Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
184 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
20.04.16, 13:05
Aktualisiert
20.04.16, 13:05
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NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 14.04.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk
7. Hohn, Astrid
8. Iven, Axel
9. Kammer, Jürgen
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lennartz, Ulrich
13. Lüttgen, Wolfgang
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schmitz, Hermann-Josef
16. Stoffels, Manfred
17. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Drewes-Janssen
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:10 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 19/2016
4.
Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von
Entgelten (Feuerwehrsatzung)“
Vorlage: 21/2016
5.
Änderung der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau (Verdienstausfallsatzung)
hier: 1. Änderung
Vorlage: 22/2016
6.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandschau in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000
hier: 3. Änderung
Vorlage: 23/2016
7.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach
§§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem.
§ 4a (3) BauGB
Vorlage: 58/2012 5. Ergänzung
8.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren
nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 59/2012 5. Ergänzung
9.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 15/2016
10.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
11.
Mitteilungen
-312.
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
hier: Auftragsvergabe
Vorlage: 27/2016
13.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Einwohnerfragen gestellt.
2.
Mitteilungen
Es ergehen keine Mitteilungen im öffentlichen Teil.
3.
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 19/2016
BM Eßer erläutert die umfangreiche Verwaltungsvorlage. AM Heidbüchel teilt mit, dass der
technologische Fortschritt nicht aufzuhalten sein werde, gibt aber zu bedenken, dass die
Gemeinde Kreuzau kreisweit die dünnste Personaldecke habe. Er frage sich, ob aufgrund der
personellen Situation die Angelegenheit nicht noch etwas geschoben werden könne. Auch müsse
bedacht werden, dass bei der Umstellung auf ein DMS für die Übergangsphase doppelte Arbeit
geleistet werden müsse. Im Namen der SPD-Fraktion bittet er darum, die bereits gemachten
Erfahrungen
der
Kommunen
Merzenich
und
Vettweiß
dem
Sanierungsund
Entwicklungsausschuss vorzustellen und erst in 2017 zu starten.
BM Eßer teilt mit, dass über den Beginn der Einführung des DMS durchaus gesprochen werden
könne. Er stellt fest, dass bereits seit einigen Jahren Überlegungen zur Einführung eines
Dokumentenmanagements-Systems bestehen. Im Mai 2016 finde der 2. DMS-Tag bei der KDVZ
in Frechen statt. Die Verwaltung werde den entsprechenden Fachberater der KDVZ bitten, im
Sanierungs- und Entwicklungsausschuss vorzutragen. Er stimmt der Aussage des AM Heidbüchel
zu, dass die Einführung eines DMS als zusätzliche Arbeit anzusehen ist. Er bringt in diesem
Zusammenhang aber auch in Erinnerung, dass eine ähnliche Entwicklung vor 25 bzw. 30 Jahren
in der öffentlichen Verwaltung bei der Einführung von PC`s am Arbeitsplatz gewesen ist.
AM Hohn schließt sich den Ausführungen von Herrn Heidbüchel auch aus Kostengründen an und
möchte abwarten, wenn die Erfahrungen der umliegenden Kommunen vorliegen. Hier fehle zudem
die Erläuterung, was ein DMS an Mehrwert bringe.
Hierzu teilt BM Eßer mit, dass auch die Arbeitsplätze up to date gehalten werden müssen.
Im Hinblick auf die von AM Heidbüchel angesprochene Verschiebung des Beginns mit der
Einführung eines DMS in 2017 bzw. später bittet Herr Drewes-Janssen zu bedenken, dass in 2017
die Landtags- und Bundestagswahl durch seine Abteilung organisiert werden müssen. Zur
Organisation und Durchführung von Wahlen sei ein nicht unerheblicher personeller Einsatz durch
die Abteilung Zentrale Dienste zu leisten.
AM Dr. Nolten teilt mit, dass die Übergangsphase sicherlich arbeitsmäßig belastend sei. Er habe
aber auch die Hoffnung z.B. bei elektronischen Fallakten, dass ein stärkerer
Informationsaustausch mit anderen Behörden erfolgen könne. Ein DMS diene auch grundsätzlich
der Transparenz. Er schlägt vor, der Verwaltungsvorlage zu folgen und einen entsprechenden
Beschluss zu fassen.
