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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
213 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
06.07.16, 13:06
Aktualisiert
06.07.16, 13:06

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 29.06.2016 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar 4. Braks, Egbert 5. Breuer, Adolf 6. Büngeler, Johannes 7. Döring, Bettina 8. Eßer, Rainer 9. Fernando, Sebastian 10. Gilles, Josef 11. Gunkel, Dirk 12. Heidbüchel, Rolf 13. Heinrichs, Dirk 14. Hohn, Astrid 15. Hüttl, Detlef 16. Iven, Axel 17. Kammer, Jürgen 18. Kaptain, Johannes 19. Kern, Karl-Heinz 20. Kesseler, Marion 21. Kilian, Manfred 22. Lennartz, Ulrich 23. Lüttgen, Wolfgang 24. Macherey, Peter 25. Dr. Meurer, Erik 26. Dr. Nolten, Ralf 27. Schmidt, Stefan 28. Schmitz, Hermann-Josef 29. Schroeteler, Rolf 30. Dr. Steffens, Karl-Georg 31. Stoffels, Björn 32. Stoffels, Manfred 33. Tesch, Michael 34. Winter, Heinrich ab TOP 9 c) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Steg 3. Herr Drewes-Janssen Es fehlen a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Böcking, Paul -2Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:55 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Rechenschaftsbericht des Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau e.V. im Rahmen der Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle 2.2 Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes 2.3 Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen ihren Standesamtsbezirk mit dem Standesamtsbezirk der Gemeinde Kreuzau im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zusammenzulegen 2.4 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2016 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 4. Bestätigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 (1) Satz 3 GO, und zwar: 4.1 Durchführung einer Einwohnerversammlung; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 GO NRW Vorlage: 46/2016 4.2 Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in der Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren; hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 GO NRW Vorlage: 50/2016 5. Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2015 Vorlage: 48/2016 6. Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 19/2016 7. Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung einer sogenannten Großtagespflegestelle Vorlage: 36/2016 -38. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung 9. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung 10. Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 51/2015 1. Ergänzung 11. 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der Hardt/Hauweg"; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 39/2016 12. Antrag auf 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim Hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 42/2016 13. Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 43/2016 14. Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau Hier: Festlegung der Inhalte Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung 15. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 16. Mitteilungen 16.1 Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Drove einschließlich Stellungnahme der Verwaltung 17. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 18. Bestätigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 (1) Satz 3 GO, und zwar: 18.1 Besetzung der Stelle eines/r Schulleiters/in an der KGS An der Rur; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Vorlage: 45/2016 19. Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau Hier: Auftragsvergabe Vorlage: 16/2016 -420. Antrag der KG Löstije Dötzje Thum 1995 e.V. auf Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 8, Parzelle Nr. 45 zum Zwecke der Errichtung eines Anbaus an die Thum-Arena Vorlage: 47/2016 21. Anfragen -5A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr S. aus Kreuzau fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass der Bereich rund um das alte Feuerwehrgerätehaus in der Peschstraße zu einem Müll- und Schrottabladeplatz verkomme. Er habe die Zustände fotografisch dokumentiert und überreicht dem Bürgermeister die gemachten Bilder. Er bittet die Gemeinde im eigenen Namen und auch im Namen der Anwohner um Abhilfe. BM Eßer erläutert, dass, soweit Gegenstände auf dem Grundstück des Eigentümers gelagert werden und von diesen keine Gefahr ausgehe, die Gemeinde wenig Einflussnahme habe. Die Verwaltung werde sich der Angelegenheit aber annehmen. Herr M. aus Kreuzau fragt zum Betriebsausflug der Verwaltung. Er habe diesbezüglich die Personalkosten einmal hochgerechnet und komme auf rund 12.000 €. BM Eßer erläutert nochmals, dass es geübte Praxis sei, dass der Betriebsausflug von den Mitarbeitern bezahlt werde, durch ihn werde lediglich eine Dienstbefreiung für die Mitarbeiter gewährt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies der Zusammenarbeit dient und den Teamgedanken stärkt. Frau B. aus Kreuzau teilt mit, dass auf der Straße Am