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Beschlussvorlage (Erweiterung der Kita Bonner Straße für die U3-Betreuung hier: Vorstellung der Ausführungsplanung und Bereitstellung der benötigten Eigenmittel)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
138 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
07.10.11, 09:12
Aktualisiert
07.10.11, 09:12
Beschlussvorlage (Erweiterung der Kita Bonner Straße für die U3-Betreuung
hier: Vorstellung der Ausführungsplanung und
        Bereitstellung der benötigten Eigenmittel) Beschlussvorlage (Erweiterung der Kita Bonner Straße für die U3-Betreuung
hier: Vorstellung der Ausführungsplanung und
        Bereitstellung der benötigten Eigenmittel) Beschlussvorlage (Erweiterung der Kita Bonner Straße für die U3-Betreuung
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        Bereitstellung der benötigten Eigenmittel) Beschlussvorlage (Erweiterung der Kita Bonner Straße für die U3-Betreuung
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        Bereitstellung der benötigten Eigenmittel)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 222/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Immobilienmanagement - 20 - - 51 - Vorlage für Bau- und Vergabeausschuss Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Erweiterung der Kita Bonner Straße für die U3-Betreuung hier: Vorstellung der Ausführungsplanung und Bereitstellung der benötigten Eigenmittel Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 20 - - 51 - 30.09.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 222/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiterin: Datum: Iris Wolfram 30.09.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Bau- und Vergabeausschuss Jugendhilfeausschuss Betreff: Erweiterung der Kita Bonner Straße für die U3-Betreuung hier: Vorstellung der Ausführungsplanung und Bereitstellung der benötigten Eigenmittel Beschlussentwurf: Beschlussentwurf: Für beide Ausschüsse: Der vorgestellten Planung zur Ausführung der Bauarbeiten für die Erweiterung der Kita Bonner Straße für die U3-Betreuung wird zugestimmt. Zusätzlich für den Jugendhilfeausschuss: Der Bereitstellung von Eigenmitteln in Höhe von 185.000 € für die Schaffung der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren aus dem Sondervermögen der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling gemäß § 16 Absatz 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Rat der Stadt Wesseling ist in seiner Sitzung vom 12.01.2010 - siehe TOP 12 der Niederschrift öffentlicher Teil, Vorlage 182/2009 und 182/2009 1. Ergänzung - der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses und des Unterausschusses Jugendhilfeplanung der Ausbauplanung zur Schaffung eines qualifizierten Raumprogramms in den städtischen Kindertageseinrichtungen gefolgt. Für die Erweiterung der Kita Bonner Straße wurde jetzt eine Investitionszuweisung des Landes in Höhe von 204.000 € zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind eine fachbezogene Pauschale aus einem U3-Ausbau Sonderprogramm und müssen bis zum 31. Dezember 2011 verausgabt sein. Bis dahin nicht verbrauchte Mittel sind zurückzuzahlen. Somit ist unverzügliches Handeln gefordert. 2. Lösung Mit der Leitung der Kindertageseinrichtung und mit dem Landschaftsverband Rheinland ist die geplante Baumaßnahme einvernehmlich besprochen worden. Der Bauplanung für den An- und Umbau der Einrichtung wurde vom Landschaftsverband Rheinland zugestimmt. Anhand dieser Pläne wurde die Ausführungsplanung erstellt. In der Sitzung wird der Architekt Klaus Sassen das Raumkonzept und die Erweiterungsmaßnahmen vorstellen. Die Erweiterung ist wie folgt vorgesehen: Anbau von drei Differenzierungsräumen an die vorhandenen Gruppenräume, Anbau von zwei dazugehörigen Abstellräumen und Neubau eines Abstellplatzes für Kinderwagen. Umbau von drei Waschräumen und Umbau des Personal-WC. Die Baukörper werden in Massivbauweise errichtet und erhalten flach geneigte Dächer als oberen Abschluss und eine Putzfassade. Die Planunterlagen sind auf DIN-A 4 verkleinert der Vorlage beigefügt. Die Fraktionen und der Ausschussvorsitzende erhalten zusätzlich einen Plan auf DIN-A 3. Der Plan steht auch im Internet zur Verfügung. Das Architekturbüro Klaus Sassen hat die Ausführungsplanung erarbeitet und dabei den heutigen Stand der Technik alle gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter besonderer Beachtung der Folgekosten berücksichtigt. Die Kostenermittlung nach DIN 276 wird nach Kostengruppen nachstehend dargestellt: Bauwerk – Baukonstruktionen Bauwerk – technische Anlagen Außenanlagen Baunebenkosten Einrichtung Gesamtherstellungskosten: 108.000,00 € 50.000,00 € 130.000,00 € 60.000,00 € 29.000,00 € 389.000,00 € Dafür steht eine Landeszuweisung von 204.000 € bereit, so dass Eigenmittel von 185.000 € bereitgestellt werden müssen. Im Vorfeld der Maßnahme wurde mit allen beteiligten Fachbereichen gesprochen. Die Erweiterung soll zügig umgesetzt werden. Die Umbauarbeiten im Bestand sollen Gewerkeweise durch die Jahreszeitvertragsfirmen innerhalb der Vergabegrenze erfolgen. Die Angebotseinholung für die Anbauten werden freihändig erfolgen, da kein Gewerk über 100.000 € (Konjunkturpaket II) liegt. Über die Ausführungsplanung muss ein Beschluss gefasst werden. Die Verwaltung empfiehlt, der vorgestellten Ausführungsplanung zuzustimmen. 3. Alternativen Weil das Risiko eines frühzeitigen Wintereinbruches nicht ausgeschlossen werden kann, sucht die Verwaltung noch nach einer alternativen Lösung. 4. Finanzielle Auswirkungen In Höhe des Eigenanteils von 185.000 € fallen deshalb (Mehr-)Auszahlungen an, die gemäß § 16 Absatz 5 EigVO der Zustimmung des Betriebsausschusses – das ist der Jugendhilfeausschuss – bedürfen. Die Deckung der Mehrauszahlung bietet disponibles Eigenkapital des Sondervermögens aus Überschüssen früherer Wirtschaftsjahre.