Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
200 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
11.12.15, 13:07
Aktualisiert
11.12.15, 13:07
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NIEDERSCHRIFT
über die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 03.12.2015
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk
7. Hohn, Astrid
8. Iven, Axel
9. Kammer, Jürgen
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lennartz, Ulrich
13. Lüttgen, Wolfgang
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schmitz, Hermann-Josef
16. Stoffels, Manfred
17. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. GOVR Steg
3. AL Drewes-Janssen
4. AL Stirnberg
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
19:25 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2016
Vorlage: 65/2015
2.
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2016
Vorlage: 48/2015 2. Ergänzung
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2016
Vorlage: 65/2015
AM Heidbüchel teilt mit, dass die SPD-Fraktion ursprünglich die Gewerbesteuer ebenfalls um
20%-Punkte anheben wollte. Auf Bitten der FDP-Fraktion werde er nunmehr keinen solchen
Antrag stellen und für den Verwaltungsvorschlag stimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Hebesatz-Satzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
2.
16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
das Haushaltsjahr 2016
Vorlage: 48/2015 2. Ergänzung
BM Eßer erläutert, dass die Anträge der CDU-Fraktion zum Haushalt 2016 in der letzten
Hauptausschusssitzung vorgestellt worden sind. Es liegen nunmehr auch gemeinsame
Änderungsanträge der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion
vor. Er schlägt vor, analog der Verfahrensweise zum Haushalt 2015 die Anträge einzeln zu
beraten und zu beschließen. Mit dieser Vorgehensweise sind die anwesenden
Ausschussmitglieder einverstanden. BM Eßer erläutert, dass die Verwaltung ferner bereits eine
Änderungsliste erarbeitet habe, die die entsprechenden Haushaltsveränderungen unter
Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen darstelle. Die jeweiligen Anträge der Fraktion sind
als Anlage der Niederschrift beigefügt (s. Anlagen 1,2 und 3).
1)Einzelantrag der CDU-Fraktion vom 18.11.2015
a) Einrichtung einer neuen Kostenstelle in der Produktgruppe 366 (Einrichtungen der
Jugendarbeit) für die Maßnahme „Kein Kind zurücklassen“ in Höhe von 5.000 €.
AM Dr. Nolten erläutert unter Bezugnahme auf den Antrag der CDU-Fraktion die Beweggründe
zum Antrag.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Produkt 36 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe),
Produktgruppe 366 (Einrichtungen der Jugendarbeit) ein neues Sachkonto für die Maßnahme
„Kein Kind zurücklassen“ einzurichten. Darüber hinaus sollen im Haushalt 2016 für die Maßnahme
ein Betrag in Höhe von 5.000 € für die weitere Umsetzung bereitgestellt werden.
Beratungsergebnis:
einstimmig
b)Sammelantrag der CDU-Fraktion vom 18.11.2015
2)P
12601
Brandbekämpfung
Repräsentationskosten
und
Brandschau;
Kostenstelle
1260101
AM Dr. Nolten erläutert den Antrag und vertritt die Auffassung, dass mit einem Budget in Höhe
von 5.000 € für 2016 durchaus eine erste initiale Umsetzung erfolgen könne.
AM Heidbüchel stimmt dem Antrag zu und ist der Meinung, dass die vorgeschlagene
Ansatzreduzierung vernünftig sei.
-4Beschlussvorschlag:
Der Ansatz für Repräsentationskosten der freiwilligen Feuerwehr zur Umsetzung von
Werbemaßnahmen mit dem Ziel einer Rekrutierung neuer Mitglieder soll im Jahr 2016 auf 5.000 €
festgesetzt und in den Folgejahren auf 1.000 €/Jahr reduziert werden.
Beratungsergebnis:
einstimmig
3)P 12601 Brandbekämpfung und Brandschau, Kostenstelle 126014 Sanierung FWGH Boich
(siehe gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDPFraktion Nr. 5.1).
AM Dr. Nolten teilt mit, dass ein zwingender Bedarf derzeit nicht zu erkennen sei und im Rahmen
der
derzeit
andauernden
Flüchtlingsproblematik
ein
Handlungsspielraum
in
der
Investitionspauschale erhalten bleiben solle.
AM Heidbüchel stimmt diesen Aussagen zu und vertritt die Auffassung, dass die Maßnahme zur
Zeit nicht finanzierbar sei. In diesem Zusammenhang bittet das AM Iven einen Konsens
hinsichtlich der Begründung zu finden. Investitionen wegen der Flüchtlingsproblematik zu
schieben, sei nach außen hin keine positive Darstellung der Gemeinde. AM Dr. Nolten entgegnet
hierauf, dass er hiermit nicht polarisieren wolle, gleichwohl die Dinge aber beim Namen genannt
werden müssen.