Kupferscheid der Bürgersteig ebenfalls mit Unrat voll liege und fragt an, ob dies der Verwaltung bekannt sei. Aus ihrer Sicht bestehe die Gefahr, dass sich der gesamte Bereich verschlechtere. BM Eßer informiert, dass die Zustände bekannt seien und die Verwaltung mit dem Eigentümer in Kontakt sei. 2. Mitteilungen 2.1 Rechenschaftsbericht des Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau e.V. im Rahmen der Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 2.2 Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 2.3 Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen ihren Standesamtsbezirk mit dem Standesamtsbezirk der Gemeinde Kreuzau im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zusammenzulegen Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 2.4 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen Die Sachstandinformationen werden zur Kenntnis genommen. 4. Bestätigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 (1) Satz 3 GO, und zwar: -64.1 Durchführung einer Einwohnerversammlung; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 GO NRW Vorlage: 46/2016 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 31.05.2016 gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut: „In Anwendung des § 23 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird eine Einwohnerversammlung zum Thema „Beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes E 29 Ortsteil Kreuzau Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“ durchgeführt. Die Versammlung findet statt am 28.06.2016, 18.00 Uhr, Rathaus Kreuzau. Gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung erfolgt die Unterrichtung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau und nachrichtlich über die örtliche Presse.“ Beratungsergebnis: 4.2 einstimmig Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in der Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren; hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 GO NRW Vorlage: 50/2016 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 16.06.2016 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut: Herr Josef Gilles wird gem. § 113 GO NRW als stellvertretendes Mitglied in die Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren entsandt. Beratungsergebnis: 5. einstimmig Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2015 Vorlage: 48/2016 RM Dr. Nolten stellt fest, dass die aktuellen Gewerbesteuererträge für die Ergebnisverbesserung maßgeblich sind. Im Hinblick auf die Haushaltsplanung für das nächste Jahr wird durch ihn angefragt, ob für das nächste Jahr höhere Veranschlagungen im Bereich der Gewerbesteuererträge vorgenommen werden, und ob in diesem Bereich Perspektiven erkennbar seien. BM Eßer erwidert, dass die Frage im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2017 zu besprechen sein wird. Das Finanzierungssystem bei den Schlüsselzuweisungen des Landes berücksichtigt die Gewerbesteuerzahlungen für das 2. Halbjahr 2015 und das 1. Halbjahr 2016. Von daher sei bereits heute abzusehen, dass in 2017 die Schlüsselzuweisungen um ca. 1,7 Mio. € sinken werden. Ferner werde der Kreis Düren einen Mehrbedarf bei den kreisangehörigen Kommunen anmelden wegen dem Gewerbesteuerausfall der Gemeinde Niederzier und der Mehraufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung und -betreuung. Überschläglich errechnet sich hier ein Betrag in Höhe von 1,8 Mio. €, der als Mehrausgabe bei der Kreisumlage zu zahlen wäre, sodass sich insgesamt Mehraufwendungen von rund 3,5 Mio. € für 2017 ergeben, die aber -7derzeit nicht exakt kalkulierbar sind. Im Vorbericht zum Haushalt 2017 werde er nochmals die Entwicklung der Gewerbesteuerzahlungen in den letzten 10 Jahren darstellen. Beschluss: Der Rat nimmt den ihm zugeleiteten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2015 zur Kenntnis und leitet ihn an den Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich zur Prüfung eines Dritten bedient, weiter. Beratungsergebnis: 6. einstimmig Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 19/2016 RM Dr. Nolten stellt fest, dass die Ausgaben zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems in den nächsten Jahren zwingend zu tätigen sind. Er fragt an, ob es nicht sinnvoll sei, bereits in diesem Jahr zu beginnen, da die Verwaltung die Möglichkeit einer Umsetzung signalisiert habe. RM Heidbüchel teilt mit, dass aus seiner Sicht es personell und monetär ein Fehler wäre, zum jetzigen Zeitpunkt zu beginnen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Dokumentenmanagementsystem grundsätzlich einzuführen. Der Einführungszeitraum ist durch den Rat noch festzulegen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig, 2 Enthaltungen Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung einer sogenannten Großtagespflegestelle Vorlage: 36/2016 Zur Historie des Antrages der CDU-Fraktion berichtet RM Dr. Nolten, dass im Frühjahr 2016 festgestellt worden sei, dass eine Unterversorgung im U 3-Bereich bestehe. Die Gemeinde Kreuzau hat eine Quote von 23 %, nur in der Gemeinde Hürtgenwald sei die