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Beschlusstext (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28; Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
64 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
09.06.15, 10:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28; Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 (2) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 27.05.2015 6. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28; Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 (2) BauGB Beschluss: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 (2) BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei Nicht-Mitwirken der CDU-Fraktion