Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
213 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
06.07.16, 13:06
Aktualisiert
06.07.16, 13:06
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NIEDERSCHRIFT
über die 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 29.06.2016
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar
4. Braks, Egbert
5. Breuer, Adolf
6. Büngeler, Johannes
7. Döring, Bettina
8. Eßer, Rainer
9. Fernando, Sebastian
10. Gilles, Josef
11. Gunkel, Dirk
12. Heidbüchel, Rolf
13. Heinrichs, Dirk
14. Hohn, Astrid
15. Hüttl, Detlef
16. Iven, Axel
17. Kammer, Jürgen
18. Kaptain, Johannes
19. Kern, Karl-Heinz
20. Kesseler, Marion
21. Kilian, Manfred
22. Lennartz, Ulrich
23. Lüttgen, Wolfgang
24. Macherey, Peter
25. Dr. Meurer, Erik
26. Dr. Nolten, Ralf
27. Schmidt, Stefan
28. Schmitz, Hermann-Josef
29. Schroeteler, Rolf
30. Dr. Steffens, Karl-Georg
31. Stoffels, Björn
32. Stoffels, Manfred
33. Tesch, Michael
34. Winter, Heinrich ab TOP 9
c) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Drewes-Janssen
Es fehlen
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Böcking, Paul
-2Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:55 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Rechenschaftsbericht des Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau e.V. im Rahmen der
Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle
2.2
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes
2.3
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der
Bereitschaft von Nachbarkommunen ihren Standesamtsbezirk mit dem
Standesamtsbezirk der Gemeinde Kreuzau im Rahmen einer interkommunalen
Zusammenarbeit zusammenzulegen
2.4
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2016
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
4.
Bestätigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 (1) Satz 3 GO, und zwar:
4.1
Durchführung einer Einwohnerversammlung;
Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 GO
NRW
Vorlage: 46/2016
4.2
Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in der Zweckverbandsversammlung des
Förderschulzweckverbandes Kreis Düren;
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 GO
NRW
Vorlage: 50/2016
5.
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2015
Vorlage: 48/2016
6.
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 19/2016
7.
Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung einer sogenannten Großtagespflegestelle
Vorlage: 36/2016
-38.
33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für
die Windkraft
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung
9.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3
(1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
10.
Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 51/2015 1. Ergänzung
11.
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der
Hardt/Hauweg";
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 39/2016
12.
Antrag auf 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 42/2016
13.
Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der
Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 43/2016
14.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Festlegung der Inhalte
Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung
15.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
16.
Mitteilungen
16.1
Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Drove einschließlich Stellungnahme
der Verwaltung
17.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
18.
Bestätigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 (1) Satz 3 GO, und zwar:
18.1
Besetzung der Stelle eines/r Schulleiters/in an der KGS An der Rur;
Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Vorlage: 45/2016
19.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Auftragsvergabe
Vorlage: 16/2016
-420.
Antrag der KG Löstije Dötzje Thum 1995 e.V. auf Inanspruchnahme des
gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 8, Parzelle Nr. 45 zum Zwecke
der Errichtung eines Anbaus an die Thum-Arena
Vorlage: 47/2016
21.
Anfragen
-5A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr S. aus Kreuzau fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass der Bereich rund um das alte
Feuerwehrgerätehaus in der Peschstraße zu einem Müll- und Schrottabladeplatz verkomme. Er
habe die Zustände fotografisch dokumentiert und überreicht dem Bürgermeister die gemachten
Bilder. Er bittet die Gemeinde im eigenen Namen und auch im Namen der Anwohner um Abhilfe.
BM Eßer erläutert, dass, soweit Gegenstände auf dem Grundstück des Eigentümers gelagert
werden und von diesen keine Gefahr ausgehe, die Gemeinde wenig Einflussnahme habe. Die
Verwaltung werde sich der Angelegenheit aber annehmen.