Erfüllungsquote noch geringer. Daraufhin habe seine Fraktion am 25.02.2016 den entsprechenden Antrag gestellt. Er hält es für erforderlich, über den Antrag abzustimmen. Es gehe letztlich darum, dass die Gemeinde den Kreis in der Sache unterstützt. Dies soll mit einem positiven Beschluss dokumentiert werden. RM Iven teilt mit, dass das Projekt mittlerweile soweit entwickelt sei, dass über den Antrag nicht mehr abgestimmt werden müsse. Desweiteren bestehe keine Entscheidungskompetenz der Gemeinde, insoweit sehe er die Sinnhaftigkeit des Antrages nicht. RM Hohn schließt sich den Argumenten von Herrn Iven an und teilt ergänzend mit, dass sie sachlich von Großtagespflegestellen nicht viel halte. Daraufhin erwidert RM Dr. Nolten, dass eine Großtagestelle sicherlich nicht die Betreuungsqualität einer Kita aufweise, aber ein wichtiger Baustein in der U 3-Betreuung sei. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche zu den Voraussetzungen einer Einrichtung von Großtagespflege-stellen mit den entsprechenden Stellen des Jugendamtes des Kreises Düren und potentiellen Trägern (z.B. Katholisches Forum für Erwachsenen und Familienbildung Düren-Eifel) zu führen, 2. geeignete Räumlichkeiten für eine mögliche Großtagespflegestelle, möglichst im Zentralort, zu identifizieren. Beratungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen -88. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung Beschluss: 1. Den in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB wird gefolgt. 2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 9. 29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung Nach intensiver Diskussion fragt BM Eßer, ob der Rat eine Abstimmung über die Teilbeschlüsse wie im Hauptausschuss wünsche. Dies wird bejaht. Sodann läßt er über den Teilbeschluss 1 abstimmen. Beschluss: 1. Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung eines Sondergebietes anstelle des geplanten Industriegebietes wird gefolgt. Beratungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen Aufgrund der vorliegenden Pattsituation gilt der Antrag damit als abgelehnt. BM Eßer schlägt vor, über den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen. Hiermit sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. Ein alternativer Beschlussvorschlag wird nicht vorgetragen. Beschluss: Die in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird dementsprechend geändert bzw. ergänzt. Beratungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen BM Eßer stellt fest, dass damit auch dieser Beschlussvorschlag bei Stimmengleichheit als abgelehnt anzusehen ist. Eine weitere abstimmungsreife Beschlussformulierung werde aufgrund der unterschiedlichen grundsätzlichen Bewertungen der Angelegenheit in der heutigen Sitzung nicht zu erarbeiten sein. BM Eßer erläutert, dass eine neue Sitzungsvorlage für die nächste Sitzungsrunde erstellt werde. -9Unmittelbar nach der Sommerpause werde ein interfraktionelles Gespräch anberaumt, dann könne auch ein Vorgespräch zur Thematik erfolgen. Letztlich sei der Rat in der Pflicht, eine Entscheidung über einen rechtssicheren Bebauungsplan zu fassen. Mit dem Vertagungsvorschlag sind die Ratsmitglieder einverstanden. Beratungsergebnis: 10. vertagt Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 51/2015 1. Ergänzung Beschluss: 1. Die Punkte 2, 4 und 5 der Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW werden als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend geändert. 2. Der Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, 5. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 11. einstimmig 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der Hardt/Hauweg"; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 39/2016 Beschluss: 1. Die Aufstellung des 2. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, „ An der Hardt/Hauweg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Parzelle Nr. 117. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 12. einstimmig Antrag auf 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim Hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 42/2016 Beschluss: 1. Die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, wird beschlossen. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: einstimmig - 10 13. Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 43/2016 RM Iven bittet, dass im Bericht des Bürgermeisters über die Ratssitzung der CDU-Antrag nicht erwähnt werden sollte, da zwischenzeitlich eine vollkommen andere Beschlussempfehlung erarbeitet worden sei. BM Eßer teilt mit, dass die Verwaltung keine Wertung übernommen habe, sondern die Politik den Beschlussvorschlag erarbeitet habe und er darauf achte, dass eine neutrale Berichterstattung erfolgt. Beschluss: Die vorhandenen Verkehrsberuhigungselemente sollen durch optisch ansprechendere ersetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten. Beratungsergebnis: 14. einstimmig Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau Hier: Festlegung der Inhalte Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung RM Kaptain fragt an, ob im Rahmen der bevorstehenden Infoveranstaltung zum integrierten Handlungskonzept Gruppen innerhalb der Gemeinde (z.B. KIG, bestimmte Grundstückseigentümer, Ortsvereine u.