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Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 158/2011 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 12.07.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 158/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Her Hummelsheim 12.07.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht über die in das neue Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (frühere Haushaltsausgabereste) vorzulegen. 2. Lösung Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen aus dem Ergebnisplan 2010 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen. Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurde bei den Entscheidungen über die Ermächtigungsübertragungen ein strenger Maßstab angelegt. Grundsätzlich wurden nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die für die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen benötigt werden. Im Haushaltsjahr 2010 sind Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 2.937.616,87 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden lediglich Ermächtigungen von 1.154.038,98 € - das entspricht 39,3% - in das Haushaltsjahr 2011 übertragen. Mittel im Umfang von 1.783.547,79 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in Höhe von 8.179.036,66 € wurde ein Betrag in Höhe von 3.412.665,13 € abgesetzt und Ermächtigungen im Umfang von 4.766.371,53 € (= 58,3%) übertragen. In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die Gründe für die Übertragungen erläutert. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Werden die in das Haushaltsjahr 2011 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2011. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2010 gegenüber. Zur Finanzierung der Verschlechterung der Ergebnisrechnung 2011 ist gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO im Zuge des Jahresabschlusses 2010 in Höhe der übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage zu bilden, die im Jahr 2011 wieder aufgelöst wird. Die Inanspruchnahme der übertragenen Ermächtigungen für (konsumtive und investive) Auszahlungen wirkt sich auf die Liquidität der Stadt aus.