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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; hier: 1. Aufhebung des Bebauungsplans 2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
09.06.15, 10:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier:	1. Aufhebung des Bebauungsplans
	2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 27.05.2015 TOP Betreff 8. Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; hier: 1. Aufhebung des Bebauungsplans 2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 10/2015 Beschluss: 1. Die Aufhebung des Bebauungsplans E 19 einschließlich seiner 1. und 2. Änderung wird in die Wege geleitet. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig