Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
162 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
24.03.16, 18:15
Aktualisiert
24.03.16, 18:15
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NIEDERSCHRIFT
über die 9. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 17.03.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzende: Hohn, Astrid
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Hohn, Astrid
2. Ackers, Elfriede
3. Böcking, Paul
4. Gerards, Elmar
5. Graf von Spee, Mariano
6. Gunkel, Dirk, vertritt Tesch, Michael
7. Harperscheidt, Guido
8. Kesseler, Achim
9. Kilian, Manfred
10. Körner, Karlheinz
11. Lüttgen, Wolfgang
12. Dr. Nolten, Ralf
13. Olschewski, Dieter
14. Prof. Reuter, Wolfdieter, vertritt Petran, Franz
15. Schroeteler, Rolf
16. Szymanski, Udo
17. Winter, Heinrich , vertritt Schmidt, Stefan
b) als Gast:
Herr Mause, René (Biologische Station Kreis Düren e.V.)
c) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. AL Gottstein
3. AL Wolfram
4. VFA Nolden
Es fehlen
1. Petran, Franz
2. Schmidt, Stefan
3. Tesch, Michael
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:40 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
GVD Schmühl beantragt, dass der TOP 4 von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird, da
dieser in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses wegen Beratungsbedarf um eine
Sitzungsrunde verschoben worden ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 0 Enthaltungen
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Vortrag der Biologischen Station des Kreises Düren e.V. über die ökologischen
Gesichtspunkte von Wegerainen und grünen Wegen in der freien Landschaft
4.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3
(1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
5.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach
§§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem.
§ 4a (3) BauGB
Vorlage: 58/2012 5. Ergänzung
6.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren
nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 59/2012 5. Ergänzung
7.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 15/2016
8.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
9.
Mitteilungen
10.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Fragen.
2.
Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor.
3.
Vortrag der Biologischen Station des Kreises Düren e.V. über die ökologischen
Gesichtspunkte von Wegerainen und grünen Wegen in der freien Landschaft
Herr Mause von der Biologischen Station Kreis Düren e.V. erläutert in seinem Vortrag ausführlich
die ökologischen Gesichtspunkte von Wegerainen und grünen Wegen in der freien Landschaft. Er
geht hierbei insbesondere auf die ökologische Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt ein.
Während des Vortrags aufkommende Fragen werden von Herrn Mause ausführlich beantwortet.
Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Mause für den informativen Vortrag.
GVD Schmühl kündigt an, dass in den nächsten Wochen Beratungsgespräche mit der
Biologischen Station und der Unteren Landschaftsbehörde über sinnvolle Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Wegeraine und grünen Wege stattfinden werden. Die Lösungen sollen
anhand der konkreten Fälle ausgearbeitet werden.
4.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach
§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Die in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB wird gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird dementsprechend geändert bzw. ergänzt.
Beratungsergebnis:
5.
abgesetzt
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren
nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem.
§ 4a (3) BauGB
Vorlage: 58/2012 5. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Analgen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt.
-42. Die erneute Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB wird aufgrund der
landesplanerischen Verfügung vom 16.12.2015, die eine maximal zulässige Gesamthöhe
der geplanten Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans von 175 m
festschreibt, beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.
14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren
nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 59/2012 5. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Analgen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“ wird als Satzung
beschlossen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung bekannt zu machen, wenn die WindkraftKonzentrationszone D aus der 33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft
erlangt hat, sodass das Gebot nach § 8 (2) BauGB gewahrt bleibt.
Beratungsergebnis:
7.
14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 15/2016
AV Hohn fragt an, in welchem Rahmen die Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes mit
Zuschüssen gefördert werden kann.
GVD Schmühl erläutert, dass die Grundlage für mögliche Zuschüsse die Aufstellung eines
integrierten Handlungskonzeptes sei. Die Aufstellung des Konzeptes selbst wird nicht durch
Zuschüsse gefördert, es sei denn, aus dem aufgestellten Konzept gehen z.B. städtebauliche und
sonstige Maßnahmen hervor, welche zur Förderung angemeldet werden können. Hier könnte es
dann zu einer anteiligen Förderung kommen. In welcher Höhe die einzelnen Maßnahmen
gefördert werden können, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
GVD Schmühl weist darauf hin, dass bis zum 15.04.2016 innerhalb der Fraktionen über die im
integrierten Handlungskonzept zu berücksichtigenden Bausteine beraten werden soll. Zu beachten
ist, dass das Verkehrsgutachten, welches von der RWTH-Aachen aufgestellt werden soll, zeitnah
in Angriff genommen wird, damit dieses auch in das integrierte Handlungskonzept eingearbeitet
werden kann. Das Gespräch mit der RWTH soll nunmehr am 11.04.2016 um 17.30 Uhr im
Rathaus stattfinden. Sollte es zu einer erneuten Terminverschiebung durch die RWTH-Aachen
kommen, müsse überlegt werden, ob es eine Alternative zur RWTH-Aachen gibt.
AV Hohn merkt an, dass es sinnvoll wäre, die ökologischen Belange des integrierten
Handlungskonzeptes im Umweltausschuss zur Diskussion zu stellen und eine Haltung gegenüber
den einzelnen Maßnahmen einzunehmen.
-5AV Hohn lässt alsdann über den im Bauausschuss abgeänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau wird
beschlossen.
2. Eine genauere Präzisierung des Untersuchungsaufbaus wird in der nächsten
Sitzungsrunde beschlossen.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
AM Dr. Nolten fragt an, ob sich die Verwaltung in der Lage sieht, das damals beschlossene
Wegekonzept oberhalb der Hochkoppelfelsen mit geeigneten Maßnahmen durchzusetzen.
GVD Schmühl erläutert, dass die ausgewiesenen Wanderwege Ende Februar durch die AG „Wir
in Untermaubach“ freigeschnitten worden sind. Die nicht begehbaren Wege wurden wieder mit
Hindernissen wie z.B. Geäst und Baumstämmen versperrt. Durch widerrechtliche Nutzer seien
diese Hindernisse erneut entfernt worden. Die Gemeinde Kreuzau könne aber nicht wöchentlich
Kontrollen durchführen.
AM Dr. Nolten fragt an, ob die 10. Sitzung des Umweltausschusses am 23.05.2016 verlegt werden
könne.
Der Ausschuss schlägt als neuen Termin den 02.06.2016 vor. Über die endgültige Festsetzung
des neuen Termins wird im SD-Net informiert.
B. Nichtöffentliche Sitzung