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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
189 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
08.06.15, 18:16
Aktualisiert
09.06.15, 10:08

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 27.05.2015 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Kaptain, Johannes 2. Balen, Yvonne 3. Böcking, Paul 4. Braks, Egbert 5. Eßer, Rainer 6. Gilles, Josef, vertritt Büngeler, Johannes 7. Heidbüchel, Rolf 8. Heinrichs, Dirk, vertritt Dr. Nolten, Ralf 9. Hohn, Astrid 10. Hüttl, Detlef 11. Jansen, Wilfried 12. Kern, Karl-Heinz 13. Macherey, Peter 14. Schroeteler, Rolf 15. Stoffels, Björn, vertritt Lüttgen, Wolfgang 16. Stoffels Manfred 17. Wienands, Werner b) als Gäste: 1. Herr Schmitz (Ingenieurbüro Camphausen&Schmitz), zu TOP 3 2. Herr von der Heyde (Planungsbüro VDH), zu TOP 5 3. Herr Machmut (Planungsbüro VDH), zu TOP 5 c) von der Verwaltung: 1. BM Eßer 2. GVD Schmühl 3. AL Wolfram 4. VA Drewes-Janssen 5. VA Meller 6. VA Becker Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:50 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Die Fraktionen SPD, Bündnis 90-Die Grünen und FDP beantragen, den Punkt 2.1, die Mitteilung 19/2015 vom 16.04.2015, zum ordentlichen Tagesordnungspunkt zu erklären. Die Ausschussmitglieder stimmen der Änderung einstimmig zu. Die Mitteilung wird als TOP 6 geführt, alle weiteren TOP verschieben sich um eine Nummer. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Veränderungssperre zum Bebauungsplan E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle" 3. Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau; Hier:1. Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme 2. Aufhebung des Sperrvermerks Vorlage: 21/2015 4. Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Obermaubach Vorlage: 22/2015 5. 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung 6. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28; Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 (2) BauGB 7. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;, hier:1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28 2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28 3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung 8. Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; hier:1. Aufhebung des Bebauungsplans 2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 10/2015 9. Antrag der CDU-Fraktion auf Einführung eines Linksabbiegeverbotes für LKW an der Ampel K39 / L249 Ecke Hauptstraße / Dürener Straße Vorlage: 27/2015 10. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 11. Mitteilungen -312. Endgültiger Ausbau der Straßen im Baugebiet D15 im Ortsteil Drove hier: Auftragsvergabe Vorlage: 26/2015 13. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Frau Hamacher-Pizek fragt an, ob bekannt ist, dass es in Kreuzau, in der Nähe der Straße „Zum Wiesenbach“, am Wochenende vor Christi-Himmelfahrt zu einer erheblichen Luftbelästigung durch giftigen Geruch kommt. Der Verwaltung ist dies nicht bekannt. 2. Mitteilungen 2.1 Veränderungssperre zum Bebauungsplan E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle" Beratungsergebnis: 3. Zu TOP 6 erklärt Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau; Hier:1. Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme 2. Aufhebung des Sperrvermerks Vorlage: 21/2015 Nachdem Herr Schmitz vom Ingenieurbüro Camphausen&Schmitz einige Inhalte zur geplanten brandschutztechnischen Anlage erläutert, zieht die Verwaltung ihre Vorlage für die heutige Sitzung zurück. Das Thema wird in einer der zukünftigen Sitzungen erneut beraten. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob es Lösungen gibt, die Baukosten der Brandmeldeanlage zu senken, wie zum Beispiel die Anschaffung schwer entflammbarer Gymnastikmatten, die gegenüber den aktuellen Matten eine geringere Brandlast darstellen. Beschlussvorschlag: 1. 