Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
15.10.11, 04:05
Aktualisiert
29.11.11, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 40/2011
06.10.2011
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
18.10.2011
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
08.11.2011
Jugendhilfeausschuss
10.11.2011
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
15.11.2011
Kreisausschuss
28.11.2011
Kreistag
14.12.2011
Abschluss von 5 Zeitarbeitsverträgen (01.01.2012 bis 31.12.2013) für Schulsozialarbeit (drittfinanziert durch Bildungs- und Teilhabepaket)
Sachbearbeiter/in: Frau Geschwind
x
Tel.: 02251/15-180
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag: Die Finanzierung erfolgt in voller Höhe über die Bundesbeteiligung an
den Kosten der Unterkunft. (Produkt 312 01) im Rahmen des Haushaltes 2012
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Einstellung von 5 Sozialarbeiter/ -innen für Schulsozialarbeit im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabepaketes befristet vom 01.01.2012 – 31.12.2013.
-2Begründung:
Nach Beschlussfassung über das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des
Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches haben die Ministerien MAIS, MSW und MFKJKS des Landes NRW mit Schreiben vom 06.07.2011 wesentliche Informationen zur Umsetzung von Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) mitgeteilt.
Die Finanzierung über eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem
SGB II ist zunächst befristet bis zum 31.12.2013.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung eine Summe von ca.
350.000 € jährlich zur Finanzierung eines Paketes zusätzlicher Schulsozialarbeit.
Die Umsetzung bleibt der freien Ausgestaltung durch die kommunalen Leistungsträger überlassen
und soll im Umfeld von und in Schulen sowie in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Behörden und den freien Trägern der Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII erfolgen.
Darüber hinaus sollen im Hinblick auf die Umsetzung regionale Schwerpunkte gesetzt werden.Grundsätzlich ist eine Refinanzierung bestehender Angebote ausgeschlossen.
Ziel der zusätzlichen Beratungsangebote ist die Integration in Schule, in den Arbeitsmarkt und in die
Gesellschaft sowie der Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere Bildungsarmut und
sozialer Exklusion.
Zielgruppe sind bildungs- und teilhabeberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gem.
den gesetzlichen Bestimmungen des SGB II (§§ 28 ff.), SGB XII (§§ 34 ff.),BKGG (§§ 6 ff.) und
WoGG.
Die Aufgabenwahrnehmung soll die Vermittlung von Leistungen aus dem BuT, die Vernetzung der
verschiedenen Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit unter Berücksichtigung vorhandener
Vernetzungsstrukturen sowie den Ausbau kommunaler Präventionsketten berücksichtigen.
Durch den seitens der Abteilung Jugend und Familie bereits begonnenen Strukturierungsprozess in
der Offenen Jugendarbeit, der Maßnahmen am Übergang Schule-Beruf, der kreisweiten Schulsozialarbeit an Haupt- und Förderschulen sowie des weiteren Ausbaus des familienunterstützenden Netzwerks „EU-FUN“ im Rahmen des durch Landesmittel geförderten Projektes „Netzwerke gegen Kinderarmut“ ist eine Passung der beabsichtigten Stärkung der Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT
gegeben.
Die Abt. Jugend und Familie hat in der Sozialkonferenz am 28.09.2011 mit den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden über die o.g. Kriterien zur Umsetzung von Schulsozialarbeit im Rahmen des
BuT berichtet und hierbei auch deutlich gemacht, warum sie grundsätzlich einen Bedarf an weiteren
Angeboten von Schulsozialarbeit im Sinne der Zielsetzung des BuT sieht.
Auch hat die Verwaltung ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass mit einer Anschlussfinanzierung durch Bund möglicherweise nicht zu rechnen ist und demnach ab dem 01.01.2014 ggfls. nicht
drittfinanzierte Aufwände entstehen.
-3-
Der konkrete Vorschlag zur Umsetzung von Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT sieht wie folgt aus:
Der Kreis wird - im Sinne einer besseren Steuerung, Koordinierung und Planung der Angebote in diesem Bereich - Anstellungsträger der Schulsozialarbeiter- innen (BuT) und legt in Abstimmung mit den
Trägern von bestehender Schulsozialarbeit (kommunale Schulträger, Bezirksregierung) Schwerpunkte der Aufgabenwahrnehmung fest.
Darüber hinaus gewährleistet der Kreis u.a.
- die Fachberatung
- Konzeptentwicklung, Qualitätsentwicklung,
Zielvereinbarungen, etc.
- die sozialräumliche Abstimmung der Angebote durch die
jährlich stattfindenden Sozialraumkonferenzen,
- den entsprechenden Verwendungsnachweis.
Im Hinblick auf eine konkrete Umsetzung sieht der Vorschlag der Verwaltung weiter vor, entsprechende Sach- und Verwaltungskosten sowie Projektmittel einzustellen.
Hieraus ergibt sich im Rahmen der zu Verfügung stehenden Mittel (350.000 €) bei 5 Stellen folgende
Basisberechnung:
Personalkosten:
270.000 €
Sach- und Verwaltungskosten:
30.000 €
Projektmittel:
50.000 €
Mittel BuT insgesamt:
350.000 €
Dem Vorschlag der Verwaltung haben alle Vertreter der Kommunen zugestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor, gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung für das Land NRW (KrO NW)
die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit zu entscheiden.
-4-
Begründung der Dringlichkeit:
Die Mittel für Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT sind zunächst bis zum 31.12.2013 begrenzt.
Eine Finanzierung durch Bundesmittel über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht gesichert.
Insofern ist eine zeitnahe Umsetzung von Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT, welche neben Prozessen der konzeptionellen Ausgestaltung, Zielentwicklung und Durchführung auch Fragen der Evaluation mit einem entsprechenden Berichtswesen berücksichtigt, von großer Bedeutung.
Um attraktive Ausschreibungen am Markt platzieren zu können, ist es erforderlich, mindestens 2Jahres- Arbeitsverhältnisse anzustreben.
Es wird angestrebt, die Stellen zum 01.01.2012 zu besetzen.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
gez. Kolvenbach
gez. Uwe Schmitz
gez. Troschke
gez. Herbrand
gez. Grutke
gez. I. V. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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