Beschlussvorschlag:
Die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Boich, welche aus Mitteln der Investitionspauschale
umgesetzt werden soll, wird in das Jahr 2017 verschoben.
Beratungsergebnis:
einstimmig
4) P 21101 Grundschulen, Kostenstelle 2110104 Grundschule Stockheim
AM Dr. Nolten begründet seinen Antrag. Wenn der Schulhof an der GS Stockheim keine
unfallträchtigen Schäden aufweist, sollte die Maßnahme nach 2018 verschoben werden.
Grundsätzlich sollte eine Durchführung der Sanierung des Schulhofes nur dann erfolgen, wenn sie
unabweisbar sei.
AM Heidbüchel teilt mit, dass das AM Hohn von der Schulleiterin Frau Dr. Goslich angeschrieben
worden ist und diese Klage über die Verschiebung der Maßnahme hinsichtlich der offenen
Ganztagsschule nach 2017 und der Schulhofsanierung geführt habe.
GVD Schmühl berichtet, dass alle Grundschulhöfe vor ca. 5 Jahren überprüft worden seien und
als 1. der Schulhof der KGS Kreuzau umgestaltet worden ist. Nunmehr wollen andere
Grundschulen natürlich auch diese Verbesserung. Grundsatz für die Verwaltung war und ist aber,
dass die durchzuführenden Maßnahmen unabweisbar aufgrund des baulichen Zustandes sind. In
2016 ist aus Sicht der Verwaltung keine Pflasterung der Schulhöfe in Stockheim und
Obermaubach notwendig. Punktuelle Schäden an den Schulhöfen werden natürlich zeitnah
repariert. Hinsichtlich der beantragten Verschiebung nach 2018 sehe er kein Problem. AM
Heidbüchel teilt ferner mit, dass die Schulleiterin sich über die durchgeführten Reparaturarbeiten
am Schulhof beschwert habe.
GOVR Steg erläutert, dass im Sommer 2015 ein Loch am dortigen Schulhof aufgebrochen sei,
neues Füllmaterial wurde besorgt und eingebaut. Das Füllmaterial musste jedoch ausgetauscht
werden, die vorhandenen Löcher und Stolperfallen wurden beseitigt bzw. geschlossen. Erhöhte
Unfallzahlen können nicht bestätigt werden. Die Situation an der Grundschule Stockheim sei nicht
anders als bei allen anderen Schulhöfen im Bereich der Gemeinde Kreuzau.
AM Hohn teilt mit, dass Frau Dr. Goslich die Verschiebung beider Maßnahmen (OGS und
Schulhofsanierung) beklage, weil sie befürchte, dass ohne die Durchführung der Maßnahmen, die
-5KGS Stockheim an Attraktivität verliere und daher unter die notwendige Zahl der Schüler zur
Weiterführung der Schule fallen werde.
GOVR Steg teilt mit, dass mit dem SKF eine Lösung für die OGS gefunden wurde. Alle Kinder
werden einen Platz finden. Derzeit liegen definitive 23 – 24 Anmeldungen zur OGS vor.
Beschlussvorschlag:
Die Sanierung des Schulhofes an der Grundschule Stockheim aus Mitteln der Schul- und
Bildungspauschale wird für das Jahr 2018 vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, den
verkehrssicheren Zustand des Schulhofes regelmäßig zu prüfen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
5)P 21601 Sekundarschulen, Kostenstelle 2160101 Sekundarschule (siehe auch
gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Fraktion
Nr. 8).
Alle 4 Fraktionen beantragen, den Ansatz in das Folgejahr 2017 zu verschieben.
AM Heidbüchel teilt mit, dass zukünftig nicht mehr grundsätzlich über die Sache diskutiert werden
müsse.
Beschlussvorschlag:
Die Installation einer Schulhofüberdachung mit einem Haushaltsansatz von 195.000 € aus Mitteln
der Investitionspauschale wird in das Haushaltsjahr 2017 verschoben.
Beratungsergebnis:
einstimmig
6)P 31301 Leistungen für Asylbewerber, Kostenstelle 3130104 Arbeitsgelegenheiten gem. §
5 AsylBLG
AM Dr. Nolten erläutert den Antrag ausführlich.
Beschlussvorschlag:
Der Ansatz der Aufwandsentschädigung für Arbeitsgelegenheiten gem. § 5 AsylBLG wird auf
12.000 € erhöht. Die Erhöhung trägt zur Integration und zu einem guten Miteinander aller
Beteiligten und Betroffenen bei.
