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Beschlusstext (Bebauungsplan D 13, "Grummertsbenden", im Ortsteil Drove; hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der maximal zulässigen Firsthöhe)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan D 13, "Grummertsbenden",  im Ortsteil Drove;
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der maximal zulässigen Firsthöhe)

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BESCHLUSS aus der 29. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 25.11.2003 TOP Betreff 16.3. Bebauungsplan D 13, „Grummertsbenden“, im Ortsteil Drove; hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der maximal zulässigen Firsthöhe Vorlage: 83/2003 Beschluss: „ 1. Die Aufstellung der 4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, wird gem. § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. 2. Die maximale Firsthöhe wird von bisher 9,50 m auf nunmehr 10,00 m festgesetzt.“ Beratungsergebnis: Ohne Abstimmung