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Beschlussvorlage (Künftige Unterbringung der Asylbewerber)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
420 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
20.03.15, 18:03
Aktualisiert
20.03.15, 18:03

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-55/2015 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 24.03.2015 Betreff: Künftige Unterbringung der Asylbewerber Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, im Haushaltsplan 2015 die notwendigen Finanzmittel für die künftige Unterbringung der Asylbewerber bereitzustellen. Weiterhin beschließt der Rat, die Unterbringung der Asylbewerber zukünftig wie folgt sicherzustellen: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bereits in den beiden Sitzungen des Familien-, Kultur-, und Sozialausschusses vom 21.10.2014 sowie vom 20.01.2015 hat die Verwaltung auf die Flüchtlingssituation in der Stadt Bedburg aufmerksam gemacht. Auf die jeweiligen Vorlagen WP9-122/2014 (TOP 6; 21.10.2014) und WP9-211/2014 (TOP 4, 20.01.2015) wird grundsätzlich verwiesen. Da der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss in der Frage der künftigen Unterbringung der Asylbewerber in den vorgenannten Sitzungen keine abschließende Entscheidung getroffen hat, sowie vor dem Hintergrund des in dieser Sitzung bevorstehenden Beschlusses über die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2015, wird die aktuelle Situation im Folgenden nochmals dargestellt. Aktueller Sachstand Im Zeitraum Januar bis Dezember 2014 sind der Stadt Bedburg bei 39 Abgängen insgesamt 77 neue Asylbewerber durch die zuständige Bezirksregierung in Arnsberg zugewiesen worden. Im Januar und Februar 2015 wurden der Stadt bei 7 Abgängen insgesamt 37 neue Asylbewerber zugewiesen. Im März 2015 (Stand 17.03.2015) wurden der Stadt bei 6 Abgängen bisher 5 neue Asylbewerber zugewiesen. Auf nachfolgende Statistiken wird verwiesen: 2014 Monat 01.2014 02.2014 03.2014 04.2014 05.2014 06.2014 07.2014 08.2014 09.2014 10.2014 11.2014 12.2014 2015 Monat 01.2015 02.2015 03.2015 Zugänge 1 4 6 4 3 5 6 12 8 16 6 6 77 Zugänge 10 27 5 42 Abgänge Saldo 1 8 0 2 0 2 6 7 4 3 3 3 39 Abgänge 5 2 6 13 0 -4 +6 +2 +3 +3 0 +5 +4 + 13 +3 +3 + 38 Saldo +5 + 25 -1 + 29  Im Ergebnis hieraus ist festzustellen, dass in den Unterkünften der Stadt Bedburg derzeit 126 Personen untergebracht sind; bislang befindet sich eine Person in einem privaten Mietverhältnis. Sieben weitere Flüchtlinge (eine Einzelperson, eine 6-köpfige Familie – 01.04.2015) werden in Kürze aus ihrer Asylbewerberunterkunft ausziehen und ebenfalls in privaten Wohnraum wechseln. Beschlussvorlage WP9-55/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3  Ausgehend von einer maximalen Kapazität von 181 Plätzen stehen derzeit im Optimalfall noch 55 Plätze zur Unterbringung weiterer Asylbewerber zur Verfügung. Die Plätze in der ehemaligen Kindertagesstätte Mosaik, die in den vergangenen Wochen ertüchtigt worden ist, wurden hierbei bereits eingerechnet. Nach Fertigstellung der abschließenden Malerarbeiten können diese Räumlichkeiten voraussichtlich ab Ende März 2015 bezogen werden.  Es wird davon ausgegangen, dass der ehemalige Toom-Markt nur noch bis Ende 2015 zur Verfügung steht. Unter Berücksichtigung der aktuellen Zuweisungszahlen sowie der Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge plant die Verwaltung, bis Ende des Jahres 200 Plätze insgesamt zur Verfügung stellen zu können. Für das Jahr 2016 sind zusätzlich noch einmal 20 Plätze bzw. Zuweisungen kalkuliert. Nutzung städtischer Gebäude Aktuell bereits genutzt werden die Räumlichkeiten in der Pannengasse (Königshoven), im Gommershovener Weg (Rath), im ehemaligen Toom-Markt, in der Alten Schule Lipp sowie in Kürze – wie bereits ausgeführt – in der ehemaligen Kindertagesstätte Mosaik in Lipp. Alte Schule Kirchtroisdorf Zur weiteren Unterbringung von Asylbewerbern infrage gekommen wären unter anderem die Räumlichkeiten der Alten