Herr M. aus Kreuzau fragt zum Betriebsausflug der Verwaltung. Er habe diesbezüglich die
Personalkosten einmal hochgerechnet und komme auf rund 12.000 €. BM Eßer erläutert
nochmals, dass es geübte Praxis sei, dass der Betriebsausflug von den Mitarbeitern bezahlt
werde, durch ihn werde lediglich eine Dienstbefreiung für die Mitarbeiter gewährt, insbesondere
vor dem Hintergrund, dass dies der Zusammenarbeit dient und den Teamgedanken stärkt.
Frau B. aus Kreuzau teilt mit, dass auf der Straße Am Kupferscheid der Bürgersteig ebenfalls mit
Unrat voll liege und fragt an, ob dies der Verwaltung bekannt sei. Aus ihrer Sicht bestehe die
Gefahr, dass sich der gesamte Bereich verschlechtere. BM Eßer informiert, dass die Zustände
bekannt seien und die Verwaltung mit dem Eigentümer in Kontakt sei.
2.
Mitteilungen
2.1
Rechenschaftsbericht des Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau e.V. im
Rahmen der Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
2.2
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
2.3
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung
der Bereitschaft von Nachbarkommunen ihren Standesamtsbezirk mit dem
Standesamtsbezirk der Gemeinde Kreuzau im Rahmen einer interkommunalen
Zusammenarbeit zusammenzulegen
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
2.4
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
Die Sachstandinformationen werden zur Kenntnis genommen.
4.
Bestätigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 (1) Satz 3 GO, und
zwar:
-64.1
Durchführung einer Einwohnerversammlung;
Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3
GO NRW
Vorlage: 46/2016
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom
31.05.2016 gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut:
„In Anwendung des § 23 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde
Kreuzau wird eine Einwohnerversammlung zum Thema „Beabsichtigte Aufstellung des
Bebauungsplanes E 29 Ortsteil Kreuzau Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“ durchgeführt.
Die Versammlung findet statt am 28.06.2016, 18.00 Uhr, Rathaus Kreuzau. Gemäß § 7 Abs. 1 der
Hauptsatzung erfolgt die Unterrichtung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau und nachrichtlich über
die örtliche Presse.“
Beratungsergebnis:
4.2
einstimmig
Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in der Zweckverbandsversammlung
des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren;
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3
GO NRW
Vorlage: 50/2016
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom
16.06.2016 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut:
Herr Josef Gilles wird gem. § 113 GO NRW als stellvertretendes Mitglied in die
Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren entsandt.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum
31.12.2015
Vorlage: 48/2016
RM Dr. Nolten stellt fest, dass die aktuellen Gewerbesteuererträge für die Ergebnisverbesserung
maßgeblich sind. Im Hinblick auf die Haushaltsplanung für das nächste Jahr wird durch ihn
angefragt, ob für das nächste Jahr höhere Veranschlagungen im Bereich der
Gewerbesteuererträge vorgenommen werden, und ob in diesem Bereich Perspektiven erkennbar
seien.
BM Eßer erwidert, dass die Frage im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2017 zu besprechen
sein wird. Das Finanzierungssystem bei den Schlüsselzuweisungen des Landes berücksichtigt die
Gewerbesteuerzahlungen für das 2. Halbjahr 2015 und das 1. Halbjahr 2016. Von daher sei
bereits heute abzusehen, dass in 2017 die Schlüsselzuweisungen um ca. 1,7 Mio. € sinken
werden. Ferner werde der Kreis Düren einen Mehrbedarf bei den kreisangehörigen Kommunen
anmelden wegen dem Gewerbesteuerausfall der Gemeinde Niederzier und der
Mehraufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung und -betreuung. Überschläglich errechnet
sich hier ein Betrag in Höhe von 1,8 Mio. €, der als Mehrausgabe bei der Kreisumlage zu zahlen
wäre, sodass sich insgesamt Mehraufwendungen von rund 3,5 Mio. € für 2017 ergeben, die aber
-7derzeit nicht exakt kalkulierbar sind. Im Vorbericht zum Haushalt 2017 werde er nochmals die
Entwicklung der Gewerbesteuerzahlungen in den letzten 10 Jahren darstellen.
