Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 29. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 25.11.2003
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Betreff
16.1.
Antrag auf Änderung der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil
Schlagstein;
hier: Einbeziehung der Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur
4, Parzellen Nr. 178 und 166 tlw.
Vorlage: 73/2003
Beschluss:
„1.
Da eine Einbeziehung der Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 4,
Parzelle 178 sowie 166 tlw., in die Innenbereichssatzung des Ortsteiles Schlagstein
rechtlich nicht möglich ist, wird der Antrag der Frau Gabriele Lörken abgelehnt.
2.
Die Grundstücke werden allerdings in einen zukünftig aufzustellenden Bebauungsplan
einbezogen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
entsprechend zu verfahren.“
Beratungsergebnis: Ohne Abstimmung