Schule Kirchtroisdorf sowie die Arzt-Praxen im ehemaligen Toom-Markt. Diese Alternativen wurden allerdings infolge der Kostenschätzungen des Fachbereiches IV (jetzt Fachdienst 6) sowie aufgrund der Randlage des Ortsteils Kirchtroisdorf durch den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss verworfen. Der Vollständigkeit halber wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Wiederinbetriebnahme der Alten Schule Kirchtroisdorf (Ertüchtigung und ergänzend Anmietung von Sanitär-Containern) im Oktober 2014 durch den FB IV (jetzt FD 6) auf ca. 95.000 Euro beziffert wurden. In der Alten Schule Kirchtroisdorf könnten etwa 30 Personen untergebracht werden. Arztpraxen ehemaliger Toom-Markt Die Kosten für die Ertüchtigung der drei Arztpraxen im ehemaligen Toom-Markt bewegen sich nach Aussage des FB IV (jetzt FD 6) in der letzten Fachausschusssitzung am 20.01.2015 aufgrund der überwiegend fehlenden Sanitäreinrichtungen zwischen 35.000 und 120.000 € (worst case) je Arztpraxis. Weitere städtische Räumlichkeiten stehen laut FB IV (jetzt FD 6) grundsätzlich nicht zur Verfügung. Anmietung von Wohnungen des privaten Wohnungsmarktes Zunächst wird nochmals darauf hingewiesen, dass rechtlich betrachtet gemäß § 53 Asylverfahrensgesetz Asylbewerber grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen. Ungeachtet dessen hat die Verwaltung bereits im November 2014 alle bekannten, großen Wohnungsanbieter des Stadtgebietes Bedburg angeschrieben und um entsprechende Rückmeldung gebeten. Beschlussvorlage WP9-55/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Ein zunächst unterbreitetes Angebot der Erftland über die Anmietung von vier Wohnungen im Ortsteil Kaster wurde aufgrund der geplanten Veräußerung des Gesamtkomplexes kürzlich wieder zurück gezogen. Aktuell liegt ein Angebot zur Anmietung eines leerstehenden Wohnhauses im Ortsteil Kaster vor, wonach Wohnraum für etwa 6-7 € pro m² (inkl. Nebenkosten) angeboten wird. Im Optimalfall wäre in diesen Räumlichkeiten eine Unterbringung von 22 Personen möglich. Die Räumlichkeiten könnten nach einer kurzen Ertüchtigungsphase in etwa acht Wochen bereit gestellt werden.  Die monatlichen Unterkunftskosten würden in diesem Fall rund 64 € pro Person betragen (7 € x 200 qm = 1.400 € / 22 Pers. = ca. 64 €). Darüber hinaus liegt der Verwaltung ein Angebot zur Anmietung einer Wohnung mit 92 qm im Ortsteil Bedburg-West vor. Inklusive Nebenkosten würde sich die Miete auf 798 € belaufen. 5 Personen könnten dort laut Aussage der Eigentümerin untergebracht werden.  Die monatlichen Unterkunftskosten würden in diesem Fall rund 160 € pro Person betragen. Ergänzend wird beispielhaft auf das Mietverhältnis der 6-köpfigen Flüchtlingsfamilie verwiesen, die wie bereits ausgeführt in Kürze die Asylbewerberunterkunft verlassen wird und vorliegend im Hinblick auf die zu erwartende asylrechtliche Anerkennung bereits selbst als Mieter auftritt.  Die monatlichen Unterkunftskosten betragen in diesem Fall 146 € pro Person. Weitere Rückmeldungen oder Mietangebote „in größerem Umfang“ liegen der Stadtverwaltung bislang nicht vor. Derzeit wird allerdings telefonisch ermittelt, inwieweit zum Beispiel die Anmietung von leerstehenden Gewerberäumen oder sogenannten Monteurswohnungen realisierbar ist (siehe ergänzend die nichtöffentliche Anlage). Anmietung sog. Containerlösungen Eine weitere Möglichkeit zur Unterbringung von Asylbewerbern ist die Inbetriebnahme sogenannter Containerlösungen. Hierauf hat die Verwaltung bereits in den beiden Sitzungen des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 21.10.2014 sowie vom 20.01.2015 hingewiesen. Der Vollständigkeit halber werden nachfolgend nochmals die hierfür schätzungsweise anfallenden Kosten dargestellt. Die Kosten für die Anmietung einer entsprechenden Containerlösung für 50 Personen belaufen sich ausweislich eines Angebotes aus Oktober 2014 auf etwa 110.000 €/ p. a., zuzüglich einmaliger Kosten i. H. v. rd. 22.000 € (Aufbau, Transport …). Hinzu kommen noch Kosten für die Errichtung der erforderlichen Fundamente, die Befestigung der `Verkehrsflächen´ und der Erschließung, die in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten durchaus unterschiedlich sein können.  