Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
91 kB
Datum
11.11.2015
Erstellt
20.11.15, 13:05
Aktualisiert
20.11.15, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 7. Sitzung des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses der Gemeinde
Kreuzau
vom 11.11.2015
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Prof. Steffens, Karl-Georg
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg
2. Bach-Hoverath, Gert
3. Böcking, Paul ab TOP 3
4. Döring, Bettina
5. Gilles, Josef, vertritt Strohpagel, Birgit
6. Gunkel, Dirk
7. Hechemer, Horst
8. Heidbüchel, Rolf
9. Heinrichs, Dirk
10. Iven, Axel
11. Kaptain, Johannes
12. Kern, Karl-Heinz
13. Lüttgen, Frank, vertritt Kammer, Jürgen
14. Marx, Simon
15. Prof. Dr. Meurer, Erik
16. Scharfen, Volker
17. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. BM Eßer
2. GVD Schmühl
3. GAR Stirnberg
4. Dipl.-Kauffrau Pottkämper
Es fehlen:
1. Kammer, Jürgen
2. Strohpagel, Birgit
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:20 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Steffens fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Einführung einer Zweitwohnungssteuer;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 20/2015 1. Ergänzung
4.
Bürgerbefragung;
Hier: Auswertung der Ergebnisse
Vorlage: 62/2015
5.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
6.
Mitteilungen
7.
Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen;
Fertigung des nächsten zu untersuchenden Produktbereichs des Haushalts
8.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Fragen.
2.
Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor.
3.
Einführung einer Zweitwohnungssteuer;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 20/2015 1. Ergänzung
AM Heidbüchel vermerkt, dass er erfreut sei über die Bereinigung des Registers und dass die
verbleibenden 37 Personen zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden sollen. Die Frage
des AM Winter nach dem erhöhten Verwaltungsaufwand beantwortet GVD Schmühl, indem er den
anfänglich erhöhten Zeitaufwand anmerkt, der aber insgesamt kein zusätzliches Personal
erfordern wird.
Allgemein wird die frühere Idee aufgegriffen, wie man mehr Einwohner mit Erstwohnsitz für
Kreuzau gewinnen könne, gegebenenfalls über ein Prämiensystem. Nach einer kurzen Diskussion
über erhöhte Schlüsselzuweisungen erläutert GAR Stirnberg, dass den erhöhten
Schlüsselzuweisungen auch erhöhte Kreisumlagen gegenüber gestellt werden müssen, so dass
letztlich nur knapp 180 € Mehreinnahmen zu erwarten sind. AM Marx erkundigt sich nach der
genauen Berechnung der Zweitwohnungssteuer. GAR Stirnberg erläutert, dass genaue Details bei
der Berechnung noch nicht abgeklärt sind.
AM Heinrichs fragt nach einer Aufstellung der Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen pro
zusätzlichen Erstwohnsitz für die letzten Jahre. GAR Stirnberg sagt zu, dass diese Aufstellung der
Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird.
Zum Schluss erkundigt sich AM Böcking, ob für die Zweitwohnungssteuer das Widerspruchsrecht
oder direkte Klage gilt. GVD Schmühl erörtert, dass hier das KAG und somit ab dem 01.01.2016
wieder das Widerspruchsrecht gilt.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau wird in der
als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig, bei 1 Enthaltung
Bürgerbefragung;
Hier: Auswertung der Ergebnisse
Vorlage: 62/2015
Das Ergebnis zur Bürgerbefragung wurde bereits im Rat am 01.10.2015 zur Kenntnis genommen.
AM Meurer bemängelt, dass das Ergebnis nicht mehr auf der Homepage einsehbar ist und nicht
im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Er ist darüber enttäuscht, dass seine Auswertungen von der
Verwaltung ignoriert wurden. BM Eßer weist ein Desinteresse deutlich zurück. Er habe es lediglich
abgelehnt, diese persönliche Auswertung der Sitzungsvorlage beizufügen. Die komplette
Veröffentlichung der Bürgerbefragung im Amtsblatt sei bisher nicht erfolgt, da dies wegen des
Umfangs nur in einer kostenpflichtigen Sonderausgabe möglich wäre. Vielleicht könne man sich ja
auf eine reduzierte Fassung verständigen. AM Kern pflichtet AM Meurer bei und verweist auf die
Senioren, die häufig keinen Internetanschluss besitzen und somit auf die Papierform angewiesen
sind.
-4Nach kurzer Diskussion besteht Einigkeit darüber, die ersten sechs Seiten der Auswertung
(hierbei handelt es sich um die tabellarischen Übersichten zu den Fragen 1, 2a, 2b, 3c, 3a und 3b)
im nächsten Amtsblatt zu veröffentlichen mit dem Zusatz, dass die Einzelanregungen (insgesamt
113 Personen haben hiervon Gebrauch gemacht) zu Fragebogen Nr. 4 auf der Homepage
einsehbar sind bzw. auch bei der Verwaltung angefordert werden können.
AM Meurer verteilt an die AM seine persönlichen Anmerkungen zu den Ergebnissen der
Befragung. Außerdem verteilt er eine tabellarische Übersicht, aus der hervorgeht, welche
Anregungen wie oft vorgetragen worden sind. Die entsprechenden Anlagen sind als 2 und 3
beigefügt.
Es erfolgt eine rege Diskussion über die Ergebnisse der Bürgerbefragung. Es besteht Einigkeit
darüber, dass viele Aspekte, die sich in der Bürgerbefragung herausgestellt haben, in den
Fraktionen diskutiert und ausgewertet werden müssen. Es herrscht auch allgemeine Zustimmung
darüber, dass Einzelmeinungen nicht überbewertet werden dürfen, die repräsentativen Ergebnisse
aber die nötige Beachtung finden müssen. Der Rat sollte alle Entscheidungen dann aber auch den
Bürgern erklären und sich in der Entscheidung einig sein. Der AV bittet die Fraktionen, für die
Nachbereitung der Bürgerbefragung weitere Konzepte zu erarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Das Ergebnis der Bürgerbefragung wird im Dezember im Amtsblatt veröffentlicht.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen.
B. Nichtöffentliche Sitzung