Daten
Kommune
Bedburg
Größe
420 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
20.03.15, 18:03
Aktualisiert
20.03.15, 18:03
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-55/2015
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
24.03.2015
Betreff:
Künftige Unterbringung der Asylbewerber
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, im Haushaltsplan 2015 die notwendigen
Finanzmittel für die künftige Unterbringung der Asylbewerber bereitzustellen.
Weiterhin beschließt der Rat, die Unterbringung der Asylbewerber zukünftig wie folgt
sicherzustellen:
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Bereits in den beiden Sitzungen des Familien-, Kultur-, und Sozialausschusses vom
21.10.2014 sowie vom 20.01.2015 hat die Verwaltung auf die Flüchtlingssituation in der
Stadt Bedburg aufmerksam gemacht. Auf die jeweiligen Vorlagen WP9-122/2014 (TOP 6;
21.10.2014) und WP9-211/2014 (TOP 4, 20.01.2015) wird grundsätzlich verwiesen.
Da der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss in der Frage der künftigen Unterbringung
der Asylbewerber in den vorgenannten Sitzungen keine abschließende Entscheidung
getroffen hat, sowie vor dem Hintergrund des in dieser Sitzung bevorstehenden
Beschlusses über die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2015,
wird die aktuelle Situation im Folgenden nochmals dargestellt.
Aktueller Sachstand
Im Zeitraum Januar bis Dezember 2014 sind der Stadt Bedburg bei 39 Abgängen
insgesamt 77 neue Asylbewerber durch die zuständige Bezirksregierung in Arnsberg
zugewiesen worden. Im Januar und Februar 2015 wurden der Stadt bei 7 Abgängen
insgesamt 37 neue Asylbewerber zugewiesen. Im März 2015 (Stand 17.03.2015) wurden
der Stadt bei 6 Abgängen bisher 5 neue Asylbewerber zugewiesen. Auf nachfolgende
Statistiken wird verwiesen:
2014
Monat
01.2014
02.2014
03.2014
04.2014
05.2014
06.2014
07.2014
08.2014
09.2014
10.2014
11.2014
12.2014
2015
Monat
01.2015
02.2015
03.2015
Zugänge
1
4
6
4
3
5
6
12
8
16
6
6
77
Zugänge
10
27
5
42
Abgänge
Saldo
1
8
0
2
0
2
6
7
4
3
3
3
39
Abgänge
5
2
6
13
0
-4
+6
+2
+3
+3
0
+5
+4
+ 13
+3
+3
+ 38
Saldo
+5
+ 25
-1
+ 29
Im Ergebnis hieraus ist festzustellen, dass in den Unterkünften der Stadt Bedburg
derzeit 126 Personen untergebracht sind; bislang befindet sich eine Person in einem
privaten Mietverhältnis. Sieben weitere Flüchtlinge (eine Einzelperson, eine 6-köpfige
Familie – 01.04.2015) werden in Kürze aus ihrer Asylbewerberunterkunft ausziehen und
ebenfalls in privaten Wohnraum wechseln.
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Sitzungsvorlage
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Ausgehend von einer maximalen Kapazität von 181 Plätzen stehen derzeit im
Optimalfall noch 55 Plätze zur Unterbringung weiterer Asylbewerber zur Verfügung.
Die Plätze in der ehemaligen Kindertagesstätte Mosaik, die in den vergangenen Wochen
ertüchtigt worden ist, wurden hierbei bereits eingerechnet. Nach Fertigstellung der
abschließenden Malerarbeiten können diese Räumlichkeiten voraussichtlich ab Ende
März 2015 bezogen werden.
Es wird davon ausgegangen, dass der ehemalige Toom-Markt nur noch bis Ende 2015
zur Verfügung steht. Unter Berücksichtigung der aktuellen Zuweisungszahlen sowie der
Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge plant die Verwaltung, bis Ende
des Jahres 200 Plätze insgesamt zur Verfügung stellen zu können. Für das Jahr 2016
sind zusätzlich noch einmal 20 Plätze bzw. Zuweisungen kalkuliert.