Beschluss:
Der Rat nimmt den ihm zugeleiteten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2015 zur Kenntnis und leitet ihn an den
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich zur Prüfung eines Dritten bedient,
weiter.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 19/2016
RM
Dr.
Nolten
stellt
fest,
dass
die
Ausgaben
zur
Einführung
eines
Dokumentenmanagementsystems in den nächsten Jahren zwingend zu tätigen sind. Er fragt an,
ob es nicht sinnvoll sei, bereits in diesem Jahr zu beginnen, da die Verwaltung die Möglichkeit
einer Umsetzung signalisiert habe.
RM Heidbüchel teilt mit, dass aus seiner Sicht es personell und monetär ein Fehler wäre, zum
jetzigen Zeitpunkt zu beginnen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Dokumentenmanagementsystem grundsätzlich einzuführen.
Der Einführungszeitraum ist durch den Rat noch festzulegen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig, 2 Enthaltungen
Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung einer sogenannten Großtagespflegestelle
Vorlage: 36/2016
Zur Historie des Antrages der CDU-Fraktion berichtet RM Dr. Nolten, dass im Frühjahr 2016
festgestellt worden sei, dass eine Unterversorgung im U 3-Bereich bestehe. Die Gemeinde
Kreuzau hat eine Quote von 23 %, nur in der Gemeinde Hürtgenwald sei die Erfüllungsquote noch
geringer. Daraufhin habe seine Fraktion am 25.02.2016 den entsprechenden Antrag gestellt. Er
hält es für erforderlich, über den Antrag abzustimmen. Es gehe letztlich darum, dass die
Gemeinde den Kreis in der Sache unterstützt. Dies soll mit einem positiven Beschluss
dokumentiert werden.
RM Iven teilt mit, dass das Projekt mittlerweile soweit entwickelt sei, dass über den Antrag nicht
mehr abgestimmt werden müsse. Desweiteren bestehe keine Entscheidungskompetenz der
Gemeinde, insoweit sehe er die Sinnhaftigkeit des Antrages nicht.
RM Hohn schließt sich den Argumenten von Herrn Iven an und teilt ergänzend mit, dass sie
sachlich von Großtagespflegestellen nicht viel halte.
Daraufhin erwidert RM Dr. Nolten, dass eine Großtagestelle sicherlich nicht die Betreuungsqualität
einer Kita aufweise, aber ein wichtiger Baustein in der U 3-Betreuung sei.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche zu den Voraussetzungen einer
Einrichtung von Großtagespflege-stellen mit den entsprechenden Stellen des Jugendamtes des
Kreises Düren und potentiellen Trägern (z.B. Katholisches Forum für Erwachsenen und
Familienbildung Düren-Eifel) zu führen,
2. geeignete Räumlichkeiten für eine mögliche Großtagespflegestelle, möglichst im Zentralort, zu
identifizieren.
Beratungsergebnis:
16 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen
-88.
33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung
Beschluss:
1. Den in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1
BauGB wird gefolgt.
2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung
des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die
Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln
neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
9.
29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach
§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
Nach intensiver Diskussion fragt BM Eßer, ob der Rat eine Abstimmung über die Teilbeschlüsse
wie im Hauptausschuss wünsche. Dies wird bejaht.
Sodann läßt er über den Teilbeschluss 1 abstimmen.
Beschluss:
1. Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung eines Sondergebietes anstelle des geplanten
Industriegebietes wird gefolgt.
Beratungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen
Aufgrund der vorliegenden Pattsituation gilt der Antrag damit als abgelehnt.
BM Eßer schlägt vor, über den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen.
Hiermit sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. Ein alternativer Beschlussvorschlag
wird nicht vorgetragen.
Beschluss:
Die in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB wird gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird dementsprechend geändert bzw. ergänzt.
Beratungsergebnis:
17 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen
BM Eßer stellt fest, dass damit auch dieser Beschlussvorschlag bei Stimmengleichheit als
abgelehnt anzusehen ist. Eine weitere abstimmungsreife Beschlussformulierung werde aufgrund
der unterschiedlichen grundsätzlichen Bewertungen der Angelegenheit in der heutigen Sitzung
nicht zu erarbeiten sein.
