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Dringlichkeitsentscheidung GB (K 68, Erneuerung von Rescheid bis Büschem hier: Zustimmung zu den Erneuerungsmaßnahmen sowie außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
28.02.12, 04:11
Aktualisiert
20.03.12, 04:07
Dringlichkeitsentscheidung GB (K 68, Erneuerung von Rescheid bis Büschem
hier: Zustimmung zu den Erneuerungsmaßnahmen sowie außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2012) Dringlichkeitsentscheidung GB (K 68, Erneuerung von Rescheid bis Büschem
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 51/2012 08.02.2012 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 07.03.2012 Kreisausschuss 28.03.2012 K 68, Erneuerung von Rescheid bis Büschem hier: Zustimmung zu den Erneuerungsmaßnahmen sowie außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2012 Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel sind beim Produkt 542 01, Zeile 25, des Teilfinanzplanes im Haushaltsjahr 2012 eingeplant X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 68 von der Ortsdurchfahrt Rescheid bis zum Abzweig Büschem zu. Der Kreistag beschließt die Mittel außerplanmäßig im Vorgriff auf den Haushalt 2012 bereitzustellen sowie den vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen und den Auftrag für die Erneuerungsmaßnahmen nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. -2Begründung: Im Zuge der Zustandserfassung an Kreisstraßen wurde seitens der Fachabteilung festgestellt, dass an der K 68, zwischen Rescheid und Büschem eine auffällige Dichte von Straßenschäden zu verzeichnen ist. Das Schadensbild stellt sich in Form von Rissen, Absackungen und Ausbrüchen dar. Punktuelle Unterhaltungsarbeiten am Straßenzug halfen in der Vergangenheit, die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten, führen aber inzwischen zu einem nicht mehr vertretbaren Aufwand. Insofern wurde für den Straßenabschnitt seitens der Fachabteilung eine Baugrundbegutachtung in Auftrag gegeben, um ein dauerhaftes und wirtschaftliches Sanierungskonzept zu ergründen und somit einem weiteren Verfall des Straßenkörpers entgegenzuwirken. Die nähere Untersuchung des Baugrundes wies als Ursache Verschleißerscheinungen und Tragfähigkeitsprobleme im bituminösen Oberbau aus. Tragfähigkeitsprobleme im Bereich des ungebundenen Oberbaus bestehen lediglich auf einem ca. 100 m langen Abschnitt auf Höhe der Einmündung Büschem. Als grundsätzliches Sanierungskonzept ist nach dem Abfräsen der bituminösen Deckschichten das Aufbringen einer 6 cm starken Binderschicht und einer neuen 4 cm starken Deckschicht vorgesehen. Hierdurch wird die Tragfähigkeit des Straßenoberbaus verbessert. Für den Abschnitt im Bereich der Einmündung Büschem ist aufgrund des nicht tragfähigem Unterbaus ein Vollausbau in Bauklasse IV nach RStO ´01 mit zusätzlichen 40 cm Bodenaustausch vorgesehen. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 5.200 m zuzüglich der verkehrsgerechten Anbindungen der Ortsstraßen und Wirtschaftswege. Die Straße hat eine Fahrbahnbreite von im Mittel 5,50 m. geplante Sanierungsmaßnahmen: Neben den Fahrbahnerneuerungen ist für den Außerortsbereich die Anpassung der Bankette sowie nach Erfordernis die Erneuerung von Straßenausstattung wie Schutzplanken und Verkehrszeichen vorgesehen. Der zukünftige Fahrbahnaufbau der Außerortsstrecke ist wie folgt dargestellt geplant (siehe auch Anlage 2): Asphaltbeton 4,0 cm Asphaltbinder 6,0 cm auf vorhandenen bituminösen Tragschichten Einzelne Stellen mit Tragfähigkeitsprobleme bis in den Untergrund werden durch eine Erneuerung des Fahrbahnaufbaus bis in die ungebundenen Tragschichten saniert. Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind generell nicht geplant. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut Kostenberechnungen 1,5 Mio. €. Seitens des Fördergebers wurde die Maßnahme für 2012 in das Förderprogramm aufgenommen. Gemäß der aktuellen Fördersätze ist bei Maßnahmen der grundhaften Erneuerung mit einer Förderung von 60 % zu rechnen. Vorsorglich wurde bereits ein Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Um die Maßnahme in 2012 förderunschädlich umsetzen zu können, ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, da mit einer Bewilligung erst in der zweiten Jahreshälfte gerechnet werden kann. Die erforderlichen Mittel wurden über die Veränderungsliste für den Haushalt 2012 angemeldet. -3Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den o.g. Erneuerungsmaßnahmen an der K 68 von Rescheid bis Büschem zuzustimmen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Maßnahmen müssen ab Frühjahr 2012 durchgeführt werden. Diese zeitliche Einordnung ergibt sich aus der technischen Notwendigkeit zur Durchführung von Deckenbaumaßnahmen bei trockenen und warmen Witterungsbedingungen sowie den absehbaren Verkehrssicherheitsproblemen bei Abwarten der nächsten Winterperiode. Bei einer Verschiebung der Maßnahmen ist zudem aufgrund der vorliegenden Verkehrsbelastung mit zusätzlichen Schäden in tiefer gelegenen Tragschichten zu rechnen, so dass höhere Baukosten entstehen können. Insofern ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, zur Erhaltung der Verkehrssicherheit die Maßnahmen kurzfristig auszuschreiben und anschließend auszuführen. Des Weiteren werden mit Fortschreiten der zweiten Jahreshälfte erfahrungsgemäß schlechtere Wettbewerbspreise erzielt. Dieser zeitliche Rahmen kann nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Aus diesen Gründen ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich. gez. Weber gez. Hergarten gez. Groß gez. Bell gez. Dr. Pesch gez. I. V. Poth Landrat gez. Kalnins (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)