Nutzung städtischer Gebäude
Aktuell bereits genutzt werden die Räumlichkeiten in der Pannengasse (Königshoven), im
Gommershovener Weg (Rath), im ehemaligen Toom-Markt, in der Alten Schule Lipp
sowie in Kürze – wie bereits ausgeführt – in der ehemaligen Kindertagesstätte Mosaik in
Lipp.
Alte Schule Kirchtroisdorf
Zur weiteren Unterbringung von Asylbewerbern infrage gekommen wären unter anderem
die Räumlichkeiten der Alten Schule Kirchtroisdorf sowie die Arzt-Praxen im ehemaligen
Toom-Markt. Diese Alternativen wurden allerdings infolge der Kostenschätzungen des
Fachbereiches IV (jetzt Fachdienst 6) sowie aufgrund der Randlage des Ortsteils
Kirchtroisdorf durch den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss verworfen.
Der Vollständigkeit halber wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Kosten für die
Wiederinbetriebnahme der Alten Schule Kirchtroisdorf (Ertüchtigung und ergänzend
Anmietung von Sanitär-Containern) im Oktober 2014 durch den FB IV (jetzt FD 6) auf ca.
95.000 Euro beziffert wurden. In der Alten Schule Kirchtroisdorf könnten etwa 30
Personen untergebracht werden.
Arztpraxen ehemaliger Toom-Markt
Die Kosten für die Ertüchtigung der drei Arztpraxen im ehemaligen Toom-Markt bewegen
sich nach Aussage des FB IV (jetzt FD 6) in der letzten Fachausschusssitzung am
20.01.2015 aufgrund der überwiegend fehlenden Sanitäreinrichtungen zwischen 35.000
und 120.000 € (worst case) je Arztpraxis.
Weitere städtische Räumlichkeiten stehen laut FB IV (jetzt FD 6) grundsätzlich nicht zur
Verfügung.
Anmietung von Wohnungen des privaten Wohnungsmarktes
Zunächst wird nochmals darauf hingewiesen, dass rechtlich betrachtet gemäß § 53
Asylverfahrensgesetz Asylbewerber grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften
untergebracht werden sollen.
Ungeachtet dessen hat die Verwaltung bereits im November 2014 alle bekannten, großen
Wohnungsanbieter des Stadtgebietes Bedburg angeschrieben und um entsprechende
Rückmeldung gebeten.
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Ein zunächst unterbreitetes Angebot der Erftland über die Anmietung von vier Wohnungen
im Ortsteil Kaster wurde aufgrund der geplanten Veräußerung des Gesamtkomplexes
kürzlich wieder zurück gezogen.
Aktuell liegt ein Angebot zur Anmietung eines leerstehenden Wohnhauses im Ortsteil
Kaster vor, wonach Wohnraum für etwa 6-7 € pro m² (inkl. Nebenkosten) angeboten wird.
Im Optimalfall wäre in diesen Räumlichkeiten eine Unterbringung von 22 Personen
möglich. Die Räumlichkeiten könnten nach einer kurzen Ertüchtigungsphase in etwa acht
Wochen bereit gestellt werden.
Die monatlichen Unterkunftskosten würden in diesem Fall rund 64 € pro Person
betragen (7 € x 200 qm = 1.400 € / 22 Pers. = ca. 64 €).
Darüber hinaus liegt der Verwaltung ein Angebot zur Anmietung einer Wohnung mit 92
qm im Ortsteil Bedburg-West vor. Inklusive Nebenkosten würde sich die Miete auf 798 €
belaufen. 5 Personen könnten dort laut Aussage der Eigentümerin untergebracht werden.
Die monatlichen Unterkunftskosten würden in diesem Fall rund 160 € pro Person
betragen.