BM Eßer erläutert, dass eine neue Sitzungsvorlage für die nächste Sitzungsrunde erstellt werde.
-9Unmittelbar nach der Sommerpause werde ein interfraktionelles Gespräch anberaumt, dann
könne auch ein Vorgespräch zur Thematik erfolgen. Letztlich sei der Rat in der Pflicht, eine
Entscheidung über einen rechtssicheren Bebauungsplan zu fassen.
Mit dem Vertagungsvorschlag sind die Ratsmitglieder einverstanden.
Beratungsergebnis:
10.
vertagt
Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des
rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 51/2015 1. Ergänzung
Beschluss:
1. Die Punkte 2, 4 und 5 der Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW werden als Hinweis
in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend geändert.
2. Der Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, 5. Änderung, wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der
Hardt/Hauweg";
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 39/2016
Beschluss:
1. Die Aufstellung des 2. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, „ An der Hardt/Hauweg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich des
Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Parzelle Nr. 117.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
Antrag auf 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 42/2016
Beschluss:
1. Die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, wird beschlossen.
2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
- 10 13.
Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der
Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 43/2016
RM Iven bittet, dass im Bericht des Bürgermeisters über die Ratssitzung der CDU-Antrag nicht
erwähnt werden sollte, da zwischenzeitlich eine vollkommen andere Beschlussempfehlung
erarbeitet worden sei.
BM Eßer teilt mit, dass die Verwaltung keine Wertung übernommen habe, sondern die Politik den
Beschlussvorschlag erarbeitet habe und er darauf achte, dass eine neutrale Berichterstattung
erfolgt.
Beschluss:
Die vorhandenen Verkehrsberuhigungselemente sollen durch optisch ansprechendere ersetzt
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten.
Beratungsergebnis:
14.
einstimmig
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Festlegung der Inhalte
Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung
RM Kaptain fragt an, ob im Rahmen der bevorstehenden Infoveranstaltung zum integrierten
Handlungskonzept
Gruppen
innerhalb
der
Gemeinde
(z.B.
KIG,
bestimmte
Grundstückseigentümer, Ortsvereine u.ä.) gezielt angeschrieben werden.
BM Eßer teilt mit, dass erst wenn der heutige Ratsbeschluss vorliege, die Verwaltung beabsichtigt,
die Werbetrommel zu rühren um auch gezielt bestimmte Personengruppen auf die Veranstaltung
aufmerksam zu machen. Eine breite Beteiligung sei wünschenswert.
Beschluss:
1. Das integrierte Handlungskonzept hat sämtliche Inhalte gemäß des Angebots der
Planungsgruppe MWM zum Inhalt. Die Anregungen der Fraktionen sind vollumfänglich
darin zu berücksichtigen.
2. Der Sperrvermerk zu den im Haushalt 2015 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 40.000,00
€ unter Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529109, wird aufgehoben.
Beratungsergebnis:
15.
einstimmig
Anfragen
RM Heidbüchel berichtet, dass er zum Thema „rechtssichere Begründung“ zum Bebauungsplan
E 28 ein längeres Telefonat mit Herrn Schmühl geführt habe. Aus seiner Sicht sei es nicht Arbeit
und Aufgabe der Fraktionen hierzu rechtssichere Begründungen zu erarbeiten. Dies sei eindeutig
eine Angelegenheit der Verwaltung. Er fragt an, ob die Verwaltung sich in der Lage sehe, den
beauftragten Rechtsanwalt zu informieren und um Prüfung zu bitten, ob die Begründung der SPDFraktion rechtssicher ist.
BM Eßer erläutert, dass nur eine gerichtliche Überprüfung zeigen könne, ob eine Begründung
rechtssicher ist.
Herr Schmühl führt ergänzend aus, dass hausintern der Schriftverkehr der letzten 2 Jahre mit
Rechtsanwalt Dr. Oerder durchgesehen werde. Die Formulierung von RM Böcking sei sicherlich
nicht ausreichend. Die Angelegenheit müsse sauber aufgearbeitet werden, und alle Beteiligten
sollten ein gutes Gewissen haben, um in die Offenlage zu gehen.