AM Heinrichs teilt mit, dass durch ein DMS ein effizienteres Arbeiten möglich sei. Zu dem steigere
ein DMS die Attraktivität der Arbeitsplätze bei der Gemeinde Kreuzau. Grundsätzlich bestehe
mittlerweile die große Gefahr, dass der öffentliche Dienst nicht genug qualifiziertes Personal in
Zukunft bekomme. Den richtigen Zeitpunkt für die Einführung eines DMS werde es nie geben. Es
stehe fest, dass die Einführung eines solchen umfassenden Projektes zur Lasten anderer Arbeiten
gehen müsse. Er plädiere, in diesem Jahr mit der Einführung zu beginnen.
AM Kern vertritt die Auffassung, dass die wenigsten Ausschussmitglieder wussten, was sich hinter
einem DMS verbirgt. Hier und heute sei festzustellen, dass die Gemeinde Kreuzau finanziell sehr
schlecht dastehe. Er vermisse in der Verwaltungsvorlage die Ratio-Effekte. BM Eßer verweist auf
ein entsprechendes Gutachten mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen, dass bei der Verwaltung zur
Einsichtnahme vorliegt.
AM Kern stellt zudem fest, dass die EDV nicht immer zum Wohle der Gesellschaft eingesetzt
worden sei. Er schlägt vor, dass im Sanierungs- und Entwicklungsausschuss das System
-5vorgestellt und die Leistungsfähigkeit dargestellt werden sollte.
AM Winter resümiert, dass alle vorgetragenen Argumente durchaus ihre Berechtigung haben. In
großen und mittleren Firmen sei ein Dokumentenmanagements-System heute nicht mehr weg zu
denken. Wenn die Einführung gewollt sei, sollte so schnell als möglich entsprechend verfahren
werden.
Herr Steg erläutert, dass die Kassengeschäfte der Gemeinde Vettweiß seit einigen Jahren durch
die KDVZ durchgeführt werden, Grundlage hierfür war aber, dass die Gemeinde Vettweiß bereits
ein DMS eingeführt hatte. Er gibt zu bedenken, dass in 4 bis 5 Jahren einige Mitarbeiter der
Gemeindekasse Kreuzau aus Altersgründen aus dem Dienst ausscheiden und eine gleichartige
Lösung durchaus auch in Kreuzau in Erwägung gezogen werden könnte. Zudem berichtet er, dass
die Gemeinde Kreuzau seit mittlerweile 5 Jahren in der Prüfung, ob ein DMS eingeführt werden
soll, sei.
AM Dr. Nolten teilt zudem mit, dass die Einführung eines DMS erhebliche Effekte auch auf die
Bürgerfreundlichkeit habe, die monetär aber nicht zu beziffern seien. Auch die Bürgerinnen und
Bürger haben die Erwartung an die Verwaltung, sich modern und schnell zu präsentieren. Auch
möchte er die Verwaltung nicht hindern, da offensichtlich die Motivation und Akzeptanz zur
Einführung eines DMS vorhanden sei.
BM Eßer resümiert den Tenor der Wortmeldungen und schlägt vor die Vorlage zur weiteren
Beratung im Sanierungs- und Entwicklungsausschuss zurückzuverweisen. Hier sollte ein Vertreter
der KDVZ zum DMS vortragen.
Hiermit sind alle anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Dokumentenmanagementsystem gem. des Angebotes der
KDVZ vom 29.1.2016 einzuführen.
Beratungsergebnis:
zurückverwiesen
Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung
von Entgelten (Feuerwehrsatzung)“
Vorlage: 21/2016
BM Eßer erläutert die Verwaltungsvorlage. Er stellt fest, dass die Kalkulation nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen noch erarbeitet werden müsse. Aus Gründen der
Rechtssicherheit sollte aber heute ein Beschluss gefasst werden.
4.
Beschlussvorschlag:
„Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau (Feuerwehrsatzung) wird in der als Anlage beigefügten
Fassung beschlossen.“
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Änderung der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich
selbständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
(Verdienstausfallsatzung)
hier: 1. Änderung
Vorlage: 22/2016
Beschlussvorschlag:
Die „1. Änderung der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige
Angehörige der freiwilligen Feuerwehr Kreuzau (Verdienstausfallsatzung)“ wird in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
-6-
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandschau in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000
hier: 3. Änderung
Vorlage: 23/2016
Beschlussvorschlag:
„Die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandschau in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Satzung beschlossen“.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren
nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem.