Ergänzend wird beispielhaft auf das Mietverhältnis der 6-köpfigen Flüchtlingsfamilie
verwiesen, die wie bereits ausgeführt in Kürze die Asylbewerberunterkunft verlassen wird
und vorliegend im Hinblick auf die zu erwartende asylrechtliche Anerkennung bereits
selbst als Mieter auftritt.
Die monatlichen Unterkunftskosten betragen in diesem Fall 146 € pro Person.
Weitere Rückmeldungen oder Mietangebote „in größerem Umfang“ liegen der
Stadtverwaltung bislang nicht vor. Derzeit wird allerdings telefonisch ermittelt, inwieweit
zum Beispiel die Anmietung von leerstehenden Gewerberäumen oder sogenannten
Monteurswohnungen realisierbar ist (siehe ergänzend die nichtöffentliche Anlage).
Anmietung sog. Containerlösungen
Eine weitere Möglichkeit zur Unterbringung von Asylbewerbern ist die Inbetriebnahme
sogenannter Containerlösungen. Hierauf hat die Verwaltung bereits in den beiden
Sitzungen des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 21.10.2014 sowie vom
20.01.2015 hingewiesen. Der Vollständigkeit halber werden nachfolgend nochmals die
hierfür schätzungsweise anfallenden Kosten dargestellt.
Die Kosten für die Anmietung einer entsprechenden Containerlösung für 50 Personen
belaufen sich ausweislich eines Angebotes aus Oktober 2014 auf etwa 110.000 €/ p. a.,
zuzüglich einmaliger Kosten i. H. v. rd. 22.000 € (Aufbau, Transport …). Hinzu kommen
noch Kosten für die Errichtung der erforderlichen Fundamente, die Befestigung der
`Verkehrsflächen´ und der Erschließung, die in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten
durchaus unterschiedlich sein können.
Die monatlichen Unterbringungskosten würden in diesem Fall rund 220 € pro Person
(132.000 € / 12 Monate / 50 Pers.) betragen.
Kauf sog. Containerlösungen
Resultierend aus einem aktuellen Vermerk des Fachdienstes 6 belaufen sich die Kosten
für den Kauf und die Aufstellung von Containern zur Unterbringung von 72 Personen auf
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insgesamt rund 795.000 €. Ausgehend von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren entstehen
jährliche Kosten in Höhe von 79.500 €.
Die monatlichen Unterbringungskosten würden in diesem Fall rund 92 € pro Person
betragen.
Ausweislich der Ausführungen des Fachdienstes 6 liegt der Vorteil dieser Container unter
anderem in der Schnelligkeit bzgl. der Erstellung von Wohnraum sowie in den flexiblen
Erweiterungsmöglichkeiten. Der wesentliche Nachteil liegt allerdings darin, dass diese
Container in der Raumaufteilung eher unflexibel sind und sie zudem eher für eine kürzere
Nutzungsdauer ausgelegt sind.
Neubau von Gebäuden in Modulbauweise
Nach einer aktuellen Kostenschätzung des Fachdienstes 6 belaufen sich die Kosten zur
Errichtung eines Gebäudes in Modulbauweise zur Unterbringung von 72 Personen auf
insgesamt 1.840.000 €. Ausgehend von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren entstehen
jährliche Kosten in Höhe von 92.000 €.
Die monatlichen Unterbringungskosten würden in diesem Fall rund 106 € pro Person
betragen.
Ausweislich der Ausführungen des Fachdienstes 6 liegt der Vorteil hierbei sowohl in der
Flexibilität der Modulgrößen und der daraus resultierenden Wohnungsgrößen als auch in
der Schnelligkeit bzgl. der Gebäudeerstellung. Die Planung zur Erstellung eines solchen
Gebäudes für die Stadt Köln liegt dem FD 6 vor.
