gemeinden zum Ausbau der Windenergie gibt folgende Übersicht wieder: Blankenheim Bad Münstereifel Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Ratsinformation / Bürgerversammlung zu möglichen neuen Standorten im Wald, ein vorliegender Antrag für eine Neuanlage in der bestehenden Konzentrationszone Ratsinformation und mögliche Standortsuche im Wald Erarbeitung eines neuen Gesamtkonzeptes für das Gemeindegebiet rechtskräftige Konzentrationszonen mit Bebauungsplan, artenschutzrechtlicher Klärungsbedarf zwei rechtskräftige Konzentrationszonen, Erarbeitung eines neuen Gesamtkonzeptes rechtskräftige Konzentrationszone, Ratsinformation, Arbeitskreis im Rahmen des Klimaschutzes rechtskräftige Konzentrationszonen, Überlegungen zu Repowering rechtskräftige Konzentrationszone, 2 Anträge zu Repowering, 1 Antrag Neuanlage rechtskräftige Konzentrationszone, Überlegungen zu Repowering, Aufstellung einer neuen Konzentrationszone rechtskräftige Konzentrationszone Neuplanung der Konzentrationszone, Bebauungsplan in Aufstellung Am 08. Februar 2012 wird im Holzkompetenzzentrum Nettersheim ein Wirtschaftsforum zum Thema Windenergie stattfinden. Dieses wird vom Kreis Euskirchen gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln vorbereitet. -54. Sind aus der Sicht der Verwaltung in unserem Kreis alternative regenerative Energieformen zur Windenergie vorhanden? Wenn ja, welche? Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über den Anteil regenerativer Energien am Energiemix im Kreis Euskirchen. Der Anteil erneuerbarer Energieträger am Energiemix im Kreis Euskrichen im Jahr 2009 Gesamtendenergieverbrauch (ohne Verkehr) Gesamtstromverbrauch davon: Wärmestrom (überwiegend Nachtspeicheröfen) Gesamtwärmeverbrauch Strom aus erneuerbaren Energieträgern Wasserkraft Photovoltaik Biogas Windkraft Anteil erneuerbarer Energieträger am Stromverbrauch Wärme aus erneuerbaren Energieträgern Holzeinsatz Umweltwärme Solarthermie Anteil erneuerbarer Energieträger am Wärmeverbrauch 3.412,00 GWh 998,95 GWh 50,30 GWh 2.463,35 GWh 188,73 1,62 17,47 38,98 130,66 GWh GWh GWh GWh GWh 18,89% 157,28 151,83 3,20 2,25 GWh GWh GWh GWh 6,38% Daten aus der CO2-Bilanz für den Kreis Euskirchen. Erstellt von Gertec im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes. Daten vorbehaltlich einer Rückmeldung der Regionalgas Euskirchen GmbH. 5. Sind der Verwaltung konkrete Projekte zur Entwicklung von Standorten für regenerative Energieformen im Kreis Euskirchen bekannt? Um welche Projekte handelt es sich dabei? Welches Energievolumen ist mit dem jeweiligen Projekt verbunden? In welchem Zeitraum sollten diese Projekte realisiert werden? Die der Kreisverwaltung bekannten, geplanten Anlagen regenerativer Energiequellen sind in der unten stehenden Tabelle aufgeführt. Dargestellt ist die zu installierende Leistung in Megawatt je Kommune. -6- gez. i. V, Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)