Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
189 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
08.06.15, 18:16
Aktualisiert
09.06.15, 10:08
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NIEDERSCHRIFT
über die 5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 27.05.2015
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Balen, Yvonne
3. Böcking, Paul
4. Braks, Egbert
5. Eßer, Rainer
6. Gilles, Josef, vertritt Büngeler, Johannes
7. Heidbüchel, Rolf
8. Heinrichs, Dirk, vertritt Dr. Nolten, Ralf
9. Hohn, Astrid
10. Hüttl, Detlef
11. Jansen, Wilfried
12. Kern, Karl-Heinz
13. Macherey, Peter
14. Schroeteler, Rolf
15. Stoffels, Björn, vertritt Lüttgen, Wolfgang
16. Stoffels Manfred
17. Wienands, Werner
b) als Gäste:
1. Herr Schmitz (Ingenieurbüro Camphausen&Schmitz), zu TOP 3
2. Herr von der Heyde (Planungsbüro VDH), zu TOP 5
3. Herr Machmut (Planungsbüro VDH), zu TOP 5
c) von der Verwaltung:
1. BM Eßer
2. GVD Schmühl
3. AL Wolfram
4. VA Drewes-Janssen
5. VA Meller
6. VA Becker
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:50 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden.
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90-Die Grünen und FDP beantragen, den Punkt 2.1, die Mitteilung
19/2015 vom 16.04.2015, zum ordentlichen Tagesordnungspunkt zu erklären.
Die Ausschussmitglieder stimmen der Änderung einstimmig zu.
Die Mitteilung wird als TOP 6 geführt, alle weiteren TOP verschieben sich um eine Nummer.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Veränderungssperre zum Bebauungsplan E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände
Niederauer Mühle"
3.
Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau;
Hier:1. Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
2. Aufhebung des Sperrvermerks
Vorlage: 21/2015
4.
Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Obermaubach
Vorlage: 22/2015
5.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
6.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
E 28; Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr
gemäß § 17 (2) BauGB
7.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;,
hier:1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28
2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28
3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung
8.
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier:1. Aufhebung des Bebauungsplans
2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 10/2015
9.
Antrag der CDU-Fraktion auf Einführung eines Linksabbiegeverbotes für LKW an der
Ampel K39 / L249 Ecke Hauptstraße / Dürener Straße
Vorlage: 27/2015
10.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
11.
Mitteilungen
-312.
Endgültiger Ausbau der Straßen im Baugebiet D15 im Ortsteil Drove
hier: Auftragsvergabe
Vorlage: 26/2015
13.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Frau Hamacher-Pizek fragt an, ob bekannt ist, dass es in Kreuzau, in der Nähe der Straße „Zum
Wiesenbach“, am Wochenende vor Christi-Himmelfahrt zu einer erheblichen Luftbelästigung
durch giftigen Geruch kommt.
Der Verwaltung ist dies nicht bekannt.
2.
Mitteilungen
2.1
Veränderungssperre zum Bebauungsplan E 28, Ortsteil Kreuzau,
"Betriebsgelände Niederauer Mühle"
Beratungsergebnis:
3.
Zu TOP 6 erklärt
Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau;
Hier:1. Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
2. Aufhebung des Sperrvermerks
Vorlage: 21/2015
Nachdem Herr Schmitz vom Ingenieurbüro Camphausen&Schmitz einige Inhalte zur geplanten
brandschutztechnischen Anlage erläutert, zieht die Verwaltung ihre Vorlage für die heutige Sitzung
zurück.
Das Thema wird in einer der zukünftigen Sitzungen erneut beraten.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob es Lösungen gibt, die
Baukosten der Brandmeldeanlage zu senken, wie zum Beispiel die Anschaffung schwer
entflammbarer Gymnastikmatten, die gegenüber den aktuellen Matten eine geringere Brandlast
darstellen.
Beschlussvorschlag:
1.
2.
Dem Einbau einer mechanischen Entrauchungsanlage, einer Eigenstromversorgungsanlage
und einer Gefahren- und Brandmeldeanlage nebst notwendigen baulichen Maßnahmen in der
Großsporthalle Kreuzau wird zugestimmt.
Der Haushaltssperrvermerk zur Kostenstelle 2450101 (Großsporthalle Kreuzau), Sachkonto
521500 (Instandhaltung Grundstücke/baul. Anlagen) gemäß des Ratsbeschlusses vom
24.02.2015 wird aufgehoben.
