Daten
Kommune
Bedburg
Größe
246 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:03
Aktualisiert
27.01.15, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP6425/2004 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
16.09.2004
Rat der Stadt Bedburg
21.09.2004
Stadtentwicklungsausschuss
10.02.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten -Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchhertenhier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4b / Kirchherten wird der Beschluss zur
öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 21.09.2004 den Auslegungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten gefasst. Dieser Bebauungsplan soll in Verlängerung eines
Stichweges an der Brauereistraße in Kirchherten das Baurecht für eine weitere bedarfsgerechte
Nachverdichtung mit zwei Baugrundstücken schaffen. Derzeit stellt sich der Planbereich als
Gartenflächen der sehr tiefen Grundstücke der Bebauung an der „Breite Straße“ dar. Seit 2004
wurde das Vorhaben durch den Grundstückseigentümer jedoch nicht weiterverfolgt, da seinerzeit
kurzfristig der Bedarf zur Bebauung nicht weiter bestand.
Nunmehr soll das Verfahren wieder fortgeführt werden. Hierzu ist jedoch eine Anpassung der
Planunterlagen an die heutigen rechtlichen und tatsächlichen Erfordernisse notwendig gewesen.
Da jetzt auch ein Teilbereich des Nachbargrundstücks durch den Vorhabenträger mit in die
Bebauung einbezogen wird, war das Plangebiet entsprechend geringfügig zu erweitern. Die
Festsetzungen des Bebauungsplans sind entsprechend der ursprünglichen Planungsabsicht so
ausgelegt, dass sich die Bebauung hinsichtlich der Gestaltung und der Kubatur in die vorhandene
benachbarte aufgelockerte Bebauung an der Brauereistraße einfügt. Dabei soll eine „1,5geschossige“ Bebauung mit einem ausgebauten Obergeschoss ermöglicht werden. Einzelheiten
lassen sich den beigefügten Planunterlagen entnehmen.
Für die Erschließung der Baugrundstücke ist eine Verlängerung des Stichwegs der Brauereistraße
erforderlich. Diese Verlängerung wird durch den Grundstückseigentümer vorgenommen. Hierzu ist
der gesonderte Abschluss eines entsprechenden Erschließungsvertrags mit der Stadt erforderlich.
In diesem Vertrag wird auch die Kostentragung der Planungskosten geregelt. Die Straße wird
dabei so verlängert, dass auch eine nochmalige Erweiterung der Bebauung unter Einbeziehung
der benachbarten Gartenbereiche zukünftig möglich ist. Derzeit wird hierauf jedoch zunächst
verzichtet, da noch kein Interesse hinsichtlich einer Bebauung und damit auch keine Klarheit der
konkreten baulichen Ausgestaltung der weiteren Bereiche besteht.
Zur Fortführung des Verfahrens ist Beschluss zur öffentlichen Auslegung vom 21.09.2004 wegen
der angepassten Planunterlagen erneut zu fassen. Daran anschließend soll die Offenlage
durchgeführt werden. Das Verfahren soll im Weiteren als Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach den Maßgaben des § 13a BauGB fortgeführt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bedarfsgerechte Nachverdichtung der Ortsteile trägt zu einer Fortentwicklung der Ortsteile und damit einer
Stabilisierung Kirchhertens als Wohnstandort bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X – Die Planungskosten werden durch den Grundstückseigentümer übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP6-425/2004 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, 22.01.2015
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP6-425/2004 1. Ergänzung
Seite 3