ä.) gezielt angeschrieben werden. BM Eßer teilt mit, dass erst wenn der heutige Ratsbeschluss vorliege, die Verwaltung beabsichtigt, die Werbetrommel zu rühren um auch gezielt bestimmte Personengruppen auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen. Eine breite Beteiligung sei wünschenswert. Beschluss: 1. Das integrierte Handlungskonzept hat sämtliche Inhalte gemäß des Angebots der Planungsgruppe MWM zum Inhalt. Die Anregungen der Fraktionen sind vollumfänglich darin zu berücksichtigen. 2. Der Sperrvermerk zu den im Haushalt 2015 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 40.000,00 € unter Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529109, wird aufgehoben. Beratungsergebnis: 15. einstimmig Anfragen RM Heidbüchel berichtet, dass er zum Thema „rechtssichere Begründung“ zum Bebauungsplan E 28 ein längeres Telefonat mit Herrn Schmühl geführt habe. Aus seiner Sicht sei es nicht Arbeit und Aufgabe der Fraktionen hierzu rechtssichere Begründungen zu erarbeiten. Dies sei eindeutig eine Angelegenheit der Verwaltung. Er fragt an, ob die Verwaltung sich in der Lage sehe, den beauftragten Rechtsanwalt zu informieren und um Prüfung zu bitten, ob die Begründung der SPDFraktion rechtssicher ist. BM Eßer erläutert, dass nur eine gerichtliche Überprüfung zeigen könne, ob eine Begründung rechtssicher ist. Herr Schmühl führt ergänzend aus, dass hausintern der Schriftverkehr der letzten 2 Jahre mit Rechtsanwalt Dr. Oerder durchgesehen werde. Die Formulierung von RM Böcking sei sicherlich nicht ausreichend. Die Angelegenheit müsse sauber aufgearbeitet werden, und alle Beteiligten sollten ein gutes Gewissen haben, um in die Offenlage zu gehen. RM Kern führt aus, dass in der letzten Sitzung des Hauptausschusses alle Anwesenden einig waren, dass eine rechtssichere Begründung kommen muss. Rechtsanwalt Dr. Oerder biete sich zur Prüfung an. RM Kern teilt zur aktuellen Verkehrssituation in der Heribertstraße und Peter-Schlack-Straße mit, - 11 dass die derzeitige Situation eine Katastrophe für die Anlieger darstelle und auch die Verkehrsteilnehmer über Gebühr belaste. Er bittet die Verwaltung in diesem Bereich tätig zu werden. BM Eßer informiert, dass die Verwaltung die Situation beobachte, einmal wöchentlich erfolgen Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau als Projektauftraggeber und der bauausführenden Firma. Regelmäßig findet auch der Austausch mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde statt. Hieraus sind einzelne Maßnahmen wie. z.B. (Neu-) Beschilderung und Verkehrsüberwachung erwachsen. Er appelliert an alle Verkehrsteilnehmer zum Wohle der Anwohner, die großräumige Umleitung zu nutzen. Herr Schmühl ergänzt, dass in 6 Wochen der 1. Bauabschnitt fertiggestellt sei, dann könne mit einer erheblichen Entlastung für den angesprochenen Bereich gerechnet werden. RM Hohn fragt zum Neubau eines vierstöckigen Hauses in der Straße „In den Weinbergen“ in Obermaubach an, ob es zur zukünftigen Nutzung des Hauses bereits Erkenntnisse gebe. Herr Schmühl berichtet, dass das Objekt noch nicht bewohnt sei und noch keine Gewerbeanmeldung vorliege. Die Verwaltung werde informieren, sobald ein neuer Sachstand vorliegt. RM Kammer fragt an, ob der 1. Bauabschnitt zum Ausbau der Dürener Straße im Zeitplan eingehalten werden könne. Dies wird durch den Verwaltungsvertreter bejaht. RM Schmitz fragt an, ob das Regenrückhaltebecken in Boich noch in der Planung sei. Die wird durch den Verwaltungsvertreter ebenfalls bejaht. RM Schmitz teilt ergänzend mit, dass der Graben an der Dechanei zur Landstraße überprüft werden sollte, da hier bei zukünftigen Starkregenereignissen Überschwemmungen vorkommen könnten. Herr Schmühl sagt zu, dass der Bauhof sich der Angelegenheit annehmen werde. Zur Entlastung auf der L249 wird durch RM Kaptain angeregt, dass die grundsätzliche Möglichkeit des Befahrens der Busspur ab 17.00 Uhr mit dem Straßenverkehrsamt besprochen werden sollte. Die Verwaltung werde beim Straßenverkehrsamt nachfragen. RM Gunkel führt an, dass gemäß der Niederschrift aus der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Untermaubach der Kurvenradius in der Straße am Weißenberg vom Tiefbauamt des Kreises Düren überprüft werden sollte. Er fragt an, ob dies zwischenzeitlich erfolgt sei. Herr Schmühl teilt mit, dass ein Ergebnis noch nicht bekannt sei. Die Verwaltung werde diesbezüglich beim Kreis nachfragen. RM Prof. Dr. Meurer teilt mit, dass in einem Pressebericht zum Bebauungsplan E 28 das Abstimmungsergebnis falsch wiedergegeben worden sei und fragt an, ob hier nicht um eine Berichtigung gebeten werden sollte. Der Verwaltungsvertreter teilt mit, dass er mit dem Artikel ebenfalls nicht einverstanden sei. Die Verwaltung sehe aber keine Veranlassung diesen Artikel zu bemängeln, da es sich nur um eine Beschlussempfehlung handelte und nicht um einen Ratsbeschluss. - 12 B. Nichtöffentliche Sitzung