Die monatlichen Unterbringungskosten würden in diesem Fall rund 220 € pro Person (132.000 € / 12 Monate / 50 Pers.) betragen. Kauf sog. Containerlösungen Resultierend aus einem aktuellen Vermerk des Fachdienstes 6 belaufen sich die Kosten für den Kauf und die Aufstellung von Containern zur Unterbringung von 72 Personen auf Beschlussvorlage WP9-55/2015 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 insgesamt rund 795.000 €. Ausgehend von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren entstehen jährliche Kosten in Höhe von 79.500 €.  Die monatlichen Unterbringungskosten würden in diesem Fall rund 92 € pro Person betragen. Ausweislich der Ausführungen des Fachdienstes 6 liegt der Vorteil dieser Container unter anderem in der Schnelligkeit bzgl. der Erstellung von Wohnraum sowie in den flexiblen Erweiterungsmöglichkeiten. Der wesentliche Nachteil liegt allerdings darin, dass diese Container in der Raumaufteilung eher unflexibel sind und sie zudem eher für eine kürzere Nutzungsdauer ausgelegt sind. Neubau von Gebäuden in Modulbauweise Nach einer aktuellen Kostenschätzung des Fachdienstes 6 belaufen sich die Kosten zur Errichtung eines Gebäudes in Modulbauweise zur Unterbringung von 72 Personen auf insgesamt 1.840.000 €. Ausgehend von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren entstehen jährliche Kosten in Höhe von 92.000 €.  Die monatlichen Unterbringungskosten würden in diesem Fall rund 106 € pro Person betragen. Ausweislich der Ausführungen des Fachdienstes 6 liegt der Vorteil hierbei sowohl in der Flexibilität der Modulgrößen und der daraus resultierenden Wohnungsgrößen als auch in der Schnelligkeit bzgl. der Gebäudeerstellung. Die Planung zur Erstellung eines solchen Gebäudes für die Stadt Köln liegt dem FD 6 vor. Die dem FD 6 vorliegende Planung zeigt, dass die Modulgröße mit einer Breite von 3,50 m und einer Länge von 10 m die günstigsten Abmessungen hat, um die Forderungen nach einer menschenwürdigen Unterbringung zu gewährleisten. Das Gebäude beinhaltet neben dem reinen Wohnraum einen Raum für den Hausmeister, einen Versammlungsraum, einen Raum für den Integrationsbeauftragten sowie Räume für Waschmaschinen und Wachdienst. Auf den Raum für den Wachdienst und den Hausmeister kann evtl. verzichtet werden. Die dann freiwerdende Fläche könnte dem Mehrzweckraum sowie der Waschküche zugeordnet werden, um den Bedarf einer eventuellen Erweiterung, wenn notwendig, abzudecken. Die vorgenannte Kostenschätzung beruht darauf, dass entweder mit Gebäuden an drei Standorten bzw. alternativ an einem Standort und drei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten die notwendige Zahl von Wohnplätzen für Asylbewerber geschaffen werden kann. Es besteht bei beiden Varianten die Möglichkeit, mittelfristig auf die steigenden Zahlen reagieren zu können. Bei der Alternative der Errichtung an einem Standort besteht zudem die Möglichkeit, den Verwaltungsteil des modularen Gebäudes in den Bauabschnitten 2 und 3 in Wohnraum umzuwandeln, um somit zusätzlich Plätze für weitere 16 Asylbewerber zu schaffen (in der Summe 232 Plätze). Es besteht ebenso die Möglichkeit, den Verwaltungsteil nicht auszuführen, einschließlich des darüber liegenden Wohnraums, was zu einer Verringerung um 16 Plätze führen würde (in der Summe 200 Plätze), aber gleichzeitig eine finanzielle Einsparung von ca. 120.000,- € für jeden der beiden folgenden Bauabschnitte zur Folge hätte. Beschlussvorlage WP9-55/2015 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Sollte die Realisierung der evtl. notwendigen Neubauten an drei unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet durchgeführt werden, bleiben die Kosten bis auf notwendige Anpassungen im Bereich Gründung und Erschließung gleich. Zusammenfassend wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Kostenschätzung auf dem „Kölner Modell“ der Modulbauweise basiert und die Unterbringung von ca. 72 Personen ermöglicht. Für die Erstellung der Kostenschätzung wurde exemplarisch der mögliche Standort Humboldtstraße herangezogen. Hierbei wurden sowohl die Erschließungskosten des Grundstückes als auch der Erwerb der Fläche berücksichtigt. Sollte die Erstellung möglicher Neubauten an den anderen vom Fachdienst 5 vorgeschlagenen Standorten realisiert werden, besteht hier abhängig von den jeweiligen Standortgegebenheiten die Möglichkeit, dass dies im Rahmen notwendiger Anpassungen im Bereich Erschließung und Gründung zu Mehr- oder Minderkosten führen kann. Generell muss hinzugefügt werden, dass die Annahmen zur Gründung evtl. Neubauten erst nach Erstellung eines Bodengutachtens präzisiert werden können. Eine Korrektur der Kostenschätzung kann somit nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt für jeden der möglichen Standorte.  Anhand einer Powerpoint-Präsentation wird der stv. Fachdienstleiter des FD 6, Herr Karren, in der Sitzung Bilder und weitere Informationen zur Modulbauweise präsentieren. Neubau von Gebäuden in Massivbauweise Aufgrund des engen Zeitfensters hinsichtlich der Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten wurde die Möglichkeit eines Neubaus in Massivbauweise durch die Fachverwaltung nicht näher beleuchtet. Vergleich Kostenaufstellung Anmietung Wohnhaus Kaster Anmietung Containerlösung Kauf Containerlösung Neubau in Modulbauweise Kosten pro Jahr 16.800 € 132.000 € 79.500 € 92.000 € Kosten pro Monat u. Person 64 € 220 € 92 € 106 € Mögliche Standorte zur Errichtung von Raumzellengebäuden / festen Unterkünften Folgende Grundstücke wurden durch den Fachbereich III (jetzt Fachdienst 5) als mögliche Standorte zur Errichtung der Raumzellengebäude bzw. zur Aufstellung von Containern, aber auch für die langfristige Unterbringung durch feste Gebäude benannt (dabei ist immer von einem vorgeschalteten Baugenehmigungsverfahren auszugehen): Sportplatz Lipp pro  Gute Größe und Zuschnitt (etwa 7.000 m²)  Fläche ist im Eigentum der Stadt  ohne Planverfahren genehmigungsfähig  Vermarktung zu Wohnbebauung derzeit aus Immissionsgründen schwierig  Erschließung durch Straße Am Pützbach möglich  städtebaulich integrierte Lage  Bau in 3 Bauabschnitten mit über 200 Personen flächenmäßig denkbar Beschlussvorlage WP9-55/2015 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 contra  bei Bebauung auf hinterem Grundstücksteil wäre Lärmschutz erforderlich  hochwasserangepasste Bebauung empfohlen oder Grundstücksaufschüttung erforderlich  erforderliche Modellierung des Pützbaches für den vorbeugenden Hochwasserschutz inkl. Genehmigungsverfahren Fläche Humboldtstraße 2 – 4 (hinter Trinkgut) pro  gute Größe und Zuschnitt (etwa 3.800 m²)  geringes Konfliktpotenzial durch Nachbarn  Stadt hat Rückerwerbsrecht  Erschließung vor dem Grundstück vorhanden contra  muss wegen der Gebietsausweisung Gewerbegebiet die Anforderungen an eine Befreiung vom Bebauungsplan (§ 246 Abs. 10 BauGB) insbesondere unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes erfüllen (Errichtung eines 2. oder 3. Baukörpers vorliegend kritisch)  Fläche muss zunächst erworben werden  Abstimmung mit Wasserbehörde erforderlich, da im Überschwemmungsgebiet nach Prognose Grundwasserwiederanstieg  Prüfung Standfestigkeit erforderlich Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ in Kaster pro  gute Größe und Zuschnitt (etwa 4.000 m²)  geringes Konfliktpotenzial durch Nachbarn  Erschließung vor dem Grundstück vorhanden  kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich contra  derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich Ackerfläche Herderstraße (südlich angrenzend an Josef-Balduin-Arena) pro  gute Größe und Zuschnitt (etwa 4.000 m²)  Erschließung vor dem Grundstück vorhanden  kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich contra  derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich Beschlussvorlage WP9-55/2015 Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Grundstück zwischen Kolpingstraße und Bahnlinie (schräg hinter Glas Stadler) pro  ausreichendes Flächenangebot  Fläche ist im Besitz der Stadt (von der DB erworben)  Alternativnutzung der Fläche drängt sich bisher nicht auf  Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich contra  zunächst Freistellungsverfahren nach § 18 Abs. 2 AEG erforderlich  schlechte soziale Kontrolle  Aufwändige Erschließung  Aufwändige Freilegung der Fläche (Bewuchs, Gleisschotter)  Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung Fläche am Schwarzen Weg hinter der evangelischen Kirche Kaster pro  ausreichendes Flächenangebot  Fläche ist im Eigentum der Stadt  Bisher lediglich landwirtschaftlich genutzt contra  derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich  Bebauungsplanänderung erforderlich  Aufwändige Erschließung  Abstimmung mit RWE erforderlich wg. Bebauung im Bereich Kasterer Sprung  Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung  Nähe zur Wohnbebauung an der Barbarastraße / Kurt-Schumacher-Straße städtebaulich bedenklich  kein optimaler Flächenzuschnitt (schmal) Städtische Gewerbeflächen an der Adolf-Silverberg-Straße oder St.-Florian-Straße pro  gute Größe und Zuschnitt (etwa 3.000 - 3.800 m²)  Erschließung vor dem Grundstück vorhanden contra  Flächen sind grundsätzlich für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen  Konfliktpotenzial durch Lärm benachbarter Gewerbebetriebe  muss wegen der Gebietsausweisung Gewerbegebiet die Anforderungen an eine Befreiung vom Bebauungsplan (§ 246 Abs. 10 BauGB) insbesondere unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes erfüllen Darüber hinaus weist der FD 5 für den Fall, dass Container auf bereits befestigten städtischen Flächen aufgestellt werden (Parkplätze, Kirmes- /Schützenplätze, etc.), auf nachfolgende, sensibel zu betrachtende Punkte hin:  Nutzungskonkurrenzen durch eine voraussichtlich nicht nur vorübergehende Aufstellung (Provisorium als Dauerzustand)  Privatsphäre der Flüchtlinge / Asylbewerber  Ausreichende Absicherung / Abgrenzung der Unterkünfte (Einfriedung etc.) Beschlussvorlage WP9-55/2015 Seite 8 STADT BEDBURG    Sitzungsvorlage Seite: 9 Menschenwürdigkeit der Unterbringung erforderliche Erschließung (Kanal, Strom, Gas, Wasser) hinreichend gestalterische Einbindung in das Umfeld Ausführungen und Beschlussfassung 03.03.2015 (Auszug aus dem Entwurf): des Haupt- und Finanzausschusses vom Bürgermeister Solbach erläutert, dass der Verwaltung ein umfangreicher Fragenkatalog zugekommen sei, der in der Kürze der Zeit nicht beantwortet werden konnte. Herr Nitsche begründet die politische Zielsetzung damit, dass die vermehrten Zuweisungen die Kommunen nicht nur vor eine Unterbringungsproblematik stellen, auch eine Integration der Flüchtlinge erweist sich als zunehmend schwierig. Da eine zentrale Unterbringung der Flüchtlinge deren Eingliederung nicht fördert, wird die dezentrale und menschenwürdige Unterbringung möglichst in privatem Wohnraum befürwortet. Herr Schmitz weist darauf hin, dass die Unterbringung in Privatunterkünften nur eine Möglichkeit ist. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu achten, dass keine `Schrottimmobilien´, die zuerst kostenintensiv durch die Stadt saniert werden müssen, genutzt werden. Grundsätzlich besteht jedoch Einigkeit hinsichtlich einer dezentralen und menschenwürdigen Unterbringung. Hier sollten jedoch hinsichtlich der möglichen Orte keine Tabus bestehen. Herr Olpen möchte die Zielvorgabe optimiert wissen. Eine bessere Integration der Menschen durch eine möglichst dezentrale und menschenwürdige Unterbringung sollte aus seiner Sicht das Ziel sein. Die Unterbringungsform ist aus seiner Sicht nachrangig, ausschlaggebend sind die Qualität der Unterbringung und die Einbindung an die Sozialstrukturen. Herr Nitsche schlägt die Formulierung: „Zur besseren Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen wird die dezentrale und menschenwürdige Unterbringung möglichst in privatem Wohnraum angestrebt.