Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
75 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
06.07.16, 13:06
Aktualisiert
06.07.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTEILUNG
aus der 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 29.06.2016
15.
Anfragen
RM Heidbüchel berichtet, dass er zum Thema „rechtssichere Begründung“ zum Bebauungsplan
E 28 ein längeres Telefonat mit Herrn Schmühl geführt habe. Aus seiner Sicht sei es nicht
Arbeit und Aufgabe der Fraktionen hierzu rechtssichere Begründungen zu erarbeiten. Dies sei
eindeutig eine Angelegenheit der Verwaltung. Er fragt an, ob die Verwaltung sich in der Lage
sehe, den beauftragten Rechtsanwalt zu informieren und um Prüfung zu bitten, ob die
Begründung der SPD-Fraktion rechtssicher ist.
BM Eßer erläutert, dass nur eine gerichtliche Überprüfung zeigen könne, ob eine Begründung
rechtssicher ist.
Herr Schmühl führt ergänzend aus, dass hausintern der Schriftverkehr der letzten 2 Jahre mit
Rechtsanwalt Dr. Oerder durchgesehen werde. Die Formulierung von RM Böcking sei sicherlich
nicht ausreichend. Die Angelegenheit müsse sauber aufgearbeitet werden, und alle Beteiligten
sollten ein gutes Gewissen haben, um in die Offenlage zu gehen.
RM Kern führt aus, dass in der letzten Sitzung des Hauptausschusses alle Anwesenden einig
waren, dass eine rechtssichere Begründung kommen muss. Rechtsanwalt Dr. Oerder biete
sich zur Prüfung an.
RM Kern teilt zur aktuellen Verkehrssituation in der Heribertstraße und Peter-Schlack-Straße
mit, dass die derzeitige Situation eine Katastrophe für die Anlieger darstelle und auch die
Verkehrsteilnehmer über Gebühr belaste. Er bittet die Verwaltung in diesem Bereich tätig zu
werden.
BM Eßer informiert, dass die Verwaltung die Situation beobachte, einmal wöchentlich erfolgen
Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau als Projektauftraggeber und der
bauausführenden Firma. Regelmäßig findet auch der Austausch mit Polizei und
Straßenverkehrsbehörde statt. Hieraus sind einzelne Maßnahmen wie. z.B. (Neu-)
Beschilderung und Verkehrsüberwachung erwachsen. Er appelliert an alle Verkehrsteilnehmer
zum Wohle der Anwohner, die großräumige Umleitung zu nutzen.
Herr Schmühl ergänzt, dass in 6 Wochen der 1. Bauabschnitt fertiggestellt sei, dann könne mit
einer erheblichen Entlastung für den angesprochenen Bereich gerechnet werden.
RM Hohn fragt zum Neubau eines vierstöckigen Hauses in der Straße „In den Weinbergen“ in
Obermaubach an, ob es zur zukünftigen Nutzung des Hauses bereits Erkenntnisse gebe.
Herr Schmühl berichtet, dass das Objekt noch nicht bewohnt sei und noch keine
Gewerbeanmeldung vorliege. Die Verwaltung werde informieren, sobald ein neuer Sachstand
vorliegt.
RM Kammer fragt an, ob der 1. Bauabschnitt zum Ausbau der Dürener Straße im Zeitplan
eingehalten werden könne. Dies wird durch den Verwaltungsvertreter bejaht.
RM Schmitz fragt an, ob das Regenrückhaltebecken in Boich noch in der Planung sei.
Die wird durch den Verwaltungsvertreter ebenfalls bejaht.
RM Schmitz teilt ergänzend mit, dass der Graben an der Dechanei zur Landstraße überprüft
werden sollte, da hier bei zukünftigen Starkregenereignissen Überschwemmungen vorkommen
könnten.
Herr Schmühl sagt zu, dass der Bauhof sich der Angelegenheit annehmen werde.
Zur Entlastung auf der L249 wird durch RM Kaptain angeregt, dass die grundsätzliche
Möglichkeit des Befahrens der Busspur ab 17.00 Uhr mit dem Straßenverkehrsamt besprochen
werden sollte. Die Verwaltung werde beim Straßenverkehrsamt nachfragen.
RM Gunkel führt an, dass gemäß der Niederschrift aus der Einwohnerkonferenz im Ortsteil
Untermaubach der Kurvenradius in der Straße am Weißenberg vom Tiefbauamt des Kreises
Düren überprüft werden sollte. Er fragt an, ob dies zwischenzeitlich erfolgt sei.
Herr Schmühl teilt mit, dass ein Ergebnis noch nicht bekannt sei. Die Verwaltung werde
diesbezüglich beim Kreis nachfragen.
RM Prof. Dr. Meurer teilt mit, dass in einem Pressebericht zum Bebauungsplan E 28 das
Abstimmungsergebnis falsch wiedergegeben worden sei und fragt an, ob hier nicht um eine
Berichtigung gebeten werden sollte.
Der Verwaltungsvertreter teilt mit, dass er mit dem Artikel ebenfalls nicht einverstanden sei. Die
Verwaltung sehe aber keine Veranlassung diesen Artikel zu bemängeln, da es sich nur um eine
Beschlussempfehlung handelte und nicht um einen Ratsbeschluss.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 29.06.2016
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