Daten
Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
08.11.11, 07:09
Aktualisiert
19.11.11, 08:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
251/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
III/VD
- 51 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2011;
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
III/VD
- 51 -
02.11.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 251/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
02.11.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2011;
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Beschlussentwurf:
Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 197.000 € beim Produktsachkonto 36-363-03-5332002 – Heimerziehung wird zustimmt.
Deckung bieten Mehrerträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Sachdarstellung:
1. Problem
Wegen sexuellen Missbrauchs mussten fünf Kinder in Therapieeinrichtungen untergebracht werden. Die
Aufwendungen für deren Unterbringung betragen im Haushaltsjahr 2011 rd. 370.000 €. Weitere nicht geplante Aufwendungen im Umfang von rd. 168.000 € gehen auf die Unterbringung von vier Jugendlichen auf
Anordnung des Gerichts zurück.
Von den Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 538.000 € konnte ein Teilbetrag in Höhe von rd.
341.000 € durch Wenigeraufwendungen bei anderen Hilfearten und Mehrerträge innerhalb des Jugendhilfeetats gegenfinanziert werden. Haushaltsmittel in Höhe von rd. 197.000 € müssen zusätzlich bereitgestellt
werden.
Bereits mit den Finanzberichten zum 31.05.2011 und 31.08.2011 wurde auf die Mehraufwendungen bei den
Hilfen zur Erziehung hingewiesen. Im Finanzbericht zum 31.08.2011 ging die Verwaltung noch von Mehraufwendungen in Höhe von 285.000 € aus.
2. Lösung
Der Kämmerer hat die Absicht, die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 197.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Da die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erheblich i. S. des § 83 Absatz 2 Satz
1 GO NRW sind, bedarf es zuvor der Zustimmung des Rates.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bieten Mehrerträge und Mehreinzahlungen beim Einkommensteueranteil.
Die Unterbringungskosten für die fünf aufgrund sexuellen Missbrauchs untergebrachten Kinder werden beim
Landschaftsverband Rheinland im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) geltend gemacht. Die
Verwaltung geht davon aus, dass die Stadt Erstattungen nach dem OEG erhalten wird. Da die Bearbeitung
der Anträge noch nicht abgeschlossen ist, ist nicht absehbar, wann mit Erstattungen zu rechnen ist.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.