§ 4a (3) BauGB
Vorlage: 58/2012 5. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt.
2. Die erneute Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB wird aufgrund der
landesplanerischen Verfügung vom 16.12.2015, die eine maximal zulässige Gesamthöhe
der geplanten Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans von 175 m
festschreibt, beschlossen.
Beratungsergebnis:
8.
14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren
nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 59/2012 5. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Analgen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“ wird als Satzung
beschlossen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung bekannt zu machen, wenn die Windkraft-
-7Konzentrationszone D aus der 33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft
erlangt hat, sodass das Gebot nach § 8 (2) BauGB gewahrt bleibt.
Beratungsergebnis:
9.
14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 15/2016
BM Eßer resümiert, dass in den beteiligten Fachausschüssen einstimmige Beschlüsse gefasst
worden seien. Es wurde vereinbart, dass die jeweiligen Fraktionen bis zum 15.04. Vorschläge zum
Untersuchungsaufbau machen sollten.
AM Dr. Nolten teilt mit, dass die CDU Vorschläge zu Handlungsfeldern benannt habe und bittet die
anderen Fraktionen ebenfalls entsprechend zu verfahren.
AM Hohn unterstützt grundsätzlich das Konzept, denkt aber auch an die Kosten bzw. die
Eigenbeteiligung der Gemeinde. Sie frage sich, ob das Konzept nur bis zu einem gewissen Punkt
freigegeben werden könne. BM Eßer erläutert, dass die entsprechenden Punkte benannt werden
müssen. Die optionalen Bausteine seien ausgenommen. Zunächst sollten die
Entwicklungspotentiale aufgezeigt werden und die jeweiligen Beteiligten eingebunden werden. Es
müsse klar sein, dass wenn ein Maßnahmenvorschlag vorliege, der jeweilige
Grundstückseigentümer bereit sein müsse, Geld in die Hand zu nehmen. Im integrierten
Handlungskonzept seien grundsätzlich Gedanken zu städtebaulichen Dingen und insbesondere
auch Verkehrsregelungen zu fassen. Er weist darauf hin, dass die Stadt Linnich das Verfahren
bereits hinter sich gebracht habe und dieses auf der Homepage der Stadt Linnich einsehbar sei.
Herr Schmühl vertritt die Auffassung, dass die festgelegten Handlungsfelder im Konzept bleiben
müssen. Zusätzliche Handlungsfelder kosten natürlich auch zusätzliche Geldmittel. Er erläutert
weiterhin, dass der Rat über die Fördermittel bestimme, ein Eigenanteil der Gemeinde könne aus
investiven
Mitteln
beglichen
werden.
Der
Bereich
des
Entwicklungsareals
Mühlengasse/Hauptstraße könne zum Beispiel zum Sanierungsgebiet erklärt werden und mit
Städtebauförderungsmittel gefördert werden. Dann hätte die Gemeinde die Chance einen
Grunderwerb zu tätigen.
Dr. Nolten teilt mit, heute ein grundsätzlicher Beschluss gefasst werden solle. Die Details können
und müssen noch intensiv besprochen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau wird
beschlossen.
2. Eine genauere Präzisierung des Untersuchungsaufbaus wird in der nächsten
Sitzungsrunde beschlossen.
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig
Anfragen
AM Schmitz fragt an, ob die Kinder der Asylbewerber und Flüchtlinge haftpflichtversichert seien,
wenn durch diese ein Unfall verursacht werde. Dies wird von der Verwaltung verneint.
AM Stoffels fragt im Hinblick auf das Radrennen Rund um Düren an, ob die geleistete Arbeit durch
den Bauhof (Aufbau der Parkverbotschilder) in Rechnung gestellt werde.
BM Eßer verneint dies mit dem Hinweis, dass diese Arbeiten im Rahmen der Wirtschaftsförderung
für Kreuzau kostenfrei für den Veranstalter durchgeführt werden. Er bringt zudem in Erinnerung,
dass am Tag des Radrennens im Zentralort ein verkaufsoffener Sonntag ist.
Herr Schmühl ergänzt, dass alles was am Tag der Veranstaltung statt finde, durch den Verein
geleistet werde.
-8AM Heinrichs fragt zum Sachstand der Thematik „Asylbewerber in Arbeit“ an.
Herr Steg teilt mit, dass mehrere Gespräche mit der Firma Lowtec geführt worden seien. Die
Erhebungen seien erfolgt, derzeit werte die Lowtec die Unterlagen aus und schule bereits einen
Teil der Personen. Eine positive Entwicklung sei durchaus erkennbar.
AM Braks fragt zur Schulsituation an der Grundschule in Obermaubach.
AM Kern teilt mit, dass ihm zugetragen worden sei, dass 16 Schüler aus Obermaubach zum
Schuljahresbeginn in Hürtgenwald beschult werden sollen. Wenn dies den Tatsachen entspreche,
gehe eine gesamte Jahrgangsstufe nicht in Kreuzauer Schulen. Er schlägt vor, gegen die aktive
Abwerbung durch die Gemeinde Hürtgenwald vorzugehen.
Herr Steg teilt mit, dass er derzeit nichts Konkretes hierzu sagen könne. Ein ähnliches Verhalten
war von der Gemeinde Hürtgenwald bereits vor rund 5 Jahren bei der Haupt- und Realschule
erkennbar. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass 8 Kinder von der GS Obermaubach zur
Sekundarschule Hürtgenwald wechseln.
BM Eßer teilt mit, dass das Wahlverhalten der Eltern grundsätzlich frei sei. Desweiteren stellt er
fest, dass kein Schülermangel in der Sekundarschule in Kreuzau bestehe. Die Verwaltung werde
aber nachhaken und sich über den Sachverhalt informieren.
AM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass der Kreis als Kommunalaufsicht hier gefragt sei, da
die Gemeinde Hürtgenwald im Rahmen des zusätzlichen Busverkehrs für die Kreuzauer Schüler
freiwillige Gelder in die Hand nehme. Zudem sollte dem Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald
deutlich gesagt werden, dass es so nicht gehe.
AM Winter berichtet, dass die Gemeinde Hürtgenwald eine aktive und offensive Abwerbung von
Schülern aus Obermaubach betreibe und Eltern auch direkt angesprochen werden. Er frage sich,
was die Gemeinde Kreuzau hier ändern könne.
Frau Hohn bittet um Auskunft über das Konzept der Gemeinde zur Unterbringung der Flüchtlinge
in Kreuzau. Sie stellt fest, dass die Situation sich verschlechtert habe.
Herr Steg erläutert, dass es Wunsch der Verwaltung sei, dass Familien in angemessenen
Wohnraum untergebracht werden, damit diese auch dauerhaft dort verbleiben können. Momentan
sei es sehr schwer, da immer wieder Situationen entstehen, die die vorgenannte Zielsetzung oft
erheblich erschweren bzw. unmöglich machen.
In diesem Zusammenhang stellt AM Winter fest, dass die Situation auch für Einzelpersonen oft
sehr unbefriedigend sei. Er wisse aus persönlicher Erkenntnis, dass viele der Personen arbeiten
könnten und wollen. Da die erforderlichen Interviews aber noch nicht durchgeführt worden seien,
sei ein Arbeiten auch rechtlich nicht erlaubt.
Zur Situation der Asylbewerberunterkünfte im Ortsteil Boich führt AM Schmitz aus, dass der
Umgang und die Nutzung der neu eingebauten Küchen und auch Nasszellen negativ bewertet
werden müsse. Die vor wenigen Wochen eingebauten Elektroherde seien bereits jetzt so stark
verschmutzt, dass kurzfristig damit zu rechnen sei, dass diese nicht mehr funktionieren werden.
Auch seien Beschädigungen an den Nasszellen erkennbar. Er frage sich, was hier getan werden
könne.
Herr Steg berichtet, dass seine Kolleginnen und Kollegen derzeit laufend die Wohnungen
abfahren und kontrollieren.
AM Ackers fragt an, ob Schulungen im Umgang mit Elektrogeräten eventuell sinnvoll sein
könnten.
Herr Steg erläutert, dass durch die Hausmeister entsprechende Einweisungen gegeben werden
und es durchaus auch Fälle gebe, in denen sehr pfleglich mit den Einrichtungsgegenständen und
Elektrogeräten umgegangen werde.
-9B. Nichtöffentliche Sitzung