“ vor. Auf Nachfrage von Herrn Schmitz bestätigt Herr Nitsche, dass mit dem Begriff `möglichst´ auch eine Systembauweise nicht ausgeschlossen ist. Es besteht fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass die Anträge zusammengefasst werden und die Vorgabe wie folgt lautet: Zur besseren Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen wird die dezentrale und menschenwürdige Unterbringung möglichst in privatem Wohnraum angestrebt. Zusammenfassung: Infolge der vorgenannten Ausführungen sowie unter Berücksichtigung des Kostenvergleichs spricht die Verwaltung sich dafür aus, zwecks Umverteilung der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Toom-Markt durch den Fachdienst 6 als Ersatz zunächst einen Neubau in Modulbauweise für 72 Personen errichten zu lassen. Diese Variante verursacht zwar im Vergleich zu der Alternative „Kauf einer Containerlösung“ höhere Kosten pro Monat und Person, stellt aber das wesentlich flexiblere Wohnsystem dar, Beschlussvorlage WP9-55/2015 Seite 9 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 10 welches zudem insbesondere die gewünschte menschenwürdige Unterbringung gewährleistet. So sind in einem Modulbau zum Beispiel die Sanitäreinrichtungen in den einzelnen Wohneinheiten enthalten, während bei einem reinen Containerbau separate Sammelduschen und -toiletten errichtet würden. Zu den möglichen Standorten eines derartigen Neubaus wird auf die Ausführungen des Fachdienstes 5 verwiesen. Darüber hinaus regt die Verwaltung an, nochmals über eine Ertüchtigung der Alten Schule in Kirchtroisdorf nachzudenken, da das Gebäude sich in städtischem Eigentum befindet. Zudem wird verwaltungsseitig befürwortet, das Mietangebot über die Anmietung eines Wohnhauses für etwa 22 Personen im Ortsteil Kaster anzunehmen, welches zum einen eine kostengünstige Unterbringungsmöglichkeit darstellt und zum anderen laut Aussage der Eigentümerin auch relativ kurzfristig zur Verfügung gestellt werden könnte. In der Folge bestünde sodann die Möglichkeit, weitere private Mietangebote (Wohnungsmarkt, Gewerbemarkt) zu überprüfen bzw. zu eruieren (siehe hierzu nichtöffentliche Anlage). Die vorgeschlagene Verfahrensweise bietet der Verwaltung die Möglichkeit, die derzeit im Toom-Markt untergebrachten Flüchtlinge nach Verkauf dieser Immobilie anderweitig unterzubringen und zudem zumindest einen kleinen Puffer für weitere Zuweisungen zu erhalten. Sollte der zwischenzeitlich ermittelte private Wohnraum nicht ausreichend sein, um zusätzliche Asylbewerber unterbringen zu können, so bestünde die Möglichkeit, den angedachten Neubau gemäß der Ausführungen des FD 6 zeitnah in einem weiteren Bauabschnitt zu erweitern. Davon ausgehend, dass in der Ratssitzung am 24.03.2015 eine entsprechende Entscheidung getroffen wird, kann im Optimalfall (inklusive Baugenehmigungs- und Ausschreibungsverfahren) mit einer Fertigstellung des Neubaus zum Ende des Jahres 2015 gerechnet werden. Bezüglich der möglichen Finanzierung eines Neubaus wird auf ein aktuelles Förderprogramm der NRW.Bank (NRW.BANK. Flüchtlingsunterkünfte) verwiesen. - Kredithöchstbetrag 10 Mio. € p.a. pro Antragsteller - Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten bei Kreditverträgen bis 2 Mio. € - Kreditvariante: 20 Jahre Laufzeit mit bis zu 2 Tilgungsfreijahren - Zinsbindung: 10 Jahre - Zinssatz: 0 % Beschlussvorlage WP9-55/2015 Seite 10 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 11 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Alexander Koehl ----------------------------------Jürgen Schmeier Fachdienstleiter ----------------------------------Karren Stv. Fachdienstleiter Beschlussvorlage WP9-55/2015 ----------------------------------Herbert Baum Stadtkämmerer ----------------------------------Naujock Fachdienstleiter ----------------------------------Sascha Solbach Bürgermeister Seite 11