Die dem FD 6 vorliegende Planung zeigt, dass die Modulgröße mit einer Breite von 3,50
m und einer Länge von 10 m die günstigsten Abmessungen hat, um die Forderungen
nach einer menschenwürdigen Unterbringung zu gewährleisten.
Das Gebäude beinhaltet neben dem reinen Wohnraum einen Raum für den Hausmeister,
einen Versammlungsraum, einen Raum für den Integrationsbeauftragten sowie Räume für
Waschmaschinen und Wachdienst. Auf den Raum für den Wachdienst und den
Hausmeister kann evtl. verzichtet werden. Die dann freiwerdende Fläche könnte dem
Mehrzweckraum sowie der Waschküche zugeordnet werden, um den Bedarf einer
eventuellen Erweiterung, wenn notwendig, abzudecken.
Die vorgenannte Kostenschätzung beruht darauf, dass entweder mit Gebäuden an drei
Standorten bzw. alternativ an einem Standort und drei aufeinanderfolgenden
Bauabschnitten die notwendige Zahl von Wohnplätzen für Asylbewerber geschaffen
werden kann. Es besteht bei beiden Varianten die Möglichkeit, mittelfristig auf die
steigenden Zahlen reagieren zu können.
Bei der Alternative der Errichtung an einem Standort besteht zudem die Möglichkeit, den
Verwaltungsteil des modularen Gebäudes in den Bauabschnitten 2 und 3 in Wohnraum
umzuwandeln, um somit zusätzlich Plätze für weitere 16 Asylbewerber zu schaffen (in der
Summe 232 Plätze). Es besteht ebenso die Möglichkeit, den Verwaltungsteil nicht
auszuführen, einschließlich des darüber liegenden Wohnraums, was zu einer
Verringerung um 16 Plätze führen würde (in der Summe 200 Plätze), aber gleichzeitig
eine finanzielle Einsparung von ca. 120.000,- € für jeden der beiden folgenden
Bauabschnitte zur Folge hätte.
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Sitzungsvorlage
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Sollte die Realisierung der evtl. notwendigen Neubauten an drei unterschiedlichen
Standorten im Stadtgebiet durchgeführt werden, bleiben die Kosten bis auf notwendige
Anpassungen im Bereich Gründung und Erschließung gleich.
Zusammenfassend wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Kostenschätzung auf
dem „Kölner Modell“ der Modulbauweise basiert und die Unterbringung von ca. 72
Personen ermöglicht. Für die Erstellung der Kostenschätzung wurde exemplarisch der
mögliche Standort Humboldtstraße herangezogen. Hierbei wurden sowohl die
Erschließungskosten des Grundstückes als auch der Erwerb der Fläche berücksichtigt.
Sollte die Erstellung möglicher Neubauten an den anderen vom Fachdienst 5
vorgeschlagenen Standorten realisiert werden, besteht hier abhängig von den jeweiligen
Standortgegebenheiten die Möglichkeit, dass dies im Rahmen notwendiger Anpassungen
im Bereich Erschließung und Gründung zu Mehr- oder Minderkosten führen kann.
Generell muss hinzugefügt werden, dass die Annahmen zur Gründung evtl. Neubauten
erst nach Erstellung eines Bodengutachtens präzisiert werden können. Eine Korrektur der
Kostenschätzung kann somit nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt für jeden der
möglichen Standorte.
Anhand einer Powerpoint-Präsentation wird der stv. Fachdienstleiter des FD 6, Herr
Karren, in der Sitzung Bilder und weitere Informationen zur Modulbauweise präsentieren.
Neubau von Gebäuden in Massivbauweise
Aufgrund
des
engen
Zeitfensters
hinsichtlich
der
Schaffung
weiterer
Unterbringungsmöglichkeiten wurde die Möglichkeit eines Neubaus in Massivbauweise
durch die Fachverwaltung nicht näher beleuchtet.