Beratungsergebnis:
einstimmig
7)P 42401 Sportjugendheime, Kostenstelle 4240105 Sportheim Stockheim (siehe
gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Fraktion
Nr. 4).
Nach kurzer Diskussion wird sich darauf verständigt, dass für die Jahre 2017 und 2018 jeweils
weitere 90.000 € aus Mitteln der Investitionspauschale dem Verein als Zuschuss zur Umsetzung in
Eigenverantwortung zur Errichtung eines neuen Sportheimes in Stockheim bereitgestellt werden
soll. Diese Ansätze sollen mit einem Sperrvermerk solange versehen werden, bis sich der Verein,
die Verwaltung und der Rat auf ein vertraglich fixiertes Umsetzungsprozedere verständigt haben.
Die für das Haushaltsjahr 2015 eingestellten Planungskosten in Höhe von 20.000 €, sollen in das
Haushaltsjahr 2016 übertragen werden. Der Verwaltungsvertreter sagt diesbezüglich aus, dass
bereits ein Teilbetrag für Planungsaufgaben an den Verein verausgabt worden sei.
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen des vom TSV 09 Stockheim e.V. geplanten Neubau eines Vereinsheimes in
Stockheim werden zur finanziellen Unterstützung des Vorhabens im Haushalt der Gemeinde
-6Kreuzau für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 90.000 € aus Mitteln der Investitionspauschale dem
Verein als Zuschuss für Umsetzung in Eigenverantwortung bereitgestellt. Die Zuschussmittel in
Höhe von 180.000 € sollen solange mit einem Sperrvermerk versehen sein, bis sich Verein,
Verwaltung und Politik auf ein vertraglich fixiertes Umsetzungsprozedere verständigt haben.
Beratungsergebnis:
einstimmig
Gemeinsamer Antrag der SDP-Bündnis 90/Die Grünen- und FDP-Fraktionen vom 01.12.2015
1) Kostenstelle 1110101 Rat, Ausschüsse
Analog zum vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung von
Einwohnerkonferenzen wird beantragt, hierzu einen Ansatz von 2500 € zu bilden.
AM Hohn teilt mit, dass der Betrag Ihres Erachtens zu hoch gegriffen sei.
GVD Schmühl erläutert, dass in verschiedenen Ortsteilen geeignete Räumlichkeiten angemietet
werden müssen, und auch die Herrichtung der gemeindlichen Turnhallen durch den Bauhof
Leistungsverrechnungen den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet werden müssen.
Beschlussvorschlag:
Zur Durchführung der geplanten Einwohnerkonferenzen werden 2.500 € bei Kostenstelle 1110103
bereitgestellt.
Beratungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
2) Kostenstelle 5110101 Regional- und Bauleitplanung, Sachkonto 529111
Verkehrskonzept
AM Heidbüchel erläutert, dass in Kooperation mit Studenten der RWTH Aachen ein Konzept
erarbeitet werden soll. Mit dem Betrag in Höhe von 5000 € sollen diese einen Arbeitsauftrag
erhalten und unter Bezugnahme auf das in den 1980er Jahren erstellte Verkehrskonzept die
damalige Datenerhebung auf den heutigen Stand bringen. Ob der beantragte Betrag letztlich
ausreichend ist, könne nicht gesagt werden.
BM Eßer erläutert, dass im Haushaltsjahr 2015 zwei Positionen von der Verwaltung eingestellt
worden sind und zwar:
für ein Einzelhandelskonzept 40.000 €
für ein Verkehrskonzept 30.000 €.
Daraus ist bei Kostenstelle 5110101 Regionalbauleitplanung, Kostenstelle 529109 ein Integriertes
Handlungskonzept geworden (Ansatz 40.000 €). Er erläutert, dass von Fördermittelgebern das
Vorliegen eines Entwicklungskonzeptes eingefordert werde. Der vorgenannte Betrag stehe im
Haushalt 2015 mit einem Sperrvermerk versehen. Die Verwaltung werde in der ersten
Sitzungsrunde 2016 eine Vorlage dem Rat unterbreiten.
GVD Schmühl konkretisiert diese Aussage. Die Verwaltung beabsichtige, die Vorlage mit
Kostenangeboten, welche noch eingeholt werden müssen, zu versehen. Über diese Angebote
müsse sicherlich diskutiert werden. Es sei klar, dass der Rat über diese Angelegenheit entscheide.
