Daten
Kommune
Bedburg
Größe
283 kB
Datum
21.04.2015
Erstellt
07.04.15, 18:03
Aktualisiert
07.04.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-51/2015
Fachdienst 4
Schule, Bildung und Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
21.04.2015
Betreff:
Inklusion an den Bedburger Schulen
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Inklusion bedeutet viel mehr als eine Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer zu schaffen. Dennoch wird
im Rahmen von Inklusion häufig das Bild von Rollstühlen als Deckblatt verwendet. Dies sicher
auch, weil man die vielfältigen Einschränkungen, die es ggfs. zu beachten gibt, bildlich gar nicht
darstellen kann. Vielmehr gilt es – wenn man sich mit dem Thema Schule befasst – allen Kindern
den Zugang zu den allgemeinen Schulen vor Ort zu ermöglichen. Dies wird nicht immer möglich
sein und auch nicht immer dem Wohl eines Kindes dienen.
Seit dem 01.08.2014 (9. SchRÄG) ist die Regelschule der erste Förderort für alle Kinder (§ 2 Abs.
5 i.V.m. § 20 Abs. 2 SchulG). Die Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
findet in der Regel nur auf Antrag der Eltern statt. Die Schulaufsicht entscheidet und schlägt
mindestens eine allgemeine Schule mit GL vor. Mögliche Förderschwerpunkte sind `Lernen´,
`Emotionale und soziale Entwicklung´, `Sprache´, `Hören und Kommunikation´, `Sehen´, `Geistige
Entwicklung´ sowie `Körperliche und motorische Entwicklung´.
Die Beschulungen von Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen (ob anerkannt oder nicht)
findet in Bedburger Grundschulen bereits seit Jahren statt und ist bereits gängige Praxis.
Die Grundschulen Bedburg, Kirchherten und Kaster sind sogenannte Schulen des `gemeinsamen
Unterrichtes´ (GU) bzw. des `gemeinsamen Lernens´ (GL).
Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderbedarf an Grundschulen
2008/09
Schüler
Kas
Kird
Bed
Kirc
∑
3
0
9
4
16
%
0,8
0,0
3,5
2,8
2009/10
Schüler
4
0
10
7
21
%
1,2
0,0
3,7
4,9
2010/11
Schüler
4
0
11
7
22
%
1,3
0,0
4,3
5,0
2011/12
Schüler
6
0
13
7
26
%
2,0
0,0
4,8
5,7
2012/13
Schüler
10
0
13
7
30
%
3,3
0,0
5,2
6,2
2013/14
Schüler
10
0
15
7
32
%
3,4
0,0
6,6
6,9
2014/15
Schüler
10
0
15
7
32
%
3,6
0,0
6,4
7,2
Auch an den weiterführenden Schulen, bis zum Schuljahr 2012/13 ausschließlich an der Arnoldvon-Harff-Schule und seit 2013/14 auch an der Realschule, findet eine Beschulung von
Schülerinnen und Schülern mit anerkannten Förderbedarfen statt. Am Gymnasium fand und findet
eine Beschulung zumindest derzeit regelmäßig nur statt, soweit Schülerinnen und Schüler mit
Förderbedarf im Bereich Sehen, Hören oder körperliche und motorische Entwicklung eine
Unterstützung benötigen.
Im Rahmen einer Inklusionsrunde Ende 2014 wurde im Einvernehmen mit den Schulen, der
Schulaufsicht und dem Schulträger vereinbart, dass Schülerinnen und Schüler, welche eine
Aufnahme an einer weiterführenden Schule wünschen, ein Platz garantiert werden kann. Es
bestand Einvernehmen, dass 6 Schülerinnen und Schüler einen Platz an der Realschule in
Bedburg und 4 Schülerinnen und Schüler einen Platz an der Arnold-von-Harff Schule mit
Zustimmung des Schulträgers zugewiesen bekommen. Hierbei wird der jeweiligen Schülerin/dem
jeweiligen Schüler der Platz an dieser Schule garantiert. Die Eltern können dennoch eine
Anmeldung an einer anderen gewünschten Schule beantragen. An dieser Schule hätte die
Anmeldung aber keinen Vorrang gegenüber anderen Anmeldungen.