Vergleich Kostenaufstellung
Anmietung Wohnhaus Kaster
Anmietung Containerlösung
Kauf Containerlösung
Neubau in Modulbauweise
Kosten pro Jahr
16.800 €
132.000 €
79.500 €
92.000 €
Kosten pro Monat u. Person
64 €
220 €
92 €
106 €
Mögliche Standorte zur Errichtung von Raumzellengebäuden / festen Unterkünften
Folgende Grundstücke wurden durch den Fachbereich III (jetzt Fachdienst 5) als mögliche
Standorte zur Errichtung der Raumzellengebäude bzw. zur Aufstellung von Containern,
aber auch für die langfristige Unterbringung durch feste Gebäude benannt (dabei ist
immer von einem vorgeschalteten Baugenehmigungsverfahren auszugehen):
Sportplatz Lipp
pro
Gute Größe und Zuschnitt (etwa 7.000 m²)
Fläche ist im Eigentum der Stadt
ohne Planverfahren genehmigungsfähig
Vermarktung zu Wohnbebauung derzeit aus Immissionsgründen schwierig
Erschließung durch Straße Am Pützbach möglich
städtebaulich integrierte Lage
Bau in 3 Bauabschnitten mit über 200 Personen flächenmäßig denkbar
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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contra
bei Bebauung auf hinterem Grundstücksteil wäre Lärmschutz erforderlich
hochwasserangepasste Bebauung empfohlen oder Grundstücksaufschüttung
erforderlich
erforderliche Modellierung des Pützbaches für den vorbeugenden Hochwasserschutz
inkl. Genehmigungsverfahren
Fläche Humboldtstraße 2 – 4 (hinter Trinkgut)
pro
gute Größe und Zuschnitt (etwa 3.800 m²)
geringes Konfliktpotenzial durch Nachbarn
Stadt hat Rückerwerbsrecht
Erschließung vor dem Grundstück vorhanden
contra
muss wegen der Gebietsausweisung Gewerbegebiet die Anforderungen an eine
Befreiung vom Bebauungsplan (§ 246 Abs. 10 BauGB) insbesondere unter
Berücksichtigung des Immissionsschutzes erfüllen (Errichtung eines 2. oder 3.
Baukörpers vorliegend kritisch)
Fläche muss zunächst erworben werden
Abstimmung mit Wasserbehörde erforderlich, da im Überschwemmungsgebiet nach
Prognose Grundwasserwiederanstieg
Prüfung Standfestigkeit erforderlich
Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ in Kaster
pro
gute Größe und Zuschnitt (etwa 4.000 m²)
geringes Konfliktpotenzial durch Nachbarn
Erschließung vor dem Grundstück vorhanden
kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich
contra
derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger
Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich
Ackerfläche Herderstraße (südlich angrenzend an Josef-Balduin-Arena)
pro
gute Größe und Zuschnitt (etwa 4.000 m²)
Erschließung vor dem Grundstück vorhanden
kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich
contra
derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger
Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich
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Sitzungsvorlage
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Grundstück zwischen Kolpingstraße und Bahnlinie (schräg hinter Glas Stadler)
pro
ausreichendes Flächenangebot
Fläche ist im Besitz der Stadt (von der DB erworben)
Alternativnutzung der Fläche drängt sich bisher nicht auf
Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich
contra
zunächst Freistellungsverfahren nach § 18 Abs. 2 AEG erforderlich
schlechte soziale Kontrolle
Aufwändige Erschließung
Aufwändige Freilegung der Fläche (Bewuchs, Gleisschotter)
Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung
Fläche am Schwarzen Weg hinter der evangelischen Kirche Kaster
pro
ausreichendes Flächenangebot
Fläche ist im Eigentum der Stadt
