Daten
Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
158/2011
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
12.07.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 158/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Her Hummelsheim
12.07.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht über die in
das neue Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (frühere
Haushaltsausgabereste) vorzulegen.
2. Lösung
Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen aus dem Ergebnisplan 2010 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen.
Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurde bei den Entscheidungen über die Ermächtigungsübertragungen ein strenger Maßstab angelegt. Grundsätzlich wurden
nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die für
die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen benötigt werden.
Im Haushaltsjahr 2010 sind Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 2.937.616,87 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden lediglich Ermächtigungen von 1.154.038,98 € - das entspricht 39,3% - in das
Haushaltsjahr 2011 übertragen. Mittel im Umfang von 1.783.547,79 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in Höhe von 8.179.036,66 € wurde ein Betrag in Höhe von
3.412.665,13 € abgesetzt und Ermächtigungen im Umfang von 4.766.371,53 € (= 58,3%) übertragen.
In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die
Gründe für die Übertragungen erläutert.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Werden die in das Haushaltsjahr 2011 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2011. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2010 gegenüber. Zur Finanzierung der Verschlechterung der Ergebnisrechnung
2011 ist gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO im Zuge des Jahresabschlusses 2010 in Höhe der übertragenen
Ermächtigungen für Aufwendungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage zu bilden, die im Jahr 2011
wieder aufgelöst wird.
Die Inanspruchnahme der übertragenen Ermächtigungen für (konsumtive und investive) Auszahlungen wirkt
sich auf die Liquidität der Stadt aus.