2. Dem Einbau einer mechanischen Entrauchungsanlage, einer Eigenstromversorgungsanlage und einer Gefahren- und Brandmeldeanlage nebst notwendigen baulichen Maßnahmen in der Großsporthalle Kreuzau wird zugestimmt. Der Haushaltssperrvermerk zur Kostenstelle 2450101 (Großsporthalle Kreuzau), Sachkonto 521500 (Instandhaltung Grundstücke/baul. Anlagen) gemäß des Ratsbeschlusses vom 24.02.2015 wird aufgehoben. Beratungsergebnis: 4. Zurückverwiesen Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Obermaubach Vorlage: 22/2015 AM Heinrichs fragt an, ob die Lichtstärken der alten und neuen Beleuchtung vergleichbar sind. VA Meller bestätigt, dass dies gewährleistet ist und aufgrund der neuen Technik sogar nur 20 statt bisher 30 Lampen benötigt werden. AM Heidbüchel fragt an, weshalb die Wahl auf Obermaubach gefallen ist, obwohl es 4 baugleiche Turnhallen in der Gemeinde gibt. VA Meller gibt an, dass die Turnhallen in Drove und Stockheim bereits saniert wurden und in -5Obermaubach eine Erneuerung jetzt notwendig ist, da die Kabel durch die UV-Belastung ihre Isolierung verlieren und die Lampen dadurch kaputt gehen. GVD Schmühl ergänzt dass Winden eine der ersten Turnhallen war, in der die Beleuchtung modernisiert wurde. Beschlussvorschlag: Der Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit energiesparenden LED-Leuchten in der Turnhalle Obermaubach wird zugestimmt. Die nicht durch KEK-Mittel abgedeckten Aufwendungen werden aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanziert. Beratungsergebnis: 5. Einstimmig 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt. 2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt diese Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 6. 15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28; Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 (2) BauGB Zunächst wird auf den vor der Sitzung übergebenen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90-Die Grünen und FDP verwiesen. Das Antragsschreiben ist der Niederschrift beigefügt. AM Heidbüchel teilt mit, dass der Rechtsanwalt der Gemeinde Kreuzau, Dr. Oerder, vor einiger Zeit mitgeteilt hat, dass eine 2. Verlängerung der Veränderungssperre durchaus möglich ist, wenn sie entsprechend begründet wird. In der vorliegenden Mitteilung werden ausschließlich Punkte angesprochen, die gegen eine Verlängerung der Veränderungssperre sprechen. Es muss allerdings möglich sein, eine letztmalige Verlängerung zu beschließen. GVD Schmühl schlägt vor, bis zur nächsten Ratssitzung eine Stellungnahme von Herrn Dr. Oerder einzuholen, wenn der Ausschuss die Verlängerung der Veränderungssperre beschließt. Aus diesem Grund wird die Verwaltung den vorliegenden Antrag an Herrn Dr. Oerder weiterleiten. Ein möglicher Satzungstext wird der Niederschrift beigefügt. -6AM Heinrichs trägt vor, dass die CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage folgen kann, da die Inhalte plausibel und nachvollziehbar sind. Aufgrund fehlender Beratungszeit innerhalb der Fraktion, wird die CDU-Fraktion an einer Beschlussfassung nicht mitwirken. AM Kern fragt an, ob die Verwaltung bezüglich Lärm- und Geruchsbelästigung bei den betroffenen Bürgern nachgefragt hat, da die Mitteilung hierüber keine Auskünfte gibt. GVD Schmühl erläutert, dass er keine Wertung zu einer rechtssicheren Verlängerung der Veränderungssperre abgibt und die Stellungnahme des Herrn Dr. Oerder abzuwarten ist. BM Eßer fügt an, dass es nicht das Ziel einer Veränderungssperre ist, Missstände vorheriger Genehmigungsverfahren zu beobachten, sondern die Sicherheit der Planung, in diesem Fall die Planung über die Aufstellung des Bebauungsplans E28. Beschlussvorschlag Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 (2) BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 7. Einstimmig, bei Nicht-Mitwirken der CDU-Fraktion Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;, hier:1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28 2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28 3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung Ausschussvorsitzender Kaptain trägt vor, dass in den interfraktionellen Gesprächen die einzelnen textlichen Festsetzungen und Begründungen durchgesprochen wurden, zu vielen Punkten gab es Einvernehmen, zu einigen jedoch nicht. Er schlägt deshalb vor, über die vorliegenden Änderungsanträge (sind als Anlage beigefügt) gegenüber den bekannten textlichen Festsetzungen und Begründungen einzeln abzustimmen. Nach verschiedenen Anregungen der Ausschussmitglieder, schlägt AM Heidbüchel eine kurze Unterbrechung der Sitzung vor. