Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
28.02.12, 04:11
Aktualisiert
20.03.12, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 51/2012
08.02.2012
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
07.03.2012
Kreisausschuss
28.03.2012
K 68, Erneuerung von Rescheid bis Büschem
hier: Zustimmung zu den Erneuerungsmaßnahmen sowie außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2012
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind beim Produkt 542 01, Zeile 25, des Teilfinanzplanes im
Haushaltsjahr 2012 eingeplant
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 68 von der Ortsdurchfahrt Rescheid bis
zum Abzweig Büschem zu.
Der Kreistag beschließt die Mittel außerplanmäßig im Vorgriff auf den Haushalt 2012 bereitzustellen
sowie den vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen und den Auftrag für
die Erneuerungsmaßnahmen nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
-2Begründung:
Im Zuge der Zustandserfassung an Kreisstraßen wurde seitens der Fachabteilung festgestellt, dass
an der K 68, zwischen Rescheid und Büschem eine auffällige Dichte von Straßenschäden zu verzeichnen ist. Das Schadensbild stellt sich in Form von Rissen, Absackungen und Ausbrüchen dar.
Punktuelle Unterhaltungsarbeiten am Straßenzug halfen in der Vergangenheit, die Verkehrssicherheit
aufrecht zu erhalten, führen aber inzwischen zu einem nicht mehr vertretbaren Aufwand. Insofern
wurde für den Straßenabschnitt seitens der Fachabteilung eine Baugrundbegutachtung in Auftrag
gegeben, um ein dauerhaftes und wirtschaftliches Sanierungskonzept zu ergründen und somit einem
weiteren Verfall des Straßenkörpers entgegenzuwirken.
Die nähere Untersuchung des Baugrundes wies als Ursache Verschleißerscheinungen und Tragfähigkeitsprobleme im bituminösen Oberbau aus. Tragfähigkeitsprobleme im Bereich des ungebundenen Oberbaus bestehen lediglich auf einem ca. 100 m langen Abschnitt auf Höhe der Einmündung
Büschem.
Als grundsätzliches Sanierungskonzept ist nach dem Abfräsen der bituminösen Deckschichten das
Aufbringen einer 6 cm starken Binderschicht und einer neuen 4 cm starken Deckschicht vorgesehen.
Hierdurch wird die Tragfähigkeit des Straßenoberbaus verbessert. Für den Abschnitt im Bereich der
Einmündung Büschem ist aufgrund des nicht tragfähigem Unterbaus ein Vollausbau in Bauklasse IV
nach RStO ´01 mit zusätzlichen 40 cm Bodenaustausch vorgesehen.
Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 5.200 m zuzüglich der verkehrsgerechten Anbindungen der
Ortsstraßen und Wirtschaftswege.
Die Straße hat eine Fahrbahnbreite von im Mittel 5,50 m.
geplante Sanierungsmaßnahmen:
Neben den Fahrbahnerneuerungen ist für den Außerortsbereich die Anpassung der Bankette sowie
nach Erfordernis die Erneuerung von Straßenausstattung wie Schutzplanken und Verkehrszeichen
vorgesehen. Der zukünftige Fahrbahnaufbau der Außerortsstrecke ist wie folgt dargestellt geplant
(siehe auch Anlage 2):
Asphaltbeton
4,0 cm
Asphaltbinder
6,0 cm
auf vorhandenen bituminösen Tragschichten
Einzelne Stellen mit Tragfähigkeitsprobleme bis in den Untergrund werden durch eine Erneuerung
des Fahrbahnaufbaus bis in die ungebundenen Tragschichten saniert.
Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind generell nicht geplant.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut Kostenberechnungen 1,5 Mio. €. Seitens des Fördergebers wurde die Maßnahme für 2012 in das Förderprogramm aufgenommen. Gemäß der aktuellen Fördersätze ist bei Maßnahmen der grundhaften Erneuerung mit einer Förderung von 60 % zu
rechnen. Vorsorglich wurde bereits ein Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Um die Maßnahme in 2012 förderunschädlich umsetzen zu können, ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, da mit einer Bewilligung erst in der
zweiten Jahreshälfte gerechnet werden kann.
Die erforderlichen Mittel wurden über die Veränderungsliste für den Haushalt 2012 angemeldet.
-3Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den o.g. Erneuerungsmaßnahmen an der K 68 von Rescheid bis Büschem zuzustimmen.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Maßnahmen müssen ab Frühjahr 2012 durchgeführt werden. Diese zeitliche Einordnung ergibt
sich aus der technischen Notwendigkeit zur Durchführung von Deckenbaumaßnahmen bei trockenen
und warmen Witterungsbedingungen sowie den absehbaren Verkehrssicherheitsproblemen bei Abwarten der nächsten Winterperiode. Bei einer Verschiebung der Maßnahmen ist zudem aufgrund der
vorliegenden Verkehrsbelastung mit zusätzlichen Schäden in tiefer gelegenen Tragschichten zu
rechnen, so dass höhere Baukosten entstehen können.
Insofern ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, zur Erhaltung der Verkehrssicherheit die Maßnahmen kurzfristig auszuschreiben und anschließend auszuführen. Des Weiteren werden mit Fortschreiten der zweiten Jahreshälfte erfahrungsgemäß schlechtere Wettbewerbspreise erzielt.
Dieser zeitliche Rahmen kann nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann.
Aus diesen Gründen ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.
gez. Weber
gez. Hergarten
gez. Groß
gez. Bell
gez. Dr. Pesch
gez. I. V. Poth
Landrat
gez. Kalnins
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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