RM Dr. Nolten unterstützt grundsätzlich das Ansinnen der Erstellung eines Verkehrskonzeptes. Er
weist jedoch darauf hin, dass vor einem Jahr der Haushaltsansatz mehrheitlich gestrichen wurde
und insofern ein Jahr verloren gegangen wäre.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrskonzept in Kooperation mit Studenten der RWTH
Aachen auf Grundlage des bereits vorliegenden Verkehrskonzeptes zu erarbeiten. Die damals
erhobenen Daten sollen aktualisiert werden. Hierfür wird ein Betrag in Höhe von 5.000 €
bereitgestellt.
Beratungsergebnis:
-7einstimmig
3)Produkt 57302 Bürgerhaus Kreuzau
AM Heidbüchel stellt fest, dass die Musikschule Kreuzau in vielen gemeindlichen Liegenschaften
Unterricht durchführe. Ihm schwebe vor, dass Bürgerhaus wieder seiner ursprünglichen Nutzung
als Begegnungsstätte zuzuführen. Er beantragt, Räumlichkeiten im Bürgerhaus den Fraktionen im
Rat der Gemeinde Kreuzau zur Verfügung zu stellen. Diese Räumlichkeiten sollen zur
Aktenablage und zur Durchführung von kleineren Sitzungen als ständige Nutzungsmöglichkeit
genutzt werden können. Mit der Musikschule müsse noch gesprochen werden.
AM Dr. Nolten teilt mit, dass gegen das vorliegende Nutzungskonzept nichts spreche. Aus seiner
Sicht sei ein Raum für die 4 Fraktionen ausreichend. Er frage sich, wofür die 7.500 € verwandt
werden sollen. Nach kurzer Aussprache wird festgehalten, dass abschließbare Schränke sowie
eine Sitzecke zur Durchführung von Bürgergesprächen zusätzlich benötigt werden.
GVD Schmühl fragt an, wo die Kosten veranschlagt werden sollen. Es gehe wohl mehr um die
Einrichtung des Bürgerhauses als um eine investive Maßnahme.
GOVR Steg erläutert, dass die Musikschule bedingt durch die schulischen Belange mehr und
mehr aus der Nutzung von Räumlichkeiten der Schulen herausgedrängt werde. BM Eßer ergänzt,
dass im Sozialausschuss die vielfältigen Nutzungen des Bürgerhauses bekannt gegeben worden
seien.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Bürgerhaus Kreuzau ein „Fraktionsbüro“ zur dauerhaften
Nutzung durch die im Rat der Gemeinde Kreuzau vertretenden Fraktionen einzurichten. Zur
Einrichtung dieses Fraktionsbüros wird ein Betrag in Höhe von 7.500 € bereitgestellt. Die
Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept unter Einbindung der Musikschule Kreuzau zu entwickeln
und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
4)Siehe Antrag der CDU-Fraktion Nr. 7.
5)
5.1) Konto 1126014 Sanierung Feuerwehrgerätehaus Boich, siehe CDU-Antrag Nr. 3
5.2) Konto 1126015 Neues Löschfahrzeug Boich, Summe 280.000 €
Konto 1126015 Neues Löschfahrzeug Untermaubach 300.000 €
AM Heidbüchel stellt fest, er habe in Erfahrung gebracht, dass an beiden Löschfahrzeugen in
Boich und Untermaubach keine gravierenden Schäden vorhanden seien. Von daher könne die
Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges für die Feuerwehr in Boich 2017 auf 2018 und für die
Löschgruppe Untermaubach von 2018 auf 2019 verschoben werden.
GVD Schmühl teilt mit, dass er bereits heute mit der Feuerwehrspitze die Angelegenheit
besprochen habe. Fakt sei, dass Fahrzeuge erst dann angeschafft werden, wenn die vorhandenen
Fahrzeuge defekt sind. Wenn eines der oben genannten Fahrzeuge der Löschgruppen Boich und
Untermaubach in 2016 defekt werden, muss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017
hierüber befunden werden. Die Wehrleitung ist mit einer Verschiebung grundsätzlich
einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges für die Löschgruppe in Boich wird 2017 auf 2018
und die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges für die Löschgruppe Untermaubach von 2018
auf 2019 verschoben.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-86) Konto 11108 Bereitstellung und Betrieb des Bauhofes
AM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass bei Kostenstelle 1110801/783100
(Vermögensgegenstände über 410 €) die Ansätze für 2017 bis 2019 von 20.000 € auf 15.000 €
gesenkt werden können. Hiermit erklären sich die anwesenden AM ebenfalls einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Der Ansatz für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen (Vermögensgegenstände über 410
€) in Höhe von 20.000 € jeweils für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 wird um 5.000 € auf 15.000
€ reduziert.
