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Öffentliche Niederschrift (Sanierungs- und Entwicklungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
91 kB
Datum
11.11.2015
Erstellt
20.11.15, 13:05
Aktualisiert
20.11.15, 13:05
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 11.11.2015 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Prof. Steffens, Karl-Georg Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg 2. Bach-Hoverath, Gert 3. Böcking, Paul ab TOP 3 4. Döring, Bettina 5. Gilles, Josef, vertritt Strohpagel, Birgit 6. Gunkel, Dirk 7. Hechemer, Horst 8. Heidbüchel, Rolf 9. Heinrichs, Dirk 10. Iven, Axel 11. Kaptain, Johannes 12. Kern, Karl-Heinz 13. Lüttgen, Frank, vertritt Kammer, Jürgen 14. Marx, Simon 15. Prof. Dr. Meurer, Erik 16. Scharfen, Volker 17. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. BM Eßer 2. GVD Schmühl 3. GAR Stirnberg 4. Dipl.-Kauffrau Pottkämper Es fehlen: 1. Kammer, Jürgen 2. Strohpagel, Birgit Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:20 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Steffens fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Einführung einer Zweitwohnungssteuer; hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 20/2015 1. Ergänzung 4. Bürgerbefragung; Hier: Auswertung der Ergebnisse Vorlage: 62/2015 5. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 6. Mitteilungen 7. Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen; Fertigung des nächsten zu untersuchenden Produktbereichs des Haushalts 8. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es ergehen keine Fragen. 2. Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. 3. Einführung einer Zweitwohnungssteuer; hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 20/2015 1. Ergänzung AM Heidbüchel vermerkt, dass er erfreut sei über die Bereinigung des Registers und dass die verbleibenden 37 Personen zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden sollen. Die Frage des AM Winter nach dem erhöhten Verwaltungsaufwand beantwortet GVD Schmühl, indem er den anfänglich erhöhten Zeitaufwand anmerkt, der aber insgesamt kein zusätzliches Personal erfordern wird. Allgemein wird die frühere Idee aufgegriffen, wie man mehr Einwohner mit Erstwohnsitz für Kreuzau gewinnen könne, gegebenenfalls über ein Prämiensystem. Nach einer kurzen Diskussion über erhöhte Schlüsselzuweisungen erläutert GAR Stirnberg, dass den erhöhten Schlüsselzuweisungen auch erhöhte Kreisumlagen gegenüber gestellt werden müssen, so dass letztlich nur knapp 180 € Mehreinnahmen zu erwarten sind. AM Marx erkundigt sich nach der genauen Berechnung der Zweitwohnungssteuer. GAR Stirnberg erläutert, dass genaue Details bei der Berechnung noch nicht abgeklärt sind. AM Heinrichs fragt nach einer Aufstellung der Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen pro zusätzlichen Erstwohnsitz für die letzten Jahre. GAR Stirnberg sagt zu, dass diese Aufstellung der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird. Zum Schluss erkundigt sich AM Böcking, ob für die Zweitwohnungssteuer das Widerspruchsrecht oder direkte Klage gilt. GVD Schmühl erörtert, dass hier das KAG und somit ab dem 01.01.2016 wieder das Widerspruchsrecht gilt. Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 4. einstimmig, bei 1 Enthaltung Bürgerbefragung; Hier: Auswertung der Ergebnisse Vorlage: 62/2015 Das Ergebnis zur Bürgerbefragung wurde bereits im Rat am 01.10.2015 zur Kenntnis genommen. AM Meurer bemängelt, dass das Ergebnis nicht mehr auf der Homepage einsehbar ist und nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Er ist darüber enttäuscht, dass seine Auswertungen von der Verwaltung ignoriert wurden. BM Eßer weist ein Desinteresse deutlich zurück. Er habe es lediglich abgelehnt, diese persönliche Auswertung der Sitzungsvorlage beizufügen. Die komplette Veröffentlichung der Bürgerbefragung im Amtsblatt sei bisher nicht erfolgt, da dies wegen des Umfangs nur in einer kostenpflichtigen Sonderausgabe möglich wäre. Vielleicht könne man sich ja auf eine reduzierte Fassung verständigen. AM Kern pflichtet AM Meurer bei und verweist auf die Senioren, die häufig keinen Internetanschluss besitzen und somit auf die Papierform angewiesen sind. -4Nach kurzer Diskussion besteht Einigkeit darüber, die ersten sechs Seiten der Auswertung (hierbei handelt es sich um die tabellarischen Übersichten zu den Fragen 1, 2a, 2b, 3c, 3a und 3b) im nächsten Amtsblatt zu veröffentlichen mit dem Zusatz, dass die Einzelanregungen (insgesamt 113 Personen haben hiervon Gebrauch gemacht) zu Fragebogen Nr. 4 auf der Homepage einsehbar sind bzw. auch bei der Verwaltung angefordert werden können. AM Meurer verteilt an die AM seine persönlichen Anmerkungen zu den Ergebnissen der Befragung. Außerdem verteilt er eine tabellarische Übersicht, aus der hervorgeht, welche Anregungen wie oft vorgetragen worden sind. Die entsprechenden Anlagen sind als 2 und 3 beigefügt. Es erfolgt eine rege Diskussion über die Ergebnisse der Bürgerbefragung. Es besteht Einigkeit darüber, dass viele Aspekte, die sich in der Bürgerbefragung herausgestellt haben, in den Fraktionen diskutiert und ausgewertet werden müssen. Es herrscht auch allgemeine Zustimmung darüber, dass Einzelmeinungen nicht überbewertet werden dürfen, die repräsentativen Ergebnisse aber die nötige Beachtung finden müssen. Der Rat sollte alle Entscheidungen dann aber auch den Bürgern erklären und sich in der Entscheidung einig sein. Der AV bittet die Fraktionen, für die Nachbereitung der Bürgerbefragung weitere Konzepte zu erarbeiten. Beschlussvorschlag: Das Ergebnis der Bürgerbefragung wird im Dezember im Amtsblatt veröffentlicht. Beratungsergebnis: 5. einstimmig Anfragen Es ergehen keine Anfragen. B. Nichtöffentliche Sitzung