Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten -Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchherten- hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
246 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:03
Aktualisiert
27.01.15, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten -Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchherten-

hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten -Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchherten-

hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten -Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchherten-

hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 246 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP6425/2004 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 16.09.2004 Rat der Stadt Bedburg 21.09.2004 Stadtentwicklungsausschuss 10.02.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten -Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchhertenhier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4b / Kirchherten wird der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) gefasst. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 21.09.2004 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten gefasst. Dieser Bebauungsplan soll in Verlängerung eines Stichweges an der Brauereistraße in Kirchherten das Baurecht für eine weitere bedarfsgerechte Nachverdichtung mit zwei Baugrundstücken schaffen. Derzeit stellt sich der Planbereich als Gartenflächen der sehr tiefen Grundstücke der Bebauung an der „Breite Straße“ dar. Seit 2004 wurde das Vorhaben durch den Grundstückseigentümer jedoch nicht weiterverfolgt, da seinerzeit kurzfristig der Bedarf zur Bebauung nicht weiter bestand. Nunmehr soll das Verfahren wieder fortgeführt werden. Hierzu ist jedoch eine Anpassung der Planunterlagen an die heutigen rechtlichen und tatsächlichen Erfordernisse notwendig gewesen. Da jetzt auch ein Teilbereich des Nachbargrundstücks durch den Vorhabenträger mit in die Bebauung einbezogen wird, war das Plangebiet entsprechend geringfügig zu erweitern. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind entsprechend der ursprünglichen Planungsabsicht so ausgelegt, dass sich die Bebauung hinsichtlich der Gestaltung und der Kubatur in die vorhandene benachbarte aufgelockerte Bebauung an der Brauereistraße einfügt. Dabei soll eine „1,5geschossige“ Bebauung mit einem ausgebauten Obergeschoss ermöglicht werden. Einzelheiten lassen sich den beigefügten Planunterlagen entnehmen. Für die Erschließung der Baugrundstücke ist eine Verlängerung des Stichwegs der Brauereistraße erforderlich. Diese Verlängerung wird durch den Grundstückseigentümer vorgenommen. Hierzu ist der gesonderte Abschluss eines entsprechenden Erschließungsvertrags mit der Stadt erforderlich. In diesem Vertrag wird auch die Kostentragung der Planungskosten geregelt. Die Straße wird dabei so verlängert, dass auch eine nochmalige Erweiterung der Bebauung unter Einbeziehung der benachbarten Gartenbereiche zukünftig möglich ist. Derzeit wird hierauf jedoch zunächst verzichtet, da noch kein Interesse hinsichtlich einer Bebauung und damit auch keine Klarheit der konkreten baulichen Ausgestaltung der weiteren Bereiche besteht. Zur Fortführung des Verfahrens ist Beschluss zur öffentlichen Auslegung vom 21.09.2004 wegen der angepassten Planunterlagen erneut zu fassen. Daran anschließend soll die Offenlage durchgeführt werden. Das Verfahren soll im Weiteren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach den Maßgaben des § 13a BauGB fortgeführt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die bedarfsgerechte Nachverdichtung der Ortsteile trägt zu einer Fortentwicklung der Ortsteile und damit einer Stabilisierung Kirchhertens als Wohnstandort bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein X – Die Planungskosten werden durch den Grundstückseigentümer übernommen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP6-425/2004 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bedburg, 22.01.2015 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP6-425/2004 1. Ergänzung Seite 3