Bisher lediglich landwirtschaftlich genutzt
contra
derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger
Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich
Bebauungsplanänderung erforderlich
Aufwändige Erschließung
Abstimmung mit RWE erforderlich wg. Bebauung im Bereich Kasterer Sprung
Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung
Nähe zur Wohnbebauung an der Barbarastraße / Kurt-Schumacher-Straße
städtebaulich bedenklich
kein optimaler Flächenzuschnitt (schmal)
Städtische Gewerbeflächen an der Adolf-Silverberg-Straße oder St.-Florian-Straße
pro
gute Größe und Zuschnitt (etwa 3.000 - 3.800 m²)
Erschließung vor dem Grundstück vorhanden
contra
Flächen sind grundsätzlich für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen
Konfliktpotenzial durch Lärm benachbarter Gewerbebetriebe
muss wegen der Gebietsausweisung Gewerbegebiet die Anforderungen an eine
Befreiung vom Bebauungsplan (§ 246 Abs. 10 BauGB) insbesondere unter
Berücksichtigung des Immissionsschutzes erfüllen
Darüber hinaus weist der FD 5 für den Fall, dass Container auf bereits befestigten
städtischen Flächen aufgestellt werden (Parkplätze, Kirmes- /Schützenplätze, etc.), auf
nachfolgende, sensibel zu betrachtende Punkte hin:
Nutzungskonkurrenzen durch eine voraussichtlich nicht nur vorübergehende
Aufstellung (Provisorium als Dauerzustand)
Privatsphäre der Flüchtlinge / Asylbewerber
Ausreichende Absicherung / Abgrenzung der Unterkünfte (Einfriedung etc.)
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Menschenwürdigkeit der Unterbringung
erforderliche Erschließung (Kanal, Strom, Gas, Wasser)
hinreichend gestalterische Einbindung in das Umfeld
Ausführungen und Beschlussfassung
03.03.2015 (Auszug aus dem Entwurf):
des
Haupt-
und
Finanzausschusses
vom
Bürgermeister Solbach erläutert, dass der Verwaltung ein umfangreicher Fragenkatalog
zugekommen sei, der in der Kürze der Zeit nicht beantwortet werden konnte.
Herr Nitsche begründet die politische Zielsetzung damit, dass die vermehrten
Zuweisungen die Kommunen nicht nur vor eine Unterbringungsproblematik stellen, auch
eine Integration der Flüchtlinge erweist sich als zunehmend schwierig. Da eine zentrale
Unterbringung der Flüchtlinge deren Eingliederung nicht fördert, wird die dezentrale und
menschenwürdige Unterbringung möglichst in privatem Wohnraum befürwortet.
Herr Schmitz weist darauf hin, dass die Unterbringung in Privatunterkünften nur eine
Möglichkeit ist. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu achten, dass keine
`Schrottimmobilien´, die zuerst kostenintensiv durch die Stadt saniert werden müssen,
genutzt werden.
Grundsätzlich besteht jedoch Einigkeit hinsichtlich einer dezentralen und
menschenwürdigen Unterbringung. Hier sollten jedoch hinsichtlich der möglichen Orte
keine Tabus bestehen.
Herr Olpen möchte die Zielvorgabe optimiert wissen. Eine bessere Integration der
Menschen durch eine möglichst dezentrale und menschenwürdige Unterbringung sollte
aus seiner Sicht das Ziel sein. Die Unterbringungsform ist aus seiner Sicht nachrangig,
ausschlaggebend sind die Qualität der Unterbringung und die Einbindung an die
Sozialstrukturen.
Herr Nitsche schlägt die Formulierung: „Zur besseren Integration von Asylbewerbern und
Flüchtlingen wird die dezentrale und menschenwürdige Unterbringung möglichst in
privatem Wohnraum angestrebt.“ vor.
Auf Nachfrage von Herrn Schmitz bestätigt Herr Nitsche, dass mit dem Begriff `möglichst´
auch eine Systembauweise nicht ausgeschlossen ist.