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu. Nach einer 10 minütigen Pause stimmen die Ausschussmitglieder dem Vorschlag über die Vorgehensweise des Ausschussvorsitzenden Kaptain zu. CDU-Antrag (24.03.2015) zur Begrenzung der Gebäudehöhen: GVD Schmühl trägt die Texte aus Ziffer 3.2. der Begründung, Ziffer 2.2 der textlichen Festsetzung und den Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 24.03.2015 vor. Die Ausschussmitglieder lehnen den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ab. - 8 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen. SPD-Antrag (25.05.2015) zur Beschränkung der täglichen Produktionskapazität auf 1000 t/d: GVD Schmühl trägt vor, an welcher Stelle die mögliche Änderung in die textliche Festsetzung und Begründung eingefügt wird. Die Ausschussmitglieder lehnen den Änderungsantrag der SPD-Fraktion bei Stimmengleichheit ab. - 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung. SPD-Antrag (25.05.2015) zum Ausschluss von Abfall- und Produktionsrückständen als Brennstoffe zur Wärmeerzeugung: GVD Schmühl trägt vor, an welcher Stelle die mögliche Änderung in die textliche Festsetzung und Begründung eingefügt wird. -7Die Ausschussmitglieder lehnen den Änderungsantrag der SPD-Fraktion bei Stimmengleichheit ab. - 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung. AM Böcking beantragt, die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags einzeln abzustimmen. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu. Beschlussvorschlag: Teilbeschluss 1 Die erneute Aufstellung des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“, wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den in der als Anlage 1 beigefügten Planzeichnung abgegrenzten Bereich. Beratungsergebnis: Einstimmig Beschlussvorschlag: Teilbeschluss 2 Dem Entwurf des Bebauungsplans E 28 wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 8 Stimmen dafür, 9 Enthaltungen Beschlussvorschlag: Teilbeschluss 3 Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig Beschlussvorschlag: Teilbeschluss 4 Die Verwaltung wird ermächtigt, ein Fachbüro mit der Erstellung eines Lärmgutachtens zur Ermittlung von Lärmemissionskontingenten zu beauftragen. Beratungsergebnis: 8. Einstimmig Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; hier:1. Aufhebung des Bebauungsplans 2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 10/2015 AM Böcking beantragt, im Beschlussvorschlag die Formulierung „beschlossen“ in „ in die Wege geleitet“ zu ändern. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufhebung des Bebauungsplans E 19 einschließlich seiner 1. und 2. Änderung wird in die Wege geleitet. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der -8Bauleitplanung gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 9. Einstimmig Antrag der CDU-Fraktion auf Einführung eines Linksabbiegeverbotes für LKW an der Ampel K39 / L249 Ecke Hauptstraße / Dürener Straße Vorlage: 27/2015 AM Heinrichs teilt mit, dass man im Nachtrag zur Stellung des Antrags erfahren hat, dass es in wenigen Wochen zu einer teilweisen Sperrung der „Hauptstraße“ kommt, aufgrund der Herstellung von Versorgungsleitungen. Aus diesem Grund wird der Antrag zurückgezogen. Die Verwaltung sollte allerdings Erfahrungen sammeln, wie sich der Verkehr in dieser Zeit verlagert. AM Kern erläutert dass ein Linksabbiegeverbot zu keiner Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation und des Straßenzustands beiträgt. Wichtig in diesem Bereich ist der Ausbau der L249. GVD Schmühl trägt vor, dass mit einem Ausbau im Jahr 2015 nicht zu rechnen ist. AM Heidbüchel ergänzt, dass Anträge dieser Art in ein gesamtes Verkehrskonzept einzubeziehen sind. Ein solches Konzept wird seine Fraktion nach den Sommerferien vorlegen. Beratungsergebnis: 10. Abgesetzt Anfragen AM Hohn fragt an, warum die Information der Straßensperrung lediglich der CDU-Fraktion vorliegt. AM Wienands teilt mit, dass er beruflich bedingt über ein gewisses Hintergrundwissen verfügt und die Information weitergeleitet hat. -9B. Nichtöffentliche Sitzung