Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
64 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
09.06.15, 10:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 27.05.2015
6.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. E 28; Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle
GmbH";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres
Jahr gemäß § 17 (2) BauGB
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle GmbH“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
um ein weiteres Jahr gemäß § 17 (2) BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei Nicht-Mitwirken der CDU-Fraktion