Beratungsergebnis:
4.
Zurückverwiesen
Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Obermaubach
Vorlage: 22/2015
AM Heinrichs fragt an, ob die Lichtstärken der alten und neuen Beleuchtung vergleichbar sind.
VA Meller bestätigt, dass dies gewährleistet ist und aufgrund der neuen Technik sogar nur 20 statt
bisher 30 Lampen benötigt werden.
AM Heidbüchel fragt an, weshalb die Wahl auf Obermaubach gefallen ist, obwohl es 4 baugleiche
Turnhallen in der Gemeinde gibt.
VA Meller gibt an, dass die Turnhallen in Drove und Stockheim bereits saniert wurden und in
-5Obermaubach eine Erneuerung jetzt notwendig ist, da die Kabel durch die UV-Belastung ihre
Isolierung verlieren und die Lampen dadurch kaputt gehen.
GVD Schmühl ergänzt dass Winden eine der ersten Turnhallen war, in der die Beleuchtung
modernisiert wurde.
Beschlussvorschlag:
Der Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit energiesparenden LED-Leuchten in der Turnhalle
Obermaubach wird zugestimmt. Die nicht durch KEK-Mittel abgedeckten Aufwendungen werden
aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanziert.
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur
33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt.
2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in
Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt diese
Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu
bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
6.
15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. E 28; Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle
GmbH";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres
Jahr gemäß § 17 (2) BauGB
Zunächst wird auf den vor der Sitzung übergebenen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90-Die
Grünen und FDP verwiesen. Das Antragsschreiben ist der Niederschrift beigefügt.
AM Heidbüchel teilt mit, dass der Rechtsanwalt der Gemeinde Kreuzau, Dr. Oerder, vor einiger
Zeit mitgeteilt hat, dass eine 2. Verlängerung der Veränderungssperre durchaus möglich ist, wenn
sie entsprechend begründet wird. In der vorliegenden Mitteilung werden ausschließlich Punkte
angesprochen, die gegen eine Verlängerung der Veränderungssperre sprechen. Es muss
allerdings möglich sein, eine letztmalige Verlängerung zu beschließen.
GVD Schmühl schlägt vor, bis zur nächsten Ratssitzung eine Stellungnahme von Herrn Dr. Oerder
einzuholen, wenn der Ausschuss die Verlängerung der Veränderungssperre beschließt. Aus
diesem Grund wird die Verwaltung den vorliegenden Antrag an Herrn Dr. Oerder weiterleiten. Ein
möglicher Satzungstext wird der Niederschrift beigefügt.
-6AM Heinrichs trägt vor, dass die CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage folgen kann, da die Inhalte
plausibel und nachvollziehbar sind. Aufgrund fehlender Beratungszeit innerhalb der Fraktion, wird
die CDU-Fraktion an einer Beschlussfassung nicht mitwirken.
AM Kern fragt an, ob die Verwaltung bezüglich Lärm- und Geruchsbelästigung bei den betroffenen
Bürgern nachgefragt hat, da die Mitteilung hierüber keine Auskünfte gibt.
GVD Schmühl erläutert, dass er keine Wertung zu einer rechtssicheren Verlängerung der
Veränderungssperre abgibt und die Stellungnahme des Herrn Dr. Oerder abzuwarten ist.
BM Eßer fügt an, dass es nicht das Ziel einer Veränderungssperre ist, Missstände vorheriger
Genehmigungsverfahren zu beobachten, sondern die Sicherheit der Planung, in diesem Fall die
Planung über die Aufstellung des Bebauungsplans E28.
Beschlussvorschlag
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle GmbH“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um
ein weiteres Jahr gemäß § 17 (2) BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
7.
Einstimmig, bei Nicht-Mitwirken der CDU-Fraktion
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle
GmbH“;,
hier:1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28
2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28
3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung
Ausschussvorsitzender Kaptain trägt vor, dass in den interfraktionellen Gesprächen die einzelnen
textlichen Festsetzungen und Begründungen durchgesprochen wurden, zu vielen Punkten gab es
Einvernehmen, zu einigen jedoch nicht. Er schlägt deshalb vor, über die vorliegenden
Änderungsanträge (sind als Anlage beigefügt) gegenüber den bekannten textlichen
Festsetzungen und Begründungen einzeln abzustimmen.
