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Beschlussvorlage (Anfrage der CDU vom 27.11.2014 (Anlage 1))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,0 MB
Datum
03.02.2015
Erstellt
21.01.15, 18:01
Aktualisiert
21.01.15, 18:01
Beschlussvorlage (Anfrage der CDU vom 27.11.2014 (Anlage 1)) Beschlussvorlage (Anfrage der CDU vom 27.11.2014 (Anlage 1))

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Inhalt der Datei

CDU Fraktion Johann-Wilhelm Olpen Vorsitzender An den Bürgermeister der Stadt Bedburg - Stadtentwicklungsausschuss - Am Rathaus Am Zelenberg 40 - 50181 Bedburg Telefon: 02272-83691 Fax: 02272-8066569 Mail: jw.olpen@cdu-bedburg.de 1 50181 Bedburg Bedburg, den 27 .11..2014 Anfrage betreffend die zwei neuen Parkplätze auf der Kolpingstraße in BedburgBlerichen Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg bittet um Auskunft über die zwei neuen ParkpläEe aui der Kolpingstraße in Bedburg-Blerichen. Seinerzeit wurde die Situation hinsichtlich der Verkehrsberuhigung und Parkraumgestaltung auf der Kolpingstraße in Blerichen konzeptionell aufwendig erarbeitet, und zwar unter Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der zuständigen politischen Gremien. Vor einigen Wochen sind nun zwei weitere Parkplätze durch die Verwaltung auf der Kolpingstraße angelegt worden. Hierzu hat die CDU- Fraktion nun folgende Fragen: - lst diesbezüglich eine Abstimmung erfolgt - mit den politischen Gremien, - den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern? rycrc# : - I CDU Fraktion Johann-Wilhelm Olpen Vorsitzender Wenn ein Auftrag aus der Politik nicht vorlag: lst die ffipffi6ffiv[€iggorgQgüßd$ rechtmäßig? Telefon: 02272-83691 Fax: 02272-8066569 Mail: jw.olpen@cdu-bedburg.de Und wenn ja, auf welcher Grundlage? - Widerspricht die Anlegung der zusätzlichen Parkplätze nicht dem mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeiteten Konzept für die Kolpingstraße? - lm Hinblick auf die von den Eigentümern von Haus- 35A und Haus-Nr. 23 seinerzeit gegen die Anlegung der in Rede stehenden Parkplätze geäußerte Befürchtung, nicht mehr gefahrlos aus ihrer Garage ausfahren zu können: Besteht die Gefahr, nicht mehr gefahrlos aus der Garage ausparkenzu können, für die betreffenden Eigentümer nicht mehr und sind die betreffenden Eigentümer vor Anlegung der Parkplätze angehört worden, ggf. mit welchem Ergebnis? - Führt die Anlegung der beiden neuen Parkplätze so nah an dem - aus Fahrrichtung lnnenstadt gesehen sogar - rechtsseitig gelegenen Hindernis nicht zu einer unnötigen Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs, gerade auch unter Berücksichtigung der Gegenverkehre? Für eine Stellungnahme der Verwaltung im Fachausschuss oder Rat bedankt sich die CDUFraktion bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen