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Dringlichkeitsentscheidung GB (Anlage 3 zur Dringlichkeitsentscheidung GB D 51/2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
28.02.12, 04:11
Aktualisiert
20.03.12, 04:07
Dringlichkeitsentscheidung GB (Anlage 3 zur Dringlichkeitsentscheidung GB D 51/2012)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: Anlage zu D.: 51/2012 Folgekostenberechnung X Ersatzinvestition Neuinvestition Maßnahme: I. II. K 68, Rescheid bis Büschem 1.500.000,00 € Investitionsausgaben: Zuweisungen/Zuschüsse: 900.000,00 € Eigenfinanzierung (Netto-Investition): 600.000,00 € Restwert im Jahr der Ausbaumaßnahme 854.298,00 € Abschreibung pro Jahr bei einer durchschnittlichen Restnutzungsdauer von Abschreibung pro Jahr zukünftig beio einer Nutzungsdauer III. 12 Jahren 45 Jahren 66.569,00 € 18.984,40 € 515.399,00 € Vorhandener Sonderposten im Jahr der Ausbaumaßnahme Auflösung der Sonderposten pro Jahr bisher Auflösung der Sonderposten pro Jahr zukünftig IV. 1. 2. 40.161,00 € 11.453,31 € Folgekosten p.a. Personalkosten (mit dem Betrieb/Einsatz des Investitionsgutes verbundener Personaleinsatz) zzgl. 20 % Verwaltungsgemeinkostenzuschlag 0,00 € 0,00 € Unterhaltungs-/Betriebs- und Bewirtschaftungskosten 0,00 € 0,00 € 3. Weitere Sachkosten 0,00 € 4. Kalkulatorische Kosten: 4.1. Abschreibungen Bezeichnung des Anlageguts Anschaffungswert a) 1.500.000,00 Nutzungsdauer (Jahre)* Abschreibungssatz 45,00 2% 33.333,33 € 4.2. Verzinsung des Anlagekapitals (Durchschnittswertverzinsung) Netto-Investitionssumme 50% Zinssatz 600.000,00 4,00% Summe Folgekosten p.a. V. VI. 12.000,00 € 64.317,73 € Erwartete maßnahmebezogene Erlöse (Folgeeinnahmen) Auflösung Sonderposten aus Zuwendung 31.453,31 € Sonderabschreibung im Jahr der Ausbaumaßnahme Sonderabschreibung für Vollausbauabschnitt 16.428,81 € * vorbehaltlich einer Überprüfung der Restnutzungsdauer gem. § 35, Abs. 4 GemHVO Budgetverantwortliche/r (Unterschrift)