Nach verschiedenen Anregungen der Ausschussmitglieder, schlägt AM Heidbüchel eine kurze
Unterbrechung der Sitzung vor.
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.
Nach einer 10 minütigen Pause stimmen die Ausschussmitglieder dem Vorschlag über die
Vorgehensweise des Ausschussvorsitzenden Kaptain zu.
CDU-Antrag (24.03.2015) zur Begrenzung der Gebäudehöhen:
GVD Schmühl trägt die Texte aus Ziffer 3.2. der Begründung, Ziffer 2.2 der textlichen Festsetzung
und den Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 24.03.2015 vor.
Die Ausschussmitglieder lehnen den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ab. - 8 Stimmen dafür, 9
Stimmen dagegen.
SPD-Antrag (25.05.2015) zur Beschränkung der täglichen Produktionskapazität auf 1000 t/d:
GVD Schmühl trägt vor, an welcher Stelle die mögliche Änderung in die textliche Festsetzung und
Begründung eingefügt wird.
Die Ausschussmitglieder lehnen den Änderungsantrag der SPD-Fraktion bei Stimmengleichheit
ab. - 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.
SPD-Antrag (25.05.2015) zum Ausschluss von Abfall- und Produktionsrückständen als
Brennstoffe zur Wärmeerzeugung:
GVD Schmühl trägt vor, an welcher Stelle die mögliche Änderung in die textliche Festsetzung und
Begründung eingefügt wird.
-7Die Ausschussmitglieder lehnen den Änderungsantrag der SPD-Fraktion bei Stimmengleichheit
ab. - 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.
AM Böcking beantragt, die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags einzeln abzustimmen.
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
Teilbeschluss 1
Die erneute Aufstellung des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer
Mühle GmbH“, wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den in der als
Anlage 1 beigefügten Planzeichnung abgegrenzten Bereich.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschlussvorschlag:
Teilbeschluss 2
Dem Entwurf des Bebauungsplans E 28 wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
8 Stimmen dafür, 9 Enthaltungen
Beschlussvorschlag:
Teilbeschluss 3
Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gem. § 4
(1) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschlussvorschlag:
Teilbeschluss 4
Die Verwaltung wird ermächtigt, ein Fachbüro mit der Erstellung eines Lärmgutachtens zur
Ermittlung von Lärmemissionskontingenten zu beauftragen.
Beratungsergebnis:
8.
Einstimmig
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier:1. Aufhebung des Bebauungsplans
2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB
Vorlage: 10/2015
AM Böcking beantragt, im Beschlussvorschlag die Formulierung „beschlossen“ in „ in die Wege
geleitet“ zu ändern.
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufhebung des Bebauungsplans E 19 einschließlich seiner 1. und 2. Änderung wird in
die Wege geleitet.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der
-8Bauleitplanung gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentliche Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
9.
Einstimmig
Antrag der CDU-Fraktion auf Einführung eines Linksabbiegeverbotes für LKW an
der Ampel K39 / L249 Ecke Hauptstraße / Dürener Straße
Vorlage: 27/2015
AM Heinrichs teilt mit, dass man im Nachtrag zur Stellung des Antrags erfahren hat, dass es in
wenigen Wochen zu einer teilweisen Sperrung der „Hauptstraße“ kommt, aufgrund der Herstellung
von Versorgungsleitungen. Aus diesem Grund wird der Antrag zurückgezogen. Die Verwaltung
sollte allerdings Erfahrungen sammeln, wie sich der Verkehr in dieser Zeit verlagert.
AM Kern erläutert dass ein Linksabbiegeverbot zu keiner Verbesserung der aktuellen
Verkehrssituation und des Straßenzustands beiträgt. Wichtig in diesem Bereich ist der Ausbau der
L249.
GVD Schmühl trägt vor, dass mit einem Ausbau im Jahr 2015 nicht zu rechnen ist.
AM Heidbüchel ergänzt, dass Anträge dieser Art in ein gesamtes Verkehrskonzept einzubeziehen
sind. Ein solches Konzept wird seine Fraktion nach den Sommerferien vorlegen.
Beratungsergebnis:
10.
Abgesetzt
Anfragen
AM Hohn fragt an, warum die Information der Straßensperrung lediglich der CDU-Fraktion vorliegt.
AM Wienands teilt mit, dass er beruflich bedingt über ein gewisses Hintergrundwissen verfügt und
die Information weitergeleitet hat.
-9B. Nichtöffentliche Sitzung