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Beschlussvorlage (Inklusion an den Bedburger Schulen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
283 kB
Datum
21.04.2015
Erstellt
07.04.15, 18:03
Aktualisiert
07.04.15, 18:03
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-51/2015 Fachdienst 4 Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 21.04.2015 Betreff: Inklusion an den Bedburger Schulen Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Inklusion bedeutet viel mehr als eine Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer zu schaffen. Dennoch wird im Rahmen von Inklusion häufig das Bild von Rollstühlen als Deckblatt verwendet. Dies sicher auch, weil man die vielfältigen Einschränkungen, die es ggfs. zu beachten gibt, bildlich gar nicht darstellen kann. Vielmehr gilt es – wenn man sich mit dem Thema Schule befasst – allen Kindern den Zugang zu den allgemeinen Schulen vor Ort zu ermöglichen. Dies wird nicht immer möglich sein und auch nicht immer dem Wohl eines Kindes dienen. Seit dem 01.08.2014 (9. SchRÄG) ist die Regelschule der erste Förderort für alle Kinder (§ 2 Abs. 5 i.V.m. § 20 Abs. 2 SchulG). Die Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs findet in der Regel nur auf Antrag der Eltern statt. Die Schulaufsicht entscheidet und schlägt mindestens eine allgemeine Schule mit GL vor. Mögliche Förderschwerpunkte sind `Lernen´, `Emotionale und soziale Entwicklung´, `Sprache´, `Hören und Kommunikation´, `Sehen´, `Geistige Entwicklung´ sowie `Körperliche und motorische Entwicklung´. Die Beschulungen von Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen (ob anerkannt oder nicht) findet in Bedburger Grundschulen bereits seit Jahren statt und ist bereits gängige Praxis. Die Grundschulen Bedburg, Kirchherten und Kaster sind sogenannte Schulen des `gemeinsamen Unterrichtes´ (GU) bzw. des `gemeinsamen Lernens´ (GL). Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderbedarf an Grundschulen 2008/09 Schüler Kas Kird Bed Kirc ∑ 3 0 9 4 16 % 0,8 0,0 3,5 2,8 2009/10 Schüler 4 0 10 7 21 % 1,2 0,0 3,7 4,9 2010/11 Schüler 4 0 11 7 22 % 1,3 0,0 4,3 5,0 2011/12 Schüler 6 0 13 7 26 % 2,0 0,0 4,8 5,7 2012/13 Schüler 10 0 13 7 30 % 3,3 0,0 5,2 6,2 2013/14 Schüler 10 0 15 7 32 % 3,4 0,0 6,6 6,9 2014/15 Schüler 10 0 15 7 32 % 3,6 0,0 6,4 7,2 Auch an den weiterführenden Schulen, bis zum Schuljahr 2012/13 ausschließlich an der Arnoldvon-Harff-Schule und seit 2013/14 auch an der Realschule, findet eine Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit anerkannten Förderbedarfen statt. Am Gymnasium fand und findet eine Beschulung zumindest derzeit regelmäßig nur statt, soweit Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich Sehen, Hören oder körperliche und motorische Entwicklung eine Unterstützung benötigen. Im Rahmen einer Inklusionsrunde Ende 2014 wurde im Einvernehmen mit den Schulen, der Schulaufsicht und dem Schulträger vereinbart, dass Schülerinnen und Schüler, welche eine Aufnahme an einer weiterführenden Schule wünschen, ein Platz garantiert werden kann. Es bestand Einvernehmen, dass 6 Schülerinnen und Schüler einen Platz an der Realschule in Bedburg und 4 Schülerinnen und Schüler einen Platz an der Arnold-von-Harff Schule mit Zustimmung des Schulträgers zugewiesen bekommen. Hierbei wird der jeweiligen Schülerin/dem jeweiligen Schüler der Platz an dieser Schule garantiert. Die Eltern können dennoch eine Anmeldung an einer anderen gewünschten Schule beantragen. An dieser Schule hätte die Anmeldung aber keinen Vorrang gegenüber anderen Anmeldungen. Für das Schuljahr 2015/2016 haben sich nach aktuellem Stand sowohl an der Haupt- als auch an der Realschule jeweils 5 Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderbedarf für die 5. Klasse angemeldet. Hinzu kommt eine Anmeldung am Silverberg Gymnasium. Beschlussvorlage WP9-51/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Soweit eine weiterführende Schule in der Klasse 5 rein rechnerisch mindestens 2 Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderbedarf aufnimmt, kann die maximale Bandbreite um 2 Schülerinnen und Schüler gesenkt werden. Bandbreite für die 5. Klassen Hauptschule Realschule Gymnasium Regulär 18 – 30 25 – 29 25 - 29 mit Absenkung 18 – 28 25 – 27 25 – 27 Bei einer 3-zügigen Realschule müssen sich daher mind. 6 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen anmelden, um die Bandbreite auf 27 begrenzen zu können. Bei mehr als 81 Anmeldungen könnten daher (theoretisch) Ablehnungen ausgesprochen werden. Wenn aber Schülerinnen oder Schüler eine andere Schule derselben Schulart im Gebiet des Schulträgers nicht in zumutbarer Weise erreichen können, kann die Bandbreite bis auf 34 Schülerinnen und Schüler überschritten werden. Mit dem Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 09.07.2014, GV.NRW S 404) hat das Land NRW eine pauschale Kostenerstattung „Belastungsausgleich für kommunale Aufwendungen für die schulische Inklusion“ gesetzlich geregelt. Die Beratung hierzu erfolgte im Landtag NRW unter der Drucksache 16/5751 vom 06.05.2014. Das Land wird beginnend mit dem 01.02.2015 einen jährlichen Belastungsausgleich in Höhe von 25 Mio Euro an alle Kommunen auf Basis der Schülerzahlen der allgemeinen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I auszahlen. Dies sind rund 39.000 € für die Stadt Bedburg Zudem werden durch das Land NRW 10 Mio Euro als Inklusionspauschale zur Mitfinanzierung der Unterstützung von Schulen des gemeinsamen Lernens durch „nicht-lehrendes Personal im Dienst der Schulträger“ festgesetzt. Hierdurch erhält die Stadt Bedburg rund 6.500 €. Obwohl das Land eine `neue´ Inklusionspauschale geregelt hat, wurde durch den LVR die Weiterführung der Inklusionspauschale (leider werden hier die gleichen Begriffe für unterschiedliche Förderungen verwendet) zugesagt. Die Schulträger können weiterhin einzelfallbezogenen Kostenübernahmen für notwendige Beschaffungen und Baumaßnahmen soweit diese aus Behinderungen resultieren beantragen. Für das Schuljahr 2015/2016 werden neben den o.g. Zuweisungen ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt `Hören´ am Gymnasium und zwei Schüler mit dem Förderschwerpunkt `Sehen´ an der Grundschule Kaster beschult. Der Fachdienst 6 hat für den Umbau und für Schallschutzmaßnahmen (versetzbare Wandaufsätze) und eine Anpassung der Beleuchtungen für den Haushalt 2015 angemeldet. Für die notwendigen Hilfsmittel (z.B. FM Anlage) zeichnet der Fachdienst 4 verantwortlich. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Trotz rückläufiger Schülerzahlen steigt der Bedarf an Inklusion an den Regelschulen. Beschlussvorlage WP9-51/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Keller ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-51/2015 Seite 4