RM Kern führt aus, dass in der letzten Sitzung des Hauptausschusses alle Anwesenden einig
waren, dass eine rechtssichere Begründung kommen muss. Rechtsanwalt Dr. Oerder biete sich
zur Prüfung an.
RM Kern teilt zur aktuellen Verkehrssituation in der Heribertstraße und Peter-Schlack-Straße mit,
- 11 dass die derzeitige Situation eine Katastrophe für die Anlieger darstelle und auch die
Verkehrsteilnehmer über Gebühr belaste. Er bittet die Verwaltung in diesem Bereich tätig zu
werden.
BM Eßer informiert, dass die Verwaltung die Situation beobachte, einmal wöchentlich erfolgen
Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau als Projektauftraggeber und der bauausführenden
Firma. Regelmäßig findet auch der Austausch mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde statt.
Hieraus sind einzelne Maßnahmen wie. z.B. (Neu-) Beschilderung und Verkehrsüberwachung
erwachsen. Er appelliert an alle Verkehrsteilnehmer zum Wohle der Anwohner, die großräumige
Umleitung zu nutzen.
Herr Schmühl ergänzt, dass in 6 Wochen der 1. Bauabschnitt fertiggestellt sei, dann könne mit
einer erheblichen Entlastung für den angesprochenen Bereich gerechnet werden.
RM Hohn fragt zum Neubau eines vierstöckigen Hauses in der Straße „In den Weinbergen“ in
Obermaubach an, ob es zur zukünftigen Nutzung des Hauses bereits Erkenntnisse gebe.
Herr Schmühl berichtet, dass das Objekt noch nicht bewohnt sei und noch keine
Gewerbeanmeldung vorliege. Die Verwaltung werde informieren, sobald ein neuer Sachstand
vorliegt.
RM Kammer fragt an, ob der 1. Bauabschnitt zum Ausbau der Dürener Straße im Zeitplan
eingehalten werden könne. Dies wird durch den Verwaltungsvertreter bejaht.
RM Schmitz fragt an, ob das Regenrückhaltebecken in Boich noch in der Planung sei.
Die wird durch den Verwaltungsvertreter ebenfalls bejaht.
RM Schmitz teilt ergänzend mit, dass der Graben an der Dechanei zur Landstraße überprüft
werden sollte, da hier bei zukünftigen Starkregenereignissen Überschwemmungen vorkommen
könnten.
Herr Schmühl sagt zu, dass der Bauhof sich der Angelegenheit annehmen werde.
Zur Entlastung auf der L249 wird durch RM Kaptain angeregt, dass die grundsätzliche Möglichkeit
des Befahrens der Busspur ab 17.00 Uhr mit dem Straßenverkehrsamt besprochen werden sollte.
Die Verwaltung werde beim Straßenverkehrsamt nachfragen.
RM Gunkel führt an, dass gemäß der Niederschrift aus der Einwohnerkonferenz im Ortsteil
Untermaubach der Kurvenradius in der Straße am Weißenberg vom Tiefbauamt des Kreises
Düren überprüft werden sollte. Er fragt an, ob dies zwischenzeitlich erfolgt sei.
Herr Schmühl teilt mit, dass ein Ergebnis noch nicht bekannt sei. Die Verwaltung werde
diesbezüglich beim Kreis nachfragen.
RM Prof. Dr. Meurer teilt mit, dass in einem Pressebericht zum Bebauungsplan E 28 das
Abstimmungsergebnis falsch wiedergegeben worden sei und fragt an, ob hier nicht um eine
Berichtigung gebeten werden sollte.
Der Verwaltungsvertreter teilt mit, dass er mit dem Artikel ebenfalls nicht einverstanden sei. Die
Verwaltung sehe aber keine Veranlassung diesen Artikel zu bemängeln, da es sich nur um eine
Beschlussempfehlung handelte und nicht um einen Ratsbeschluss.
- 12 B. Nichtöffentliche Sitzung