Es besteht fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass die Anträge zusammengefasst
werden und die Vorgabe wie folgt lautet:
Zur besseren Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen wird die dezentrale
und menschenwürdige Unterbringung möglichst in privatem Wohnraum angestrebt.
Zusammenfassung:
Infolge der vorgenannten Ausführungen sowie unter Berücksichtigung des
Kostenvergleichs spricht die Verwaltung sich dafür aus, zwecks Umverteilung der
Flüchtlinge aus dem ehemaligen Toom-Markt durch den Fachdienst 6 als Ersatz zunächst
einen Neubau in Modulbauweise für 72 Personen errichten zu lassen. Diese Variante
verursacht zwar im Vergleich zu der Alternative „Kauf einer Containerlösung“ höhere
Kosten pro Monat und Person, stellt aber das wesentlich flexiblere Wohnsystem dar,
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welches zudem insbesondere die gewünschte menschenwürdige Unterbringung
gewährleistet. So sind in einem Modulbau zum Beispiel die Sanitäreinrichtungen in den
einzelnen Wohneinheiten enthalten, während bei einem reinen Containerbau separate
Sammelduschen und -toiletten errichtet würden.
Zu den möglichen Standorten eines derartigen Neubaus wird auf die Ausführungen des
Fachdienstes 5 verwiesen.
Darüber hinaus regt die Verwaltung an, nochmals über eine Ertüchtigung der Alten Schule
in Kirchtroisdorf nachzudenken, da das Gebäude sich in städtischem Eigentum befindet.
Zudem wird verwaltungsseitig befürwortet, das Mietangebot über die Anmietung eines
Wohnhauses für etwa 22 Personen im Ortsteil Kaster anzunehmen, welches zum einen
eine kostengünstige Unterbringungsmöglichkeit darstellt und zum anderen laut Aussage
der Eigentümerin auch relativ kurzfristig zur Verfügung gestellt werden könnte.
In der Folge bestünde sodann die Möglichkeit, weitere private Mietangebote
(Wohnungsmarkt, Gewerbemarkt) zu überprüfen bzw. zu eruieren (siehe hierzu
nichtöffentliche Anlage).
Die vorgeschlagene Verfahrensweise bietet der Verwaltung die Möglichkeit, die derzeit im
Toom-Markt untergebrachten Flüchtlinge nach Verkauf dieser Immobilie anderweitig
unterzubringen und zudem zumindest einen kleinen Puffer für weitere Zuweisungen zu
erhalten. Sollte der zwischenzeitlich ermittelte private Wohnraum nicht ausreichend sein,
um zusätzliche Asylbewerber unterbringen zu können, so bestünde die Möglichkeit, den
angedachten Neubau gemäß der Ausführungen des FD 6 zeitnah in einem weiteren
Bauabschnitt zu erweitern.
Davon ausgehend, dass in der Ratssitzung am 24.03.2015 eine entsprechende
Entscheidung getroffen wird, kann im Optimalfall (inklusive Baugenehmigungs- und
Ausschreibungsverfahren) mit einer Fertigstellung des Neubaus zum Ende des Jahres
2015 gerechnet werden.
Bezüglich der möglichen Finanzierung eines Neubaus wird auf ein aktuelles
Förderprogramm der NRW.Bank (NRW.BANK. Flüchtlingsunterkünfte) verwiesen.
- Kredithöchstbetrag 10 Mio. € p.a. pro Antragsteller
- Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten bei Kreditverträgen bis 2 Mio. €
- Kreditvariante: 20 Jahre Laufzeit mit bis zu 2 Tilgungsfreijahren
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Zinssatz: 0 %
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Alexander Koehl
----------------------------------Jürgen Schmeier
Fachdienstleiter
----------------------------------Karren
Stv. Fachdienstleiter
Beschlussvorlage WP9-55/2015
----------------------------------Herbert Baum
Stadtkämmerer
----------------------------------Naujock
Fachdienstleiter
----------------------------------Sascha Solbach
Bürgermeister
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