Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
09.06.15, 10:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 27.05.2015
TOP
Betreff
5.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
Beschluss:
1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt.
2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in
Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt
diese Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung
Köln neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen