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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung hier: Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
14.04.2015
Erstellt
01.04.15, 09:42
Aktualisiert
01.04.15, 09:42
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung
hier: Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung
hier: Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung
hier: Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-57/2015 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 14.04.2015 Betreff: Abwasserbeseitigung hier: Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zum Bau eines Regenrückhaltebeckens zur Kenntnis und stimmt der weiteren Vorgehensweise zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bereits Ende 1995/ Anfang 1996 wurde bei der Aufstellung der Generalentwässerungsplanung für Kirch- und Kleintroisdorf festgestellt, dass aufgrund einer hydraulischen Kanalnetzberechnung eine starke Belastung der vorhandenen Kanäle in der Elsdorfer Straße und Im Kellergarten vorhanden ist. Das seinerzeit für die Stadt Bedburg tätige Ing.-Büro Berndt und Rakowski kam zu dem Ergebnis, dass der Bau eines Regenrückhaltebeckens (RRB) hier Abhilfe schaffen könnte. Im Jahre 2001 wurde eine Entwurfsplanung durch das vorgenannte Ing.-Büro erstellt. Das Bauwerk sah ein Fassungsvermögen von 370 cbm vor. Die Baukosten wurden mit 700.000,00 DM ermittelt. Aufgrund zwischenzeitlich neuer Vorgaben (DIN-Normen) im Bereich der Entwässerungsplanung wurde am 11.12.2008 das Ing.-Büro Fischer beauftragt, eine neue Generalentwässerungsplanung für Kirch- Kleintroisdorf aufzustellen. Grundlage hierfür waren erstmals die Flächendaten aus der Einführung der getrennten Abwassergebühr. Eine erste Berechnung ergab, dass nunmehr ein Bauwerk mit einem Fassungsvermögen von über 1.000 cbm erforderlich sei, um rein rechnerisch den gesetzlichen Anforderungen zum Überflutungsschutz gerecht zu werden. Das bedeutet für Wohngebiete, dass ein dreijährliches Regenereignis innerhalb des Kanalnetzes verbleiben muss und ein zwanzigjährliches Regenereignis zu keinen erheblichen Schäden durch Überflutungen führen darf. Da die Betriebserfahrungen im Hause das durch die Generalentwässerungsplanung sich ergebende Überstaubild in diesem Ausmaße nicht bestätigten, wurde das Ing.-Büro Fischer beauftragt, auf Grundlage von Niederschlag-Abfluss-Messungen vor Ort das hydrodynamische Kanalnetzmodell zu kalibrieren. Die Messungen wurden 2012 durchgeführt. Einzelheiten hierzu werden in der Sitzung erläutert. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die beauftragte Maßnahme sinnvoll und richtig war, weil die hier ermittelten Werte dazu führten, dass ein Bauwerk mit einem Fassungsvermögen von 600 cbm als ausreichend angesehen werden kann. Darüber hinaus müssen zwei Kanalhaltungen vergrößert und die vorhandene Überlaufschwelle am Regenüberlaufbecken durch den Erftverband angepasst werden. Für die Fortführung der Maßnahme wurden im Haushalt für das Jahr 2015 = 50.000,00 € Planungskosten und für das Jahr 2016 = 750.000,00 € Baukosten (grobe Kostenschätzung) eingestellt. Detaillierte Kosten können erst im Rahmen der Entwurfsplanung ermittelt werden. Vorsorglich weist die Verwaltung darauf hin, dass die Maßnahme auf Grund der durchgeführten Berechnungen als erforderlich anzusehen ist, um den geforderten Überflutungsschutz zu erreichen. Allerdings hat auch dieser Schutz Grenzen: Extreme Starkregen mit Jährlichkeiten von 50 Jahren und mehr, wie sie zuletzt z. B. in Dortmund und Münster aufgetreten sind, können auch mit einer solchen Maßnahme nicht vollständig abgeleitet werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die weiteren Planungen mit Beteiligung des Erftverbandes und der übergeordneten Behörden fortzuführen. Ein Vertreter des Ing.-Büros Fischer wird in der Sitzung das Projekt nochmals kurz erläutern und steht für Fragen zur Verfügung. Beschlussvorlage WP9-57/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Schorn ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-57/2015 Seite 3