Beratungsergebnis:
einstimmig
7) Konto 11108 Fahrzeugkonzept Bauhof
AM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass der Ansatz in Höhe von 150.000 € mit einem
Sperrvermerk versehen werden sollte. Die Anschaffungen sollten im Fachausschuss und Rat
behandelt werden.
GVD Schmühl teilt mit, dass durch den zuständigen Abteilungsleiter bei der Besichtigung des
Bauhofes das Fahrzeugkonzept eingehend erläutert worden sei. Er sagt zu, dass zu jeder
Fahrzeuganschaffung eine Verwaltungsvorlage erfolge. Daraufhin wird durch das AM Heidbüchel
auf den Sperrvermerk verzichtet und der Antrag zurückgezogen.
8) Konto 21601 Sekundarschule Ansatz 195.000 €
Der Ansatz „Schulhofüberdachung“ soll vom Jahr 2016 auf 2017 verschoben werden.
Beratungsergebnis:
einstimmig
9) Kostenstelle 1110702 Verwaltungsgebäude
Bei Sachkonto 521500 Instandhaltung Grundstücke/Bauliche Anlagen ist für 2016 ein Betrag in
Höhe von 11.700 € eingeplant. Dieser Ansatz bzw. der Ansatz das Sachkonto 5211000 ist so
restriktiv zu verausgaben, dass ein Betrag in Höhe von 2.500 € für ein Vordach am Seiteneingang
(am Sitzungssaal) realisiert werden kann.
AM Dr. Nolten teilt mit, dass es sich um eine zusätzliche Maßnahme handele und von daher die
Erhöhung des Ansatzes um 2.500 € haushaltsrechtlich sinnvoller sei. Nach kurzer Diskussion wird
sich darauf verständigt, den Ansatz bei Sachkonto 521500 von 11.700 € um 2.500 € auf 14.200 €
zu erhöhen.
Beschlussvorschlag:
Zur Errichtung eines Vordaches am Seiteneingang des Rathauses am Sitzungssaal wird bei
Kostenstelle 1110702/521500 der Ansatz von 11.700 € um 2.500 € auf 14.200 € erhöht.
Beratungsergebnis:
einstimmig, bei 1 Enthaltung
10) Konto 1110401 Datenverarbeitung, Rechenzentrum
Nach kurzer Aussprache wird sich darauf verständigt, dass die Anbringung eines Sperrvermerkes
über die Gesamtsumme von 58.256 € nicht korrekt sei. Der Sperrvermerk solle nur über den
Teilbetrag von 35.000 € für die Einführung eines Dokumentenmanagementssystems (DMS)
gelten.
GVD Schmühl teilt mit, dass eine Vorlage für die nächste Ratssitzung erarbeitet werde.
-9AM Dr. Nolten vertritt die Auffassung, dass die Einführung eines DMS Sinn mache, die
Kreisverwaltung arbeite bereits entsprechend. Der Sperrvermerk sei seines Erachtens nicht
erforderlich, da klar erkennbar sei, was geplant werden soll.
AM Kern vertritt die Auffassung, dass durch eine solche Einführung auch der Einspareffekt
dargestellt werden sollte, dieser könnte sich auch auf das Personal auswirken.
BM Eßer erläutert, dass die Kommunen mittelfristig verpflichtet werden, Dienstleistungen
elektronisch anzubieten. Nach kurzer Aussprache wird sich darauf verständigt, dass auf die
Einlegung eines Sperrvermerkes verzichtet werden kann. Der gemeinsame Antrag zu Nr. 10 wird
insoweit zurückgezogen.
BM Eßer erläutert, dass unter Zugrundelegung der vorliegenden Änderungsanträge der
Fraktionen eine Veränderungsliste durch die Verwaltung für den Haushalt 2016 erstellt worden ist.
Hieraus sind alle haushaltsmäßigen Veränderungen auf der Ertrags- und Aufwandsseite zu
erkennen. Demnach ergebe sich ein Fehlbetrag für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von
4.339.304 €. Er teilt mit, dass bei der Haushaltssatzung der Gesamtbetrag der Aufwendungen um
den Betrag in Höhe von 2.500 € erhöht werden müsse. Er erläutert ferner die Änderungen der
Beträge in den einzelnen Paragraphen der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2016. Desweiteren müsse die haushaltsmäßige Mehrjahresbetrachtung angepasst
werden. Diese Unterlagen werden der Niederschrift beigefügt (s. Anlage 4).
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016 mit
Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen (s. Anlage
5 und 6).
Beratungsergebnis:
einstimmig
Kreuzau, den 03.12.2015
Bürgermeister:
- Eßer -
Schriftführer:
- Drewes-Janssen -