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Beschlusstext (Antrag auf Änderung der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Schlagstein;)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Antrag auf Änderung der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Schlagstein;)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 29. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 25.11.2003 TOP Betreff 16.1. Antrag auf Änderung der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Schlagstein; hier: Einbeziehung der Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 4, Parzellen Nr. 178 und 166 tlw. Vorlage: 73/2003 Beschluss: „1. Da eine Einbeziehung der Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 4, Parzelle 178 sowie 166 tlw., in die Innenbereichssatzung des Ortsteiles Schlagstein rechtlich nicht möglich ist, wird der Antrag der Frau Gabriele Lörken abgelehnt. 2. Die Grundstücke werden allerdings in einen zukünftig aufzustellenden Bebauungsplan einbezogen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes entsprechend zu verfahren.“ Beratungsergebnis: Ohne Abstimmung