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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, "Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37"; hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, "Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37";
hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss)

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BESCHLUSS aus der 29. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 25.11.2003 TOP Betreff 16.4. Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, „Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37“; hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss Vorlage: 84/2003 Beschluss: „1.) Der Anregung der Eheleute Kalkbrenner, die maximale Firsthöhe auf 10,50 m zu erhöhen, wird stattgegeben, da eine derartige Firsthöhe durchaus städtebaulich vertretbar ist. 2.) Die allgemein formulierten Bedenken des StUA Aachen hinsichtlich des Immissionsschutzes werden zurückgewiesen, da sich die planungsrechtliche Situation für den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht verändert. 3.) Der Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen