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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
66 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
06.07.16, 13:06
Aktualisiert
06.07.16, 13:06
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 29.06.2016 TOP Betreff 9. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung Beschluss: 1. Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung eines Sondergebietes anstelle des geplanten Industriegebietes wird gefolgt. Beratungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen Aufgrund der vorliegenden Pattsituation gilt der Antrag damit als abgelehnt. Beschluss: Die in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird dementsprechend geändert bzw. ergänzt. Beratungsergebnis: Beschluss: 17 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen Beratungsergebnis: vertagt