Für das Schuljahr 2015/2016 haben sich nach aktuellem Stand sowohl an der Haupt- als auch an
der Realschule jeweils 5 Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderbedarf für die 5.
Klasse angemeldet. Hinzu kommt eine Anmeldung am Silverberg Gymnasium.
Beschlussvorlage WP9-51/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Soweit eine weiterführende Schule in der Klasse 5 rein rechnerisch mindestens 2 Schülerinnen
und Schüler mit anerkanntem Förderbedarf aufnimmt, kann die maximale Bandbreite um 2
Schülerinnen und Schüler gesenkt werden.
Bandbreite für die 5. Klassen
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Regulär
18 – 30
25 – 29
25 - 29
mit Absenkung
18 – 28
25 – 27
25 – 27
Bei einer 3-zügigen Realschule müssen sich daher mind. 6 Schülerinnen und Schüler mit
Förderbedarfen anmelden, um die Bandbreite auf 27 begrenzen zu können. Bei mehr als 81
Anmeldungen könnten daher (theoretisch) Ablehnungen ausgesprochen werden. Wenn aber
Schülerinnen oder Schüler eine andere Schule derselben Schulart im Gebiet des Schulträgers
nicht in zumutbarer Weise erreichen können, kann die Bandbreite bis auf 34 Schülerinnen und
Schüler überschritten werden.
Mit dem Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom
09.07.2014, GV.NRW S 404) hat das Land NRW eine pauschale Kostenerstattung
„Belastungsausgleich für kommunale Aufwendungen für die schulische Inklusion“ gesetzlich
geregelt. Die Beratung hierzu erfolgte im Landtag NRW unter der Drucksache 16/5751 vom
06.05.2014.
Das Land wird beginnend mit dem 01.02.2015 einen jährlichen Belastungsausgleich in Höhe von
25 Mio Euro an alle Kommunen auf Basis der Schülerzahlen der allgemeinen Schulen der
Primarstufe und der Sekundarstufe I auszahlen. Dies sind rund 39.000 € für die Stadt Bedburg
Zudem werden durch das Land NRW 10 Mio Euro als Inklusionspauschale zur Mitfinanzierung der
Unterstützung von Schulen des gemeinsamen Lernens durch „nicht-lehrendes Personal im Dienst
der Schulträger“ festgesetzt. Hierdurch erhält die Stadt Bedburg rund 6.500 €.
Obwohl das Land eine `neue´ Inklusionspauschale geregelt hat, wurde durch den LVR die
Weiterführung der Inklusionspauschale (leider werden hier die gleichen Begriffe für
unterschiedliche Förderungen verwendet) zugesagt. Die Schulträger können weiterhin
einzelfallbezogenen Kostenübernahmen für notwendige Beschaffungen und Baumaßnahmen
soweit diese aus Behinderungen resultieren beantragen.
Für das Schuljahr 2015/2016 werden neben den o.g. Zuweisungen ein Schüler mit dem
Förderschwerpunkt `Hören´ am Gymnasium und zwei Schüler mit dem Förderschwerpunkt
`Sehen´ an der Grundschule Kaster beschult.
Der Fachdienst 6 hat für den Umbau und für Schallschutzmaßnahmen (versetzbare
Wandaufsätze) und eine Anpassung der Beleuchtungen für den Haushalt 2015 angemeldet. Für
die notwendigen Hilfsmittel (z.B. FM Anlage) zeichnet der Fachdienst 4 verantwortlich.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Trotz rückläufiger Schülerzahlen steigt der Bedarf an Inklusion an den Regelschulen.
Beschlussvorlage WP9-51/2015
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Keller
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-51/2015
Seite 4